AfD wahrscheinlich verfassungswidrig - GFF-Gutachten veröffentlicht

Zu dem Thema gibt’s schon den folgenden Thread „Neigung zur Wahl rechter Parteien - warum die Anlage-Umwelt-Kontroverse unerheblich ist“.

Falls du Lust hast, können wir dort weiterdiskutieren.

Manow und Baberowski wollen nichts anderes als die „Tyrannei der Mehrheit“ (Alexis de Tocqueville) und machen daraus auch keinen Hehl.

Zum Glück, kann man da nur sagen, dass es einen Artikel 21 in unserer Verfassung gibt und ein BVerfG, das seine Rolle verantwortungsvoll ausfüllt.

Das GFF-Gutachten liefert sehr gute Argumente, ein drittes Parteiverbot in der Geschichte der Bundesrepublik zu erwirken.

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