Abgesagter politischer Aschermittwoch der Grünen in Biberach

Armin Laschet ist einfach verlässlich stabil: Laschet bei aktuelle Stunde über Twitter

Was in der Kommunikation Habeck für Scholz ist, ist Laschet für Steinmeier. Steinmeier ist so unglaublich still und langsam und sprachlos.

2 „Gefällt mir“

Bitte nochmal in Ruhe lesen was ich geschrieben habe:

@der_Matti hat sogar eine Zahl für die Basis referenziert.

Das heißt, abzüglich einiger „keine Meinung Stimmen“ unterstütz(t)en 35% der Grünen-Wähler die Klebeproteste. Das ist viel mehr als bei allen anderen Parteien. Daher werden die Grünen, trotz ablehnender Haltung der Führung (, die ich nie in Frage gestellt habe) als stärkere Unterstützer wahrgenommen.

Danke @tacuissem für deine Erklärungen. Das klingt dann schon wesentlich differenzierter als das Statement aus dem Podcast, den Bauern anzudrohen Maschinen einzuziehen wenn sie den Weg nicht binnen 30 Minuten frei machen, da man sonst von der Blockade als Nötigung ausgehe. Wenn ich deinen Ausführungen folge müsste stattdessen ja wirklich strafbares getan werden, wie bspw. Sicherheitskräfte zu attackieren. Ist das richtig?

Was genau empfindest du als terrorisierend? Ganz klar, eine Aktion wie Biberach finde ich völlig daneben. Aber wenn Bauern die Straßen blockieren bleibe ich genauso entspannt wie bei der Letzten Generation. Ist dann halt so. Ich will ja auch für meine Anliegen demonstrieren können, dann muss ich es auch anderen zugestehen.

1 „Gefällt mir“

Ich nicht. Finde die riesigen Traktoren beängstigend. Sollen sie halt ohne Traktoren demonstrieren. Das wäre ein Anfang.

5 „Gefällt mir“

Die Traktoren wirken nicht nur gefährlich. Sie sind gefährlich.

Dazu sollten aber keine Geräte zugelassen sein, die als Waffen genutzt werden (können) und gegen die unsere Polizei offensichtlich machtlos ist (was nicht gerade Vertrauen erweckt).

3 „Gefällt mir“

Das ist es doch gerade: es wird der letzten Generation nicht zugestanden und Aktivisten stattdessen verhaftet.

7 „Gefällt mir“

Liebes LdN-Team,

euer Vergleich der Bauernprotest in Biberach gegen Die Grünen und den Bundeslanwirtschaftsminister mit den Protesten der Klimakleber hinkt meines Erachtens.
In Biberach richtete sich der Protest unmittelbar gegen die politischen Entscheidungsträger aus Regierung und Partei. Bei den Aktionen der Klimakleber werden unbeteiligte Dritte in „Geiselhaft“ genommen, um mittelbar die politisch Verantwortlichen zum Handlen zu bringen.

Ebenso bin ich mit eurer Idee, dass die Traktoren der Bauern gem. § 111b StPO zur Sicherung der Einziehung beschlagnahmt werden könnten/sollten nicht einverstanden. Auch bei strafprozessualen Maßnahmen ist der verwaltungs- und verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Beschlagnahme der Traktoren würde dazu führen, dass die Bauern ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen könnten und damit ihre Lebenssicherung gefährdet wäre. Die insbesondere bei nicht vorbestraften Personen zu erwartende Strafe (Strafrahmen GS oder FS bis 3 Jahre) steht wohl in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Auswirkungen, welche die Beschlagnahme für die Bauern hätte.

Und nun zu dem Polizeieinsatz: Die Polizei war zwar auf den Einsatz vorbereitet, dann aber doch von der Gewalt sowohl gegen die Teilnehmer der Veranstaltung der Grünen als auch gegen die Einsatzkräfte überrascht. So etwas kommt immer mal wieder vor, insbesondere bei „Erstveranstaltungen“, bei denen die Informationen der Anmelder und die internen Informationen der Behörden mit einander abgeglichen werden. Das geht eben manchmal auch schief. So z.B. auch bei den ersten großen Ausschreitungen beim Eritreafestival in Gießen. Bei den nächsten Protesten dieser Art wird die Polizei sicherlich besser vorbereitet sein. Wie sagt man immer so schön: Hinterher ist man immer schlauer.

4 „Gefällt mir“

Du forderst ständig Differenzierung ein und beschwerst dich, falsch interpretiert zu werden und dann schaffst Du es nicht mal, zwischen Grünen-Wählern und Grünen zu unterscheiden?

