Wirksamkeit Ausgangssperre

Die Aussage beweist sich aus der inneren Logik des Satzes heraus. Insofern wäre es an Dir, die Aussage zu falsifizieren. Und bitte nicht mit einem Beispiel, das dann auch noch falsch ist:

Auch das: leider falsch. Soldaten müssen offensichtliche rechtswidrigen Befehlen gehorchen, d.h, selbst dann, wenn ihnen befohlen wurde, die Regeln einhalten.

Ich glaube, sooo weit liegen wir gar nicht auseinander: Ich bin auch fest davon überzeugt, dass offensichtlich unsinnige Gesetze weniger gut befolgt werden. Der Gesetzgeber sollte solche daher nicht erlassen.

Ich bitte Dich, die Frage zu beantworten, wie Du mit diesem Ansatz das Problem lösen willst, dass die Nichteinhaltung der Coronamaßnahmen durch Covidioten, Egoisten und Dumme in einer exponentiellen Entwicklung dazu führt, das die Vernünftigen wesentlich striktere Maßnahmen wesentlich länger ertragen müssen.

[edit: Formulierungen entschärft]

Meine Skepsis bezieht sich auf die Wirksamkeit, sondern auf die Verhältnismäßigkeit:

Erst, wenn die meisten dieser Maßnahmen umgesetzt und alle Maßnahmen auch konsequent kontrolliert und sanktioniert werden und das nicht genug bringt, darf man solche massiven Einschränkungen der Freiheit auch der Verantwortungsvollen in Erwägung ziehen.

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Das ist nur die halbe Wahrheit und streng genommen falsch, was Du hier behauptest.
Bei Befehlen, die sich im Bereich von Ordnungswidrigkeiten bewegen sind Soldat*innen zwar verpflichtet ihn zu befolgen, sind aber selbstverständlich berechtigt und werden auch ermutigt, im Nachhinein dagegen vorzugehen und sich zu wehren. Sie dürfen ihn nur nicht verweigern.
Befehle, die zu Straftaten führen, dürfen sie nicht ausführen.

Und ich bitte dringend auf den Ton achten bezügl. „Aufforderungen“. Wir schreiben hier alle freiwillig.

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Im deutschen Wehrrecht gibt es heutzutage die Möglichkeit, straffrei den Gehorsam zu verweigern , wenn ein Befehl … die Menschenwürde verletzt oder wenn durch das Befolgen eine Straftat begangen würde (§ 11 SG, § 22 WStG).

O.K., habe die beiden Formulierungen entschärft

Quelle: § 11 SG - Einzelnorm

Herzlichen Dank! :slight_smile:

Sehe ich auch so, obwohl ich bei den Beispielen etwas anderer Meinung bin als Du.

Hier sind wir wohl weit auseinander, denn ehtlich gesagt will ich dieses Problem überhaupt nicht lösen, weil ich es für unlösbar halte. Covidioten, Egoisten und Dumme wird es immer geben, aber sie sind für micht nicht der Maßstab, denn egal was Du tust: Du wirst sie nicht erreichen.
Mir geht es um den Rest der Menschen, die verantwortungsvoll mit ihren grauen Zellen umgehen, Risiken abwägen und dann Entscheidungen treffen. Die müssen mitgenommen werden, dann klappts auch mit der Pandemiebekämfung.

Sorry, das verstehe ich nicht: Wieso macht es einen Unterschied, ob ich mich mit zwei Menschen treffe, die so eng zusammen wohnen wie ein Ehepaer oder nur mit einem davon?

Wenn ich infektiös bin und eine/n der beiden anstecke, wird diese/r doch seine/n Mitbewohner/In ebenso anstecken. Bzw. wenn das nicht passiert (man hört ja immer wieder davon, daß eine ganze Familie bis auf ein Familienmitglied positiv ist) würde es doch auch während meinem Besuch nicht passieren…

Vielleicht mache ich es mir zu einfach, aber für mich kommt das auf dasselbe heraus und deshalb finde ich die Regel nicht sinnvoll. Sinnvoll wäre m.E. stattdessen, das Treffen maximal zweier Haushalte zu erlauben, aber dann unabhängig von der Personenzahl.

Ein anderes Beispiel, das das verdeutlicht: eine befreundete Familie hat fünf Kinder, davon drei über 14 Jahren. Diese dürfte strenggenommen seit fast einem Jahr überhaupt keinen Besuch empfangen, denn sie haben die maximale Personenzahl von 5 bereits ausgeschöpft.

Wie ich versucht habe herzuleiten, halte ich eine konsequente Ausgangssperre für ehrlich gesagt die wirkungsvollste Massnahme von allen, und deshalb nach Abwägung der Rechtgüter nicht für verfassungswidrig. Natürlich müssten die übrigen Massnahmen in der bestmöglichen Weise angewendet werden. Dass die wirkungsvollste Waffe (ist meine Annahme, die aber erst widerlegt werden müsste) erst dann eingesetzt werden soll, wenn die anderen Waffen optimal zur Geltung gekommen sind, aber nicht ausreichend wirken, halte ich für einen Fehler, der Zeit kostet, mit allen Schäden, die damit ins Land gehen. Ein Optimum wird eh nie erreicht. Deshalb würde ich alle verfügbaren Mittel konzentriert anwenden so gut es geht.

