Ich habe gestern folgenden Postcast gehört:
Sehr angenehm ausdifferenzierte, sachliche, kluge und konstruktive Diskussion zwischen der ehemaligen Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und heutige Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg und dem (offenbar bekannten) Medienrechtsanwalt Christian Schertz.
Frau Badenberg, die die AfD liebend gerne verbieten würde, sagt: Die vorliegenden Beweise reichen einfach noch nicht aus. Als ehemaligen Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz muss sie es wissen.
Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind sehr viel strenger als die vorliegenden Belege für die Einstufung zu „gesichert rechtsextrem“ (die ja auch noch nicht rechtsgültig ist) es hergeben.
Ihre Frage: Warum startet man kein Verbotsverfahren gegen die AfD Türingen und/oder Sachsen und/oder …? Und ein Verfahren, um Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen?
Sie sagt: Es gibt einen akademischen Streit, ob man eine Partei nur auf Landesebene verbiete kann. Sie sagt aber auch: Wenn man mit diesem Argument scheitern sollte, ist das bei weitem nicht so schlimm wie wenn ein Verbotsverfahren aus inhaltlichen Gründen scheitert.
Und noch etwas ist mir aufgefallen: Das Grundgesetz sagt klipp und klar
Art. 21, Abs 2: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“
In meinem Augen hat, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gar keine „politische Wahl“, ob einen Verbotsantrag einreichen sollen (oder, z.B. weil man damit 1/3 der Menschen im Osten vor den Kopf stoßen könne, nicht lieber darauf verzichteten solle. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, „ist“ ein solche Partei verfassungswidrig. Dann besteht m.E. eine „politische Pflicht“, einen solchen Verbotsantrag einzureichen (auch wenn es juristisch wohl eine Ermessensfrage ist).
[edit: Absatznummer GG korrigiert]