Bundestags-Wahlrecht

Welche Wahl war das?
Welches Gericht hat was entschieden?

Stellt sich die frage was einem ein Direktmandat aus dem Wahlkreis bringt.
Ich komme aus dem HSK. Ich danke nicht dass mein Direktmandat irgendetwas bezüglich meiner Interessen in Berlin vertreten wird.
Außerdem was das vor der Wahl klar, wenn man seine Stimmen aufteilt kann das nunmal passieren

Was für eine Idee war das? Wär super, wenn du eine entsprechende Quelle ergänzen könntest.

Das ist halt immer die Frage bei einem Mandat nach dem „winner takes it all“-Prinzip, vor allem wenn der „winner“ weniger als 50 Prozent der Stimmen erhält, was bis auf eine Ausnahme gestern bei allen Direktkanidaten so war. Deshalb haben ja auch einige Wahlrechtsexperten dafür plädiert, die Erststimme ganz abzuschaffen.
Noch ein Beispiel dazu: Im Bundesland Bremen gibt es ganze 2 Direktmandate - aber eines davon „zog“ nicht, also gibt es de facto nur einen direkt gewählten Abgeordneten für ein Bundesland, der in seinem Wahlkreis 30 Prozent gekriegt hat. Da kann man sich schon fragen, welchen Sinn das haben soll.

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Das sehe ich ganz anders. Allein die Tatsache, dass man anhand des (bundesweiten) Zweitstimmenergebnisses direkt die Zahl der Abgeordneten ablesen kann, macht es doch viel einfacher.
Komplizierter wird es vielleicht für die einzelnen, potentiellen Direktmandats-Abgeordneten, da die sich erst ganz am Ende sicher sein können, ob sie in den Bundestag kommen.

Der alte Wahlrecht war am Ende auch nur noch ein Vehikel um möglichst viele Abgeordnete im Bundestag „durchzufüttern“, welcher Partei du dieses Interesse am ehesten zuschreiben willst, überlasse ich dir.

Sehe ich ganz genauso. Das alte Wahlrecht war mathematisch einfach Unsinn und wir hätten jetzt vielleicht schon über 800 Parlamentarier.

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Das Einzige, was einfacher ist, ist in der Tat, wie viele Abgeordnete eine Partei im Bundestag hat. Aber es sind ja durchaus nicht nur die Abgeordneten selber, die sich dafür interessieren, wer von einer Partei da sitzt. Und das ist definitiv komplizierter geworden. Und eine Wahl abzuhalten, bei der im Zweifelsfall keiner der Kandidaten gewinnt, ist jetzt nicht gerade leicht vermittelbar.

Das neue Wahlrecht ändert da nicht viel. Da gab es durchaus eine Interessenkoalition mehrerer Parteien, sonst wäre wie gesagt eine deutliche Reduktion der Wahlkreise sehr viel eleganter gewesen.

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Das hätte aber nicht zu diesem Ergebnis geführt.
Schon bei der letzten Wahl gab es 735 Sitze und bei dieser Wahl hätten es je nach Ausgang 750 , vielleicht sogar 800 (mit BSW und FDP) werden können. Da wäre man also mit hundert Wahlkreisen weniger auch kaum bei nur 630 Abgeordneten gelandet. Und kannst du sicher sagen, dass die 100 Wahlkreise weniger nicht vielleicht auch noch zu mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten führen?

Man kann eben nicht alles drei in einem Parlament haben: Garantierte Direktmandate, Zweitstimmen-Proporz und feste Größe. Eines muss man opfern.

Den Schluss verstehe ich nicht. Im vorherigen Bundestag gab es 299 Wahlkreisabgeordete plus genau so viele, die über die Landeslisten eingezogen sind, plus 137 Überhangs- und Ausgleichsmandate = insgesamt 735 Abgeordnete.
Auf der Basis von 200 Wahlkreisen (und dementsprechend 200 Listenkandidaten) wären das bei gleicher Quote 92 Überhangs- und Ausgleichsmandate, also insgesamt 492 Abgeordnete gegenüber den 630 die es jetzt gibt.

Der letzte Punkt ist m. E. im Gegensatz zu den ersten beiden kein Selbstzweck. Wenn eine bestimmte Größe nicht überschritten werden kann, braucht es ja nicht unbedingt eine fixe Anzahl an Abgeordneten.

Es sei denn, es ergibt sich im Laufe der Legislaturperiode eine Vakanz, dann rücken die ungedeckten Erststimmengewinner entsprechend ihrer Reihung prioritär vor den Listenbewerbern nach weil sie ja nun doch gedeckt sind, wenn ich das richtig verstehe. (Wenn Bundesland und Partei passen natürlich.)

Okay, das hab ich oben so nicht raus gelesen.

Es gibt in der Konstellation bestimmt eine maximale, theoretische Größe, die mit keiner Konstellation von Parteien und Wählerstimmenstimmen überschritten werden kann. Aber generell kann man wohl sagen, je mehr Parteien im Bundestag sind und je größer der Unterschied zwischen erst und Zweitstimmen desto mehr Überhang- und Ausgleichsmandate braucht man.

