Bei mir nicht.
Ein Blick auf die Bundestagswahlergebnisse der AgD in den neuen Ländern genügt, um festzuhalten, dass eine konkrete Gefahr vorliegt.
Bei mir nicht.
Ein Blick auf die Bundestagswahlergebnisse der AgD in den neuen Ländern genügt, um festzuhalten, dass eine konkrete Gefahr vorliegt.
Bei dem “Handeln” geht es um die “Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung”. Hohe Wahlergebnisse der AfD allein reichen für dieses Kriterium nicht aus.
Nö.
Der Erfolg muss doch nicht erst bewiesen werden, denn dann ist es zu spät. Das Potenzial dagegen besteht selbstverständlich.
Im Übrigen hatte die AfD in Teilbereichen durchaus bereits Erfolg mit ihren antidemokratischen Taktiken, z.B. im Thüringer Landtag, wo sogar das Verfassungsgericht eingreifen musste.
Die Verfassungsgerichte reichen aber auch nicht als Schutz, da die AfD mitbesetzen wird. In Bayern sogar schon geschehen.
Außerdem halten sich noch nicht mal Unionspolitiker an die Gesetze, weil sie sich von der AfD treiben lassen.
Edit Leseempfehlung: Machtübernahme von Arne Semsrott. Außerdem gibt es Aufklärung über die Gefahren z.B. durch das Thüringen-Projekt vom Verfassungsblog u.Ä.
Der Erfolg muss doch nicht erst bewiesen werden, denn dann ist es zu spät. Das Potenzial dagegen besteht selbstverständlich
Das ist richtig. Entspricht aber nicht dem Kriterium unseres Bundesverfassungsgereichts.
Hier geht es nicht darum, ob wir finden, dass die AfD verboten gehört. Hier geht es darum, ob damit vor dem BVerG oder wenigstens vor einigen Landesverfassungsgerichten eine vernünftige Chance auf Erfolg hat. Nicht die Eröffnung des Verfahren wäre ein Erfolg, sondern ein positives Urteil. Ein negatives Urteil würde die AfD erfolgreich als eine “Adelung” ihrer Verfassungskonformität verkaufen.
Nichts desto trotz halte ich Ulfs und Prof Ogoreks Vorschlag, doch hinter den Kulissen schon mal mal einen Entwurf mit allen Belegen vorzubereiten, damit erst einmal eine solide Grundlage für die Einschätzung hat, welches Chance das hätte.
Verfassungsfeindliche Äußerungen und Handlungen dürfen sich nicht nur in Einzelfällen zeigen, sondern müssen einer “Grundtendenz” entsprechen, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann. Einzelne extremistische Aussagen von Parteimitgliedern reichen nicht aus.
Ein Punkt hierzu von Armin Schuster, Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes: 12 von 17 Innenministern können für ihren Geltungsbereich keine Einschätzung liefern, dass die AfD „erwiesen rechtsextremistisch“ ist. Damit hält er es für völlig unrealistisch, die Partei auf Bundesebene zu verbieten.
M.W. hat das BVerfG in letzten Entscheidungen sogar schon fast zwischen den Zeilen darauf hingewiesen, dass sie das Verbotsverfahren für sinnvoll halten.
Und bitte nicht vergessen: Die Entscheidung trifft das BVerfG. Dazu braucht es aber einen Antrag. Es sollte seiner Aufgabe nachkommendürfen.
Ob der Antrag gestellt wird, ist offensichtlich eine politische und keine juristische Frage. Ich finde, die Politik (insbesondere Union) sollte zugeben, dass sie den Antrag auch aus wahltaktischen Gründen nicht stellt.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass diskutiert wird, ob der Antrag Erfolg haben kann. Das entscheidet das Gericht.
Und ehrlich: Due AfD torpediert die Demokratie auf so vielen Ebenen. In manchen Gegenden entwickelt sie mit ihren gewalttätigen rechtsextremen Vorfeldorganisationen sogar eine beängstigende Hegemonie. Im Bundestag beschäftigen sie nachgewiesen Rechtsextreme.
Wie viel Anlass braucht es noch, um einzusehen, dass sie die Demokratie selbstverständlich aushebeln kann?
Die Autoren des GG haben sich etwas bei der Vorschrift gedacht. Wenn sie jetzt nicht greift, wüsste ich nicht, wann überhaupt. Es ist einfach so eindeutig.
Update:
RND.de

Die AfD hat ihren juristischen Kampf gegen die Einstufung als Rechtsextremismus-Verdachtsfall in drei Instanzen verloren. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung dazu auch schriftlich begründet. Das Gericht räumt darin mit einer...
