Abschiebe Debatte nach Messerangriff

Vielleicht mal zu Afghanistan…

Wenn ich das richtig verstehe sagt Herr Söder, das die Ampel das gar nicht umsetzen kann.

Wenn die CSU sowas im Wahlkampf fordert, dann ist das aber möglich?

Und? Wenn der Knast zu teuer ist, was dann?

  • Straftäter einfach entlassen, dann wird der Haushalt entlastet. (wird aber keiner wollen)
  • Strafvollzug privatiiseren
  • Mehr Leute in den Knast stecken, dann kostet es weniger pro Kopf

Die letzten beiden „Lösungen“ können wir womöglich in den USA angucken.

Was mich bei der Diskussion etwas verwundet, Islamisten scheint man ja gerne abschieben zu wollen. Ganz anders, wenn es z.B. um den Tiergartenmörder geht, der ist russischer Auftrakskiller und sitzt hier im Knast. Was ich durchaus befürworte, denn natürlich wollen die Opfer oder deren Hinterbliebene, dass der Täter Sühne für sein Verbrechen leisten muss.

Die USA gehen mit dem Thema fragwürdig um. Im amerikanischen Justizsystem besteht für die Staatsanwaltschaft ein großer Druck für Verurteilungen gegenüber der Bevölkerung, gerade bei schweren Taten in kleineren Communities. Das resultiert regelmäßig in unschuldig zum Tode verurteilten, die 10, 20, 25 Jahre in der Todeszelle sitzen und immerhin zig Male die Möglichkeit habe nochmal in Revision zu gehen. Insofern wären die USA hier wohl das falsche Vorbild. Die Hürde für diese Strafe müsste wenn dann viel viel höher liegen, insbesondere was die Beweislast der Staatsanwaltschaft betrifft sowie die Schwere der Tat. Wenn sie dann aber greift, sollte sie auch schnell vollzogen werden.

Die Todesstrafe widerspricht den Menschenrechten. Aber eine Diskussion über dieses Thema gehört nicht in diesen Thread bitte.

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Ich hatte vor kurzem gehört, dass mindestens 2/3 der Strafe in einem deutschen Gefängnis verbüßt werden müssen, bevor abgeschoben werden kann. Der Tiergarten-Mörder wird also voraussichtlich danach auch abgeschoben werden.
Es geht meines Wissens im Strafrecht nicht um Rache, Buße geschweige denn um Resozialisierung sondern hauptsächlich um Abschreckung.

Ich verstehe überhaupt nicht warum dies eine Debatte ist. Hat denn keiner GG Artikel 3 gelesen?! Wir können nicht Personen wegen ihrer Herkunft oder ihres Glaubens diskriminieren. => Straftäter gehören, dem Strafgesetzbuch folgend, ins Gefängnis unabhängig von der Person selbst.

Wir sprechen davon gewalttätigen Nicht-Staatsbürgern keine Therapieplätze zuzugestehen, sondern sie stattdessen vor die Tür zu setzen. Wenn das GG für dich bedeutet, jedem Erdenbürger eine bedingungslose Wohlfahrtsbehandlung zuzugestehen, solange er es nur schafft sich über unsere Staatsgrenze zu verirren, dann gut - ich persönlich ‚diskriminiere‘ dann eben gerne. Ist für mich OK.

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Erstens glaube ich das nicht und zweitens wären wir dann in Deutschland katastrophal aufgestellt mit unseren albernen, nachsichtigen Strafmaßen.

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Die Frage nach einer Abschiebung stellt sich erst, wenn die Gerichte entsprechend geurteilt haben. Hierfür haben wir hohe moralische Grundlagen wie unser Grundgesetz oder die Genfer Flüchtlingskonvention.
Dannach stellt sich erst die Frage, ob eine Abschiebung möglich ist. Ist dies aus technischen oder moralischen Gründen nicht mögllich, bleibt nur eine Inhaftierung.
Wenn eine Abschiebung von den Gerichten beschlossen und diese auch technisch möglich ist, solle auch konsequent abgeschoben werden. Da muss ich Mynthio voll zustimmen, es ist gar nicht so kompliziert.

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„…jetzt begeht er MUTMAßLICH Totschlag/Mord…“

Bei dem Satz von Philip bin ich ehrlich zusammengezuckt. Ich glaube, er hat das Video nicht gesehen (ist vielleicht auch besser so). Ich würde sagen, das hätten sie bei Game of Thrones auch nicht viel brutaler hingekriegt.

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Ich habe das Video leider auch gesehen, ich wünschte, ich hätte es nicht.

Dass es den POLIZISTEN tödlich traf ist sicher eine Art „Zufall“.
Dass es den Polizisten TÖDLICH traf ganz sicher nicht.

Ich hoffe mal, so war dein Beitrag gemeint.

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Es handelt sich bei der LdN um einen Nachrichtenpodcast, der den gleichen Regeln unterliegt, wie jedes andere Presseerzeugnis. Daher gilt hier: So lange keine Verurteilung erfolgt ist, wird i.d.R. nur von einem „mutmaßlichen Täter“ gesprochen. Andernfalls müsste man immer die Frage stellen, wo die genaue Grenze verläuft, ab wann man sicher von einem Täter sprechen könnte - und das ist einfach sehr subjektiv. Vor allem zu Zeiten von Deep Fakes und co. macht es sehr viel Sinn, hier vorsichtig zu sein.

