Hallo zusammen, gestern wurde ich von einem Freund gefragt, ob sich meine Einspeisevergütung proportional zum Strompreis auch erhöht hat?!
Eine gute Frage, wie ich finde! Wenn die Einspeisevergütung zum Teil an den Marktpreis gekoppelt wäre, würden sich meiner Meinung nach viel mehr private Haushalte eine PV Anlage auf dem Dach installieren.
Bei der derzeitigen Vergütung von ca. 6ct/kWh lohnt sich das meist nicht.
Warum wird die Einspeisevergütung also nicht an den aktuellen Strompreis gekoppelt?
Derzeit müsste es für Anlagen bis 10 kWp 8,2 ct/kWh geben.
Bis vor ein paar Monaten wäre dies für die Betreiber von (kleinen) PV-Anlagen katastrophal gewesen, da der Marktpreis immer deutlich unterhalb der garantierten Vergütung lag.
Deswegen finde ich es in einem gewissen zeitlichen Rahmen auch durchaus gerechtfertigt, die Einspeisevergütung nicht anzuheben.
Oder anders gesagt es ist völlig okej, dass die Einspeisevergütung so subventioniert war, wie sie war, damit sich der Aufbau rechnet, nicht okej ist es für mich wenn jetzt diejenigen die von den Subventionen (höhere Vergütung) profitiert haben jetzt sofort direkt von den höheren Marktpreisen profitieren.
Deutlich gerechter wäre es diese Differenz jetzt abzuschöpfen und als Stütze für Bedürftige zu verwenden.
Inwiefern profitieren denn jetzt die PV-Einspeiser von höheren Marktpreisen, außer durch den Eigenverbrauch?
Nicht ganz, die 8,2 ct/kWh gelten nur für Anlagen die nach dem 30.Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
„PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Die neuen (höheren) Vergütungssätze gelten nur für neue Anlagen.“
Quelle:
Interessant wäre hierbei was für ein Satz gilt wenn man jetzt seine PV Anlage erweitert.
Das typisch deutsche Dilemma: beim Versuch wirklich alles immer „gerecht“ auszugestalten bleibt der Gewinn wieder bei den Unternehmen kleben.
Die Einspeisevergütung wurde immer wieder neu geregelt. Altverträge bekommen teilweise noch richtig viel Einspeseisevergütung.
Aber das war, um den Markthochlauf zu schaffen und die Rendite zu bringen, damit überhaupt jemand investiert. Mit sinkenden Preisen bei PV Strom-Gestehungskosten konnte man auch weniger Einspeisevergütung bezahlen.
Jetzt ist ja nicht mehr nur der Zubau von PV und Wind entscheidend, sondern die smarte Ertüchtigung des Stromnetzes und vor allem der Speichertechnik, Kurzfristig sind jetzt die Marktpreise für PV Anlagen auch extrem hoch, langfristig wird das nicht bleiben.
Dann wird nicht mehr der Süddach-maximal- Einspeiser mit Geld gespickt, sondern z.b. derjenige, der Spitzenlastglättung mit z.B. netzdienlichen Speichern betreibt (das ist nämlich der teuerste Strom).
Quelle:
Ich wäre dafür, mit diesem Geld vor allem den Ausbau der Erneuerbaren voran zu treiben!
Bei den vielen Diskussionen über Laufzeitverlängerungen, fehlt mir völlig der Hinweis auf die Erneuerbaren!
Aus meiner Sicht müsste die Frage nicht lauten: „verlängern wir die Laufzeit der Kernkraftwerke“, sondern: „weiter bauen wir so schnell und unkompliziert wie möglich 1000 neue Windkrafträder“!
Das stimmt, also wäre es vielleicht besser gewesen, den Marktpreis mit +3ct/kWh zu subventionieren. Im Moment scheint es mir, dass die Privaten Besitzer einer PV Anlage die Strompreise stützen, da sie sehr kostengünstig in das Stromnetz einspeisen.
Bei einer anderen Entwicklung der Preise wäre der Aufschrei aber auch wieder groß gewesen.
Man sollte die Verträge der privaten PV-Anlagen wie einen langfristigen für beide Seiten planbaren Vertrag sehen und die sind ja auch noch niedrig. Diese langfristigen Verträge für den Stromeinkauf halten die Strompreise für den Verbraucher noch bezahlbar da beim Stromanbieter nur die ungeplanten Spitzen seine Kalkulation und damit den Preis für den Endkunden in die Höhe treiben.
Welche Unternehmen sollen das denn genau sein?