Der Erfolg muss doch nicht erst bewiesen werden, denn dann ist es zu spät. Das Potenzial dagegen besteht selbstverständlich.
Das Zögern der Politiker ist der beste Beweis dafür, dass sie keine Chance sehen, dass so ein Verbot durch kommt. Auch bei wechselnden Mehrheiten ist kein Verbotsantrag durch gekommen.
Oder aber:
Auch hier Knicken die Konservativen wieder vor der AfD ein, weil sie Angst haben, das Label der Verbotspartei aufgedrückt zu bekommen oder sich dem Vorwurf „den Leuten den Mund zu verbieten“ auszusetzen.
Dass man aber lediglich eine Partei verbietet und nicht das Wahlrecht der Bürger, interessiert da offenbar nicht.
„Opportunität sticht Integrität“ - Kevin Kühnert.
Es wird alles gemacht, was politische Mehrheiten verschafft, selbst zu Lasten der Demokratie. Organisierter Machterhalt.
Ich halte das für politisches Taktieren.
M.W. hat das BVerfG in letzten Entscheidungen sogar schon fast zwischen den Zeilen darauf hingewiesen, dass sie das Verbotsverfahren für sinnvoll halten.
Das ist mir neu und ich habe auch keine Hinweise darauf gefunden.
Ob der Antrag gestellt wird, ist offensichtlich eine politische und keine juristische Frage
Nein, es ist auch eine juristische Frage. Nämlich, ob die vorliegenden Beweise die Kriterien des BVerfG erfüllen, d.h. eine Chance für ein Verbot besteht. Wenn das nicht der Fall ist, würde man ohne Not ein Eigentor zugunsten der AfD schießen.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass diskutiert wird, ob der Antrag Erfolg haben kann. Das entscheidet das Gericht.
Nun, das BVerfG hat konkrete Kriterien entwickelt, nach denen ein Verbot einer Partei in Frage kommt. Sind die Kriterien nicht erfüllt, wird ein ein Verfahren keine Chance auf Erfolg haben - es sei denn, das Gericht ändert in einem neuen Verfahren die Kriterien. Darauf zu spekulieren, halte ich für Fahrlässig.
Wie viel Anlass braucht es noch, um einzusehen, dass sie die Demokratie selbstverständlich aushebeln kann?
Also, dass wir die AfD gerne verboten hätten, darin sind sich hier die meisten einig. Darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, ob ein entsprechender Antrag Chance auf Erfolg hat.
… die Politik (insbesondere Union) sollte zugeben, dass sie den Antrag auch aus wahltaktischen Gründen nicht stellt.
Auch hier Knicken die Konservativen wieder vor der AfD ein,
Das sind Meinungen, unbelegte Behauptungen. Ich glaube, hier gibt es genügend Argumente, dass man skeptisch in Bezug auf ein Verbotsverfahren auf Basis der bisher bekannten Belege sein kann, ohne grundsätzlich gegen ein Verbotsverfahren zu sein.
Ich bringe das nicht mehr zusammen. Ist mindestens ein Jahr her. Vielleicht werfe ich es mit dem BVerwG-Urteil durcheinander. Es gab auf jeden Fall deutliche Hinweise aus der Justiz.
Und nein, die juristische Entscheidung trifft das BVerG und die Politik sollte ihm die Möglichkeit dazu geben.
Darauf zu spekulieren, halte ich für Fahrlässig.
Ich halte es für völlig verantwortungslos, es nicht zu machen.
Im besten Fall würde sich die AfD entradikalisieren müssen, um dem Verbot zu entgehen.
Was aktuell geschieht, ist eine hemmungslose Radikalisierung.
Selbstverständlich hat ein Verfahren Aussicht auf Erfolg. Aussicht ist nicht gleich Sicherheit.
Aussicht besteht auf jeden Fall.
Nur leider haben alle schon viel zu viel Angst vor der AfD (auch die ÖRR übrigens). Und die Union taktiert zusätzlich.
Wofür gibt es die Möglichkeit eines Verbots im Grundgesetz überhaupt. Wann würde es greifen, wenn nicht jetzt. Diese Partei ist so dermaßen durch und durch rechtsextremistisch, demokratiefeindlich und gegen die Menschenwürde. Es geht doch kaum noch schlimmer.
Das ist gerade ein Spiel mit dem Feuer. Nichts könnte fahrlässiger sein. Das Verbotsverfahren ist vorgesehen, also soll das BverG einfach prüfen dürfen.
