Bezahlkarte für Migrant:innen

Weil es ein privates Anbieterunternehmen ist, dass als Tochter eines zugelassenen Bezahlsystemanbieters (Secupay) agiert und sich scheinbar genau darauf und nur darauf spezialisiert hat.

Erklärt noch nicht, warum es sonst nicht funktioniert. Aber insoweit verweise ich mal auf das Digitalisierungskapitel im Buch Baudtellen der Nation.

Doch sicher, für die Social Card braucht das Unternehmen keine 100% Abdeckung bundesweit für alle Bürger, wie es die Regierung bräuchte. Auf das System können Kommunen schrittweise aufspringen (oder auch nicht) und es wird immer weiter ausgebaut. Klimageld müsste mit Big Bang zu einem Tag x für alle 82 Mio Bürger auf einmal kommen. Völliger Unterschied.

Nein, ist sie nicht. Arbeitende anerkannte Flüchtlinge (oder mit vergleichbaren Schutzstatus o.ä., das ist ja alles nicht ganz einfach) sind in einer gänzlich anderen Position, als solche, die noch im Prozess sind.
Und unterschiedliche Situationen können unterschiedlich behandelt werden.

Natürlich gibt es den.

Aus diesen Ländern wurden bis Ende September mehr als 13.000 Asyl-Anträge gestellt. Rund 7000 dieser Anträge sind Folgeanträge, der wievielte es ist, geht aus den Daten nicht hervor. „Ganze Familien aus diesen Ländern pendeln so jährlich zwischen ihrer Heimat und einer deutschen Asylunterkunft“, sagt eine Mitarbeiterin eines Flüchtlingsamtes in Niedersachsen.

Ganz fest die Augen zuzumachen ist keine Lösung der Probleme und keine gute Politik. Solche Anträge verhindern, dass wirklich hilfsbedürftige Menschen nicht die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

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Interessanter Punkt, hatte ich so noch nicht betrachtet. Aber ja, von PayPal-Friends-Überweisungen wäre er wohl ausgeschlossen. Von gastronomischen Einrichtungen, die nur PayPal anbieten, wahrscheinlich auch. Wahrscheinlich von jeder PayPal-Bezahlung. Ebenso wahrscheinlich von Online-Handel im Allgemeinen.
Da die Bezahlkarte aber an Stelle von Bargeld tritt, sind das keine neuen Ausschlüsse. Mit Bargeld kann ich auch keine PayPal-Überweisung tätigen.

Also wenn es einvernehmlich geschieht, dann ist es ja wahrscheinlich nicht einmal kriminell. Dann ist es nur einfach unattraktiv, was das Ziel ist. Wenn ein Asylbewerber abgezockt wird, dann muss er sich an die Polizei wenden.
Ist natürlich die Frage, ob er sich irgendwie selbst strafbar oder sanktionierbar macht, wenn er die Auszahlungsbedingungen umgeht.

Ist ein bisschen so wie wenn jemand steuerfreie Zigaretten kauft und dann gepresste Pappe rauchen muss… der kann sich auch nicht an den Verbraucherschutz wenden, um die schlechte Qualität zu melden…

Also, nur noch Dinge tun, die zu 100% wirken können? Und keine Regel einführen, die von irgendwem umgangen werden könnte? Mein Bild von Unterstützungsorganisationen ist übrigens, dass sie den Menschen helfen wollen. Und im großen Stil dabei zu helfen, Gesetze zu untergraben, ist nicht sonderlich hilfreich. Es sei denn, man will Unterstützungsorganisationen von Flüchtlingen pauschal in Verruf bringen, dann ist das natürlich ne gute Möglichkeit.

Ich würde dafür Werben, dass man es nicht Hetze nennt, wenn es jemand für tragbar und vielleicht sogar nützlich hält, Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetz mittels Bezahlkarte auszuzahlen.
(Die können bereits heute als Sachleistungen geleistet werden.)

Damit war der gesamte Diskurs gemeint, von Sozialtourismus über Paschas über Zahnersatz über Abschieben im großen Stil … bis zur Bezahlkarte.

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Weil nicht mehr jeder Flüchtling zu einer Stelle laufen muss um dort persönlich Bargeld von einer Verwaltungsperson anzunehmen. Die Karte könnte einfach monatlich von selbst aufgeladen werden.

Ach, danke! Da hab ich mich wohl zu früh gefreut und bin Politikersprech aufgesessen. :frowning:

Also doch mit eingebauter Einschränkung von Auslandsüberweisungen (weil aller Überweisungen). Wobei das ja jedenfalls bei Schecks auch nicht so einfach möglich ist.

