§188 korrekte Anwendung Nachfrage

Liebes Lage team,

In LdN 483 zum §188 hatte ich von euch verstanden, dass sowohl die Anwendung des erweiterten Strafrahmens als auch das unaufgeforderte Einschreiten der Ermittlungsbehörden an die Erfüllung der 4 weitern Straftatbestände gebunden wäre.

Im Fall „Lügenfritze“ scheint mir das 4. Tatbestandsmerkmal aber nicht erfüllt und dies aber nicht in die Betrachtung der Sache eingeflossen zu sein. Es wird nur bemängelt, dass der Tatbestand der Beleidigung ungeprüft blieb.

Habe ich das falsch verstanden oder ist das öffentliche Wirken des Herrn Merz hier erheblich erschwert worden?

Beste Grüße

Es scheint schwierig. Ich versuche mir das selber mithilfe von Wikipedia und KI zu beantworten, möchte trotzdem zur Sicherheit @vieuxrenard fragen, da diese Frage aus LdN 483 hervorging.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gegen_Personen_des_politischen_Lebens_gerichtete_Beleidigung,_üble_Nachrede_und_Verleumdung#Tatbestand

Ich komme zu dem Schluss, dass es für die Ermittlungsbehörden, insbesondere für die Polizei, Fälle gegen mag, die dort gar nicht korrekt entschieden werden können. Was ich für eine unbillige Belastung der mutmaßlichen Täter halten würde.

Die Passage "…die öffentliche Betätigung des Betroffenen deutlich zu beeinträchtigen, indem es dessen Lauterkeit oder Glaubwürdigkeit hinterfragt und ihn diskreditiert..) scheint mir äußerst Problematisch. Schon weil das Hinterfragen der Lauterkeit oder Glaubwürdigkeit von Politikern ständig geschieht und auch geschehen muss und ein diskreditieren dem Anzweifeln von Lauterkeit und Glaubwürdigkeit wohl immanent ist. Die Unfehlbarkeit von Politikern wurde bisher nicht postuliert.

Im Beispiel Lügenfritze halte ich es für äußerst zweifelhaft, dass da jemand der bereits einschlägig sowohl national als auch international kritisiert und beleidigt wurde und ihn z.B. „Pinocchio“ (Was ja nur italienisch für Lügenfritze ist) zu nennen statthaft ist, durch eine zusätzliche Beleidigung in seinem Wirken beeinträchtigt wird.

Zudem kann man eine solche Beeinträchtigung in diesem Fall wohl kaum unmittelbar ermitteln.

Dann habe ich eine KI gefragt, ob es wahrscheinlich ist, das diese Beleidigung das Wirken von Merz erheblich erschwert hat, sie sieht es ähnlich.

Hier das Fazit der KI

Es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass das politische Wirken von Friedrich Merz durch die isolierte Bezeichnung „Lügenfritz“ tatsächlich erheblich erschwert wurde. Die juristische Konstruktion der Staatsanwaltschaft, dies allein aus der Möglichkeit der „Aggressionsschürung“ in einem Kommentarstrang abzuleiten, widerspricht der Lebensrealität eines Bundeskanzlers mit großer medialer Präsenz.

Hier der Prompt:

https://search.brave.com/ask?q=Ist+es+wahrscheinlich%2C+dass+das+Wirken+von+Friedrich+Merz+durch+die++Beleidigung+„Lügenfritze“+erheblich+erschwert+wurde.+Er+wurde+ja+zuvor+national+und+international+wegen+seiner+Unwahrheiten+kritisiert+und+beleidigt.&conversation=093c3a10ccd799b3f2cb49c5f897f0087a5e