Waffenverbotszonen aktuell und bald überall im öffentlichen Verkehr

Liebes Lage-Team & -Forum,

ich vermisse ausgleichende Äußerungen aus der Politik und der Zivilgesellschaft zum Thema der Waffenverbote im öffentlichen Raum - speziell im öffentlichen Verkehr.

BM Feaser und andere forderten in letzter Zeit immer häufiger ein Verbot von Messern im öffentlichen Verkehr. Hintergrund sind die vermehrten Berichte über Messerangriffe auf andere Menschen. Die Vorstufe dazu - lokale „Waffenverbotszonen“ an Bahnhöfen - wird offensichtlich auch immer häufiger ausgerufen. Bisher hatte ich den Eindruck, dass dies nur eine ABM für Polizei und Verwaltung ist, aber lt. dieser Meldung (Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof - Bundespolizei kontrolliert | Bahnblogstelle) wird das nun auch noch kontrolliert!

Ich finde es schlimm, dass die deutschen Ordnungskräfte (Polizei und Bahn-Sicherheit) nicht nur durch unverhältnismäßiges Auftreten zunehmend ein Klima der Angst auf Bahnhöfen schaffen, sondern den Menschen grundlegende Werkzeuge im Alltag verwehren wollen. Wenn das so weiter geht, wird der öffentliche Verkehr für viele Menschen unnutzbar! Mal angenommen, dass ein männlicher 4-Kant-Schlüssel als akzeptabel eingestuft wird, was ist mit Schraubendrehern, Messgeräten für E-Technik, Hygieneartikeln (Nagelschere + Pinzette), oder grundlegenden Werkzeugen für die Verpflegung von Menschen (Messer + Gabel)? Sind dann nur noch „Anzugträger“ und Büropendler als Fahrgäste erlaubt?

Ich persönlich sehe mich nicht in der Lage unter Beachtung der aktuellen Verbotszonen meinen Beruf auszuführen, oder privat mit der Bahn zu verreisen. Bisher habe ich aber auch noch nirgendwo Kontrollen dazu erlebt. Deshalb haben mich die Schilder zwar ein bisschen geärgert, aber nie wirklich angehoben.

Es kann doch nicht sein, dass wegen ein paar durchgeknallten Menschen die Freiheit aller anderen unverhältnismäßig beeintrechtigt wird. Es ist mir unverständlich, dass auch schon jetzt abseits konkreter Bedrohungslagen „Waffenverbotszonen“ in der Öffentlichkeit erklärt werden können. Dies gehört dringend behoben. Es würde mich freuen, wenn ihr das Thema in eurer unverwechselbaren Art aufarbeiten könntet. Vielleicht findet sich ja sogar jemand, der schon Repressionen aufgrund der bisher existierenden Waffenverbotszonen erdulden musste…

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An Flughäfen weltweit muss man heute noch ggfs. die Schuhe ausziehen, weil vor 22 Jahren ein einzelner Durchgeknallter mal daran gescheitert ist, von Regen und Schweiß durchfeuchteten Sprengstoff in seinen Quadratlatschen anzuzünden.

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Hier bin ich geneigt, zuzustimmen. Bundespolizisten mit der MP5 um den Arm schaffen bei mir auch eher ein latentes Bedrohungsgefühl, als dass sie mir Sicherheit vermitteln würden. Zumal es relativ klar ist, dass von vollautomatischen Waffen im Bahnhof selbst im Falle eines Terrorangriffs mit Messern oder Äxten (wie in Zügen ja gelegentlich geschehen) keinerlei Nutzen gemacht werden könnte, weil die Gefahr, Unbeteiligte zu treffen, im Vergleich zur normalen Dienstpistole deutlich höher ist. Wofür soll die MP5 also hier dienen? Die einzigen Szenarien, in denen die von Vorteil wären, wären wohl solche wie beim Angriff auf Charlie Hebdo in Frankreich, also wenn plötzlich Terroristen mit AKs durch die Gegend laufen. Das halte ich gerade im Bahnhof für doch reichlich unwahrscheinlich.

Eine etwaige Waffenverbotszone wird schon noch zweckmäßig ausgelegt werden müssen. Ein Handwerker, der von der Arbeit noch ein Teppichmesser in der Tasche hat, würde man wohl eher nicht belangen, das wäre auch reichlich sinnlos.

