AfD Verbot: Warum nicht wenigstens auf Landesebene

Ich habe gestern folgenden Postcast gehört:

Sehr angenehm ausdifferenzierte, sachliche, kluge und konstruktive Diskussion zwischen der ehemaligen Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und heutige Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg und dem (offenbar bekannten) Medienrechtsanwalt Christian Schertz.

Frau Badenberg, die die AfD liebend gerne verbieten würde, sagt: Die vorliegenden Beweise reichen einfach noch nicht aus. Als ehemaligen Vizepräsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz muss sie es wissen.

Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind sehr viel strenger als die vorliegenden Belege für die Einstufung zu „gesichert rechtsextrem“ (die ja auch noch nicht rechtsgültig ist) es hergeben.

Ihre Frage: Warum startet man kein Verbotsverfahren gegen die AfD Türingen und/oder Sachsen und/oder …? Und ein Verfahren, um Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen?

Sie sagt: Es gibt einen akademischen Streit, ob man eine Partei nur auf Landesebene verbiete kann. Sie sagt aber auch: Wenn man mit diesem Argument scheitern sollte, ist das bei weitem nicht so schlimm wie wenn ein Verbotsverfahren aus inhaltlichen Gründen scheitert.

Und noch etwas ist mir aufgefallen: Das Grundgesetz sagt klipp und klar

Art. 21, Abs 2: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

In meinem Augen hat, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gar keine „politische Wahl“, ob einen Verbotsantrag einreichen sollen (oder, z.B. weil man damit 1/3 der Menschen im Osten vor den Kopf stoßen könne, nicht lieber darauf verzichteten solle. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, „ist“ ein solche Partei verfassungswidrig. Dann besteht m.E. eine „politische Pflicht“, einen solchen Verbotsantrag einzureichen (auch wenn es juristisch wohl eine Ermessensfrage ist).

[edit: Absatznummer GG korrigiert]

7 „Gefällt mir“

Korrektur, das ist Art. 21 Absatz 2 GG, nicht Absatz 1.

Die politische Pflicht zum Verbot einer Partei, wenn diese vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft wird, ist doch nur die Rechtsfolge aus dem Art. 21 (2) GG.

Diese Pflicht bezieht sich nicht auf das Einreichen eines Verbotsantrages. Der ist und bleibt eine politische Entscheidung, also ermessen. Vielleicht übersehe ich aber auch etwas?

Du hättest vielleicht noch erwähnen sollen, dass Badenberg von der CDU ist.

Das spielt m. E. durchaus eine Rolle dabei, zu welcher Position sie neigt.

Das ist wahr. Allerdings argumentiert sie pur juristisch und schlägt von sich aus das Verbotsverfahren gegen drei AfD Landesverbände vor. Das ist keine Unions-Parteihaltung. Daher ist ihre Parteizugehörigkeit für ihre Position m.E. irrelevant.

1 „Gefällt mir“

Ein Rollenkonflikt liegt vor, wenn [an] eine Person in verschiedenen sozialen Rollen widersprüchliche Erwartungen gestellt werden, die nicht miteinander vereinbar sind.

Badenberg ist einerseits CDU-Politikerin und andererseits alles Mögliche andere.

Nun will Badenberg die CDU nicht vor den Kopf stoßen. Die naheliegende Lösung ist in dem Fall, sich so zu positionieren, dass das geht.

Ihr Tenor im Gespräch mit Schertz ist daher, ein vollständiges AgD-Verbot würde scheitern, was mit der Parteilinie konform geht. Dass sie dann punktuell andere Akzente setzt/Hinweise gibt, kann man ihr ein Stück weit zugutehalten.

So kann man das auch interpretieren.

Oder so: Frau Badenberg ist als ehemalige Vizepräsidentin des Bundesamt für Verfassungsschutz extrem im Thema und sehr kompetent und kann das daher sehr gut einschätzen.

