Es gibt ja noch die Kunstfreiheit und traditionelle Dinge wie den Starkbieranstich. Es war schon bei den Römern so, dass an einem Tag im Jahr der Pöbel sich über die Herrschenden lustig machen durfte. Danach gab es dann wieder die Peitsche bei Kritik.
Eigentlich ein Musterbeispiel des Slippery Slopes. Angeblich eingeführt um Kommunalpolitiker vor Anfeindungen zu schützen wird jetzt dafür argumentiert, dass man „den Staat“ vor Verächtlichmachung schützen muss.
Die Römer haben auch Sklaven gehabt. Wäre jetzt nicht meine Modellgesellschaft für einen modernen Rechtsstaat und die Grenzen der Bürgerrechte.
Achso, Anarchisten sind nach der Logik wohl wegzusperren, bis sie sich zur FDGO, der BRD und seinen Institutionen bekennen?
Ich kann mich an einen Karnevalswagen in meinem Leben erinnern, der „den Staat verhöhnt“ oder delegitimiert.
Die Linie zwischen
- Ironie/Sarkasmus, überspitzte Kritik oder Kunst auf der einen und
- Beleidigung auf der anderen Seite
ist extrem fein, unsichtbar und verläuft für jeden ein klein wenig anders.
Die Rechtsprechung hat hier eine ganze Reihe von Kriterien entwickelt. Deren Anwendung auf einzelne Fälle treffen nicht jedermanns Geschmack. Aber es ist eine klare und für sichtbar Linie, auf die wir uns als Gesellschaft geeinigt haben. Andernfalls steht es dem Gesetzgeber frei, die Beleidigung endlich mal im Gesetz zu definieren.
Diese Kriterien gelten gleichermaßen in Bezug auf Normalos und für Politiker gelten. Und zwar sowohl als Opfer (Objekt) als auch als Täter (Subjekt).
Daher ist diese Diskussion auch etwas müßig.
Und was ist mit der Verhöhnung der Repräsentanten des Staates als Kritik an der Politik, also jenseits der Kunstfreiheit? Ein Verhalten, das nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit, solange erlaubt ist, solange keine Straftatbestände verwirklicht werden. Soll die Strafbarkeit nach dem Credo von Frau Faeser -und Deinem Statement- auf solche Sachverhalte erweitert werden?
Auch in den von Dir geteilten Bilder wird nicht der „Staat verhöhnt“, sondern einzelne Politiker, ja auch Repräsentanten, (ja: bis an die Grenze des Geschmacklosen) überspitzt mit Ironie oder Sarkasmus kritisiert, und zwar (a) ziemlich künstlerisch und (b) in einer klaren Ausnahmesituation, ähnlich dem Nockerberg (Starkbieranstich), die für solche Überspitzungen bekannt ist und geschätzt wird („Narrenfreiheit“). Das fällt nach meinem Gefühl keinesfalls unter Beleidigungen (auch wenn Putin einen solchen Künstler hat anklagen und verurteilen lassen).
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