Waffenverbotszonen allgemein gibt es in vielen „Partymeilen“, oft zeitlich begrenzt (z.B. nur in den Abendstunden). Aber selbst da wird man einen Handwerker, der nachweisbar die Partymeile nur auf dem Heimweg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort durchquert, wohl kaum für das Mitführen seiner üblichen Werkzeuge belangen.

Solche Verbotszonen kannst du ähnlich sehen wie die nächtlichen Ausgangssperren während Corona. Der Haupt-Zweck ist es, der Polizei Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen, wenn sie ein Handeln für Sinnvoll erachtet - z.B. weil sie jemanden mit einem (erlaubten) Messer aufgreift, der dieses Messer eindeutig nicht für seinen Job mit sich führt (oder im Falle der Ausgangssperren jemanden aufgreift, der offenbar gerade von einer verbotenen privaten Party kommt). In Fällen, in denen der Zweck des Gesetzes offenbar verfehlt wäre, wenn man es durchsetzt (im Corona-Beispiel: Nacht-Jogger wurden von der Polizei i.d.R. nicht kontrolliert), wird es in aller Regel auch nicht durchgesetzt. Das ist rechtstaatlich natürlich auch nicht ganz sauber und eröffnet Willkür ein Stück weit Tür und Tor, ist aber bei Abwägung aller Vor- und Nachteile noch grob im akzeptablen Bereich, wobei ich nachvollziehen kann, dass man hier wachsam sein sollte.

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Abgesehen davon, dass zu deinem Beispiel bei den C19-Lockdowns auch gegenteiliges zu beobachten war, sollte ein Gesetz und die dazugehörige Strafandrohung schon zu 100% treffend sein. Beispiel Waffen: Wenn das Schultzziel lautet „ein Mensch darf keinen anderen verletzen“, dann hilft eine Aufzählung verbotener Gegenstände und ein Ermessensspielraum in der Situation weder dem kontrollierenden (Beamten), noch dem von Repression betroffenen.

Das ist aber noch irgendwo nachvollziehbar. Zumindest wird niemand von der Teilnahme am öffentlichen Leben, oder der Nutzung des Verkehrsmittels ausgeschlossen. Für die Mitnahme von Werkezug gibt es bekanntlich bei dem Verkehrsmittel Flugzeug eine Struktur (Gepäckabgabe)

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In Einzelfällen, sicherlich. Ich als notorischer Nacht-Jogger (am liebsten um 3 Uhr nachts…) bin auch während Corona regelmäßig um den See gejoggt und wurde dabei mindestens zwei Mal auch von der Polizei gesehen. Aber mehr als mich mit der Taschenlampe anzuleuchten ist nicht passiert: Die Jungs haben gesehen, dass hier einfach nur jemand Sport treibt und sind weitergefahren.

Das ist natürlich nur das Idealszenario, es ist natürlich auch vorgekommen, dass Polizisten hier übereifrig waren - und im Zweifel (also wenn nicht wirklich offenkundig ist, ob jemand gerade Sport treibt oder doch auf dem Nachhauseweg von der verbotenen Party ist) wird dann mal eher ein Bußgeld verhängt…

Wie gesagt, die Willkürproblematik bleibt natürlich.

Die allgemeine Wirkung einer Waffenverbotszone funktioniert meines Erachtens schon, wie man gerade auf Partymeilen beobachten kann. Die Leute wissen halt, dass sie Stress mit der Polizei bekommen können, wenn sie in diesem Bereich Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände mit sich führen. Und die Polizei hat bei Verstößen zumindest die Möglichkeit, zu intervenieren, bevor etwas passiert. Dass es dabei auch Probleme gibt (z.B. indirektes racial profiling in dem Sinne, dass vor allem Menschen mit Migrationshintergrund auf Waffen kontrolliert werden) ist klar, daher ist auch die Kritik nachvollziehbar. Ich versuche nur zu erklären, wie die Gegenseite es rechtfertigen wird. Ich sage nicht, dass die Kritik unberechtigt ist, ich will nur aufzeigen, dass man die Sache auch anders sehen kann - und dass eine Waffenverbotszone am Bahnhof in der Praxis nicht dazu führen wird, dass ständig Handwerker hochgenommen werden ^^

Als jemand, der regelmäßig aus Kostengründen nur mit Handgepäck verreist ist, ist die Argumentation nicht wirklich schlüssig. Also teures Koffergepäck aufgeben zu müssen, weil ein bestimmter Gegenstand im Handgepäck verboten ist, ist ähnlich umständlich oder kostenintensiv, wie um die Partymeile mit Waffenverbotszone herum zu laufen oder sich andere Möglichkeiten überlegen zu müssen, wie man das Werkzeug nicht in die Bahn nehmen muss… Aber diese Vergleiche helfen uns nicht weiter.

