Wohneigentum

Das ist doch wirklich nur Kleinkram und im Vergleich zu den großen Investitionen wie Dach, Fassade, Fenster, Bäder oder Heizung völlig zu vernachlässigen.

Beim Eigentümer genau das gleiche, daher kann man sie aus der Vergleichsrechnung rausnehmen.

Dann habt ihr wohl ein Schnäppchen gemacht.

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Wenn man den Betrag den man für kleinere Reparaturen ausgibt aber nicht anlegt, dann entfällt darauf kein Zins und Zinseszins. Somit sind auch jährliche Kosten von 200 Euro in einer Rechnung auf 30 Jahre durchaus relevant. Da kommt in einer solchen Rechnung dann für den angelegten Betrag ein errechnetes Vermögen am Ende von 20.000 € raus.

Sie werden aber bei Eigentum in den Kosten für Instandhaltung berechnet, bei Miete in der Regel in diesem Vergleichstechnungen nicht. Das kritisiere ich, nicht mehr, nicht weniger.

Tatsächlich ja. Aber dennoch ist es so, dass die Annahme, dass man bei Miete immer weniger Kaltmiete zahlt als bei Eigentum Zinsen und Tilgung nicht immer so zutrifft.

Und wie ja hier schon angesprochen wurde ist auch die Annahme, dass wer zur Miete wohnt das ersparte Eigenkapital zu 100% direkt anlegt eher unrealistisch.

Letztlich sehen solche Rechnungen auf 30 Jahre schon komplett anders aus je nachdem ob man die Werte für Zinsen, Miete, Mietsteigerung und Instandhaltungskosten geringfügig höher oder niedriger ansetzt. Deshalb sollte das jeder für seinen Individuellen Fall durchrechnen. Verallgemeinerte Rechnungen mit Durchschnittswerten dagegen sehen je nachdem von welcher Seite sie aufgestellt haben immer sehr einseitig aus.

Nicht in der gängigen Interpretation von Nebenkosten! Die ist bei Mietern und Eigentümern weitgehend deckungsgleich und umfasst in beiden Fällen für gewöhnlich keine Instandhaltungs- und Sanierungskosten bzw. Rücklagen dafür. Das entsprechende Geld müssen Vermieter aus der Kaltmiete abzweigen und Eigentümer zusätzlich zu den Nebenkosten zurücklegen.

So weit ich weiß gilt die Steuerfreiheit auf den Wertzuwachs aber auch bei (privater) Vermietung nach 10 Jahren.

Es ist nur so dass man bei Selbstnutzung in der Regel noch besser gestellt ist als die 10 Jahre. Wenn du durchgängig 3 Jahre in der Immobilie gewohnt hast, ist bei anschließendem Verkauf die Steuerfreiheit schon gegeben (genaugenommen kann man es sogar auf 1 Jahr und 2 Tage reduzieren, weil ein Jahr schon zählt wenn man den letzten Tag davon bzw. den ersten Tag noch dort gewohnt hat).

Hätte zumindest ich auch keine Schmerzen mit, wenn das entfiele.

Fast jeder, der zwischen 2014 und 2020 gekauft hat, hat rückblickend gesehen „ein Schnäppchen gemacht“. Das liegt aber an einer Anomalie in der Preis- und Zinsentwicklung, deren Wiederholung in den nächsten Jahrzehnten nicht als gegeben angenommen werden kann.

Ich hab auch nicht behauptet, dass Mieter grundsätzlich den besseren Schnitt machen würden. Das wäre genauso falsch wie die Behauptung, Kauf wäre grundsätzlich immer finanziell besser.

Der einzige Effekt, der wirklich unabhängig von historischen Sondersituationen aber immer gilt und dem Käufer „hilft“, ist der Sparzwang. Den muss ein Mieter bewusst neutralisieren, indem er selbst rentabel investiert und der Versuchung widersteht, das nicht gebundene Geld anderweitig zu verkonsumieren.

