Wahlrecht für Kinder und Jugendliche

Tatsächlich verteilen sich die 60,4 Mio. Wahlberechtigten wie folgt (in Millionen):
18-20 2
21-29 6,7
30-39 8,7
40-49 8,2
50-59 11,8
60-69 10,2
ab 70 12,8
Auf die 0-17 Jährigen entfallen ca. 11 Millionen.

Die 0-49 Jährigen machen also 51,29% aus.

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Ja, Wahlberechtigt. Wenn also nur 1.29% der Wahlberechtigten nicht Wählen, ist die Mehrheit schon Geschichte.

Ich möchte einen kurzen Gegenvorschlag zur drastischen Senkung des Wahlalters und zum Elternwahlrecht einbringen. Das erste finde ich nicht ideal, weil es meines Erachtens nach schon eine gewisse Reife und Erfahrung braucht eine Wahlentscheidung zu treffen und gegen das Elternwahlrecht spricht aus meiner Sicht, dass es der Representation von Kindern wenig nützt wenn mittelalte Eltern mehr Stimmen haben. Ich würde dagegen Vorschlagen, dass jedes Kind seine Stimmen bis zur Erstwahl aufhebt. Wer dann mit >16 das erste mal ein Wahllokal betritt bekommt einfach 4 Stimmzettel. Das wertet die Erstwahl auf und senkt relativ effizient das Durchschnittsalter der abgegebenen Stimmen. Kleiner Bonus kein Kind muss sich mit den Eltern über die Ausübung der Vormundschaft bei der Wahl streiten.

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Interessanter Gedanke, aber das wird mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl nicht vereinbar sein oder?

Da den Bonus jeder nur genau 1x bekommt und damit nur die Wahlen ausgeglichen werden die man nicht mitwählen konnte fände ich das vertretbar. Besser als die Eltern besser zu stellen die ohnehin davon ausgehen, dass das was sie gut finden auch gut für ihre Kinder ist. Alle Menschen sind ja auch nach wie vor für ihr Wahlleben gleich.

Es gibt dazu einen anderen Thread mit viel juristischer Expertise. https://talk.lagedernation.org/t/wahlrecht-fuer-kinder/9752

Ich schlage vor, dass es weder altersmässige noch sonstige Beschränkungen (Betreute) geben sollte. Dafür sollte die vom VG für die Wahlausübung geforderte Fähigkeit zur Kommunikation darin nachgewiesen sein, dass JEDE Bürgerin sich aktiv in eine Wahlliste eintragen muss, um dann wahlberechtigt zu sein. Ein 10-jähriges Kind, dass ein Interesse dafür hat, ist dazu in der Lage. Was sollte dagegen sprechen?
Wenn schlecht informierte, unmotivierte Bürger sich dadurch abschrecken liessen, ginge die Qualität der Wahlstimmen sehr zum Besseren hin. Die wohl deutlich niedrigere Wahlbeteiligung würde ich dafür gerne in Kauf nehmen, ist ja eh nur eine Art Fetisch der Medien und vieler Politiker. Die Wahlbeteiligung könnte man dann zusammen mit der Qualität erhöhen, wenn in den Schulen guter Politikunterricht stattfände, weniger in streng getrennten Fächern als verteilt in allen Fächern. Schliesslich ist Alles politisch.

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Ich finde diese Alternative gar nicht radikal. Vieles was in einer Legislaturperiode umgesetzt wird, wird ja erst Jahre später sichtbar. Heißt mit der Wahlentscheidung beeinflusst man was in 5-10 Jahren passiert. Wenn ich also weiß, dass ich in einem Jahr sterbe, brauche ich morgen auch nicht mehr wählen. Dazu kommt auch, das Ältere oft auch geistig nachlassen.

Daher kann ich diesem Argument nicht folgen, denn wenn ich mir die Wahlergebnisse ansehe, kann ich nicht erkennen, das bei den Erwachsenen diese gewisse Reife und Erfahrung vorhanden wäre.

