Bundesverfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig

Ja gäbe es, aber das ist ultrakomplex und würde ebenfalls Jahre, wenn nicht Jahrzehnte dauern.

Ich habe gerade eine Vorlesung gehabt, wie das schwedische Pensionssystem funktioniert.

Ein Teil ist auch Umlage, aber man hat auch einen Meschanismus eingebaut, was passiert, wenn nocht genügend Geld rein kommt, das ist der Teil der in Deutschland fehlt.

Da dieser Mechanismus aber langsameres Wachstum bei den Renten bedeutet, wird sich da auch nicht so wirklich jemand ran trauen, es wird wohl erst richtig krachen müssen bevor da was passiert.

Ich bin nicht sicher, ob das eine gute Idee ist.
Was aber klar ist: Das war bereits lange vor dem Verfassungsgerichtsurteil geplant.

Es werden weniger Menschen in Restaurants gehen. Ohne das die Gastronomen das durch Mehreinnahmen ausgleichen ohne Preiserhöhungen. Dann würden noch weniger Menschen kommen.

Ich denke, das ist nicht gut.

Die Sache ist einzig und allein ein Verstoß gegen Gesetze die eine demokratisch gewählte 2/3 Mehrheit mal beschlossen hat. Und da sollten wir so ehrlich und demokratisch sein, dass a) die politische Farbe völlig egal ist und b) ob es für einen guten Zweck war. Da heiligt der Zweck doch nicht die Mittel (Bei „gutem Zweck“ kommen mir immer religiöse Extremisten in den Kopf).

Das staatstragende Verhalten würde ich mir daher hier von allen Parteien wünschen. Die Sinnhaftigkeit sollte alle verstehen und wenn sie wöllten, könnten sie einen Kompromiss finden. Aber ja…… ist halt noch nicht Weihnachten…

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Die Union wird schon noch das Klagelied anstimmen.
Intel sollte nach Magdeburg, TSMC nach Dresden, beide Bundesländer haben Ministerpräsidenten der CDU, in beiden wird die AFD immer stärker.
Tatsächlich scheint es bisher nur Absichtserklärungen zu geben. Ich sehe keinen Grund, warum die Grünen ausgerechnet diesen Projekten nun noch einen Vorzug geben sollten.
Dazu kommt, dass auch die Bundesländer längst die Politik der Schattenhaushalte für sich entdeckt haben. Die werden jetzt alle auf den Prüfstand kommen. Und sollte die Union mal wieder an die Regierung kommen, wird auch dort das Finanzgebahren genauer begutachtet werden.

Ich hätte mir gewünscht, das Bundesverfassungsgericht wäre bei der Parteienfinanzierung ähnlich konsequent vorgegangen.
Da gab es aber nur ein Du-Du-Du und die Bitte, doch bitte die Begründungen nicht mal etwas zu präzisieren. Nach ein paar Monaten wurden große Herausforderungen im Social-Media-Bereich aus dem Hut gezaubert, die nun mit Millionen bewältigt werden müssen (wie machen kleinere Parteien das nur).

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3 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: BVerfG streicht 60 Mrd. aus dem KTF - was wird aus der Ampel?

Genau darüber zu entscheiden war Aufgabe des BVerfG - und es waren beide Ausgänge juristisch vertretbar. Ziemlich viele Justizreporter waren von der Entscheidung tatsächlich überrascht und waren im Vorfeld von einem gegenteiligen Urteil ausgegangen, auch ein großer Teil der Verfassungsrechtler hat der Bundesregierung gute Chancen eingeräumt, dass das BVerfG die Umwidmung des Sondervermögens abnicken könnte. Die Frage, über die das BVerfG letztlich entschieden hat, ist, wie flexibel mit der Schuldenbremse und etwaigen Sondervermögen umgegangen werden darf.

Du machst nun den Fehler, so zu tun, als sei die jetzige Entscheidung des BVerfG von Anfang an die einzig mögliche gewesen, als sei die Entscheidung vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage prädestiniert gewesen. Das ist aber gerade nicht der Fall. Es waren beide Ausgänge absolut vertretbar, ein Abnicken der Umwidmung wäre kein akzeptieren „eines Verstoßes gegen Gesetz usw.“ gewesen, sondern lediglich eine alternative, zulässige Auslegung der Grenzen und Funktionen von Sondervermögen und Schuldenbremse.

Bei der Auslegung von Recht - sowohl im Bundestag durch die Parteien, aber gerade auch vor dem BVerfG - spielt die Ebene der Staatspolitik immer eine Rolle. Wie gesagt, beide Auslegungen wären möglich gewesen, sowohl die Auslegung, die der Schuldenbremse ein Stück weit die Zähne zieht, als auch die Auslegung, nach der die Schuldenbremse die Handlungsfähigkeit der Politik erheblich einschränkt. Aus staatspolitischen Gründen, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nicht zu stark einzuschränken, hätte ich mir ein anderes Urteil gewünscht. Das hat nichts mit Extremismus zu tun.

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Sehe ich das richtig, dass damit sämtliche Sonderausgaben für die Bekämpfung der Klimakrise aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden muss? Denn eine akute „Krise“ ist sie ja nach Aussage des BFVGs nicht.
Oder muss man sie nur als Krise ausweisen und dann extra dafür ein neues Sondervermögen bereitstellen?
Oder geht es nur noch über den Weg der privatisierten UNetrnehmen, denen man als Staat zusätzlich Geld bereit stellt (klassiches Beispiel: die Bahn, 100% staatlich, kann neue Kredite beim Staat aufnehmen, das fällt dann nicht unter die Schuldenbremse).