Ok, kann ich einigermaßen mit leben, wenn es im Wesentlichen darum geht, eine praktische Auszahlungsmöglichkeit zu schaffen, weil kein Konto vorhanden ist. Hatte den Schwerpunkt der Debatte etwas anders wahrgenommen. Warum die Kommune da hoheitlich Sperren für Glücksspiel o.ä. einbauen können muss, erschließt sich mir noch nicht so ganz. Ich hoffe mal, es gibt dafür klare und grundrechtsschützende Regeln, um zu bestimmen, in welchen Fällen das wirklich sinnvoll ist.

Wenn die Karte nicht als Aslkantenkarte erkennbar ist, dann kann ich damit in jedem Supermarkt Google Play Karten kaufen und die Codes in alle Welt verschicken. Wüsste gerne wie der Staat das verhindern möchte.

Kannst Du grob erläutern, wie es den Menschen gelingt, ohne Anspruch vorläufig Leistungen zu erhalten (falls das der Fall sein sollte, Artikel ist hinter der Paywall)? Wenn die Anträge so offensichtlich ohne Erfolgsaussicht sind wie in den ersten Sätzen des Artikels beschrieben, müsste man die ja recht schnell ablehnen können, oder?

Ggf. müsste man behördlich festhalten, wie viele Anträge eine Person schon gestellt hat Gehe eigentlich stark davon aus, dass das passiert, Behörden lieben doch Akten, und wenn auch der Tagesspiegel die Informationen anscheinend nicht hatte, könnten die Behörden sie ja dennoch haben.

Jedenfalls sagt die BAMF-Webseite:

Folgeanträge

Ein Folgeantrag liegt vor, wenn die betroffene Person nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt. In diesem Verfahren ist ein weiteres Asylverfahren nur dann durchzuführen, wenn bestimmte Voraussetzungen, die sogenannten Wiederaufgreifensgründe, vorliegen. Hierzu zählen beispielsweise eine erhebliche Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland oder aber es liegen neue Beweise vor, die bei einer Rückkehr der betroffenen Person in ihr Herkunftsland zu ihrer Gefährdung führen könnten.
Nur in diesem Fall erfolgt die weitere Bearbeitung wie bei einem Erstantrag.

Ja, das lässt sich recht schnell Richtung „no borders“ weiterdenken. Aus idealistischer Sicht find ich das auch nicht schlecht und ich glaube, ganz so utopisch, wie es häufig dargestellt wird, ist es vielleicht auch nicht. Jedenfalls bemerke ich keine Grenze, wenn ich nach Holland fahre und wir leben heute schon in einem Schlaraffenland der Freiheit verglichen mit der Zeit vor 1789 (der Zeitpunkt ist etwas willkürlich gewählt ;)), also müssen vermeintliche Selbstverständlichkeiten ja irgendwie überwindbar sein. Schimpft mich naiv.

Aber ich habev gleichzeitig auch keine Lösung für die faktischen Konflikte, die durch Grenzen heute wohl auch nicht gelöst, aber jedenfalls irgendwie adressiert werden.

Was die konkrete politische Situation angeht, so gibt es aber doch Schattierungen der Aus- und Abgrenzung und man kann die Herangehensweise innerhalb des nationalstaatlichen Paradigmas jedenfalls menschenfreundlicher und letztlich auch wohlfahrtsfördernder gestalten.

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Ganz grob, laut Artikel: auch beschleunigt dauern die Verfahren locker 3 Monate und so lange wird gezahlt.

Und wenn auch das verhindert werden kann (warum nicht, Gutscheine werden öfters von Aktionen ausgeschlossen), dann kauft er halt Kaffee und verkauft den irgendwo mit Abschlag.

Es wird halt schwieriger, während die Verwaltung einfacher wird. Win/Win mit Zusatzfunktionen.

Ich freu mich über die neue Lage (auch zum Thema Bezahlkarte). Danke @vieuxrenard

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Dann reicht aber keine einfache Visa debit Karte, wie von @Hardtware vorgeschlagen. Der Kassier muss dann erkennen, was und wen er da vor sich hat. Der Asylant wird also an der Kasse auch als solcher geoutet.

Es wird vor allem vermutlich teuer. Denn der Staat muss die Debit-Konten unterhalten. Und Banken werden hier keine kostenlosen Girokonten anbieten. Es werden Kosten für die Konten, die Karten und die monatlichen Überweisungen anfallen. Selbst wenn die Konten die Bundesbank betreut, wird es nicht umsonst.