Das Problem dabei ist nur, dass man ja nie weiß, wann ein Mensch stirbt bzw. aufgrund von irgendwelchen Faktoren wahlunfähig ist (wie auch immer definiert).

Ich greife den Vorschlag mal auf und modifiziere ihn ein bisschen. Denn bei der ersten Wahl 4 Stimmen und danach nur noch 1 ist etwas drastisch. Man könnte aber durchaus eine Gewichtung einführen. Heißt z. B.
18-30: 4 Stimmen
40-50: 3 Stimmen
50-65: 2 Stimmen
ab 65: 1 Stimme
ab 100: Kein Wahlrecht mehr
Mir geht es dabei nur um die Idee, die Gewichtung müsste man sicher noch anpassen. Aber so könnte man abbilden, dass man von Wahl zu Wahl einen immer kleineren Teil seines Lebens beeinflusst.

Es ist eine demokratische Errungenschaft, dass wir gleiche Wahlen haben, d. h. dass jede Stimme bei Wahlen gleich viel zählt und das eben nicht von Geschlecht, Einkommen, Besitz etc. abhängig ist. Von diesem Prinzip nun wieder abzurücken - und sei es aus gutmeinenden Gründen - finde ich angesichts des grassierenden Populismus fatal.

Ganz abgesehen davon: Die allermeisten Bundestagsabgeordneten sind zwischen 40 und 59 Jahre alt - wer sollte so ein Wahlrecht also beschließen? :wink:

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Ich gebe dir recht, dass wir am Grundsatz gleicher Wahlen nicht rütteln sollten indem man andere bevorzugt. Diskrimierung kann man nicht durch Diskriminierung lösen.

Leider wird aber dieser Grundsatz durch das Ausschließen von Kindern und Jugendlichen bei jeder Wahl verletzt, denn deren Stimme ist nichts wert.

Die Zusammensetzung des Bundestags ist ein wichtiges Thema für sich, Stichwort zu viele Juristen. Hierzu empfehle ich den aktuellen Stimmenfang Podcast:

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In den unterschiedlichen Generationen gibt es unterschiedlich stark motivierte und interessierte Menschen. Wahlrecht mit 16 ist ein muss. Wahlrecht mit 14 oder früher wäre ich vorsichtig. Eine Möglichkeit wäre eine Stimme für unter 16 Jährige die weniger stark gewichtet ist. Je Stimme nur 10 - 20%.
Ein Stimme der Kinder an Eltern zu übertragen halte ich für wenig demokratisch und sehr gefährlich!
Natürlich kann jederzeit auch so Einfluss auf Kinder und andere genommen werden aber Eltern je Kind mehr stimmen Anteile zu geben geht in die völlig falsche Richtung.

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Beiden Seiten dieser Debatte nehmen für sich in Anspruch genau dieses Grundprinzip zu verteidigen. Wir müssen uns hier einfach eingestehen, dass das demokratische Prinzip intrinsisch inkonsistent ist, wenn es um „demokratisch unmündige“ Bürger geht (es sei hier mal mit Absicht abstrakt gehalten, was denn nun Mündigkeit bedeutet; das Lebensalter ist dabei sicherlich nur ein Teilaspekt). Zielführend kann nur eine Betrachtung auf materieller Ebene sein.
Im konkreten Fall stellt sich die Frage, welcher Vormund eher dafür sorgt, dass die Stimme eines Kindes (genau) gleich viel wie die eines Erwachsenen bei der Gesetzgebung zählt. Im Status Quo werden die Kinder von dem „Durchschnittswähler“ bevormundet (d.h. man geht davon aus, dass Kinder im Mittel exakt die gleiche Zusammensetzung des Bundestages wählen würden). Mit dem Familienwahlrecht werden die Kinder hingegen von einem „Durchschnittselternteil“ bevormundet.
Der Bewerteungsmaßstab ist nun, welcher Vormund (die Gesellschaft oder die Eltern) eher dazu bereit ist die Bedürfnisse der Kinder in die Wahlentscheidung einfließen zu lassen bzw. von diesen beeinflusst wird. Wer der Meinung ist, dass (egoistische) Eltern sich im Mittel weniger als eine (egoistische) Gesellschaft um die Bedürfnisse der Kinder sorgt, der möge den ersten Stein werfen.