Denn, seien wir doch mal ehrlich, die Kosten der Bekämpfung der Klimakatastrophe werden wir so nicht aus dem normalen Haushalt stemmen können.

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Exakt das ist das Problem.

Die Argumentation ist: Die Klimakrise ist kein Notfall, da wir sie seit Jahrzehnten haben kommen sehen und uns entschieden haben, wenig bis nichts zu tun, um sie abzufedern.

Das mag auch stimmen, aber das Problem ist: Das bedeutet auch, dass wir in den vergangenen Jahrzehnten unter Merkel, Schröder und Kohl jeweils hätten Milliarden in den Klimaschutz investieren müssen, was nicht geschehen ist. Das nun nachzuholen kostet noch mal extra-viel (langfristige Maßnahmen sind i.d.R. günstiger als kurzfristige Maßnahmen). Es ist natürlich und ganz offensichtlich nicht möglich, die Kosten für die Bewältigung des Klimawandels aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren.

Deswegen halte ich die Entscheidung des BVerfG für unklug, weil es mMn die Implikationen seines Urteils nicht hinreichend abgewogen hat.

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Keine normale Familie könnte Wohnung oder Haus bauen/kaufen, ohne Schulden aufzunehmen.
Kein Unternehmen, kein Start-up kann an den Start gehen, sich vergrößern, weiterentwickeln, ohne Schulden aufzunehmen.
Unternehmen müssen oft antizyklisch investieren (wenn sie gerade keine großen Einnahmen haben), um sich weiterzuentwickeln.
Und ausgerechnet der Staat soll nur dann viel investieren, wenn eh schon alles super läuft?
Völlig bizarr das alles.

Aber Frage: Erlaubt die geltende Schuldenbremse nicht zumindest schuldenbasierte Investitionen in die eigene Infrastruktur (also über dem erlaubten Prozentsatz)?

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Nein!

Das ist falsch. Unternehmen investieren, wenn sie Potentiale in Wachstum (Umsatzerhöhung) oder Kostensenkung sehen. Sie betreiben Profit Maximierung. Bei R&D und bei der Erfüllung neuer Gesetze und Verordnungen können ebenfalls Investitionen fällig sein, aber diese sind zum erhalt der Geschäftsfähigkeit nötig. Das hat nichts mit antizyklisch zu tun.

Oft herrscht aber schon ein Wachstumszwang.

Vor allem aber brauchen Firmen Investoren und können nicht alles immer aus ihren Einnahmen bezahlen.

Für den Staat bedeutet es jedenfalls in der aktuellen Situation eine Abwärtsspirale.

Spannend wäre diese Diskussion, wenn eine Umwidmung z.B. für die Verteidigung stattgefunden hätte. Ich vermute mal stark, dass die Positionen dann andere wären und man hätte das Bundesverfassungsgericht gefeiert. Der Zweck heiligt nun mal nicht die Mittel.

Das stimmt.
Die Einhaltung der Rechtsordnung ist natürlich auf der Metaebene das Wichtigste.

Die Einhaltung der Rechtsordnung ist in einem Rechtsstaat tatsächlich das wichtigste. Sonst dürften sich alle auf eine individuelle Auslegung berufen. Das würde aber kein gutes Ende nehmen.

Du musst hier die unterschiedlichen Funktionen der kapitalistischen volkswirtschaftlichen Spieler betrachten. Der Staat hat eine komplett andere Funktion als ein Unternehmen. Dadurch „wirtschaften“ sie auch anders. Darum sind Vergleiche zwischen Unternehmen und Staaten immer falsch, auch wenn Prof. Sinn und Andere uns das immer mit schlechten Beispielen beibringen wollen.

Wenn es so ist, wie du sagst, schlage ich vor, dass der Staat seine Regulierungsmöglichkeit nutzt und die sozial-ökologische Wende so bewerkstelligt.

Ein Gutes hat das Urteil. Es werden fragwürdige Förderungen auf den Prüfstand gestellt, wie die Intelförderung und den quasi Industriestrompreis. Beides sollte so nicht kommen.

Ich frage mich ob bereits genehmigte Förderungen auch betroffen sind, zum Beispiel für E-Autos und die unnötige Wissingförderung. Für mich wäre das Urteil auch ein Anlass nach Bedürftigkeit zu fördern und nicht nach Klientel.

Trotz allem muss versucht werden die Schuldenbremse medial und öffentlich als das zu benennen was sie ist, der größte Fehler unter vielen der Merkelregierungen. Die Schuldenbremse war in dieser Form nie nötig und zeugt von mieserablen Staatsverständnis derer, die sie durchgewunken haben und verteidigen.

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Absolute Zustimmung. D.h. aber in FDP und Unionskreisen Verbotspolitik :slight_smile:

Diese Einschätzung der Schuldenbremse halte ich für zu hart. Wir sollten uns erinnern warum die Schuldenbremse überhaupt beschlossen wurde. In den Jahren zuvor haben vor allem die Länder regelmäßig teure Ausgaben in politische Klientelprojekte beschlossen und als Investitionsausgaben zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft geframed um die damals schon geltenden Schuldenregeln zu umgehen.

In meiner damaligen Heimat wurden so beispielsweise neue Brücken in den Stadtpark oder die optische Sanierung der Innenstadt als Investitionen in den Tourismus begründet. Oder auch die Sanierung/Ausbau des kaum besuchten Theaters Der gewünschte Effekt stellte sich natürlich nie ein.

Mit der Schuldenbremse sollte dieser verrückten Ausgabenpolitik ein Riegel vorgeschoben werden und das war auch gerechtfertigt.

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