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„Ja, Instandhaltungskosten können in der Regel als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.“
" Reparaturkosten können nur beschränkt auf den Mieter umgelegt werden . Jährlich dürfen die Kosten für Instandhaltung und Reparatur, die der Mieter trägt, lediglich 6-8 Prozent der Miete ohne Nebenkosten betragen. Außerdem gibt es zusätzlich eine gesetzlich festgelegte Grenze von 100 Euro pro Reparatur."
Habe ich über Google erfahren.

Das ist die sogenannte Kleinreparaturklausel. Die gibt es erstens nicht in jedem Mietvertrag, und zweitens reißt du halt mit 100€ pro Reparatur nix, wenn wir von wirklicher werterhaltender Instandhaltung reden.

Da geht es um Heizung (>5k€ nur Tausch alle 15-20 Jahre, >20k€ größere Sanierung), Dach (Reparatur schnell mehrere k€, Erneuerung je nach Dachtyp alle 20-50 Jahre >30k€), Böden (mehrere k€), solche Dinge.

Das geht den Mieter alles nix an, der Vermieter muss derlei Dinge bezahlen und in seine Kaltmiete einkalkulieren. Davon landet genau nix in den Nebenkosten. Diese Dinge sind aber, was gemeinhin mit Instandhaltungskosten gemeint sind. Nicht der Spülkasten für 40€.

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Ich fände es gut, wenn ein weiteres Interview mit jemand komplett anderem gemacht werden würde. Wenn man nur die Seite der Ministerin gesagt bekommt, bekommt man halt die aktuelle Politik in den typischen Politikerfloskeln mitgeteilt. Wenn man zusätzlich einen Wissenschaftler (Hauptsache keinen Politiker) interviewt, bekommt man ein anderes, kritischeres Bild, das nicht nur den Istzustand erklärt und anpreist, sondern einen anderen Sollzustand zeigt.

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Frau Geywitz kam schon etwas dünnhäutig rüber, aber inhaltlich nicht wirklich sattelfest.

Alle etwas genervt in der Ampel?

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Wobei auch kleine Beträge die sich summieren schon Einfluss auf diese Vergleichsrechnungen haben.

Mir den oft angenommenen Renditen von 7% im Schnitt summieren sich schon 20 Euro an Kleinreparaturen auf 20.000 € weniger Vermögen nach 30 Jahren.
Da auch Schönheitsreparaturen da mit rein spielen wie neue Wandfarbe und Tapeten, was man in 30 Jahren einfach auch rechnen muss, ist das eher vorsichtig kalkuliert.

Gerade die Beispielrechnungen aus den 70ern wirken zudem ziemlich extrem weil wir hier sehr hohe Zinsen hatten und einen niedrigen Baustandard, weshal b die Häuser mit wenig Restwert gerechnet werden, obwohl die gerechneten Kosten für die Instandhaltung eigentlich eine komplette Sanierung mit Modernisierung nach 30 Jahren zulassen würden.

Die Rechnungen von Kommer wirken daher schon ziemlich tendenziös.

Gerade wer günstig zur Miete wohnt und das gesparte Geld anlegt kann aber auch damit gut/besser fahren.

Da alle Fälle extrem individuell sind finde ich es überhaupt nicht seriös wenn allgemeine Rechnungen aufgemacht werden ohne konkrete Werte und Details zu deren Annahmen zu erklären.

Stop, hier werden Begriffe durcheinander geworfen.

Wenn ich als Privatmensch eine Wohnung vermiete, dann bin ich immer noch eine Privatperson und werde steuerlich anders behandelt als z.B. ein Unternehmen, was eine Wohnung vermietet. Ich muss zum Beispiel keine Gewerbesteuer zahlen. Die Abschreibung auf den Wohnungswert kann ich aber trotzdem in Anspruch nehmen, genauso wie ich Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.

