Bei der BTW sind etwa 14 % aller Zweitstimmen nicht berücksichtigt worden.
Frage: Ist das verfassungsgemäß?
Für mich nicht. Das Bundesverfassungsgericht schlug ja auch als eine Idee vor, dass alle Parteien in den BT kommen, bis 95 % aller Stimmen berücksichtigt werden.
Man stelle sich vor, dass vier oder fünf Parteien knapp scheitern und dann jede vierte Stimme nichts zählt.
Ich finde, da sollte was geändert werden. Vielleicht klagt ja die FDP gegen ihr eigenes Gesetz?
Das Bundesverfassungsgericht hat doch erst kürzlich das geltende Bundeswahlrecht bestätigt. Warum sollte es jetzt anders entscheiden?
Zur aktuellen Wahl gilt das aktuelle Wahlrecht, das ist vielleicht nicht perfekt wurde aber von Verfassungsgericht so akzeptiert.
Ich hatte auch schon mal die Idee, dass eine Stimmenunion eine Möglichkeit wäre. CDU und CSU machen das ja quasi schon so (mit der Ausnahme dass es beide aus eigener Kraft in den Bundestag schaffen). Dann könnten Parteien unter 5% ihre Stimmen an eine Partei abgeben die es in den Bundestag geschafft hat. Zb FDP gibt ihr Stimmen der CDU, Volt den Grünen (oder was ich witzig fände BSW den Linke). Das würde jedoch eine Regierungsbildung verlängern, da die Sitze im Bundestag erst verhandelt werden müssten bevor es zu Koalitionen kommen kann
Weil das Gericht die Gültigkeit der 5-Prozent-Hürde nicht für immer bestätigt hat, sondern von den tatsächlichen Verhältnissen abhängig gemacht hat.
Das gilt nur, wenn sie eine Fraktionsgemeinschaft bilden und nicht gegeneuantreten.
Nachträglich Stimmen hin und herschieben wird m. E. vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern bzw. schon früher, weil das nie verabschiedet werden würde.
Was ich am (neuen) Wahlrecht eher interessant finde ist der Fakt, dass Leute als Gewinner ihres Wahlkreises in den Bundestag einziehen.
Das finde ich sehr schwer erklärbar z.B. in Augsburg-Stadt:
Wenn man jede dritte Stimme für sich gewinnt, mehr als 10% Vorsprung auf die nächst-beste Kandidatin hat und trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Finde ich befremdlich, auch wenn ich den Sinn hinter dem neuen Wahlrecht teile, aber in Realität wirkt das doch arg komisch.
Würde ich teilen, wenn jemand 50 % + x bekäme.
Oder bei einer Stichwahl gewinnt. Sonst eher nicht.
Vielleicht mal ein Vergleich, um aufzuzeigen, warum ich das ganze befremdlich finde.
Dieses Wahlkreisergebnis führt dazu, dass Stefan Glaser nicht in den Bundestag als Direktkandidat seines Wahlkreises einzieht:
Dieses Wahlkreisergebnis führt dazu, dass Hanna Steinmüller in den Bundestag als Direktkandidat ihres Wahlkreises einzieht:
Wie oben gesagt, ich finde das wirklich merkwürdig und schwierig vermittel- bzw. erklärbar.
Im Saarland waren es 22,3% sonstige. Auch das wurde gerichtlich geprüft und durchgewunken.
Es ist im Ermessen der Parteien, wie sie die Arbeit des Parlaments sicher stellen. Die 5%-Hürde hat das Gericht da als nicht perfekte Lösung kritisiert, aber möchte der Hoheit des Bundestages da nicht reinreden.
Das ist dich recht einfach zu vermitteln.
Die CDU hat mehr Direktmandate als Plätze also bleiben die schwächsten zu Hause. Pech wenn andere CDU Kandidaten besser waren.
Die Grünen haben genug Plätze für ihre Direktmandaten also kommen auch die knapp gewählten nach Berlin
Ehrlich gesagt, sehe ich das nicht. 14% der Zweitstimmen ist im Vergleich zur Wahlbeteiligung zu sehen, meines Erachtens nach. Die Wahlbeteiligung lag bei 82,5% gestern. D.h. es gibt mehr Nichtwähler als das Zweitstimmen nicht in den BT einziehen.
Die 5% Hürde ist schon sinnvoll, weil sonst eine zu hohe Zahl an Parteien in den BT einziehen würden (z.B. 3% zu erreichen ist relativ einfach → 60 Mio Wahlberechtigte → 49,5 Mio Wähler → 1,485 Mio Wähler für 3%) Die Freien Wähler haben 2,5% erhalten.
Aus den Erfahrungen in den Niederlanden kann ich nur vor der Aufhebung der 5% Hürde warnen. Ein Multi Parteien System ist völlig dysfunktional, weil Kompromisse dann wirklich kaum noch gefunden werden können.