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Zwischen „auf der Partymeile darfst du nachts nicht mit Messer rumlaufen“ und „du darfst generell nicht mehr mit Messer oder Werkzeug den öffentlichen Nahverkehr nutzen“ liegen aber nochmal Welten. Ich hab auf dem Arbeitsweg auch in der Regel ein Messer einstecken. (Und einen Zollstock, einen Seitenschneider, Multitool, Kabelbinder usw.) Und mein Vertrauen in die Polizei, das schon „zweckmäßig auszulegen“ hält sich eher in Grenzen, obwohl ich als nicht mehr ganz junger Weißer vermutlich im Allgemeinen eher weniger Probleme bekommen würde.

Die Sache ist doch die: Entweder so ein Gesetz kommt nur dann zur Anwendung, wenn jemand tatsächlich mit dem Messer Leute bedroht, verletzt, o.ä., dann ist die Regelung überflüssig, denn das ist bereits verboten. Oder es wird eben angefangen, aufgrund von „kriminalistischer Erfahrung“ Passanten zur Durchsuchung auszuwählen. Und da sehe ich dann an bestimmten Bahnhöfen dunkelhäutige Menschen in Handwerkerkluft eindeutig als potentielle Ziele, denn bei denen hat man als Polizist ja erhöhte Chancen einen Treffer zu landen. Und das Argument, weswegen die nicht pragmatisch in Ruhe gelassen werden, wird dann vermutlich lauten: Wenn man Leute in Arbeitsklamotten ungestört Messer tragen ließe, würden die Terroristen sich auch so kleiden.

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Naja, es gibt schon noch eine Menge Zwischenstufen, aber ich gebe dir in jedem Fall Recht, wie oben auch schon ausgeführt, dass Racial Profiling und co. hier problematisch sind.

Ich bin bei dem Thema grundsätzlich zwiegespalten, weil ich einerseits jede Maßnahme gut finde, die für weniger Waffen auf den Straßen führt, aber andererseits die Bedenken bei der konkreten Anwendung auch sehr groß sind.

Naja, es wird in solchen Fällen schon darum gehen, ob man glaubhaft machen kann, gerade von der Arbeit zu kommen - oder ob man den ganzen Tag am Bahnhof rumlungert :wink:

Und irgendein Verwaltungsrichter wird dir dann vielleicht zwei Jahre später einen Zettel aushändigen, auf dem steht, dass du ungerecht behandelt wurdest, wenn du das so lange durchziehst. Aber wenn ein Polizist entschieden hat, dich irgendeiner Maßnahme zu unterziehen, weil du optisch in sein Raster passt, wirst du ihm das in der akuten Situation nur in den allerseltensten Fällen ausreden können.

Davon abgesehen sind wir ja bei „rumlungern“ bereits bei einer Ausweitung der Anwendung, wenn die gesetzliche Regel mit irgendwelchen Messerattentätern begründet und dann später hauptsächlich gegen „Rumlungerer“ angewendet wird. Auch ein gängiges Muster bei zusätzlichen Polizeibefugnissen.

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„Waffen und andere gefährliche Gegenstände“ kein Polizist, oder Innenminister würde auf die Idee kommen Kfz aus Waffenverbotszonen entfernen zu lassen. Rein empirisch behaupte ich, dass in Dtl ein Messer viel seltener als Waffe gegen Menschen eingesetzt wird, als ein Kfz.
→ Verhältnismäßig usw…

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Naja, es gibt ja schon viele Zonen, in denen auch aus Gefahrenabwehrgründen keine Kfz erlaubt sind. Mittlerweile werden ja bei Stadtfesten sogar regelmäßig LKW-Sperren angebracht, um Angriffe mittels Kfz zu verhindern.

Dazu kommt, dass ein Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen das primäre Ziel hat, spontane Eskalationen zu verhindern. Da kann man gut Parallelen zum Strafrecht ziehen, bei gewissen Straftaten (z.B. Raub) ist alleine das mit-sich-führen von Waffen bereits eine deutliche Strafverschärfung, auch wenn diese nicht eingesetzt wurden. Der Grund ist, dass beim Mitführen von Waffen immer die große Gefahr besteht, dass ein Konfliktfall (z.B. weil das Raubopfer sich wehrt) eskaliert und „die Waffen gezogen“ werden.

