§188 erfolgreich?

Tippfehler beim zitieren?

Wenn gar keine anderen Rechte verletzt werden, sollte es auch nicht strafbar sein. Wir reden hier ja nur von Aussagen, die eben die Rechte anderer tangieren → zB das von dir genannte Recht, nicht herabgewürdigt zu werden.

Wenn wir die Beispiele „Lügenfritz“ und „Wenn er den Mund aufmacht lügt er“ nehmen: Beide würdigen Merz herab, beide kann man aber auch als polemische Kritik an Friedrich Merz politischem Verhalten sehen. Meiner Meinung nach sollte daher, wenn es nicht noch weitere Aspekte gibt, die die eine oder andere Interpretation nahelegen, in beiden Fällen die mildere Interpretation gewählt werden (legale Polemik).

Wo siehst du denn den konkreten Unterschied zwischen beiden Aussagen, der es rechtfertigt, dass eine davon legal ist und die andere nicht?

Die Frage ist doch, was der Schaden der Herabwürdigung ist, wenn der/die Herabgewürdigte davon nichts weiß und wenn es auch nicht um Fälle von Verleumdung oder übler Nachrede geht. Wie gesagt, wir reden hier von Pinocchio und Lügenfritz.
Ein Argument könnten die Debattenkultur und der soziale Umgang miteinander sein. Sollte eine angenehme Debattenkultur mit dem Strafrecht durchgesetzt werden?

Zum einen ist es faktisch nicht weit hergeholt, weil beides schon passiert ist. Zum anderen trifft es keine Aussage darüber, ob ich diese Aussagen „ok“ finde.

Was denn dann? Genau das passiert ja als Konsequenz des Gesetzes, das du verteidigst. Auch wenn dies zum Teil(!) Verfahrensfehler waren. Ein Gesetz das in seiner Anwendung zu Häufungen von Verfahrensfehlern führt, wäre ebenso zu kritisieren.

Eine Rede-/Meinungsfreiheit, die Aussagen nach dem Kriterium „schlechte Erziehung und fragwürdige Werte“ einschränkt, kann man sich auch sparen.

Es ist völlig egal, ob ich eine Meinung beschämend, unangemessenen, geschmacklos, falsch oder Ausdruck „schlechter Kinderstube“ finde. Meinungsfreiheit ist eben genau das Recht, seine Meinung auch dann äußern zu dürfen, wenn die meisten Leute diese für falsch halten. Umgekehrt heißt es deshalb auch nicht, dass ich diese Aussagen richtig finde, nur weil ich dafür bin, dass Menschen diese Aussagen tätigen dürfen.

Und nur um es klarzustellen: Ich halte nichts davon, Menschen zu beleidigen. Menschen die orchestrierten Kampagnen ausgesetzt sind, die Opfer von Cybermobbing werden, oder die psychischen Schaden nehmen, müssen geschützt werden. Ich glaube, nichts davon ist der Fall, wenn eine Einzelperson Friedrich Merz als Lügenfritz bezeichnet.

Wir haben, glaube ich, ein unterschiedliches Verständnis von Diskurs. „Lügenfritz“ ist meiner Meinung nach quasi ein Paradebeispiel für die Definition von Polemik. Das ist nicht konstruktiv und natürlich abwertend, aber auf einem Niveau, das im Zweifelsfall jeder aushält. Da sind Satiresendungen regelmäßig deutlich schärfer und die haben eine deutlich größere Reichweite als irgendein Facebook-Kommentar.
Jeder von uns wurde schon schlimmer beleidigt als das und ist wahrscheinlich nicht zur Polizei damit gegangen.

Na dann wird der nächste statt „Lügenfritz“ „Lügen-CDUler“ oder „Lügenpolitiker“ sagen und alles ist gut. Ist letzteres eine so viel bessere/harmlosere Aussage?

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Ich fürchte, das ist so.
Wenn ich sage: „alle Politiker lügen“ oder „unsere Politiker lügen, sobald sie den Mund aufmachen“ ist offensichtlich, dass ich übertreibe und niemanden damit persönlich angreifen will. So kann ich bequem die soziale Hängematte der Bürgergeldempfänger angreifen, da ja offensichtlich ist, dass das nicht auf alle zutrifft. Ich greife also keinen persönlich an. Wenn ich aber sage XY macht es sich bequem in der sozialen Hängematte statt zu arbeiten, ist das plötzlich ganz anders zu bewerten.