Dazu kommt noch das der Bundesrat auch noch sehr viel Mitspracherecht hat. Da würde Verantwortungszuweisung wirklich völlig schwammig…
Da scheint es mit Herrn Ullrich (Vorsitzender des Arbeitnehmerflügels CSA) leider einen der eher sozialeren CSU-Abgeordneten erwischt zu haben, der sich auch schon kritisch über Nebentätigkeiten der eigenen CSU-Parteifreunde geäußert hat. Das ist, für einen CSUler, natürlich irgendwo schon ein gewisser Verlust.
Vielleicht ist er als CSUler aber auch einfach nicht konservativ genug gewesen, wer weiß. Vielleicht bewirkt das neue Wahlrecht an der Stelle tatsächlich eine Art Partei-internen Wettbewerb darum, wer dem allgemeinen Wählerprofil der Partei am besten entspricht und so die meisten Wähler in einem Wahlkreis holt.
Genau das finde ich aber komisch, weil es die Erststimme ad absurdum führt.
In diesem Wahlkreis haben doch die Wähler mit ihrer Erststimme ein eindeutiges Votum für ihren Direktkandidaten gefällt.
Jetzt wird kein Kandidat diesen Wahlkreis vertreten.
In Stuttgart hingegen reichen 30 Stimmen mehr aus, damit eine Direktkandidatin den Wahlkreis komplett vertreten darf. Hätte sich die CDU hier genauso knapp durchgesetzt wäre sie nicht in den Bundestag gekommen, eben weil „andere CDU Kandidaten besser waren“. Das macht doch keinen Sinn in meinen Augen.
Naja, es führt vor allem eine Rangordnung im Wahlrecht ein, nämlich dass das Zweitstimmenergebnis und die festgesetzte Größe des Bundestages einen Vorrang vor dem Erststimmenergebnis haben.
Der Blick auf einzelne Erststimmenanteile ist da m. E. nicht sehr erhellend. Ob ein Kandidat mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einzieht, hängt eben nicht nur von den Erststimmenanteilen ab, sondern auch von der sogenannten Zweitstimmendeckung. Sprich: Eine Partei muss auch einen genügend Zweitstimmenanteil haben, damit die Direktmandate „abgedeckt“ sind. Sehr schön veranschaulichen lässt sich das in Bayern: Dort hat die CSU in allen 47 Wahlkreisen die Erststimmenmehrheit errungen, mit Werten zwischen 50,5 bis 30,2 Prozent. Der Zweitstimmenanteil der CSU von 37,2 Prozent in Bayern bzw. 6,0 Prozent bundesweit „reicht“ aber nur für 44 Mandate, deshalb gehen die drei Kandidaten mit den geringsten Erststimmenmehrheiten „leer“ aus - und Kandidaten, die nur auf der Landesliste stehen, kommen auch nicht zum Zuge. Das ist halt der „Preis“, wenn man fast 300 Wahlkreise behalten und kein Parlament mit über 700 Abgeordneten haben will.
Noch ein anderes Beispiel, was das Prinzip ganz gut veranschaulicht: Die geringste Erststimmenmehrheit mit der ein Direktkandidat überhaupt in den Bundestag gekommen ist, hatte ein gewisser Olaf Scholz mit 21,8 Prozent. Die haben aber aufgrund der Konkurrrenz (CDU, Grüne und AfD waren jeweils nur ein paar Prozent schlechter) gereicht, um die den Wahlkreis zu gewinnen. Und da der SPD aufgrund ihres Zweitstimmenanteils von 14,8 Prozent in Brandenburg 4 Sitze zustanden war der eine Sitz, den Scholz gewonnen hat, auch „gedeckt“.
Seit der Wahlrechtsreform gibt es ja defacto keine Direktmandate mehr, weil es eben diese Zweitstimmendeckung braucht.
Und @Flixbus du sagst es schon richtig, dass
Nichtsdestotrotz finde ich es befremdlich, weil das Abschneiden eines Kandidaten mit der Erststimme eben nur zweitrangig nach dem Zweitstimmen-Ergebnis des ganzen Bundeslandes ist.
Wahrscheinlich trauere ich einfach nur dem alten (Direktkandidaten-)System hinterher, weil es in meinen Augen „straight-forward“ war.
Ja, das ist halt neu. Die Benennung Zweitstimme führt da mittlerweile in die Irre, weil es eigentlich nur noch um sie geht auf Bundesebene.
Das neue Wahlrecht ist auf jeden Fall noch komplizierter als das alte und ist m. E. dem „normalen Bürger“ überhaupt nicht mehr vermittelbar - siehe die Beispiele. Insofern ist es ein gutes Beispiel für den Murks, der herauskommt, wenn Parteien in erster Linie auf ihre Interessen schielen. Eine Reduktion auf 200 Wahlkreise hätte das Problem viel eleganter gelöst - aber das wollten Union und SPD nicht, wenn ich mich recht erinnere.
Das stimmt nicht. Wenn eine Partei unter 5% wäre, aber 3 oder mehr Direktmandate erhält, wirkt die Erststimme über die Zweitstimme
Ich sehe das überhaupt nicht so. Laut GG müssen Stimmen gleichwertig behandelt werden, aber nicht Stimmen und Nichtstimmen.