Diese Gefahr wird beim Kfz mit Recht nicht gesehen. Klar, es gibt auch Fälle, in denen sich zwei Personen streiten, dann eine in’s Auto steigt und die andere überfährt. Aber sowas ist schon die arge Ausnahme. Dass hingegen ein kleiner, dummer Streit eskaliert und plötzlich einer ein Messer zieht und zusticht ist leider etwas, das relativ regelmäßig passiert (Zahl der Messerangriffe laut PKS 2022: 8.160)

Also im Rahmen von bewussten Straftaten dürfte die Zahl der Kfz-Angriffe deutlich niedriger als die Zahl der Messerangriffe liegen. Wenn man natürlich Fahrlässigkeitstaten (dh. Unfälle) berücksichtigt ist klar, dass das Unfallpotential beim Kfz um ein vielfaches höher liegt als beim Messer („Messerunfälle mit Fremdschädigung“ passieren dann doch eher selten…).

Anyways, das zentrale Argument für ein schärferes Waffenrecht und das Verbannen von Waffen aus dem öffentlichen Raum bleibt die Eskalationsgefahr, und die ist beim Kfz nur sehr begrenzt gegeben.

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„Insgesamt kontrollierten die Beamten 960 Menschen und stellten 35 Verstöße fest. So wurden 15 Messer, eine Softair-Waffe sowie andere Gegenstände wie Pfeffersprays, Teleskop-Schlagstöcke, ein Brecheisen und Nagelscheren sichergestellt“ … " Insgesamt waren 130 Beamte im Einsatz, die das temporäre Waffenverbot am Freitag- und Samstagabend von 19 Uhr bis 3 Uhr morgens kontrollierten."

Was ist denn das für eine Quote? Zwei Nächte á 8 Stunden * 130 Beamte = 2080 Einsatzstunden
=> 0,46 kontrollierte Menschen je Einsatzstunde
=> 0,017 festgestellte Verstöße je Einsatzstunde

Für eine derartige Verschwendung öffentlicher Mittel müssten meiner Meinung nach Menschen ihren Posten räumen. Ich hoffe, die Betroffenen wehren sich im Nachgang gegen diese Maßnahmen.

Das Blöde beim Kfz ist, dass die Verletzungen für gewöhnlich psychologischer Natur sind deshalb in keiner Polizeistatistik mit entsprechenden Zahlen auftauchen.

Moin,

Ich arbeite als Polizist im Streifendienst in einer Landeshauptstadt in Norddeutschland. Vielleicht ist es ja für den ein oder anderen interessant, mal die „Gegen“-Perspektive zu hören.

Eine durchaus wichtige Frage, wie es denn überhaupt zu dieser Diskussion kommt. Das liegt an der Tatsache, dass die Anzahl von Delikten, in denen ein Messer genutzt wird erheblich gestiegen ist. Sei es für Raubtaten, Bedrohungen oder gef. Körperverletzungen. Dieser Anstieg ist, zumindest nach meinem Gefühl, nach dem Auslaufen der Coronapandemie festzustellen.
Insbesondere bei bei körperlichen Auseinandersetzubgen ist es leider schon mehrfach bei körperlichen Auseinandersetzungen zu lebensbedrohlichen Verletzungen gekommen.

Zum Thema Waffenverbotszonen bin ich zweigeteilter Meinung. In unserem Bereich wurden Anfang des Jahres zwei eingeführt, die auch jeweils mehr oder minder ein Partyviertel abdecken. Die Krux an der Sache ist natürlich, dass die erstmal jemand kontrollieren muss. Denn sind wir mal ehrlich. Wer Mist mit einem Messer oder einem anderen gefährlichen Gegenstand vor hat, der lässt sich auch nicht von einer Waffenverbotzone beirren. Gibt auch genug, die den 42a WaffG, der ja schon jetzt im öffentlichen Raum das mitführen einiger Messer und Waffen unter Strafe stellt, ignoriert.

Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bei allen Verboten, sei es das WaffG oder eine Stadtverordnung, die ich zumindest bisher gelesen habe immer eine Ausnahmeklausel gab, die das Mitführen bei berechtigtem Interesse erlauben. Ich weiß, das Grundvertrauen mancher hier im Forum gegenüber meiner Zunft ist nicht sonderlich groß, aber jemanden, der beruflich ein Messer nutzen muss, der wird sich wohl kaum Sorgen machen müssen…

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Dazu sind zwei Korrekturen anzumerken:
Ersten heißt, dass insgesamt 130 Beamte im Einsatz waren, nicht, dass zu jeder Zeit 130 Beamte im Einsatz gewesen seien. So groß ist der Hamburger Hauptbahnhof auch kaum, dass man da 130 Beamte dauerhaft sinnvoll einsetzen könnte ^^

Deine Berechnung müsste man also schon massiv nach unten korrigieren.

Als zweiter Punkt ist anzuführen, dass Bundespolizisten nicht nach Stunden bezahlt werden. Klar, durch den Einsatz wird auch die eine oder andere Überstunde angefallen sein, aber grundsätzlich kritisiere ich aus genau diesem Argument auch immer überhöhte Einsatzkosten-Rechnungen, bei denen so getan würde, als handle es sich bei den gesamten Einsatzkosten um variable Kosten, obwohl es ganz schwerpunktmäßig Fixkosten sind, die ohnehin anfallen würden (nur, dass die Beamten die Stunden halt nicht zum „Üben“ oder in „Bereitschaft“ verbringen, sondern aktiv im Einsatz…)

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Wer in der Absicht der Begehung einer Straftat das Haus verlässt, wird sich sicherlich von einer Waffenverbotszone nicht abschrecken lassen. Aber entspricht es nicht auch deiner Diensterfahrung, dass durch das Mitführen von Waffen ein Eskalationspotential besteht? Daher: Aus einem kleinen Streit, der andernfalls maximal eine Schlägerei geworden wäre, wird plötzlich eine Messerstecherei, weil die Waffe eben „am Mann“ war und im Eifer des Gefechts dann gezogen wurde.

Das ist ebenfalls eine wichtige Anmerkung, wobei das Gegenargument natürlich weiterhin bleiben wird, dass es dem Kaukasier deutlich leichter ist, dieses berechtigte Interesse bei einer Kontrolle (wenn diese überhaupt stattfindet…) glaubhaft zu machen als dem Südländer (der ohne Zweifel auch öfter kontrolliert werden wird).

Ich bin daher auch weiter zwiegespalten, ob der Vorteil solcher Waffenverbotszonen den Nachteil ausgleichen kann. Vermutlich kommt es wirklich auf die praktische Umsetzung an, und wie man die bewertet, hängt natürlich tatsächlich davon ab, wie groß das allgemeine Vertrauen gegenüber der Polizei ist, derartige Regeln fair umzusetzen.

Bei aller Liebe: welchen guten Grund gibt es denn, in der Stadt ein Messer griffbereit mit sich zu führen???

Mal ehrlich: ein Messer ist eine tödliche Waffe, die schnell zum Einsatz kommen kann, wenn sie griffbereit ist. Ich finde es gut, das Führen tödlicher Waffen stark zu beschränken.
Ich denke, es ist schon etwas anderes, wenn ein Messer im Rucksack von a nach b transportiert wird.

Wenn manche Personen aufgrund von Stereotypen oder Rassismus häufiger kontrolliert werden, ist das das Problem, nicht das Verbot, mit tödlichen Waffen herumzurennen.

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Es gibt verschiedene Gewerke die ein Messer nun mal griffbereit in das Tasche haben, da sie bei der Arbeit darauf zugreifen müssen. Auch jedes Mutitool (Letherman oder Taschenmesser) was der ein oder andere am Gürtel hat enthält ein Messer.

Ich finde es allgemein nicht gut wenn gesetzte gewaltige Spielräume hergeben. Das öffnet wie du auch feststellst Tür und Tor für Willkür.

Sorry aber eine MP5 ist aufgrund des längeren Laufes viel genauer als eine Pistole. Wieso soll eine genauere Waffe die Gefahr erhöhen Unbeteiligte zu treffen? Das Gegenteil ist der Fall. … achso nur weil sie auch vollautomatisch schießen kann heißt das nicht das man das auch machen muss. In der Regel werden auch mit der MP5 nur „Einzelschüsse“ abgegeben.