Doch. Wenn ich als Privatmensch eine Immobilie kaufe und diese mehr als 10 Jahre später zum doppelten Preis wieder verkaufe, dann ist der Gewinn aus dieser Transaktion komplett steuerfrei. Auch wenn ich die Immobilie mindestens 2 Jahre selbst bewohnt habe fällt keine Spekulationssteuer an. Und zwar auch, wenn ich diese Immobilie vorher vermietet habe.

Ich würde hier noch einen anderen Aspekt hinzufügen: Notar- und Maklerkosten. Insbesondere beim Notar finde ich es absurd, dass dieser auch bei komplett „normalen“ Immobilientransaktionen ohne besondere Vertragskonditionen nicht mit Festpreis, sondern prozentual am Kaufpreis beteiligt wird. Und das obwohl ich einen Notar zwingend zum Verkauf hinzuziehen muss und es keinerlei Preiswettbewerb zwischen Notaren für diese Dienstleistung geben darf.

Meiner Ansicht nach sollte der Gesetzgeber einen Muster-Verkaufsvertrag zur Verfügung stellen, für dessen Ausfertigung und Verlesung ein Notar einen überschaubaren Fixbetrag in Rechnung stellen darf.

Nein. Als Vermieter darf ich die Reparatur eines Daches oder der Heizung nicht auf die Nebenkosten umlegen. Im Gesetz heißen die Nebenkosten darum auch „Betriebskosten“, was einen etwas deutlicheren Hinweis auf ihre Verwendung gibt. Der Erhalt der Immobilie wird durch den Mietzins („Kaltmiete“) abgegolten.

Ja. Kaufen tut man nicht aus finanziellen Erwägungen, sondern aus Sentimentalität („ich habe mich in dieses Haus verliebt“) oder einer Präferenz für eine bestimmte Art der Wohnsicherheit („mein Eigentum kann mir niemand kündigen“), wobei da die Bank sicher ein Wörtchen mitredet, wenn die Kreditrate mal ausbleibt.

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Ich teile den Eindruck.
Als promovierter Küchenpsychologe :slight_smile: würde ich sagen, dass Frau Geywitz keine wirklichen Lösungen anbieten kann, weil es in diesem Bereich wirklich kaum kurzfristige Lösungen gibt, die langfristig nachhaltig sind.
Das Beispiel Einfamilienhaus auf dem Dorf (Kleinstadt, Mittelstadt) war extrem Populär in den 1970-1990. Das hat sich komplett gedreht. Nun zieht es die Menschen in die Städte und Citys.
Das heißt massiver Leerstand in ländlichen Gebieten und hohe Mieten in den Städten.
Bauen in der Stadt ist jedoch immer teurer, weil die Grundstücke teurer sind (auch wenn es Erbpacht ist).

Und vorallem hat sie nie erklärt, warum es so komplizierte Konstrukte braucht. Die KfW könnte doch einfach die Finanzierung absichern solange ein vernünftiger Plan und Menschen, die es umsetzen können, existieren.

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Es kann nicht um privat genutztes Eigentum gehen, da von Abschreibung die Rede war. Philip und Ulf müssen über gewerbliche Eigentümer gesprochen haben.

Das kommt extrem auf die Region an. Bei uns (4.000 Einwohner, 30 Minuten Autofahrt ins nächste Ballungsgebiet, 50 Minuten im Berufsverkehr) gehen die Grundstücke in Neubaugebieten gut weg, Leerstand im Bestand gibt es praktisch nicht. Und bei einer Familienangehörigen in Tegernheim (knapp 6.000 Einwohner) werden aktuell 1.000 Euro/m2 für Baugrundstücke für Doppelhaushälften aufgerufen. Der „Speckgürtel“ der beliebten Großstädte umfasst inzwischen locker alles, was sich in 1-2 Stunden von der Stadtmitte mit Auto oder ÖPNV erreichen lässt – und damit auch extrem große Teile des „ländlichen Gebiets“.

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Es wäre gut gewesen, da kurz mal Google zu fragen. Es muss nicht mal eine Vermietung sein. Sogar das eigene Arbeitszimmer kann abgeschrieben werden, so ganz als angestellte Privatperson.