Es ist ja ein Unterschied, ob man im Katastrophenfall die Freiheitsrechte für 3 Wochen einschränkt oder (halbherzig) für 1 Jahr. Der Mittelweg zwischen möglichst wenig Einschränkung und Bekämpfung der Pandemie war absolut voraussehbar eine Fehlkalkulation nach dem Prinzip Hoffnung. Und zwar weniger aus Liebe zum Grundgesetz als aus dem Wunsch, sich bei den Wählern beliebt zu machen und das bis zur Wahl durchzuhalten.

Mit dem Impffortschritt werden die Massnahmen allerdings immer weniger wichtig, sodass die jetzige Diskussion langsam anachronistisch wird. Im Sommer 20 wäre die Zeit für einen harten Lockdown (inkl. Reiseverbot komplett) gewesen, oder spätestens über die Weihnachtsferien. Da träumte die Union aber noch von einem Wahltriumph. Mit kümmerlichem Egoismus und Kurzsichtigkeit hat sie (ja, vor allem die Union) das Land schwer beschädigt. Ich hoffe nur, dass genug Wähler ein so langes Gedächtnis behalten, dass im Herbst die verdiente Strafe folgt.

Es geht zunächst um Wahrscheinlichkeiten:

Angenommen Familie A (zwei Personen, beide infiziert) und Familie B (zwei Personen, beide nicht infiziert) wollen sich treffen, dann ist die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion während dieses Treffens von mindestens einer Person von Familie B relativ erhöht, wenn das Treffen mit beiden Person von Familie A stattfindet im Vergleich zu lediglich einer Personen von Familie A. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion von mindestens einer Person von Familie B ist ebenfalls erhöht, wenn sich zwei statt eine Persone(n) von Familie B mit der gesamten Familie A trifft. Hierbei ist es erst einmal egal, ob sich beide oder nur eine Person während oder auch nach dem Treffen infizieren: Das Risiko von mindestens einer Infektion wird gesenkt, wenn die Teilnehmerzahl pro Haushalt reduziert wird.

Es gibt aber noch einen zweiten Punkt:
Sofern sich nur eine Person der Familie B bei einem Treffen ansteckt, ist es doch noch gar nicht gesichert, dass diese Person seine Familienmitglieder ansteckt (Stichwort: secondary attack rate). So könnte bspw. eine Person v. Familie A eine hochinfektiöse Person gewesen sein, während die eine Person aus Familie B nur leicht infektiös ist und somit den Rest seines Haushalts gar nicht ansteckt. Und wenn die angesteckte Person aus Familie B hoch-ansteckend sein sollte, läuft dann während der präsymptomatisch-infektiösen Phase nur eine Person draußen oder bei der Arbeit rum und könnte andere Haushalte infzieren. Selbst wenn die zweite Person von Familie B innerhalb des eigenes Haushalts dann angesteckt werden würde, würde erneut zunächst die Inkubationszeit wirken, während welcher die erste Person von Familie B (oder vielleicht sogar Familie A) vielleicht schon Symptome entwickelt und einen Test gemacht hat. Die zweite Person aus Familie B könnte dann rechtzeitig gewarnt werden.

Unterm Strich ist aber natürlich immer noch deutlich sinvoller, sich mit jeweils zwei Personen aus zwei Haushalten als mit jeweils einer Person aus vier Haushalten zu treffen. Und einen viel größeren Einfluss hat wohl das allgemeine Verhalten der einzelnen Personen im Alltag :slight_smile:

Edit: Ich wollte/will dir übrigens nicht die Treffen mit den Großeltern (auch wenn man ein wenig von den Regeln abweicht) schlecht reden oder darüber werten. Ganz im Gegenteil: Ich kann gut verstehen, wenn man in begründeten Einzelfällen die Regeln ein wenig überdehnt :slight_smile:

Dagegen habe ich oben schon argumentiert:

Aber ist nicht gerade der Witz, dass die sinnvolle Variante illegal ist und die weniger sinnvolle legal? Oder habe ich da was grundlegend falsch verstanden? Natürlich ist das Risiko höher wenn sich AA+BB treffen, als wenn sich nur AA+B treffen. Aber wenn die Treffen A+BBB, A+CC, A+DDDD und A+EE hintereinander erlaubt sind, kann sich sehr gut verstehen, dass Leute nicht nur im Einzelfall sagen, dass AA+BB doch das vergleichsweise geringere Risiko darstellt.
Das ist ja bei Leuten, die ihr Verhalten gründlich abwägen, auch nicht unbedingt ein Problem. Aber die Widersprüchlichkeit der Regelungen nehmen ja auch Menschen wahr, für die das nicht unbedingt gilt (aus welchen Gründen auch immer). Und hier ist m. E. das Problem wieder einmal eine Kommunikation zuständiger Stellen, die eher auf die Einhaltung von Regeln setzt anstatt auf die Schaffung von Health Literacy und Anleitung zum sinnvollem Handeln.

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Jup, volle Zustimmung :slight_smile:

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