Es gibt mehrere (sehr vorsichtige) Äußerung, mit denen sie sich von der allgemeinen Position der Union klar absetzt. So hat sie sich grundsätzlich sehr klar für ein Verbot ausgesprochen, aber eben nicht jetzt, weil die Beweislage nicht nicht gut genug sein. Und einige Unionskritische Fragen bewusst sehr vage beantwortet und damit den mit der jeweiligen Frage insinuiertem Vorwurf gegen die Union nicht widersprochen.

Steile These.
Wenn die AFD verboten wäre, auf Landesebene wie Bund. Wäre die Union wieder der rechte Rand.
Aktuell begründen sie ihre teils AFD identische Politik (Grenzschließung, Familiennachzug,…) „der AFD die Themen wegnehmen“.
Ist natürlich einfach. Wir müssen das machen, weil sonst gehen die Menschen zur AFD. Das wollt ihr ja auch nicht.

Wäre die AFD verboten, was dann mit dieser Union Erzählung?

1 „Gefällt mir“

Dann würde die Union den Menschen wieder weiter eintrichtern, dass trickle down economics Wirtschaftskompetenz pur ist, aber hauptsächlich die anderen Parteien moralisch durch den Dreck ziehen, weil konstruktiv mit eigenen Ideen auftreten konnte die Union schließlich noch nie.

Dieser Tage wurde eine Allensbach-Umfrage im Auftrag der FAZ veröffentlicht, die zum Ergebnis kommt, dass eine Mehrheit der Bundesbürger gegen ein Verbotsverfahren sei.

Allerdings gibt es im Bundesgebiet große Unterschiede: In Ostdeutschland sind 65 Prozent der Befragten gegen ein Verbot, im Westen lediglich 49 Prozent.

Den Meinungsforschern zufolge gaben die Befragten verschiedene Gründe für die Ablehnung eines AfD-Verbots an: Der meistgenannte Grund ist, dass viele Befragte AfD-Sympathisanten im engeren Umfeld kennen.

Man könnte es folgendermaßen zusammenfassen:

‚Der etwas seltsame Onkel, der gerne mal ausländerfeindliche Sprüche raushaut, ist aber ansonsten ein netter Mensch. Uns hat er erst kürzlich beim Reparieren des Spülkastens geholfen.‘

Worauf ich hinauswill, ist, dass hier im Wesentlichen keineswegs eine rationale verfassungsrechtliche Begründung für ein AgD-Verbotsverfahren gegeben wird, sondern eine Gefühlslage aus dem sozialen Nahraum eine erhebliche Rolle spielt, die selbstverständlich keinen echte rechtliche Beurteilungsgrundlage darstellt - zumal beide Sachverhalte noch nicht einmal in einem logischen Zusammenhang stehen.

Man muss davon ausgehen, dass die meisten, die hier ihre Sozialkontakte ins Spiel bringen, auch gar nicht von rassistischer Abwertung oder Gewalt betroffen sind.

Die Inkonsistenz geht sogar so weit, dass eine absolute Mehrheit („54 Prozent“) die AgD in derselben Umfrage als rechtsextrem einstuft.

Zudem sei noch festgehalten, dass das Bild uneinheitlich ist.

Eine aktuelle Umfrage des Instituts Insa zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist. Laut einem Bericht des Tagesspiegels sprachen sich in der Befragung 53 Prozent der Beteiligten für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht aus.

Letztlich ist die Frage übers Einleiten eines AgD-Verbotsverfahrens allerdings unabhängig von solchen Gefühlslagen.

Anmerkenswert ist noch, dass der weit rechts stehende Merz-Berater Andreas Rödder, der sich schon mal für eine Öffnung Richtung AgD ausgesprochen hatte, versucht Angst zu schüren:

„Ein Verbotsverfahren, das zum Wegfall sämtlicher Stimmen für die AfD und somit flächendeckend zu rot-rot-grünen Parlamentsmehrheiten führt, wäre aber der sichere Weg in den Bürgerkrieg.“

2 „Gefällt mir“

Zum juristischen Sachstand ist noch Folgendes festzuhalten:

Neben dieser umfassenden Entscheidung [sc. eines vollständigen Parteiverbots] sieht § 46 Abs. 2 BVerfGG vor, dass das Bundesverfassungsgericht die Feststellung auf einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei beschränkt. Damit ist nach geltendem Recht in einem Parteiverbotsverfahren auch das Verbot einzelner Landesverbände als Inhalt einer Entscheidung in einem Parteiverbotsverfahren vorgesehen.