2 „Gefällt mir“

Dazu gibt es einen Spruch: Dummheit schützt vor Strafe nicht. Wenn dieser radikale Mob ohne jede Verhältnismäßigkeit Unrat verteilt und unter Alkohol Polizisten und Politiker angreift müssen auch deren fahrende Waffen eingezogen werden.

Bitte dieses populistisch rechte Lügenmärchen der Geiselhaft nicht ungefiltert in diesem seriösem Forum verbreiten. Dafür gibt es solche unnötigen Blätter wie Welt.

Beliebtes Mittel um eine Diskussion zu torpedieren.

4 „Gefällt mir“

Brennende Scheiterhaufen und baumelnde Galgen könnte man schon als Ansage interpretieren.
Überall wo wenig passiert ist war es doch überraschend.
Wenn dann die Behörden die Demo der Bauern gezielt vor die Eingangstüren der Grünen genehmigt ist die Eskalation vorprogrammiert

4 „Gefällt mir“

Nein, Straftaten kommen bei allem ab langanhaltender Blockade, abhängig vom Einzelfall, genügend zusammen. Da muss man auch nichts androhen, die Strafbarkeit ergibt sich aus dem Gesetz.

Nötigung (§ 240 StGB): erfordert, dass jemand mit Gewalt od. Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung oder Unterlassung veranlasst wird. In der Lage ist im Zsh. mit Blockaden der LG schon mehrfach über die bei Straßenblockaden einschlägig, sog. „Zweite Reihe“-Rspr. gesprochen worden. Hier kritisch zusammengefasst von Thomas Fischer. Bei einer Traktorblockade ist das unerheblich, da unstreitig ein physisches Hindernis besteht.
Daher ist man schnell drin in der Nötigung und es kommt auf die Rechtswidrigkeit an. Die wird durch die Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation bestimmt. Da kann zum Tragen kommen, was allgemein diskutiert wird bei diesen Protestformen - Versammlungsfreiheit, Nah-/Fernziele, Sachzusammenhang, Intensität usw. Jenseits des Einzelfalls lässt sich das schlecht bewerten, aber: Wenn man bedeutende Teile der LG strafrechtlich verfolgt, erschiene es mir schwer vertretbar, das bei den deutlich weniger zimperlich agierenden Landwirt:innen nicht zu tun.

Ansonsten: Widerstand gg. Vollstreckungbeamte, § 113 StGB: Braucht Gewalt oder deren Androhung bei der Vornahme der Vollstreckungshandlung. Die Anwendung auf Erschweren der Räumung durch Klebstoff ist hart an der Grenze - der Kleber wird vorher aufgebracht, entfaltet seine Bindungskraft aber bei der Räumung. Nach dem Zweck der Norm - Schutz der Effektivität der Polizeiarbeit - wäre auch eine solche „Vorwegnahme“ der Kraftenftfaltung umfasst. Wenn man meint, unter den Wortlaut passe das nicht, ist die Anwendung aber tabu (Bestimmtheitsgebot → Rechtsstaatlichkeit). Analog käme das Abschließen der Traktortüren bei den Landwirt:innen in Betracht.

Denkbar bei Gefährdung von Leib und Leben oder Sachen von bedeutendem Wert: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB.
Beim Verkippen von Gülle im Einzelfall evtl. § 326 StGB, unerlaubter Umgang mit Abfällen, oder Sachbeschädigung, § 303 StGB. Will mich aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

Der rechtliche Hauptunterschied zum Präventivgewahrsam ist, dass die Einziehung erst bei rechtskräftiger Verurteilung möglich ist. Auch die strafprozessuale Vormaßnahme dazu (Beschlagnahme nach § 111b StPO) setzt den Verdacht einer begangenen Straftat voraus.

Die spannende Frage ist die Verhältnismäßigkeit der Einziehung bei einer „bloßen“ Nötigung. Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Würde die VHM nicht pauschal ausschließen, eher aber einzelfallabhängig bei Nötigung+Widerstand oder Umweltstraftaten als gegeben ansehen.

3 „Gefällt mir“

Ein weiterer Unterschied zwischen den Protesten der „Klimakleber“ und der Bauern, sofern diese spezifisch die Grünen betreffen, liegt darin, dass bei ersteren unterschiedslos jeder betroffen sein kann, während bei letzteren die getroffen werden, die (zu Recht oder Unrecht) von den Protestierenden für die Misstände verantwortlich gemacht werden. Das sehe ich als weniger problematisch oder vielleicht auch effektiver an. Zumindest Cem Özdemir nimmt das ernst und bemüht sich um eine Lösung.