Warum? Fürchten Sie dadurch schlechtere Politik?

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@ InDubioProReo:
Warum genau?
Was sollte daran gefährlich sein, außer für die Vormacht der Älteren Mitbürger zu verringern?
Ansonsten müssen Eltern ihre Kinder ja auch in allen Dingen vertreten.

Naja es ist ein unterschied ob sich das Kind aufgrund von Alter und/oder Erziehung traut eine eigenständige Entscheidung zu treffen oder ob die Eltern Ihre Meinung verdoppeln.
wie genau sollte denn einer geheimen Wahl kontrolliert werden das die Eltern nicht pauschal Ihren Willen doppeln?
Es wird sicherlich Familien und damit Kinder auch schon unter 14Jahren geben die dazu erzogen werden sich eine politische Meinung zu bilden. Es wird aber genau so viele Familien geben deren politische Erziehung darin besteht den Kindern Ihre sich der Dinge sehr klar und deutlich darzulegen. Das würde meiner Meinung zu einer Verzerrung führen. Ob schlecht oder gut sei dahin gestellt, denn wie gesagt gibt es genug Erwachsene die immer nur das wählen, was sie immer schon gewählt haben.

Führt das Familienwahl zu einer (zusätzlichen) Verzerrung oder reduzíert es die Verzerrung, die im Status Quo zu Ungusten der Minderjährigen vorherrscht?
Ob die Eltern als Vormund nun explizit kinderfreundlich abstimmen werden, sei hier nicht die Diskussionsgrundlage. Eltern werden aber hingegen deutlich eher als der Bevölkerungsdurchschnitt eine familienfreundliche Politik wählen. Und sei es aus egoistischen Gründen. Es gibt schlichtweg in vielen Belangen große Interessensüberschneidungen zwischen Eltern und Kindern. Beispielsweise sind Eltern minderjähriger Kinder sicherlich eher als Kinderlose dafür, dass die Ausbildungskosten der Kinder staatlich bezuschusst werden. Die Eltern sparen Geld und den Kindern wird ggf. erst dadurch ein Studium ermöglicht.

Ich bin fest davon überzeugt, dass ein Familienwahlrecht die Lebensumstände (und -chancen) von Kindern verbessern wird – quasi unabhängig davon was die elterlichen Vermünder damit anstellen. Die Bedürfnisse der Kinder als Gegenargumente gegen das Familienwahlrecht in Stellung zu bringen entbehrt für mich jeglicher Grundlage. (Ergänzung: das haben Sie allerdings auch nicht explizit behauptet. Es taucht aber weiter oben immer wieder implizit oder explizit in der Diskussion auf.)

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Haben wir nicht ohnehin die Altersdiskriminierung >18? Ich finde Alter (da muss jeder gleichermaßen durch) als Unterscheidungskriterium auch viel einleuchtender als andere Dinge die man sich erarbeite/ererben könnte (Bildungsgrad, etc.), eben weil es alle Menschen gleich behandelt, nicht zwingend bei der einen Wahl, aber im demokratischen Leben.

Führt das Familienwahl zu einer (zusätzlichen) Verzerrung oder reduzíert es die Verzerrung, die im Status Quo zu Ungusten der Minderjährigen vorherrscht?

Es führt zu Verzerrungen in die ein oder andere Richtung!