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Huch?:

Na, wenn du meinst. Dann sind wir hier offenbar am Ende des Diskurses angelangt.

Ich hatte mich ausdrücklich auf die Aussage „Wenn der den Mund aufmacht, lügt er“ bezogen und „Lügenfritz“ im konkret begründeten sachlichen Kontext tatsächlicher Unwahrheiten ausdrücklich ausgenommen. Bitte nur auf Argumente antworte, die ich tatsächlich auch geäußert habe.

Genau deshalb gab es zu diesem Argument von mir noch einen zweiten Absatz. Bitte den in der Argumentation berücksichtigen!

Das ist mal sehr schön und sehr richtig. I.d.R. führen Beleidigungen nur zur Debatte über die Beleidigung. Und Herr Merz sollte mit der sachlichen, auch international immer wieder kehrenden Auflistung seiner Verfehlungen ausreichend beleidigt sein.

Obwohl merzerisieren seit Friedrich Merz eine völlig neue Bedeutung für mich bekommen hat.

Ich würde die berechtigte Frage noch etwas anders formulieren. Erfolge sind ja nicht an Leistung gebunden.

Erfolgreich im Sinne von Effektivität ist §188 ganz sicher. Immerhin rennen seither Staatsanwaltschaften und Polizisten unaufgefordert los, um ihn missverstanden anzuwenden.

Wobei ich es für fragwürdig halte, dass zwar das Anwenden des erhöhten Strafrahmens an 4 weitere Tatbestandsmerkmale gebunden ist, das unaufgeforderte Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden aber wohl nicht, obwohl es im PodCast anders klingt. Sonst hätte der Lügenfritz ja nicht stattfinden können, da des beleidigten Wirken und Leben sicher nicht schwer beeinträchtigt wurde.

Leistet aber der §188 effizient das Gewünschte, erreicht er das verfolgte Ziel? Das Ziel, Politiker vor Gewalt zu schützen, die Beleidigungen, die die Hemmschwelle senken, als Vorläufer hat.

Das kann man ja messen in dem die Statistik von 2024 mit der darauf folgenden vergleicht.

Den letzten Wahlkämpfen zufolge nicht, da gab es ja alle paar Tage Nachrichten über Wahlkämpfer die beleidigt oder sogar angegriffen wurden. Stattdessen gibt es die im Podcast genannten Probleme von massiver Unverhältnismäßigkeit dabei wie schwer welche Beleidigungen verfolgt werden und was für Konsequenzen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen von Gegenständen wie Notebook, Computer, Smartphone haben, und die Schuld dafür bekommen am Ende Leute die nichts davon wussten.

Mein persönliches Fazit ist da eher: Staatsanwaltschaften/Strafgerichte brauchen Schulungen über die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen, bis dahin sollte man ihnen die Initiative Strafanzeigen zu stellen entziehen, die meisten Zivilisten können da in meiner Wahrnehmung besser feststellen wie schlimm eine Beleidigung für sie ist und ob sie es anzeigen möchten. Außerdem reicht die Höchststrafe für §185 Beleidigung (bis zu ein Jahr oder Geldstrafe) meiner Meinung nach vollkommen aus, unter den verschärfenden Umständen kann man doch Sachen wie entmenschlichende Aussagen, Einschränkungen im Sicherheitsempfinden, Behinderung von öffentlicher Arbeit genug betrachten.

Meiner Meinung nach ist der §188 also ein Misserfolg, aber eine öffentliche Debatte darüber welche Beleidigungen noch in Ordnung sind würde ich sehr begrüßen.

Doch, siehe 194 Abs. 1 Satz 4 StGB.

Ich glaube, das Problem sind wirklich die Staatsanwaltschaften und nicht das Gesetz.
Seit Pegida wissen wir, dass Politiker am Galgen auf Demos nicht strafbar sind

Galgen-Diskussion - "Strafbar ist das Ganze eindeutig nicht"

Wir wissen dank Künast auch, was man Politikerinnen alles an den Kopf werfen darf.

Drecksfotzenrichter fällen geisteskrankes Urteil gegen Renate Künast, das Justizia wie eine Schlampe aussehen lässt, die auf den Sondermüll gehört

Und jetzt diskutieren wir über „Lügenfritze“ und werden uns demnächst fragen, ob „ausmerzen“ aus dem Duden gestrichen werden sollte.
„schwaches“ Verb - allein das weckt doch schon Assoziationen, die nicht im Sinne des Bundeskanzlers sein können.

