Wenn der Gewinn im Ausland gemacht wird, dann ist es ja trotzdem ein Gewinn. Und damit wäre kein Grund für eine Aussetzung gegeben.
Aber erklären Sie mir mal, wie ein Start-Up, welches zwar mit 10 Mio. € bewertet ist, aber noch nie auch nur einen Cent Gewinn erwirtschaftet hat die Vermögenssteuer für den Inhaber erwirtschaften soll.
Nochmal. Wie kommen Sie darauf, dass ich von Gewinn in Deutschland rede? Bei den ganz großen Konzernen ist ohnehin bei den an der Börse gehandelten Aktiengesellschaften der Wert ja allein durch den Börsenwert recht leicht zu ermitteln. Um die geht es mir ja hier ausdrücklich nicht.
Man gründet heute ein Software Start-Up welches mit über 15 Mio. € bewertet wird, an dem man selbst 70% Anteile hält, zahlt also auf rund 10 Mio. € Vermögenssteuer, hat aber noch nie einen Gewinn erwirtschaftet. Nach 10 Jahren, noch immer ohne Gewinn ist niemand mehr bereit Geld nachzuschieben und das Unternehmen geht pleite. Der Inhaber stünde jetzt mit 1 Mio. € Steuerschulden da, hätte außer seinem Gehalt aber nie auch nur real einen Euro vom Firmenwert gehabt. Wie soll das jemals gezahlt werden?
Nochmal mein Punkt. Es gibt Firmen und allgemein auch Branchen, da sind Werte und Erträge in absolut keinem Verhältnis und für diese Firmen muss es Lösungen geben.
Das kann sein, weil es sich um ein stark wachsendes Unternehmen handelt wo sich der Wert rein aus einer Hoffnung auf die Zukunft ergibt, dass kann sein, weil ein Unternehmen eine Betriebsstätte hat, die in guter Lage alleine vom Grundstückswert her einen hohen Firmenwert ergibt, der in keiner Relation zum Ertrag steht.
Man muss doch für solche Betriebe Lösungen haben. Oder wollen wir uns einfach damit Abfinden, dass ja ohnehin Deutschland für Start-Ups schon so unattraktiv ist, dass es auf ein weiteres Argument gegen Deutschland nicht mehr ankommt.
Wollen wir wirklich sagen, nur weil sagen wir 97% der Firmen keine Probleme haben die Vermögenssteuer zu erwirtschaften, müssen wir keine Lösungen für die verbliebenen 3% schaffen? Die Opfern wir dann einfach.
Ziel muss es doch sein ein Tragfähiges Konzept zu erstellen, bei dem einerseits eine Vermögenssteuer eingeführt werden kann, andererseits aber auch der Tatsache Rechnung getragen wird, dass die Bewertung eines Unternehmens zwar meist auch mit dem Ertrag korreliert, aber eben keineswegs immer.