Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels

Das hängt davon ab, wie der Vermögende mit seinem Vermögen umgeht. Verprasst er es, ist in 30 Jahren nichts mehr davon da. Das ist vermutlich eher selten der Fall. Die meisten Menschen, die Vermögen aufgebaut haben, sind in der Lage durch Leistung, Unternehmertum, effizientes Anlegen und einem zielstrebigen Fokus auf die Maximierung ihres Profits ihr Vermögen weiter zu vermehren. Ganz gleich gleich wohin sich die Verteilung der Vermögen dann verteilt (Gini von jetzt <0,3 geht Richtung 1) - dieses Vermögen sehe ich als unantastbar für die Gesellschaft an, solange es im Besitz dieses Menschen ist. Wird es investiert (oder auch sinnlos verschleudert), ist die Gesellschaft in Form der Mehrwertsteuer (oder anderer Konsumsteuern) Nutznießer dieses Vermögens.

Damit hätte ich kein Problem.

Auch wenn das bedeutet, das das geltende Recht auf seiten der Vermögenden wäre, der Mittellose mangels Geld dagegen keine Chancen in einem Rechtsstreit hätte? Nur mal als Extrembeispiel

Und das Geld, was einem Unternehmen gezahlt worden ist, um die Mitarbeiter zu bezahlen, wurde von Menschen gezahlt, die auf ihr Einkommen schon Steuern gezahlt haben und für die eingekaufte Dienstleistung/Produkt nun nochmals Mehrwertsteuer zahlen.

Das Argument ist absurd.

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Okay, stimme in Teilen zu.

Dann gibt es halt einfache Zusätze, die den Freibetrag auf die nächste Million heben.
Wenn keine Rentenansprüche, dann Freibetrag 2 Millionen.
Wenn Pensionsansprüche, dann Freibetrag 0,75 Mio

Oder so.

Lässt sich doch machen.

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Dann dürfte eine wesentlich höhere Erbschaftssteuer ja kein Problem sein wenn du dir nicht selbst widersprechen willst.

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Zum Glück aber viele andere Menschen mit sozialen Kompetenzen. Niemand mit Verstand will wieder eine Lehnsherrschaft, denn nichts anderes ist das.

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Wenn man das so klar sieht, was eine Meinung ist die ich nicht teile, die aber legitim ist, dann muss man aber doch konsequenterweise auch strikt gegen jede Form von Subventionen und Staatshilfen in Krisen, wie auch durch Hilfen der Mitarbeitenden in Krisen (Kurzarbeit, Urlaubsverzicht, Gehaltsverzicht, etc.) sein.

Weil es wäre ja schon sehr unlogisch eine Verantwortung der Vermögenden für die Gesellschaft komplett zu verneinen, gleichzeitig aber eine Verantwortung der Gesellschaft für die Vermögenden (in Form derer Betriebe) zu bejahen.

Das mit der Mehrwertsteuer stimmt dabei übrigens auch nur zum Teil. Wenn sich der Vermögende dann eine Yacht im Ausland kauft und sein Geld im Ausland verschleudert fällt hier nämlich keinerlei Mehrwertsteuer an.

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Das ist hier in der ganzen Diskussion ja mein Punkt.
Lösungen für all diese Probleme gibt es, aber eben nur, wenn wir die Diskussion nicht über Klatten und Co. Führen sondern eben vor allem auch darüber wie wir den Grenzbereich gestalten, welche Werte oder auch Ansprüche als Vermögen gelten und welche nicht, wie man spezielle Fälle handhabt, ob zusätzliche Freibeträge mit Lenkungswirkung eine Option sein können etc.

Du bist gerade der Einzige, der hier noch über Klatten und Co spricht. Aus meiner Sicht sollte die Steuer sowieso bei weit geringeren Vermögen beginnen.

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Ok. Dann frage ich mich warum Sie ausgerechnet einen Podcast bewerben, der nur diese Leute thematisiert und überhaupt nicht die mit einem Vermögen von 2-3 Mio €.

Weil es Einblick gegeben hat und klar macht, wie viel schief läuft.
Dass Vermögende Steuern umgehen können, besonders stark von Subventionen profitieren und Einfluss haben, beginnt lange vor Klatten & Co.

Das sind aber doch Äpfel mit Birnen verglichen. Das eine sind Steuern, die die Unternehmen zahlen auf Gewinn. Das auf eine Dividende / Ausschüttung dann nochmal Steuern anfallen ist nicht anders, als das auch auf Lohn / Gehalt der Mitarbeiter Steuern anfallen. Unterschied ist dann ja die Höhe der unterschiedlichen Steuersätze für Einnahmen aus (un-)selbstständiger und aus Kapitalvermögen.

Und für jeden Euro der anschließend im Geldbeutel einer natürlichen Person ist, egal ob Lohnarbeiter, Angestellter oder Investor, zahlt diese Person bei Konsumkäufen dann Umsatzsteuer.

Das stimmt eben gerade nicht, und kann auch nicht direkt miteinander verglichen werden: Lohnzahlungen sind für das Unternehmen Kosten, die (neben weiteren Positionen) vom Umsatz abgezogen werden. Was dann schließlich - hoffentlich - nach Abzug aller Kosten übrig bleibt, ist der Gewinn, und der wird durch das Unternehmen versteuert, dann ggf. ausgeschüttet, und erneut vom Eigentümer versteuert. Und damit sollten wir schon auf die Gesamt-Versteuerung sprechen, sonst sind das argumentativ Hütchenspieler-Tricks.