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Ich musste das nachrecherchieren, jetzt verstehe ich es. Für die anderen Forenteilnehmer (ich bin kein Jurist, ich hoffe, ich habe es richtig verstanden):

Gemeint ist § 194 Abs 1 Satz 4 StGB:

Die Taten nach den Sätzen 2 und 3 können jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden.

Die Taten nach Satz 3 sind:

In den Fällen der §§ 188 [und 192a]

[Satz 2 betrifft öffentliche Beleidigungen gegenüber Verfolgen durch die nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft, soweit die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt]

Dieser „Widerspruch“ ist kein prozessuales Veto nach der StPO, sondern betrifft die materiell‑rechtliche Voraussetzung der Strafbarkeit: Liegt ein solcher Widerspruch vor, ist die Tat – trotz objektiver Beleidigung – de jure (§194) nicht (mehr) strafbar. Das Verfahren muss beendet werden.

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Genau! Das kommt auch in der aktuellen Folge vor.

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Dankeschön dafür, das endlich jemand darauf hinweist! Ich muss gestehen, das es mich schon sehr befremdet das Ulf und Phillip diesen Aspekt so komplett ignorieren und unter den Tisch fallen lassen. Ich dachte immer das das Lage -Team absolut präzise recherchiert und bei einer solchen Recherche müsste man auch über diesen Teilaspekt stolpern.

Vielen Dank für die Aufklärung. Ein einfacher Blick ins Gesetz erleichtert eben doch die Rechtsfindung. Ich habe das bisher unterlassen, weshalb meine bisherigen Ausführungen zu dem Thema zumindest in Teilen unzutreffend waren. Die Entscheidung über die Strafbarkeit wird also durch § 188 SGB dem Geschädigten nicht entzogen. Ich bitte um Entschuldigung.
Aber!!! Unser Recht wirkt nicht im luftleeren Raum. Dogmatik, ratio legis und Realität können durchaus unterschiedliche Ausprägungen haben. Die Leitplanken der Rechtsanwendung wurden seinerzeit von der ehemaligen Bundesinnenministerin Faeser öffentlich folgendermaßen dargestellt: „Wer den Staat verhöhnt, muss es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Welcher Demokrat und vor allem, welcher Staatsanwalt, der ja letztendlich Untergebener seines Justizminister ist, mag da widersprechen? Und welcher Politiker würde sich durch einen Widerspruch der Gefahr aussetzen, öffentlich und in allen Talkshows dafür kritisiert zu werden, dass er aus Solidarität mit einem Staatsdelegitimierer den Verfolgungsdolus der Staatsanwaltschaft ausgebremst habe.

Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister hat sich dieser Gefahr in der causa Schwachkopf nicht ausgesetzt. Im Gegenteil. Er hat auf Anfrage der Staatsanwaltschaft ausdrücklich Strafantrag gestellt und diesen entgegen einer anders lautenden öffentlichen Zusage, (Letzteres habe ich leider nicht verifizieren können) bis heute nicht zurückgenommen.

Wo genau? Ich glaube, ich hab da was überhört oder schon wieder nicht verstanden.

Ich kann dem nicht widersprechen. Du scheinst nur zu unterstellen, dass sie dieses „Verhöhnen“ zu niedrig angesetzt hätte.

Ein Problem besteht auch darin, dass die Frage, was eine Beleidigung ist, ziemlich stark vom Kontext und der Auslegung abhängt. Bei Anne Will (Folge vom 20. März) gab es eine interessante Folge mit Ronen Steinke, der dieses Problem stark macht. Das ist nicht das genuine Problem vom 188, aber dieser wirkt als Verstärker dieses Problems, wegen der prozessualen Erleichterung der Verfolgung.

Ich betrachte diese Frage auch aus einer klassistischen Perspektive. Nicht jede:r kann sich so geschickt ausdrücken, dass jederzeit der Sachbezug der Äußerung deutlich im Vordergrund steht. Aber wenn jemand den Bundeskanzler („als Bundeskanzler“) als Lügner beleidigt, dann spricht in meinen Augen vieles dafür, das grundsätzlich nicht als Angriff auf die Person, sondern auf die Politik zu verstehen. Wenn Herr Merz nicht Bundeskanzler wäre, würden die Beleidiger sich ja wohl kaum über ihn aufregen. Darin drückt sich also eine wenn auch schlecht artikulierte politische Ablehnung aus. Das ist ein Argument dafür, die Meinungsfreiheit hier höher zu bewerten, denn genau das ist ja ihre Funktion in einer Demokratie. Man könnte aegumentieren, dass verschiedene Klassen mit unterschiedlichen Sprachen am demokratischen Diskurs partizipieren, und dass der 188 gerade eine bestimmte Klasse auszuschließen sucht.