Das BVerfG kann also im Zuge eines Verbotsverfahrens auch einzelne Landesverbände der AgD verbieten.

Das ist vielen, glaube ich, so gar nicht bewusst.

1 „Gefällt mir“

Die Frage nach Mehrheiten finde ich in diesem Zusammenhang besonders ironisch. Dass ein Verbotsverfahren möglich ist, liegt ja genau daran, dass man nach 1945 mal kurz begriffen hatte, dass auf die Mehrheit in Deutschland geistig-moralisch nicht soviel Verlass ist, dass man rechtsextreme Mehrheiten dauerhaft ausschließen kann. Grade wenn viele Deutsche Rechtsextremisten mit Sympathie, Naivität oder Ignoranz begegnen, ist das umso mehr ein Argument für das Verbot, weil die sich eben offensichtlich nicht „wegregieren“ lassen, nicht mal mit offen rechtsbrecherischen Maßnahmen.
Gleiches gilt für die Angst vor einem Bürgerkrieg. Dass man den befürchtet zeigt unso mehr, dass man weiß, mit welchem Menschenschlag man es bei AfDlern zu tun hat. Und einen Bürgerkrieg gewinnt man leichter und mit weniger Opfern, als einen Aufstand gegen das faschistische Regime, das die AfDler hier allen aufzwingen wollen.
Insofern sind diese Argumente gegen ein Verfahren im Gegenteil Argumente für ein möglichst schnelles Verfahren und ein möglichst schnelles und hartes Durchsetzen eines Verbots.

1 „Gefällt mir“

Da davon auszugehen ist, dass der Bürgerkrieg nicht von den Regierungsparteien ausgehen wird, kann es nur um eine Drohung von rechts handeln. Wenn die Union so weitermacht, muss man sie mitverbieten.

So ein Quatsch Argument einfach.

Hören sich diese Leute eigentlich mal selbst zu? Eine Rechtsfolge orientiert sich doch nicht an einer eventuellen Reaktion aus der Bevölkerung.

Man führt doch auch nicht kein Tempolimit ein, weil man Angst vor der Reaktion aus der Bevölkerung hat.

Oder ernsthafte Klimamaßnahmen, die zu Verzicht führen würden.

Ach nee Moment, genau das tut man ja. Mist

Erfreulich:

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der AfD wegen ihrer Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zurückgewiesen. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) von 2024, das die Einstufung gebilligt hatte, wurde damit rechtskräftig.

2 „Gefällt mir“

Das ganze ist doch echt eine Farce.
Dann sollen die Personen, die es fordern, es doch einfach machen. Aber die scheinen doch Angst davor zu haben.

Es erscheint mir auch fragwürdig, ob ein „Problem“ von 12 Richtern „gelöst“ werden kann, was 80 Mio Menschen in Deutschland nicht lösen können.

1 „Gefällt mir“

Das ist ganz einfach Recht. 80 Mio Menschen können nie Recht sprechen, was Richter können. Kein Mensch kann die AFD einfach verbieten.

2 „Gefällt mir“

Ich finde es eine überhaupt nicht fragwürdige, sondern eine hervorragende Idee, das Problem des politischen Rechtsextremismus nicht mit einer politischen „Säuberung“ durch die Mehrheit gegen die Minderheit zu lösen. So sehr ich es denen ganz persönlich von Herzen gönnen würde, lebe ich lieber in einer Demokratie, in der diese Unterstützer des Rechtsextremismus die gleichen Schutzrechte genießen, wie wir alle, in der sie ihre rassistische Hetze, ihre gebildeten und eingebildeten Dummheiten unter sich und allen anderen so laut und oft erzählen dürfen, wie sie wollen etc. so lange sie eben nicht diese charakterlichen und intellektuellen Beeinträchtigungen in Politik übertragen, die die Grundrechte anständiger und unschuldiger Menschen beeinträchtigen will. Wann immer die unbelehrbaren 20-30% sich an Wahlurnen auf eine Partei einigen können, muss diese deswegen verboten werden.