1 „Gefällt mir“

Danke für die freundliche Korrektur. Ich glaube zwar nicht, dass grüne Basis und Grünen-Wähler sich grundlegend in Ansichten unterscheiden, aber wir sollten hier klar sein. Ich habe daher die Aussage im Post korrigiert.

Versammlungen müssen nicht genehmigt, sondern nur angemeldet werden.

2 „Gefällt mir“

Du meinst sicher die Bürger von Biberach, die sich in ihrer Innenstadt aufhalten, die Straßenreinigung, die den Misthaufen wegmachen wird und die Polizisten, die den Kopf hin halten müssen. Vor allem natürlich auch die grün-schwarze Regierung, die jetzt Sondersitzungen abhalten wird zum Thema „was ist schief gelaufen“ und Strategien entwickeln wird, welchen Einfluss das auf den Europawahlkampf haben wird. Ein Thema, das auch die anderen Bundesländer beschäftigen wird. Bayern hatte da bei der Landtagswahl ja schon einen Vorgeschmack bekommen.
Auf jeden Fall zeugt es von sehr speziellem demokratischem Verständnis, wenn man meint man müsse seinen Forderungen mit Gewalt Nachdruck verleihen. Da wird es auch nicht richtiger, dass sich die Gewalt gegen die richtet, die vermeintlich verantwortlich sind: noch mal zum mitschreiben:
Die Agrardieselkürzung wurde im Trilog der Regierungschefs beschlossen. Özdemir war nicht involviert. Von wem der Vorschlag kam ist unbekannt, aber Lindner ist naheliegend, denn er betrifft sein und Wissings Ressorts. Insofern sollten auch Lindner und Wissing die sein, die die Kritik vor allem treffen sollte (nicht allerdings die Gewalt, die darf gerne zu Hause bleiben - wobei sie dort auch fehl am Platz ist, sie ist eigentlich immer fehl am Platz).

11 „Gefällt mir“

Die können ja gerne demonstrieren. Zu Fuß, wie andere Leute. Oder von mir aus mit dem Fahrrad. Und dann gibt es eben Verkehrsbehinderungen, die in etwa proportional zur Anzahl der Demonstrierenden sind.

Und im Zweifelsfall sieht man dann eben, was für ein erbärmlich kleiner Haufen das in Wirklichkeit ist. Pech gehabt.

10 „Gefällt mir“

Haha, so wie bei den rechtsradikalen Coronaleugnern? Da hat das fast zwei Jahre gebraucht, bis die Polizei irgendwo vereinzelt mal „besser vorbereitet“ war.

… Müssten sich halt einen neuen kaufen oder leihen.

3 „Gefällt mir“

Einzelfallabhängig, würd ich eher sagen.
An der Bemerkung ist aber interessant, dass mir dahinter die Vorstellung des „kleinen Bauern“ zu stehen scheint. Ein Bild, das auf die meisten Landwirt:innen einfach nicht mehr zutrifft. Ich habe keine Zahlen, vermute aber, dass viele Betriebe mehrere Traktoren haben werden. Ein Indiz hier, etwas veraltet.
Schon vor 20 Jahren hatten meine Großeltern auf einem klassischen Mischbetrieb, eher klein, zwei Traktoren.

Berufsverbot passt im Regelfall daher wohl eher nicht. Klar, Investitionen für Ersatz würden fällig. Aber im Fall der Einziehung sprächen wir auch von der Zweckentfremdung schweren Geräts für Straftaten.

Ich befürworte eine solche Eskalation iA dennoch nicht. Ggf. stellenweise, um krasse Fälle zu bestrafen und hoffentlich wieder ein bisschen ziviles Verhalten zu erreichen.

2 „Gefällt mir“

Die Gewerkschaft der Polizei schlägt in die selbe Kerbe: Polizeigewerkschaft will Traktor-Protest verbieten | tagesschau.de

Die logische Konsequenz daraus kann nur sein, bei allen zukünftigen Bauernprotesten konsequent zu prüfen, ob potenzielle Störer in Vorbeugegewahrsam genommen werden können, um eine Wiederholung derartig skandalöser Vorfälle von vornherein zu unterbinden. Und das dann auch durchzuziehen.

5 „Gefällt mir“

Das mag stimmen. Aber man kann Auflagen erteilen, wie z.B. Abstand.

1 „Gefällt mir“