AfD Verbot: Warum nicht wenigstens auf Landesebene

Dazu hat Ulf hier im Forum schon Stellung genommen und diese Möglichkeit als sogenanntes „totes Recht“ verworfen.

Es bliebe juristisch tatsächlich nur das Verbotsverfahren.

Mit dieser Argumentation machst du es dir zu einfach. Demnach wäre alles demokratisch legitimiert und umzusetzen, was die Mehrheit gerade will. Das widerspricht aber dem Grundgedanken des Minderheitenschutzes. Selbst wenn 99% etwas menschenunwürdiges wollen, verhindert die Ewigkeitsklausel das.
Ginge es nur nach der demokratischen Mehrheit in der Bevölkerung, gäbe es auch ein Tempolimit und andere Dinge.

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Mein Post sagt etwas anderes. Fakt ist, dass keine automatische, routinemäßige Prüfung der deutschen Parteien durch unser Verfassungsgerichtes in Hinblick darauf vorgesehen ist, ob sie angesichts ihres Gebarens für ein Verbot infrage kommen. Das Parteienverbot ist nicht zufällig mit den höchsten verfassungsrechtlichen Hürden schlechthin in unserem Rechtsstaat verbunden, die exklusive Wahl der antragsberechtigen Organe ebenso wenig zufällig von den Schöpfern des Grundgesetzes getroffen; war das Parteienverbot doch eine der verheerendsten Pfeile im Köcher der NSDAP.

Wenn also Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung - aus welchen Gründen auch immer - zum Schluss kommen, dass sie keinen Verbotsantrag stellen, ist das demokratisch legitimiert. Unabhängig von einer Mehr- oder Minderheitsmeinung in der Bevölkerung.

ok, aber warum haben SPD und Grüne in der letzten Regierung „taktiert“ ?
da fehlt mir etwas die Phantasie.

Tja.
Sie allein hätten nicht gereicht.
Die Grünen waren aber dafür, meine ich. Und Teile der SPD.

Ich glaube, sie tun aus lauter Sorge vor den Folgen nichts.
Nur: Auch Nichtstun ist ein Tun mit Folgen.

Schon, aber wir dürfen ja unsere Meinung dazu äußern, welches Verhalten der Antragsberechtigten wir für richtig halten.

Ich halte es für richtig, dass es hohe Hürden für Parteiverbote gibt bei dem Kriterium „auf Beeinträchtigung/Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Bundesrepublik ausgehen“, und dass man, wenn diese Hürden nicht genommen werden, sich „nur“ politisch mit den Parteien auseinandersetzt. ( Parteiverbot – Wikipedia )

Bei dem Kriterium „Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ ( Parteiverbot – Wikipedia ) bin ich skeptischer: Wenn eine Partei darauf aus ist, die FDGO oder die Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen oder klar zu beeinträchtigen, sollte man sie meiner Meinung nach verbieten, auch wenn sie noch nicht so mächtig ist, dass sie realistische Aussichten darauf hat, das zu erreichen. Wehret den Anfängen!

Ein weiterer Aspekt für den Verbotsantrag ist, für wie eindeutig man die vorliegenden Beweise/Indizien hält. Wenn die ziemlich unsicher erscheinen, halte ich ein Zögern bei einem Verbotsantrag für richtig, weil die Erfolgsaussichten gering sind und ein Verbotsverfahren, das scheitert, der betroffenen Partei nutzt. Wenn aber gute Beweise/Indizien vorliegen, sollten Antragsberechtigte meiner Meinung nach den Antrag stellen, auch wenn manche Argumente der politischen Opportunität o. ä. dagegengehalten werden können, weil dann für mich der Schutzt der FDGO bzw. der Republik überragende Argumente sind, sowohl effektiv wie symbolisch.

Meines Wissens gibt es keine dokumentierten offiziellen Parteiziele oder -Äußerungen, konkrete Elemente der FDGO abzuschaffen oder zu beeinträchtigen.

Es gibt m.W. niemand in der AfD, der sagt „Wir nutzen unsere Quorumsmehrheit, um die Richterwahl zu boykottieren“ oder „Wir werden die Gerichtsverfasstheit zu unseren Gunsten ändern“ oder „Wir werden die Geheimdienste zur Bespitzelung unliebsamer Bürger einsetzen“.

Das sind alles, m.E. gut begründete, Befürchtungen aus dem demokratischen Spektrum (denen oft erschreckend verspätet oder gar keine Konsequenzen seitens der Politik folgen).

Aber man kann in einem Parteiverbotsverfahren nicht argumentieren: „Wenn eine ‚Partei wie die AfD‘ an die Macht kommt, könnte sie die Gerichtsbarkeit, die Medien, die Geheimdienste, … beschädigen“. Du musst als Antragssteller zeigen, dass sie das ganz konkret plant. Und nicht nur Einzelne, sondern die Partei in Gänze.

Aus guten Gründen muss ein Antragkläger Beweise anführen. Und „jeder weiß doch“ ist halt kein Beweis.

Aber das ist doch genau der Punkt. Es gibt sehr gute Gründe, warum die vorliegenden Beweise die vom BVerG aufgestellten Kriterien für ein Parteiverbot nicht genügen:

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Ich glaube, wir sind da beieinander, dass Beweise nötig sind.

In dem Absatz ging es mir vorrangig um Kritik an dem Kriterium der Erfolgsaussichten der verfassungsfeindlichen Bestrebungen einer Partei.

Ob eine Partei das ist, bedarf einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung. Das halte ich in unserem Rechtsstaat für selbstverständlich.