3 „Gefällt mir“

Neues vom braunen Netzwerk:

Rund 80 deutsche Neonazis feiern in Tschechien Sonnen­wende, singen Hitlerjugend-Lieder und beschwören das „germanische Volk“. Auch AfD-nahe Politiker sind dabei.

Unter den Teilnehmern finden sich auch deutsche Lokalpolitiker mit Nähe zur AfD: Markus W., einst Mitglied der inzwischen aufgelösten Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Robert Thieme, der im Juni 2024 als parteiloser Kandidat für die AfD in den Zittauer Stadtrat antrat, sowie Thomas Christgen, der über die AfD-Liste in den Stadtrat von Niesky gewählt wurde, dort jedoch fraktions- und parteilos blieb.

Auf Nachfrage reagierten alle drei unterschiedlich – und dementierend: W. wollte sich zu Fragen nicht äußern, ließ aber durch seinen Anwalt unter anderem mitteilen, dass Sonnenwendfeiern zum „allgemeinen Brauchtum“ gehörten. Thieme wies in einer langen Antwort an die taz alle Vorwürfe zurück, verbietet jedoch gleichzeitig, seine Ausführungen zu zitieren. Christgen ließ Fragen der taz unbeantwortet.

Ohne das sogenannte „Vorfeld“ wäre die AfD heute nicht, wo sie ist: Das glauben nicht nur Fachleute, auch AfD-Politiker äußern diese Überzeugung.

Das rechtsextreme „Vorfeld“ fungiert als Rekrutierungspool und Mobilisierungsapparat, besonders für junge Menschen. Genau diese Unterstützer scheinen mit der als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei zuletzt jedoch nicht glücklich – und äußern deutliche Kritik. Hintergrund ist der von der AfD anvisierte Image-Wechsel.

Wie der Rechtsextreme [Martin Sellner] auf Telegram erklärt, schade sich die AfD mit dem Strategiewechsel nur selbst. Dass die AfD-Spitze nun jedenfalls im öffentlichen Auftreten die Forderung nach „Remigration“ hintanstellen will, würden viele Unterstützer als opportunistisch werten – „als geradezu verräterischen Versuch, gemäßigte Wählerschichten anzusprechen und einem möglichen Parteiverbotsverfahren vorzubauen“, schreibt die Zeitung. Für die Radikalen gehört der Begriff zur AfD-DNA.

Auch Äußerungen des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah sorgten zuletzt für Rumoren im rechten „Vorfeld“. Krah erklärte in einem Podcast im Juni, ob es „wirklich so klug ist“, im politischen Wettbewerb nur auf „Remigration“ zu setzen und alle anderen Zukunftsthemen der Konkurrenz zu überlassen. Krah verwies in diesem Zuge auch auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren. Im rechtsextremen Unterstützer-Kreis wittert man in dieser Ausführung wohl bereits Schwäche.

Neben Sellner stoßen Krahs Aussagen auch bei dem rechtsextremen Verleger Götz Kubitschek auf Kritik. In seinem Podcast empfing er den AfD-Politiker als Gast – und griff ihn dann für seine jüngsten Äußerungen über einen möglichen AfD-Image-Wandel an: „Ich verstehe nicht, warum eine Partei, die 20 Prozent stemmt, ihre Agenda ändern soll.“ Und auch auf Social-Media-Plattformen entlädt sich im rechtsextremen Unterstützerkreis der Unmut über Krah: Der AfD-Politiker sei „zum Hauptfeind des radikalen AfD-Vorfelds mutiert“, schreibt der Tagesspiegel.