Meines Wissens können auch solche Bezahlkarten auf Debit-Card Basis so programmiert werden, dass nur bestimmte Produktgruppen, bestimmte Läden oder bestimmte Postleitzahlenbereiche gehen.

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Übrigens:
Die SocialCarde aus Hannover ist nicht das, was sich hier vielleicht der ein oder andere darunter vorstellt.
Sie ist einfach nur wie eine Bankkarte (natürlich ohne Überziehung), weil ein Teil der Berechtigten kein Bankkonto hat. Die Karte ist nicht auf bestimmte Leistungen beschränkt. Barabhebungen sind möglich.
https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Meldungsarchiv-f%C3%BCr-das-Jahr-2023/Hannover-f%C3%BChrt-die-SocialCard-f%C3%BCr-Asylsuchende-ein

Gegen so eine Karte habe ich nichts. Sie vereinfacht alles. Aber ich glaube, um eine solche Karte geht es in der öffentlichen Debatte gerade eben nicht.

Zitat:
„Oberbürgermeister Belit Onay sagte im Rahmen der Vorstellung des Produktes: „Die SocialCard bietet Geflüchteten einen diskriminierungsfreien Zugang zur bargeldlosen Zahlung. Ich halte die aktuelle Debatte über Beschränkungen der Karte und die Diskussion um Sachleistungen für falsch und nicht zielführend. Es geht hier um Menschen in Notsituationen, denen wir Teilhabe ermöglichen wollen.“ „Nur die Stadt kann das Guthaben buchen – jeweils den vollen Leistungsanspruch. Die Berechtigten können frei über die Verwendung ihres Guthabens entscheiden.“

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Ja, das meinte ich auch.
Durch freundlichen Hinweis von @Hardtware hab ich dann aber gelernt, dass es diese Karte ist, über die allgemein gesprochen wird (es wird sicher andere Anbieter geben, derzeit wird eben dieser von den ersten Kommunen beauftragt).

Das heißt auch, kommunale Einschränkungen sind möglich. Da würde ich mir wünschen, dass gesetzlich genauer festgelegt wird, wann welche Einschränkungen möglich sind und was gar nicht geht. Sonst muss die AfD nur in einer Kommune die Wahlen gewinnen und wird anfangen, unter Vorwänden Beschränkungen vorzunehmen, um Menschen zu schikanieren und rauszuekeln (wir erinnern uns: die Rechtsextremen möchten es für Menschen ausländischer Herkunft hier möglichst unangenehm machen).

Zum anderen beruht die Akzeptanz, insbesondere zum Abheben von Bargeld, auf vertraglichen Vereinbarungen der Anbieter mit den akzeptierenden Stellen. Auch hier würde ich mir stärkere, institutionelle Sicherungen wünschen, die die breite Nutzbarkeit der Karte absichern, auch wenn es für diese privaten Akteure nicht mehr attraktiv erscheint, die Karte zu akzeptieren. Denn die betroffenen Menschen sind ja für ihre Teilhabe komplett abhängig von der Karte.

(Die aktuelle Lage hab ich dazu noch nicht gehört.)

Ok. Aber die öffentliche Debatte läuft völlig anders.

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An welchen konkreten Aussagen im Zusammenhang mit der Länderabstimmung zur Einführung einer Karte machst Du das fest? Ich hatte oben im Verlauf schon @Daniel_K mal gefragt, woher er weiß, dass so eine Bezahlkarte jemanden bei Nutzung dann klar als Flüchtling zu erkennen gibt. Gab es leider keine Antwort drauf.

Im Moment scheint es mir so, dass ihr da einfach pauschal ungutes Handeln allen Beteiligten unterstellt, aber keine Fakten dafür habt. Finde ich erstmal dann nicht in Ordnung. Die Gefahr bei solchen in vielen Details administrierbaren Kartensystemen diese dann „über reguliert“ einzustellen ist sicherlich gegeben.

Ich lege Wert darauf festzustellen, dass ich keinen derartigen Vorschlag gemacht habe. Bitte unterlass solche Falschaussagen!

Ich habe geschrieben, dass eine Bezahlkarte / Debitkarte nicht per se diskriminierend sein muss, wenn diese nicht direkt jeden Nutzer als Flüchtling erkennbar macht und auf das konkrete Beispiel zur Social Card in Hannover aus dem Internet verfügbare Informationen des Anbieters zu den Möglichkeiten der Karte gepostet.

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