Also operativ: Wenn Antragsberechtigten Belege für die Verfassungswidrigkeit einer Partei vorliegen, die sie für so überzeugend halten, dass damit ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, sollten sie meiner Meinung nach das Verbot auch beantragen.

Wenn es schwerwiegende Belege gibt, sollten diese öffentlich gemacht werden. Abhängig von deren Gewicht würde sich dann auch eine breitere Unterstützung für ein AfD-Verbot einstellen.

Wenn es Belege gibt, sollten die nicht öffentlich gemacht, sondern bis zur Verhandlung weggesperrt werden. Denn die AFD kann sich sonst darauf einstellen und den kritischen Punkt entschärfen.

Das ist doch Unfug. Geht es nun nur darum, die AfD zu verbieten oder geht es darum, dass alle wählbaren Parteien die FDGO vertreten?
Wenn eine Partei aufgrund eines drohenden Verbots Maßnahmen ergreift, um sich sicher im gesetzlichen Rahmen zu bewegen, ist das Ziel erreicht und es braucht kein Verbot.

Ist das denn noch glaubhaft wenn die davor nur rechtsradikaler wurde. Die Vorstufen zu gesichert rechtsextrem haben da Nix gebracht. Die AfD ist ein Haufen Faschisten und sind es auch wenn die plötzlich Demokratie spielen. Die letzten Jahre sind da mehr Beleg. Und wer soll noch in der Partei sein wenn die alle Nazis raus werfen?

Um nicht zu sagen, „ich entschuldige mich schon mal für das Wort, Bullshit.“
Schließlich hat noch nie eine Partei ihr Wort gebrochen und am Ende etwas anderes getan, als sie vorher versprochen oder gar in die Parteisatzung geschrieben hat.

Die Anforderungen an ein Parteiverbot sind hoch und wurden von @TilRq nun schon mehrfach sehr übersichtlich dargestellt. Eine einfache Vermutung und allgemeines Sentiment einiger reicht im Rechtsstaat dazu eben nicht.

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Sie sind hoch, aber nicht zu hoch. Das wurde an vielen Stellen doch wirklich dargelegt.
Ich verstehe euch nicht.
Es reicht auf jeden Fall für eine Überprüfung.

Das habe ich auch nicht bestritten. Ich habe kritisiert, sich das Leben noch zusätzlich schwer zu machen, indem man der AFD eine Liste an die Hand gibt, wo sie nachbessern muss, um es auch sicher unmöglich zu machen. Dafür beschäftigt sie ja bereits eine Armada in Rechtswissenschaftlern.

Noch ein Grund für ein Verbotsverfahren:
„Koordinator Sicherheit“ der AfD-Fraktion, der wegen Gewalt gegen Asylbewerber verurteilt ist.

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Eines der Schlüsselargumente, die fehlende Zurechenbarkeit von (1000enden) Einzelaussagen, Reden, Chatnachrichten etc. Auf die Gesamtpartei müsste eigentlich abgeräumt sein, wenn man sich mal die Urteilsbegründung zum (aufgehobenen) Compactverbot zur Hand nimmt. Dort ging es zwar nicht um eine Partei, aber die Frage, ab welcher Schwelle sich die Zeitung Positionen der in ihr veröffebtlichten Texte zurechnen lassen muss, wurde nach meinem Verständnis in diesem Fall klar bejahend so beantwortet, dass das auch auf die AfD anwendbar wäre. Das allein ist noch kein hinreichender Grund für das Verbot, aber die Behauptung die sehr umfangreiche Liste entsprechender Aussagen sei kein Parteiprogramm oder ähnliches und lasse sich deswegen nicht der Gesamtpartei zurechnen, sollte damit eigentlich vom Tisch sein. Ein notwendiger Grund sollte damit soweit gegeben sein, dass dieser Einwand allein eben auch nicht mehr reicht, ein Verfahren abzulehnen.
Zumal das bisher nur öffentlich zugängliche Quellen sind. Man kann ahnen, was und wie intern gesprochen wird, wenn die Neo-Nazis unter sich sind. Da müsste mit mehr Nachdruck gearbeitet werden, das aufzuklären, stattdessen bummelt jetzt die xte offensichtlich chancenlose Klage der Rechtsextremisten gegen die jüngste Einstufung wieder in den Fluren der Gerichte herum und bis das irgendwann entschieden wird, hält der Staat wieder die Füße still.
Bei vielen Einwänden gegen das Verbot frage ich mich wirklich, ob die öffentlich zugänglichen Gutachten eigentlich gelesen wurden. Denn es gibt neben den Zitaten ja auch dutzende Verbindungen und Bezüge zum rechten Terrorismus etc., die -wie gesagt- schon ohne geheimdienstliche Mittel nachweisbar sind. Es geht also mitnichten nur um die Zitate-Sammlung.

Überrascht habe ich zur Kenntnis genommen, dass Deutschland gar nicht mehr Lieblingsziel der Asylbewerber ist.

Erstmals seit vielen Jahren war Deutschland nicht mehr das Land mit den meisten Neuankömmlingen. Stattdessen zählten Frankreich (78.000) und Spanien (77.000) zu den Hauptzielen. Erst danach folgten Deutschland (70.000) und Italien (64.000).
Migration: Zahl der Asylklagen ist stark gestiegen | DIE ZEIT

Wer dann googelt findet Artikel dazu bereits vom April. Warum wird das nicht thematisiert? Bringen verschärfte Grenzkontrollen doch etwas? Ist Deutschland so am Boden, dass nicht mal Geflüchtete hier eine Zukunft sehen? Nein, es sind geänderte Routen, da die Flüchtling-Länder sich geändert haben, was zeigt, dass Deutschland weder besondere Pull-Faktoren hat, noch alle aufnehmen muss.

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