Die Bedeutung des sogenannten „Vorfelds“ für den Erfolg der AfD heben auch Fachleute hervor. Der Rechtsextremismus-Experte Andreas Speit beschreibt das Vorfeld als „den Humus, auf dem die AfD wächst“. Über Jahrzehnte habe man diesen „Humus“ nicht beobachtet und sei dann vom Wahlerfolg der Rechtsextremen „etwas überrascht“ gewesen, führt Speit in einem NDR -Interview aus. „Aber tatsächlich ist es so, dass dieses Milieu auf genau so eine Partei hingearbeitet hat“, erklärte der Rechtsextremismus-Experte mit Blick auf die AfD.

Update:

Weil hinter Paywall:

Die Analyse von Prof Ogorek wurde dem Spiegel exklusiv vorab zur Verfügung gestellt und ist (noch?) nicht öffentlich zugänglich.

Laut Spiegel:

Er hat offenbar geprüft, ob das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), mit dem die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, um ein Verbotsantrag zu begründen.

“Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass dem AfD-Gutachten eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte.”

So seien die rechtlichen Maßstäbe weitgehend vergleichbar. Und: Zahlreiche derim AfD-Gutachten zusammengetragenen Belege würden sich grundsätzlich “auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen”. Das Gutachten habe zahlreiche Belege gesammelt, die auch nach den etwas höheren Maßstäben für ein Verbotsverfahren “tendenziell einschlägig” seien.

Der Staatsrechtler gibt kein abschließendes Urteil darüber ab, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Erfolg haben würde. Allerdings hat er alle Bedingungen, die eine Partei erfüllen müsste, geprüft und kommt zum Schluss, dass man es dringend vorbereiten sollte.

Die demokratischen Parteien sollten abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Hochstufung durch das BfV scheitert. .Falls ja, “dürfte dies dafür sprechen, dass zumindest ein wesentlicher Anteil der durch das BfV gesammelten und ausgewerteten Belege auch im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens als Anhaltspunkt für die verfassungsfeindliche Zielrichtung erfolgreich herangezogen werden kann”.

Da dies aber dauere, sollte die Politik “loslegen” mit einer “breit legitimierten Arbeitsgruppe etwa aus Bund und Ländern”

Schuldig bleibt auch er bei der von Frau Badenberg aufgeworfenen Frage, wie denn mit den vorliegenden Belegen die folgende Hürde wird überwinden können: Das Bundesverfassungsgericht verlangt im NPD-Urteil von 2017, dass eine Partei “in ihrer Gesamtheit” bzw. “als Ganzes” verfassungsfeindlich sein muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.

Das scheint wohl eines der sehr hohen Hürden zu sein - mir scheint die fast schon zu hoch zu sein. Ich habe daher dazu recherchiert:

Die Anforderungen des BVerG sind:

  1. Verfassungsfeindliche Äußerungen und Handlungen dürfen sich nicht nur in Einzelfällen zeigen, sondern müssen einer “Grundtendenz” entsprechen, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann. Einzelne extremistische Aussagen von Parteimitgliedern reichen nicht aus.

  2. Die Partei muss “planvoll” und mit “hinreichender Intensität” auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeiten. Es genügt nicht, wenn nur Teile der Partei oder einzelne Funktionäre verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

  3. Die Partei muss eine “aktiv kämpferische, aggressive Haltung” gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einnehmen, also ein **politisches Konzept zur Beseitigung der Verfassungsordnung systematisch verfolgen ** (nicht zwingend mit Gewalt).

  4. Es müssen “konkrete Anhaltspunkte von Gewicht” vorliegen, die es “zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Viele Verfassungsrechtler kritisieren, dass dies nicht im Wortlaut des Art. 21 Abs. 2 GG angelegt sei und fragen, welchen verfassungsrechtlichen Sinn es haben soll, eine identifizierte extremistische Partei so lange zu verschonen, bis sie stark genug geworden ist, um die Grundlagen der Ordnung wirksam zu erschüttern.

Man muss sich wirklich fragen, ob die Hürden zum Verbot einer Partei nicht vielleicht doch zu hoch sind …

2 „Gefällt mir“