Bundesverfassungsgericht erklärt Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig

Hallo Lage Team,

nun ist es passiert. Unser oberstes Gericht hat die Haushaltspläne der Ampel Regierung als Verfassungswidrig eingestuft.

Ich kann wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln. Jeder und wirklich jeder in Deutschland weiß, dass ein Billionenbetrag an Investitionen notwendig ist. Klima -Transformation, Bildung, Infrastruktur (Digital, Verkehr, Transport), Landwirtschaft, Bundeswehr, Migration usw. Dazu noch die Milliarden Altlasten aus Rente- und Pensionen die jetzt kommen werden.

Im Prinzip hat das Verfassungsgericht damit zum Ausdruck gebracht, nach meiner Einschätzung, spart Budget an anderer Stelle ein (wo eigentlich?) oder holt mehr Geld von den Bürgern (woher eigentlich?). Schulden dürft ihr nicht machen.
Die Umweltschädlichen Subventionen wäre ein Einsparpotential liegt bei 42 Mrd.€/a.
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Kosten Transformation ca. 1,8 Billionen Euro.
Studie: Annähernde Klimaneutralität kostet 1,8 Billionen Euro

Wie soll das ohne Schulden funktionieren? Die Schuldenbremse müsste in der Verfassung modifiziert werden, was eine 2/3 Mehrheit in Bund und Länder benötigt.

Ich bin jetzt schon auf die nächsten Verfassungsgerichtsurteile zum Klimaschutz gespannt. Da wird wahrscheinlich argumentiert, dass jetzt gehandelt werden muss, damit die folge Generationen nicht belastet werden.

Gerne würde ich eure Meinung zu diesem Thema hören. Ich stelle fest, Deutschland blockiert sich grade selber komplett.

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Wo sagt das Verfassungsgericht, dass der Staat keine Schulden machen darf? Die schwarze Null habe ich bisher nur als ein populistisch-politisches Projekt der FDP verstanden und nicht als eine gesetzlich vorgeschriebene Anforderung.

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Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Einsparpotenzial klimaschädliche Subventionen

Mit der Schuldenbremse im Grundgesetz wird die „strukturelle“, also von der Konjunktur unabhängige, staatliche Neuverschuldung für die Länder verboten und für den Bund auf maximal 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts beschränkt. Ausnahmen für Naturkatastrophen oder Wirtschaftskrisen sind allerdings weiterhin vorgesehen.

Kann man die Klimatastrophe als Begründung verwenden um die Ausnahme wegen „Naturkatatastrophen“ zu nutzen?

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Ja weil das die CDU mal so in die Verfassung gebracht hat.
Das Verfassungsgericht legt ja nur aus was darin steht.

Es war ein Projekt der CDU, Lindner ist nur derjenige der jetzt versucht das Projekt eisern zu retten.

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Das ist eine hervorragende Frage finde ich! Könnte mir vorstellen, dass die Klimakatastrophe zu unspezifisch ist. Naturkatastrophen wie Tsunamis oder Erdbeben und Hurrikanes sind schließlich konkrete Ereignisse.

Wenn du alles mit drohender Klimakatastrophe rechtfertigen könntest, ohne dass ein konkretes Ereignis tatsächlich eingetreten ist, dann wird’s glaube ich eng für die Schuldenbremse…

Nein, genau das hat das Verfassungsgericht heute festgelegt. Der Klimawandel ist langfristig planbar (gewesen) und kein Ad Hoc Ereignis.

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Diese Aussage ist einfach schlicht falsch, wenn man für eine Änderung eine 2/3 Mehrheit braucht. Man sollte hier schon mal bei der Wahrheit bleiben.
In einer namentlichen Abstimmung votierten 418 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung. Dagegen stimmten 109 Abgeordnete, 48 enthielten sich.“ (Quelle)

Die Union ist nicht schuld, dass die Ampel (mal wieder) Mist gebaut hat und trotz vieler Warnung diese Umwidmung vorgenommen hat. Man hätte mit dem Angriff auf die Ukraine und der komplett geänderten sicherheits- und energiepolitischen Lage definitiv eine Notfallsituation, v.a. wirtschaftlich, herausarbeiten können. Man hat sich aber lieber eines Taschenspielertricks versucht und wurde nun maßlos abgestraft.

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Ich denke hierbei handelt es sich genau um das entscheidende Problem, weshalb es uns so schwer fällt, angemessen auf die Klimakatastrophe zu reagieren. Die Ursachen-Wirkungs-Kette ist einfach zu komplex.
An sich lernen Menschen, dass eine Herdplatte heiss ist, indem Sie sie anfassen und sich die Pfoten verbrennen. Bei der Klimakrise verbrennen aber in erster Linie nicht Sie sich die Pfoten, sondern andere Menschen viele tausend Kilometer entfernt. Und das auch nicht unverzüglich, sondern erst mit ein paar Jahren Verzögerung.