Die Kasse für die EEG-Umlage, in welche die Differenz zwischen garantierter Vergütung und Marktpreis fließt, gehört doch nicht irgendeiner Firma, sondern dem Staat, das Geld darin ist somit Verfügungsmasse des Staates. Deswegen wird ja jetzt diskutiert, was man mit den Milliarden aus dem Topf machen könnte - weil man da relativ leicht rankommen kann.
Damit wir jetzt noch eine Diskussion um geldgeile private PV-Anlagenbesitzer am Hals haben, die nicht nur bei geringem Marktpreis von Subventionen profitiert haben, sondern sogar jetzt bei astronomischen Marktpreisen nicht nur diese erhalten, sondern sogar obendrauf noch ein Subventionsgeschenk, und somit den Strompreis für alle noch weiter in die Höhe treiben (die EEG-Umlage hätte in dem Fall ja nicht abgeschafft werden können)?
Nee danke, wir brauchen nicht noch eine weitere offensichtliche Fehlallokation von Subventionsgeldern.
Die privaten PV-Anbieter haben von den Vorteilen eines garantierten Abnahmepreises profitiert, jetzt erleben sie eben die Nachteile eines garantierten Abnahmepreises. That’s life. Ich sehe da absolut kein Problem. Zumal den Leuten ja diverse, für sie möglicherweise profitablere Optionen offen stehen: der Eigenverbrauch (der finanziell gesehen gleichzusetzen ist mit einem steuerfreien Verkauf des Stroms zum individuellen Bezugspreis, also bei steigenden Stromtarifen höchst lukrativ) oder auch die zukünftige Direktvermarktung (meines Wissens gibt es inzwischen erste Anbieter, die eine Direktvermarktung zu Marktpreisen auch für kleinere PV-Anlagen anbieten, so dass die Option nicht mehr nur für die ganz großen Player relevant ist).
Also ich habe seit 2,5 Jahren eine 40kWp PV-Anlage am Netz. Dafür gibt es für 20 Jahre einen festen Einspeisesatz. Liegt bei 8,x Ct/kWh.
Wie wollt Ihr jetzt die Differenz zum Marktpreis und vor allem bei wem abschöpfen?
Bitte nicht mit Stromanbietern kommen. Die haben damit nichts zu tun. Die Einspeisevergütung wird von den Netzbetreibern abgewickelt.
Bei dem der mit deinem Strom handelt, wer immer das jetzt gerade ist (höchstwahrscheinlich der Netzbetreiber)
Nicht höchstwahrscheinlich, es IST der Übertragungsnetzbetreiber.
Die Überschüsse, die sich wegen der derzeitigen Marktpreise ergeben, landen auf dem EEG-Konto. Dieses Konto ist derzeit mit 17,4 Milliarden im Plus. Mit diesem Geld könnte man etwa machen.
Bevor man hier Verteilungsfragen diskutiert, sollte man wenigstens die Grundzüge des EEG verstanden haben.
Hilfreich:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/E/EEG_Umlage.html
Warum fragst du dann erst, wenn du schon weißt, dass die Differenz bereits abgeschöpft wird?
Weil ich es nicht glauben wollte, dass komplett faktenfrei diskutiert wird.
Ich halte es auch nicht, wie oben erwähnt, für ein deutsches Dilemma, dass Gewinne bei den Unternehmern landen. Ich zahle für jeden Euro Gewinn aus meiner PV-Anlage Steuern in Höhe meines Einkommenssteuersatzes. Geld, das an die Gesellschaft zurück geht. Gerne auch irgendwann 45%.
Ja die Aussage war falsch, ich bitte um Entschuldigung.
Hast du da eine Quelle?
Bei meiner Suche finde ich dafür keine Aussage. Nach meinem Verständnis ist der Netzbetreiber nur für die Netze zuständig. Den Stromhandel machen andere Beteiligte.
Edit
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Grundsätzlich gilt: Den Stromversorger kann man wechseln, den Netzbetreiber nicht. Der Netzbetreiber ist für den Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber Gebühren für die Netznutzung und die Zähler. Diese Kosten sind bereits in den genannten Preisen enthalten.
Kommt es zu Störungen am Zähler oder an den Stromleitungen, ist immer der Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner - ganz unabhängig davon, wer Ihr Stromversorger ist.
Quelle
Steht doch oben in meinem Link zur Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/E/EEG_Umlage.html
Ich z.B. bekomme die Einspeisevergütung von der NEW-Netz. Das ist NICHT mein Stromanbieter.
Weitergabe vom Anlagenbetreiber zum Anschlussnetzbetreiber (in der Regel der Verteilnetzbetreiber): § 21 Abs. 2 EEG
Weitergabe vom Verteilnetzbetreiber zum Übertragungsnetzbetreiber: § 56 EEG
Vermarktung durch den Übertragungsnetzbetreiber: § 2 EEV