@vieuxrenard
Das Thema Unterhalts-, und Sorgerecht, wäre imo eine Sache der Ihr Euch (vielleicht auch von der GFF) allgemein mal annehmen könntet. Da ist in Deutschland imo ECHT viel im Argen:
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Samenspender können auch Jahre später finanziell belangt werden und sind unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind ist (was sich vertraglich nicht ausschließen lässt). Klingt erstmal nachvollziehbar. schlecht für LGBTQ-Pärchen (oder Alleinstehende Frauen) ist aber, dass sich die Spendenbereitschaft hierdurch in Grenzen hält. Das gilt imo auch umgekehrt: Ein Spenderkind ist gegenüber dem leiblichen Vater unterhaltspflichtig
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Es gibt gravierende Unterschiede, ob ein Paar bei der Geburt verheiratet ist oder nicht. Wenn nicht, sind hier die Rechte des Vaters auch stark eingeschränkt (wenn nicht gemeinsam vor dem Jugendamt die Vaterschaft anerkann wurde)
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Sorgerechtsurteile bei Trennungen sind auch eine mittlere Katastrophe. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wird per Default immer noch meist den Müttern zugesprochen. Väter kriegen dann oft ihre eigenen Kinder weggenommen und werden dafür noch bestraft, dass sie Unterhalt zahlen müssen. Auch hier auf den ersten Blick gut für die Frauen, entspricht es aber nicht mehr einem aufgeklärten und modernem Familienbild. Außerdem führt das am Ende dazu, dass tendenziell die Frauen in Eltenrzeit sind (mit einem ganzen Rattenschwanz an Folgen: Schlechtere Berufschancen, weniger Renter etc).
lg, Dave