Das es uns hierbei schwerer fällt konkrete Massnahmen zu ergreifen oder nachzuvollziehen, als beispielsweise während der Corona-Pandemie, leuchtet mir ein. Dennoch sollte es meiner Meinung nach genau in solchen Fällen, in denen der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung nicht so offensichtlich ist (jedoch wissenschaftlich hinreichend bewiesen), die Aufgabe der Politik sein, die Verantwortung von den Bürger:innen abzunehmen, so schwere und oftmals unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Bei diesen Entscheidungen denke ich in erster Linie an Entscheidungen, die kurzfristig Verzicht auf unseren liebgewonnenen und für selbstverständlich erachteten Wohlstand.

Im Fall des Nachtragshaushalts 2021 spricht sich das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens jedoch nicht gegen das grundsätzliche Schuldenmachen (auch für Klimaschutz) aus, sondern erklärt vielmehr die Umwidmung als verfassungswidrig.

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Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann geht eben das nicht:

"Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden (vgl. G. Kirchhof, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 109 Rn. 100). "

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Ich vermisse die Politiker:innen, die den Mut haben, unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Sehe nur, wie sich fast alle einfach nur vor dem nächsten Shitstorm verstecken wollen und dem Volk nach dem Mund plappern.

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Im Prinzip hat es das.
Dennoch war die Entscheidung richtig.
Wenn ich einen Sonderhaushalt für A einrichte, darf ich den nicht für B verwenden.
Und immerhin waren von den 60 Milliarden bereits ein Drittel für die Subventionen von Intel und TSMC vorgesehen. Das muss man wirklich nicht unterstützen.
Wäre es über ein Klimageld an die Bürger zurückgeflossen, hätte man sicher besser argumentieren können.

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Was ist daran falsch?

Wenn du ein Projekt anfängst willst du doch auch nicht, dass etwaige Unterstützer die Lorbeeren einsammeln oder?

Merkel II hat die Schuldenbremse in den Bundestag eingebracht.

Hat das irgendwer behauptet?

Interessant fände ich in dem Zusammenhang, wie das ganze nun in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 gebracht werden soll - welches ja im weitesten Sinne ein Recht auf effektive Klimaschutzmaßnahmen bestätigt hat.

Das dürfte ja folglich ausschließen, dass die Ampel die beschlossenen Maßnahmen nun aufweicht oder komplett cancelt, weil man sich dann wahrscheinlich die nächste Klatsche einfangen wird.

Also wird die spannende Frage sein, wo die Ampel das benötigte Geld jetzt stattdessen her holen möchte - vor allem mit der „Keine Steuererhöhungen“ und „Die Schuldenbremse ist heilig“-FDP.

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Die Süddeutsche hat das heute sehr schön auf den Punkt gebracht:

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Ich empfinde das Urteil als Katastrophe.
Wenn wir uns fragen, wer es getroffen hat zum „Schutz“ zukünftiger Generationen, ist selbst bereits älter und scheint mir nicht wirklich eine Vorstellung davon zu haben, was noch auf zukünftige Generationen zukommt, wenn jetzt nicht investiert wird (was das Urteil verhindern wird).
Vermutlich ist es juristisch korrekt (die Einordnung kommt sicher in der nächsten Lage), aber ist es auch klug und vorausschauend? Und wie passt es zum legendären Klimaschutzurteil, wie @KeldornX bereits gefragt hat…
Bravo CDU. Vielen Dank auch.

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Die CDU hat das nicht in die Verfassung geschrieben, sondern eine 2/3 Mehrheit des Bundestages. Initiiert wurde es von der CDU, aber beschlossen wurde es von einer großen Mehrheit des Bundestags. Das ist schon ein großer semantischer Unterschied.
Die Union ist nicht allein schuld, dass es die Schuldenbremse gibt. Es gab dazu einen großen (!) Konsens im Bundestag.

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Wer hat die Schuldenbremse erfunden? Wer hat Ziele erfunden, aber nicht auf deren Erfüllung hingearbeitet?
Klar kann man sagen, dass sei nicht die Union allein gewesen, aber es waren Regierungen unter ihrer Führung.

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Ich bin überrascht, dass jemand über dieses Urteil überrascht ist.

Es war doch von Anfang an abzusehen, dass Gelder zur Bewältigung von Corona, nicht einfach zum Klima verlagert werden kann. Die Argumentation der Regierung diesbezüglich war immer schon abenteuerlich gewesen und jetzt tut man auf überrascht und schockiert.