Wofür gibt es die Möglichkeit eines Verbots im Grundgesetz überhaupt.
Diese Frage muss man an das BVerfG richten, das Kriterien aufgestellt hat, die kaum zu erreichen sind.
Selbstverständlich hat ein Verfahren Aussicht auf Erfolg.
Nun, das sehen viele Experten, die etwas davon verstehen und die vorliegenden Beweise gut kennen, anders. Das ändert sich auch nicht, wenn man das Gegenteil so oft wiederholt.
Und wie gesagt (s. Ausgangspost): Es gibt ja auch noch andere Maßnahmen, wie Verbote auf Landesebene und auch Antrag auf Entzug des passiven Wahlrechts für AfD-Extremisten wie Höcke u.ä.
Diese Frage muss man an das BVerfG richten, das Kriterien aufgestellt hat, die kaum zu erreichen sind.
Halte ich für falsch.
Experten
Ebenso viele Experten sehen gute Erfolgschancen.
Landesebene
Dafür muss auch das Verfahren begonnen werden.
passiven Wahlrechts für AfD-Extremisten
Bringt nichts. Ich meine, damit hatten auch Philip und Ulf sich schon beschäftigt.
Ebenso viele Experten sehen gute Erfolgschancen
Glücklicherweise leben wir aber in einer Demokratie, nicht in einer Technokratie. Wenn die demokratisch legitimierten Organe, die ein Verbotsverfahren anstoßen könnten, diese Maßnahme eben nicht ergreifen, ist das natürlich auch Ausdruck der demokratischen Willensbildung. Auch wenn es maximal den eigenen persönlichen Werten und Meinungen widerspricht, sollte man das anerkennen.
Nun, das BVerfG hat konkrete Kriterien entwickelt, nach denen ein Verbot einer Partei in Frage kommt.
Welche sind das außer der Erkenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Verbieten von linken Parteien wesentlich leichter tut? Die NPD wurde nicht verboten, weil sie irrelevant war, das trifft auf die AFD nicht zu, kann hier also nicht herangezogen werden.
Gerne.
Aber sie setzen unser aller Demokratie aufs Spiel.
Ich darf daran erinnern, wie knapp die letzte Initiative von Herrn Wanderwitz fehlgeschlagen ist. Und auch in der Bevölkerung war die Zustimmung meiner Erinnerung nach sehr hoch.
Auf die Demonstrationen wurde überhaupt nicht reagiert.
Währenddessen wird die AfD immer radikaler, bezahlt aus Steuergeldern Rechtsextremisten im Bundestag und ist eine Gefahr für queere Menschen, Menschen mit internationalem Hintergrund und Menschen mit anderer politischer Meinung.
Und auch in der Bevölkerung war die Zustimmung meiner Erinnerung nach sehr hoch.
Die Mehrheit der Bundesbürger lehnt einer Umfrage zufolge ein Verbot der AfD ab. 52 Prozent sprechen sich demnach dagegen aus, 27 Prozent dafür. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Allerdings gibt es im Bundesgebiet große Unterschiede: In Ostdeutschland sind 65 Prozent der Befragten gegen ein Verbot, im Westen lediglich 49 Prozent. Schreibt die Zeit.
Ich finde, wir führen Schattendiskussionen. Es gibt keinen Verbotsantrag, selbst wenn es ihn gäbe, wäre er, angesichts der zu erwartenden, jahrelangen Verfahrensdauer (mindestens 3, eher 5 Jahre) ein weiterer Holzscheit im Feuer der Märtyrerstilisierung dieser Partei. Wollen wir eine AfD über 30%? Der Gedanke, dass gerade ein Verbotsantrag zu einer enormen Mobilisierungsmöglichkeit führen könnte, sollte doch nicht völlig ignoriert werden.
Vielleicht gäbe es mildere Maßnahmen, wie den Art. 21 Abs. 3 Grundgesetz - Zudrehen der Finanzhahns, wie es bei Die Heimat und der NPD erfolgreich umgesetzt wurde.
lehnt
Ich hatte in der Vergangenheit geschrieben.
Aktuell ist die AfD auf dem Weg zu 30%
ganz ohne Verbotsverfahren.
Ich finde das völlig unverantwortlich, das laufen zu lassen und die AfD (auch im ÖRR) so dermaßen zu hofieren.
Das sind Meinungen, unbelegte Behauptungen. Ich glaube,
Ich erwähne es deswegen im Kontext „Oder aber:“ als eine mögliche Interpretation, nicht als Fakt.
Genauso, wie du sagst „Ich glaube, … .“