Natürlich. Weil zwischen der Grenze von 1,5 Mio und dem Vermögen von Klatten auch ein Faktor von über 13.000 (!!!) liegt. In Relation liegt zwischen Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer und dem Spitzensteuersatz ca. Faktor 5.

Alleine dieser Faktor zeigt doch, dass wir über den unteren Rand ganz anders sprechen müssen als über den oberen Rand und über die zwischendrin nochmal anders. Es ist doch nicht so, dass jemand dessen Betrieb zwei Millionen Euro wert ist eine Stiftung gründen wird, vielleicht gar ein Geflecht aus Stiftungen. Alleine weil der Aufwand dafür in keinem Verhältnis stünde zur möglichen Einsparung.

Also brauchen wir bei kleineren Vermögen auch nicht darüber sprechen.

Vielleicht hilft Ihnen ja wenn ich kurz meine Vorstellung von einer Vermögenssteuer skizziere:
Beginn ab 1,5 Mio. €, 1 % , ab 100 Mio. € 1,5 %
Ausgenommen von Vermögenssteuer:
-selbstbewohnte Immobilien
-persönliche Gegenstände (z.B. bei Kindern von Künstlern) (Quantitativ wohl zu vernachlässigen)

Zusätzliche Freibeträge wenn:
-keine oder nur kleine Ansprüche aus Pensions oder Rentenkasse
-keine selbstbewohnte Immobilie vorhanden (da ja dann die Miete zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten kommt)
-persönliche Umstände (z.B. eigene Pflegebedürftigkeit oder die von Angehörigen)
-etc.(gibt bestimmt viele Dinge die mir da nicht in den Sinn kommen)

Ausnahmen:
-Firmen bei denen Ertrag und Wert nicht zueinander passen (Start-Ups, Firmen im Umbruch, etc.)
-Immobilien bei denen Wert und Ertrag nicht zueinander passen (z.B. Landwirtschaftliche Flächen als Bauerwartungsland)

Ich denke bei den Ausnahmen bei Firmen kann man schon viel erreichen indem man eher aufgrund der Erträge als der Substanz bewertet.

Zusätzlich wären bei Firmen Freibeträge mit Lenkungswirkung möglich. z.B für Arbeitsplätze in Deutschland allgemein, oder speziell in strukturschwachen Regionen. Oder auch wenn überdurchschnittlich zur Dekarbonisierung beigetragen wird.

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Gegenfrage: Warum sollte die Gesellschaft für den Schutz Deines „Vermögens“ einstehen?
Vermögen ist doch das Recht, Ressourcen und Dienste der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Es steht der Gesellschaft (theoretisch) frei zu bestimmen, zu welchen Bedingungen dieses Recht eingeräumt wird. Dass das in der Praxis oft so ist, dass Vermögende die Regeln maßgeblich mitbestimmen, heißt nicht dass es einen selbstverständlichen Anspruch darauf gibt.
Das ist in meinen Augen eher ein Überbleibsel des Recht des Stärkeren, dass eigentlich durch gesellschaftlich zivilisatorische Fortschritte abgelöst werden sollte.

Die Argumentation, dass du weitere Gesetzte ablehnst, weil du dich an die bestehenden gehalten hast, erscheint mir wie ein Zirkelschluss.
Wenn zB eine Vermögenssteuer da ist, ist es ja nur „legal erworben und gemäß gültigen Gesetzen versteuert“ wenn du diese bezahlt hast. Deine Argumentation zu Ende gedacht, hätte die Gesetzgebung insgesamt verhindert werden müssen.

Und die Idee, das Geld nur einmal besteuert werden kann, geht irgendwie auch nicht auf, wenn man bedenkt, dass sich das Geld ja in größtenteils Kreisläufen bewegt.

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Mit der Grundsteuer wird ja zudem auch bereits Vermögen versteuert. Allerdings kann die Steuer an Mieter weitergereicht werden, wenn das Haus vermietet wird.

Es ist schon eine beeindruckende geistige Verrenkung, die Unternehmenssteuer auf die Steuerlast von Anleger:innen zu rechnen, aber nicht auf die Steuerlast der Arbeitnehmer:innen beim selben Unternehmen.

d’accord, aber ist dennoch überall so. Dann können wir auch noch Fall der geschäftsführenden Gesellschafterin nehmen, die angestellte Geschäftsführerin ist und Anteilseignerin. Ich sehe für die Diskussion über eine Vermögenssteuer darin keinen Unterschied. die geschäftsführende Gesellschafterin erhält 1€ netto Gehalt und 1€ netto Ausschüttung. Beides erhöht ihr Vermögen. Da gib es vorher unterschiedliche Steuern.

Das ist aber doch für die Bewertung des Betriebsvermögens in Bezug auf eine Vermögenssteuer nachrangig. Sorry, ich sehe da keine Hütchenspieler-Tricks oder eine Ungleichbehandlung zu anderen Vermögensarten.

Meine Aussage bezog sich auf die populistische Forderung, dass „Einkünfte aus Vermögen genauso hoch zu versteuern [sind] wie Einkommen.“ - populistisch, weil dies bezüglich Gewinnausschüttungen bereits gegeben ist und dies jedem, der möchte und ein bisschen rechnen kann, auch klar ist. Selbst die SPD hat dies ja mittlerweile verstanden, und fordert daher nur noch die „Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinsen“.