Wunderbar beschrieben! Auch sind mir die Bedingungen, unter den §188 greift noch nicht vollkommen klar.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch ein Mal die Frage stellen (die ich hier - bisher unbeantwortet - gestellt hatte §188 korrekte Anwendung Nachfrage ).
Müssen alle 4 weiteren Tatbestandsmerkmale auch für das unaufgeforderte Einschreiten der Ermittlungsbehörden erfüllt sein?