Dein Vorschlag verbessert zwar den aktuellen Zustand, aber er ist nicht zwingend eine Lösung für die Zukunft. Und das ist ja genau das Problem, damals als das alte Wahlrecht geschaffen wurde waren die Wahlergebnisse eben so gleichmäßig, dass dieses Problem nicht so sehr ins Gewicht fiel. Aber über die Jahrzehnte änderte sich halt die politische Landschaft und die Wahlergebnisse.

Mag sein, aber die Frage, wer im Falle eines Falles nachrückt, hat ja erst mal nichts mit der Sitzverteilung direkt nach der Wahl zu tun.

Das stimmt so m. E. nicht. Ausschlaggebend war, wie viele Direktmandate mit geringem Stimmenanteil (und damit ohne „Zweitstimmendeckung“) es gab, wodurch Überhangmandate entstanden. Diese mussten dann durch sogenannte Ausgleichsmandate an alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien ausgeglichen werden. Ein fiktives Beispiel: Wenn z.B. die SPD 5 Überhangmandate hatte und 20 Prozent der Mandate in Bundestag, dann ergab das 20 Überhangmandate. Diese wurden dann aber entsprechend ihres jeweiligen Zweitstimmenanteils auf alle anderen Parteien verteilt, egal wie viele das waren. Und das absurde war, dass wenn z. B. drei Parteien Überhangmandate hatten, die nicht „gegengerechnet“ werden konnten, sondern jeweils ausgeglichen werden mussten.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch Direktmandate mit sehr geringem Stimmenanteil können durchaus von Zweitstimmen gedeckt sein. Die Popularität und Konkurrenzsituation in einem Wahlkreis kann sich ja von der Situation der Partei im ganzen Land unterscheiden.

Eine Stimmenthaltung und die Abgabe einer ungültigen Stimme haben beide den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis – nämlich keinen . Nur in einem Ausnahmefall – der Abgeordnetenhauswahl in Berlin (bis 2004 auch bei der Landtagswahl im Saarland) – gilt für die Berechnung der Fünf-Prozent-Hürde die Zahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen, so dass ungültige Stimmen hier einen marginalen Einfluss haben können. Im Übrigen zählen sowohl für die Sitzzuteilung als auch für die Prozentangaben im Wahlergebnis stets nur die gültigen Stimmen.

D.h. wenn ich wähle und meine Stimme ungültig mache ist das gleich mit Nicht Wählen. Der logische Schluss daraus ist, dass auch eine ungültige Stimme eine Stimme ist, die gleich behandelt werden muss. Extrem Fall: 60 Mio Wähler 50 Mio ungültige Stimmen abgeben und 10 Mio korrekte Stimmen, es würden aber nur die 10 Mio Stimmen unter sich als Gleichberechtigt erachtet. Das klingt sehr unlogisch für mich

Finde ich grade nicht; ich glaube, das war damals in der mündlichen Begründung.

Also: Alle Parteien kommen rein, geordnet nach ihren Stimmanteilen, bis mindestens 95 % aller Stimmen repräsentiert sind, der Rest geht leer aus.

Okay, als durchgewunken würde ich das nicht bezeichnen. Das saarländische Verf.G hat ja gesagt, dass das für die Zukunft nicht geht. Eine Wahl wiederholen lassen, macht kein Gericht gerne.

Eleganter? Das ist jedesmal ein Riesenaufwand, die Wahlkreise anders zuzuschneiden.
Und ja, das Wahlrecht unterliegt den Interessen der Parteien, die gerade die Mehrheit haben.
Parteien mit vielen Stimmen haben andere Interessen als Parteien mit weniger Stimmen und andere als Regionalparteien und andere, die Listenverbindungen machen und und und …
Grenzen setzt nur Artikel 38, Abs. 1 GG.

200 Wahlkreise, Normgröße 400:
Partei A bekommt 33 % der Zweitstimmen, aber gewinnt alle Wahlkreise. Sie hätte also etwa 133 Mandate nach Zweitstimmen.
Dann hat sie etwa 67 Überhangmandate. Das erzeugt natürlich noch Ausgleichsmandate, sodass man bei bis zu 600 Sitzen kommt.
Oder 450, oder 400, oder 503 etc.
Ist es sinnvoll, dass die Zahl so schwanken kann?

Überhangmandate entstanden wurden soweit ich weiß nach dem alten Wahlrecht auf Länderebene ermittelt. Erhielt eine Partei z. B. 40 Prozent der Direktmandate, aber nur 25 Prozent der Zweitstimmen, musste gab es Überhangmandate, die ausgeglichen werden musste. Das meine ich mit fehlender Zweitstimmenabdeckung.

ich finde das auch bedenklich. Ich fände es spannend das Wahlrecht dahingehend zu ändern, dass man ein Ranking angeben kann. Wenn Deine erste Wahl nicht über die 5% Hürde kommt, geht Deine Stimme an Deine 2. Wahl. Das kann doch nicht zu kompliziert für die Leute 1, 2, 3 statt ein Kreuz zu machen…