Es geht ja nicht um den prozentualen Abstand zur/m Zweitplatzierten, es geht darum, „einen möglichst großen Anteil der Erststimmen auf sich zu vereinen, um bei fehlender Zweitstimmendeckung innerparteilich die Nase vorn zu haben (vgl. die Reihung nach Zweitstimmenanteil)“ (Verfassungsblog).
Das wird natürlich im Ergebnis tendenziell dazu führen, dass eher ländliche CDU/CSU-Kandidatinnen und -Kandidaten in den Bundestag einziehen und grüne oder SPD-Kandidatinnen und -Kandidaten in größeren Städten bessere Chancen haben, MdB zu werden:
In den Großstädten sind die Menschen eher linksliberal eingestellt, das nimmt aber ab, je weiter man sich von urbanen Gebieten entfernt. Von den Großstädten über die Vororte, Kleinstädte und Dörfer bis aufs platte Land werden die politischen Ansichten tendenziell immer konservativer und das Vertrauen der Menschen in die Demokratie und etablierte Parteien sinkt.
Allerdings wird gleichzeitig die Regelgröße des Bundestages von 598 auf 630 (letztere dann fix) aufgestockt. Das soll die Zahl der leer ausgehenden Bewerberinnen und Bewerber verringern.
Und auch die Möglichkeit, Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten über hohe Listenplätze abzusichern, bleibt weiterhin bestehen.
Diese Option erübrigt sich dann aber, wenn ich es richtig verstanden habe, wenn eine Partei mehr Erststimmen-Gewinnende hat, als es ihren Sitzen nach Zweitstimmenanteil entspricht.
Seit dem massiven und von der Parteibasis goutierten Rechtsschwenk der CDU/CSU bezweifle ich aber ohnehin, dass liberalere oder sozialere Kandidatinnen und Kandidaten Chancen auf einen sicheren Listenplatz hätten.
Dass in der weitgehend vom BVerfG abgesegneten Wahlrechtsreform nun aber viel Potenzial zu zusätzlicher Polarisierung steckt, bezweifle ich.
Lustig finde ich noch, dass die CDU/CSU, die sich jetzt als Siegerin geriert, dem Urteil nach eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde fordern müsste, denn selbige hat das BVerfG ja als einzige als prinzipiell verfassungswidrig eingestuft.