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Das war ja meine erste Kritik: es ist ganz und gar nicht klar, wovon sie reden. Ich habe es so aufgefasst, dass sie weiterhin von privaten Eigentümern und Selbstnutzern reden, weil darum ging es halt die ganze Zeit davor explizit.

Die steuerliche Abschreibungsmöglichkeit die sie erwähnen gilt aber gerade nicht für Selbstnutzer sondern für Vermieter, und da übrigens egal ob privat oder gewerblich.

Warum sollten Privatmenschen nicht Anschaffungen zum Zweck des Erwirtschaftens von Einkommen absetzen können? Das geht selbstverständlich auch ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Ich kann sogar als Angestellter von mir getätigte Anschaffungen für meinen Job steuerlich absetzen, entweder einmalig oder, bei Überschreiten gewisser Grenzen, über X Jahre je nach Wirtschaftsgut.

Wer vermietet, tut dies, um Einkommen zu generieren. Er zahlt auf dieses Einkommen auch Einkommensteuer. Das gibt ihm das Recht, Anschaffungen, die zur Erzielung dieses Einkommens getätigt werden, abzuschreiben. Zweifelsohne ist die vermietete Wohnung eine solche Anschaffung.

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Das hat mich ein wenig an einen Beitrag über die Pendlerpauschale erinnert, wo es dann auf einmal hieß, es sei absurd, dass die Kosten beim ÖPNV gedeckelt seien, man beim PKW aber sogar die tatsächlichen Kosten geltend machen könne. Dabei gilt das nur bei Selbstständigen, von denen vorher nie die Rede war.

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Die Kritik richtete sich glaube ich nicht gegen die Möglichkeit der Abschreibungen, sondern gegen die Freistellung der erwirtschafteten Gewinne von der Steuer. Und das ist ja in der Tat ein wenig seltsam.

Wenn ich als Gewerbe Gewinne erwirtschafte, dann zahle ich Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Wenn ich als Privatmensch Einnahmen aus Arbeit habe, dann zahle ich Einkommenssteuer. Selbst Kapitalerträge werden besteuert (wenn auch durch die Abgeltungssteuer gegenüber Einkommen aus Arbeit bevorzugt).

Aber wenn ich eine Immobilie kaufe, diese 10 Jahre lang mit Gewinnabsicht vermiete (und in dieser Zeit Abschreibungen auf den Wertverlust von der Steuer absetze) und dann zum doppelten Preis verkaufe (absolut realistisch in vielen gefragten Wohnlagen in deutschen Städten), dann zahle ich keinerlei Steuern auf den Spekulationsgewinn.

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Kannst du das irgendwie mit Links zu Gesetzestexten ist so unterfüttern?

@ped danke, das war das fehlende Puzzleteil.
Für alle, die den Zusammenhang noch nicht gesehen haben bis jetzt: mit der Abschreibung reduzierte den Wert meiner Immobilie um den Wertverlust. Verliert die Immobilie aber nicht entsprechend an Wert (z.B. durch Investitionen, die ich natürlich steuerlindernd geltend machen darf) führt das zu einer stillen Reserve. Die muss normalerweise bei Verkauf oder Entnahme des Objektes aus dem Vermögen offen gelegt und versteuert werden. Das wird durch die Steuerfreiheit nach der Haltefrist umgangen.

Punkt für dich. Ich kenne aber niemanden, bei dem das FA das durchlässt, da es Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein muss. Das war früher deutlich einfacher, da konnte quasi jeder Lehrer sein Zimmer absetzen.

Dann lassen wir die Hosts das doch klarstellen, ob die große Ungerechtigkeit, die sie kritisiert haben, um die private Abschreibung beruflich genutzter Arbeitszimmer drehte.

Auch das Haus von Papa, das ich nicht brauche, weil ich mir ein eigenes gekauft habe und darum privat vermiete, darf ich mit 2% jährlich abschreiben, obwohl ich privater Vermieter und (auch in rechtlichen Sinn) kein Unternehmer bin.