Man kann natürlich sagen, dass man jede genuine politische Kritik ja auch als solche ausdrücken könnte, ohne dabei beleidigend zu werden. Für mich ist hier die Fage daher ein Konflikt zwischen einer positivistischen und einer moralischen Position - „Herrschaft der Zivilisation“.

Das ist natürlich nur eine Perspektive. Wenn die Beleidigung auf höchstpersönliche Eigenschaften abzielt, zeigen sich kulturell patriarchale Muster, wenn die Beleidigung etwa auf das Geschlecht, die Sexualität oder die Körperlichkeit eines Menschen abhebt. Da wird, besonders etwa bei Frauen, oft die Person und die Politik vermischt. Das ist aber ein Problem, das sich auf die gesamte Wahrnehmung der politischen Person auswirkt, und nicht spezifisch für Beleidigungen ist. (Man denke etwa daran, welche Rolle die Tatsache mangelnder Regierungserfahrung im Wahlkampf bei Frau Baerbock gespielt hat und welche bei Herrn Merz.)

Ich habe keine abschließende Antwort auf die Frage, ob der 188 oder auch die Beleidigung als Ganzes abgeschafft werden sollte, aber ich finde, die Kommunikations- und Demokratiemodelle, die im Für und Wider dekliniert werden, greifen oft zu kurz. Wenn ihr hier mal richtig in die Tiefe gehen würdet, wäre das eine enorme Bereicherung, und ich könnte mir gerade von Ulf vorstellen, dass er da einige interessante Perspektiven hat. :slight_smile:

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Die eigentliche Frage, die in dieser Diskussion ein bisschen untergeht, ist nicht „schützt §188 Politiker zu sehr?“ — sondern: Warum haben so viele Menschen das Gefühl, politische Kritik könnte sie in strafrechtliche Probleme bringen?

Der Podcast hat das zentrale Argument klar geliefert: §188 schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein. Er macht nichts strafbar, was ohne ihn legal wäre. Die Prüfung, ob ein Ausdruck eine Beleidigung ist, findet vollständig in §185 statt — und „Lügenfritz“ oder „Schwachkopf“ im Kontext einer inhaltlichen Kritik ist nach BVerfG-Rechtsprechung in der Tendenz gar keine Beleidigung, sondern zulässige politische Meinungsäußerung. §188 kommt erst danach ins Spiel und hebt den Strafrahmen minimal an. Wer §188 abschafft, ändert also nichts daran, was erlaubt ist — das bleibt ein §185-Problem.

Trotzdem erleben reale Menschen reale Konsequenzen. Der Grund: §188 hat aus einem Antragsdelikt ein Offizialdelikt gemacht. Die Staatsanwaltschaft kann ermitteln — und muss es bei öffentlichem Interesse — ohne dass der Politiker selbst Strafantrag stellt. Manchmal ohne sein Wissen, manchmal gegen seinen Willen. Das ist der Automatismus, der alles verändert.

Die Ergebnisse sind dokumentiert und lesen sich wie eine Auflistung von Bagatellen: Ein Rentner teilt ein „Schwachkopf PROFESSIONAL“-Meme auf X — mehrere Beamte erscheinen ohne Habecks Wissen vor seiner Tür. Verfahren eingestellt. Jemand postet „Lügenfritz“ ohne erklärenden Kontext — Strafbefehl über 30 Tagessätze. Jemand nennt Merz einen „Lackaffen“ — Verfahren gegen 100 Euro Zahlung eingestellt. Jemand verbreitet eine Satiremontage, die Faeser mit dem Schild „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ zeigt — das AG Bamberg erkennt im April 2025 den satirischen Gehalt nicht und verhängt sieben Monate auf Bewährung. Im „Pimmelgate“ durchsuchen sechs Hamburger Polizisten wegen des Tweets „Du bist so 1 Pimmel“ um 6 Uhr morgens eine Privatwohnung — das LG Hamburg stellt Jahre später fest: rechtswidrig.