Tatsächlich wäre es gemäß des Pressekodex hier vermutlich zulässig gewesen, von „Täter“ zu sprechen, weil der Pressekodex in Richtlinie 13.1 schreibt, dass „unter den Augen der Öffentlichkeit“ begangene Taten dies rechtfertigen:

Dennoch macht es wie gesagt Sinn, vorsichtig zu sein - why take the risk? Ich denke jedem verständigen Zuhörer ist bewusst, dass an der Schuld des Verdächtigen hier kein realistischer Zweifel besteht. Ein Argument gegen den Zusatz des „mutmaßlichen“ wäre höchstens, zu sagen, dass die inflationäre Verwendung in sehr sicheren Fällen dazu führt, dass das Wort „mutmaßlich“ seine Bedeutung verliert und als „reine Formalie“ wahrgenommen wird. Insofern kann ich die Kritik an der Nutzung des Wortes in diesem Fall ein wenig nachvollziehen, aber wir sollten es nicht zu hoch hängen. Grundsätzlich ist es doch sehr nachvollziehbar, lieber auf Nummer Sicher zu gehen…

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Ich würde doch sehr darum bitten mir nicht Aussagen in den Mund zu legen.

Die Bezeichnung „mutmaßlicher Mörder“ ist aus meiner Sicht in Ordnung und auch angebracht, wenn man damit einen Mörder im Sinne des StGB und nicht nur umgangssprachlich den Täter eines Tötungsdelikts meint. Ob es sich um einen Mord im rechtstechnischen Sinne gehandelt hat, wird tatsächlich erst noch ein Gericht festzustellen haben.
In der letzten Folge fiel allerdings auch, ich meine durch die Gastmoderatorin, sinngemäß der Ausdruck „Mann, der mutmaßlich einen Polizisten getötet hat“. Das fand ich dann ehrlich gesagt auch ein wenig albern, denn abseits aller Unklarheiten im Einzelnen scheint mir der Wahrheitsgehalt dieser Aussage doch einigermaßen objektiv festzustehen.
Ich kann schon verstehen, dass man sich absichern will, aber man sollte den Begriff eben auch nicht völlig entwerten, denn dann ist er auch gar nicht mehr geeignet, den Grad der Erkenntnissicherheit anzugeben und verliert seine intendierte Warnfunktion.

Für ein wenig Aufklärung lege ich mal diesen Podcast der linksgrün versifften APuZ hier ab. Vielleicht findet ihn ja jemand und möchte ihn mitnehmen.

Etwas gelöst vom konkreten Fall und dem damit verbundenen einzelnen Fragen dieses Threads finde ich es ganz erstaunlich, wie manche jede Wissenschaft und Praxiserfahrungen links liegen lassen, nur weil ihre Affekte vom Strafrecht anscheinend nicht befriedigt werden. Der dt. Strafvollzug ist, so schwierig und kritikwürdig er sein mag, tatsächlich meines Wissens eines der Dinge in D, die international (im „Westen“, in anderen Kulturen erwartet man andere Dinge vom Strafvollzug) geschätzt werden. Aber ich denke mal, niemand von uns hat genug Expertise, um Claims zum „weichgespülten deutschen Gefängnis“ realistisch zu beurteilen. @Daniel_K vielleicht?

Ehrlich gesagt hatte ich durch einen Gefängnisseelsorger vor kurzem einen Vortrag erleben dürfen, der mich relativ schockiert zurückgelassen hat. So erzählte er sehr offen, dass er Zigaretten verteilt und manche auch nur wegen der Zigaretten zu ihm kommen, um dann ihrerseits diese Zigaretten zu benutzen, um nicht verprügelt oder missbraucht zu werden.
Ich kenne solche Geschichten aus amerikanischen Gefängnissen, hätte aber nicht gedacht, dass sowas in Deutschland möglich wäre.

Ich würde es nicht ausschließen wollen, dass der Täter im Gefängnis Mitgefangene, die bald entlassen werden, zu islamistischen Taten anstacheln wird. Gibt ja einige islamistische Gefährder, die gerade eine Haftstrafe verbüßen. Ohne diplomatische Beziehungen zu den Taliban ist eine Abschiebung nach Afghanistan nicht realistisch und ob eine Abschiebung nach Ruanda mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, ist auch fraglich.

Das kann ich nicht beurteilen, die in den Gesetzen festgelegten Strafrahmen sind (außer vielleicht bei Steuervergehen) sind m.E. schon oft passend. Da es auch in der Justiz anscheinend Personalmangel gibt, erfolgen die Urteile vielleicht zu spät.

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Irgendwie wird hier alles zusammengeworfen und dein Beitrag ist leider exemplarisch. Warum sollte man aus Afghanistan kommende Asylbewerber nach Ruanda abschieben? Das wäre mir komplett neu. Scholz spricht ja auch davon mit Nachbarländern von Afghanistan im Gespräch zu sein — vielleicht ist ja hier ein Ruanda-Modell vorgesehen?