Also auf „Partymeilen“ Kann ich das ja noch nachvolziehen, aber im ÖPNV? Da müste man dann die Waffendefinition nochmal deutlich anpassen:

„So wurden 15 Messer, eine Softair-Waffe sowie andere Gegenstände wie Pfeffersprays, Teleskop-Schlagstöcke, ein Brecheisen und Nagelscheren sichergestellt“

Selbst Nagelscheren wären dann verboten … Gut man kann das im ÖPNV auf gefährliche Waffen die Griffbereit einschränken. Es ist handwekern durchaus zuzumuten lange Messer nicht mehr „griffbereit“ zu haben, sondern sie einzupacken. Aber man sollte beachten: Theoretisch ist ein Teppichmesser als Einhandmesser eine gefährliche Waffe. Auch wenn da wohl schon vor Gericht anders entschieden Wurde.

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Absolut. Wobei ich finde das eine schließt das andere nicht aus. Wenn ich einen solch gefährlichen Gegenstand mitnehme, dann auch weil ich zumindest der Meinung bin (die in meinen Augen wenig sinnhaft ist) dass ich mich verteidigen muss, oder sie auch durchaus einsetzen will.

Weiterer Punkt den man in dem Zusammenhang zu der Ursprungsfrage über ein Verbot von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen wäre die Frage der Umsetzbarkeit. Schon jetzt sind Waffenverbotszonen nur mit einem enormen Personalaufwand zu kontrollieren (siehe Kontrolle der Bundespolizei am Hamburger Hbf).
Aber auch rein rechtlich wäre es schon schwer zu bewerkstelligen. Wenn ich ein solches Verbot tatsächlich effektiv gestalten will, muss ich der Polizei die Ermächtigung geben jedermann überall zu kontrollieren und zu durchsuchen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand der politischen Entscheidungsträger möchte.

Viel wichtiger ist meiner Meinung nach, wieso es immer mehr zu einer Bewaffnung in der Bevölkerung kommt. Insbesondere Jugendliche treffen wir immer häufiger mit Messern, Schlagstöcken oder sogar Schreckschusspistolen an. Den Gründen für diese Entwicklung auf den Grund zu gehen ist natürlich langwieriger& schwieriger. Das wäre aus meiner Sicht aber ein Ansatz, der eher zu einer Veränderung führt. Das lässt sich aber natürlich medial nicht so gut verkaufen wie ein rundum Waffenverbot.

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Absolut richtig. Es fehlt an der Analyse und Ursachenbekämpfung. Gerade bei den Jugendlichen oder auch schon bei den Kindern. Probleme werden schon in den Schulen sichtbar und am Ende muss die Polizei dann die Eskalation managen. Es braucht so viel mehr Sozialarbeiter:innen, Erzieher:innen, Lehrer*innen. Gespart wird an den falschen Stellen.

Ich persönlich bin extrem dankbar für die Arbeit der Polizei. Mit der kleinen Einschränkung (als Kritik an der Politik und nicht an der Polizei), dass ich es fatal und falsch finde, dass es z.B. in NRW keine Kennzeichnungspflicht, also keine Identifikationsmöglichkeit einzelner Polizisten gibt. So gibt es überhaupt keine Möglichkeit, gegen die wenigen „schwarzen Schafe“ unter den Polizisten und Polizistinnen vorzugehen.
Unter diesen negativen Einzelfällen leidet dann völlig ungerechtfertigt die Reputation der Polizei.

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Nachdem die Anzahl der Kontakte sich wieder normalisiert hat, ist auch die Anzahl der Straftaten wieder gestiegen? Das finde ich jetzt nicht besonders verwunderlich, ehrlich gesagt.

Es gibt jedenfalls seriöse Quellen, die bestreiten, dass es so einen dramatischen Anstieg gibt, wenn man die Coronazeit mal heraus lässt, z.B.

Viel von diesem „gefühlten“ Anstieg hat meiner Ansicht nach viel mit einer verklärten Sicht auf die gute, alte Zeit zu tun. Ich kann mich dagegen eher „gefühlt“ daran erinnern, auch in meiner Jugend Butterfly-Messer und Schreckschusspistolen im Umfeld gesehen zu haben, beides damals ja noch nicht einmal verboten bzw. zugangsbeschränkt wie heute. Und ich war definitiv nicht auf einer Brennpunktschule.

Die sogenannten „Polizeigewerkschaften“ in Verbindung mit der Boulevardpresse haben aber natürlich ein Interesse daran, die Entwicklung überzudramatisieren, und zeigen da auch wenig Hemmungen die Zahlen entsprechend zu interpretieren.