Kann mich erinnern, dass auch hier in der Lage öfter mal „kontaktiert Euren Abgeordneten“ gesagt wurde.
Nun sind doch etliche Wähler ohne Abgeordneten. Mit Stuttgart und München sind dann auch nicht wirklich kleine Städte betroffen! Ich bekomme gerade mit, dass das für erheblichen Frust sorgt und damit nur nochmehr Radikalisierung in die Ränder hinein. Dort wo die AfD betroffen ist bekommt diese kostenloses Mobilisierungspotential geschenkt.
Mich würde hier die rechtlich/demokratische Begründung der Reform interessieren und ob eine Verfassungsbeschwerde möglich wäre (=nicht, aber warum). Merz will das ja angeblich rückgängig machen (chancen, möglich, alternativen?)
Ich denke der juristische Background bei Euch wäre dafür optimal für eine Einordnung.
Also die Begründung der Reform ist leicht erklärt. Mit jeder Wahlperiode wuchs der Bundestag und damit die Kosten (vor allem halt auch langfristige Kosten durch „Pensionen“ (bin mit grad nicht sicher, ob das der richtige Begriff ist)).
Dem wollte man auch wegen wachsender Politikverdrossenheit einen Riegel vorschieben.
Mir persönlich ist es egal, ob mein Wahlkreis im Bundestag repräsentiert wird.
Ich finde es gut, dass so (mittels erststimme) über die Personalie entschieden wird; aber wenn ± 10% der Wahlkreise aus dem Raster fallen, who cares. Frei nach Pareto.
Ich verweise mal hier auf die neue Lage 420, in der sich Philip und Ulf nochmal mit dem Thema beschäftigen und zudem einen Verbesserungsvorschlag machen.