Es gibt schlichtweg in vielen Belangen große Interessensüberschneidungen zwischen Eltern und Kindern

Das kommt wie Sie schon anmerken auf das Alter der Kinder an. Mag sein das einige Eltern die Punkte zur Familenverbesserung im Auge haben, die Kinder aber Klimaschutz und offene Ausbau von Infrastruktur wie Schwimmbäder etc für wichtiger halten unabhängig davon ob Ihr Studium finanziert wird. Das zu pauschalisieren wäre nonsense.

Ich bin fest davon überzeugt, dass ein Familienwahlrecht die Lebensumstände (und -chancen) von Kindern verbessern wird – quasi unabhängig davon was die elterlichen Vermünder damit anstellen.

Ganz einfach Frage. Würden Sie das auch in Bezug auf die Wahl der AFD oder ähnliches sagen? Ohne da jetzt eine Bewertung an zu stellen aber Sie sollten Sie mal die Verteilung der Familien mit mehr als 1 Kind in Bezug auf deren Einkommen und soziale Situation anschaun. Es ist nicht unwahrscheinlich das in aktueller Lage eine Partei wie die AFD davon sehr stark mit profitieren würde.

Meine Argumentation ist losgelöst von expliziten Parteiprogrammen. Ich möchte, dass familien- bzw. effektiv elternfreundliche Parteien stärker im Bundestag vertreten sind. Wenn die AfD eine Politik anbietet, die Eltern überproportional stark (im Vergleich zum Durchschnittswähler) anspricht, dann würde daraus eben folgen, dass die AfD stärker im Bundestag verteten wäre. Ganz praktisch gehe ich aber davon aus, dass die AfD dadurch eher geschwächt werden würde, denn die Hälfte der Eltern besteht aus Frauen und die wählen anscheinend weniger oft die AfD.
Die Frage danach welche Partei aktuell vom Familienwahlrecht am meisten profitieren würde, ist allerdings auch irreführend. Nach Einführung des Familienwahlrechts würden alle Parteien sicherlich ihrer Familienpolitik neu ausrichten und stärker betonen um das zusätzliche Wählerpotential für sich zu gewinnen.

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Leider ist die letzte Umfrage, die ich finden konnte, wie Eltern wählen, von 2014.
AFD-Wähler sind aber eher absolutistisch. Es ist also davon auszugehen, dass der männliche Hausvorstand sich die Stimme unter den Nagel reißt.
Empfehle dazu auch die Doku “kleine Germanen“.
Dazu passt auch, dass sich der AFD-Wähler überdurchschnittlich um das Wohl seiner Kinder sorgt.

“Die Mehrzahl von ihnen – 56 Prozent – zählt sich selbst zur Unter- oder unteren Mittelschicht. Überdurchschnittlich sehen sie sich als Absteiger – ihnen gehe es schlechter als der Elterngeneration – und AfD-Anhänger fürchten eher um die Zukunft ihrer Kinder.“
Quelle: https://mobil.ksta.de/wirtschaft/dem-erfolg-der-rechten-auf-der-spur-afd-waehler-fuehlen-sich-ungerecht-behandelt-28516626-seite2

Das soll durch das Wahlgesetz verhindert werden, indem eine gleichmäßige Verteiung der Kinderstimmen auf beide Vormünder gewährleistet wird. Im Nachbar-Thread habe ich vorgeschlagen:

Und welches Elternteil ist nun der „wahlberechtigte“ Vormund? Mein Vorschlag: Das ältere Elternteil ist wahlberechtigt für alle Kinder, die in einem Jahr mit ungerader Jahreszahl geboren sind und das jüngere Elternteil ist wahlberechtigt für alle Kinder, die in einem Jahr mit gerader Jahreszahl geboren sind. Im Einzelfall mag das für eine Familien unausgeglichen wirken (wenn z.B. beide Kinder eine ungerade jahreszahl aufweisen), aber in der Gesamtsicht mittelt sich das perfekt raus (mal abgesehen von den Schlatjahr-bedingt +0,1% mehr Kindern mit geraden Jahreszahlen).