Das sind keine Einzelfälle. 2022 gab es rund 1.400 Verfahren nach §188 — im ersten Jahr nach der Reform. 2024 waren es bereits über 4.400, 2025 knapp 4.800. Wer genau hinter diesen Zahlen steckt, ist schwer aufzuschlüsseln: Bekannte Verfahren trafen vor allem Kritiker der damaligen Ampel-Koalition, aber auch AfD-Politiker wie Alice Weidel stehen auf Anzeigelisten. Die politische Richtung ist also nicht eindeutig — das Problem ist strukturell.

Genau deshalb erzeugt der §188-Automatismus exakt den Chilling Effect, den das BVerfG immer als Grenze der Einschränkbarkeit von Art. 5 GG beschrieben hat. Nicht weil „Lügenfritz“ verboten wäre. Sondern weil niemand sicher einschätzen kann, ob der nächste Kommentar, das nächste Meme dazu führt, dass frühmorgens Beamte klingeln. Eine Hausdurchsuchung ist für einen Normalbürger kein „lästiges Verfahren“ — das ist ein einschneidendes Erlebnis, das im sozialen Umfeld Wellen schlägt, Angst macht und deshalb als Druckmittel funktioniert, ob bewusst eingesetzt oder nicht. Das ist der Grund, warum das Gefühl entsteht, Meinungsfreiheit gegenüber Politikern sei eingeschränkt: nicht §188 als Norm, sondern ein Automatismus, der aus einem Facebook-Kommentar ohne Zutun des Politikers eine Hausdurchsuchung machen kann. Wer das ändern will, muss genau hier ansetzen: zurück zum Strafantrag.

@ped @ThomasAnderson @HajoS

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Wunderbar beschrieben! Auch sind mir die Bedingungen, unter den §188 greift noch nicht vollkommen klar.

Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch ein Mal die Frage stellen (die ich hier - bisher unbeantwortet - gestellt hatte §188 korrekte Anwendung Nachfrage ).

Müssen alle 4 weiteren Tatbestandsmerkmale auch für das unaufgeforderte Einschreiten der Ermittlungsbehörden erfüllt sein?

Ich würde mich wirklich freuen wenn in der Lage noch einmal eingegangen werden würde auf genau die Themen die hier sehr lebhaft diskutiert wurden:

  • Was sollte wirklich als Beleidigung gelten und wie deckt sich das mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Durchschnittsbürger?
  • Ist der unterschiedlich im tatsächlichen Umgang mit Beleidigungen von Otto-Normal-Bürgern im Vergleich zu Amtsträgern gerecht? Damit ist nicht die rechtliche Situation gemeint sondern der typische Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft mit Beleidigungen je nach „Opfergruppe“.
  • Was sind wirklich sinnvolle Maßnahmen um Kommunalpolitiker vor Schnürung von Hass im Internet zu schützen?

Und wahrscheinlich noch andere Punkte die ich vergessen habe. Insgesamt habe ich die Diskussion in der letzten Folge, trotz hilfreicher rechtlicher Einordnung, als etwas zu kurzgegriffen und zu beschränkt auf den Gesetzestext anstatt deren praktische Konsequenzen empfunden.

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Die Landesjustizminister schlagen vor, den §188 auf Lokalpolitiker zu beschränken.

In der vergangenen Woche berieten die Justizminister der Bundesländer über Paragraf 188. Nicht einstimmig, aber mehrheitlich einigten sie sich auf folgende Forderung(2): Der erweiterte Strafrahmen für Beleidigungen von Politikerinnen und Politikern soll nur noch gelten, wenn sich die Beleidigung gegen Menschen aus der Kommunalpolitik richtet. Andernfalls könne der Eindruck entstehen, „der Staat sanktioniere öffentliche Kritik an Regierenden und Persönlichkeiten der Spitzenpolitik besonders streng“.
Politikerbeleidigung: Was wird aus umstrittenem Paragraf? | BR24
zum Bericht:
(2)https://www.hamburg.de/resource/blob/1179738/9359f4023ea5d602a3b3d87d83c2c457/ii-14-reform-der-beleidigungsdelikte-abschaffung-der-politikerbeleidigung-data.pdf

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Bist Du dann konsequenter Weise auch dafür, dass Karnevalsumzüge oder zumindest Wagen mit politischen Inhalten verboten werden?

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