Also darf nur wer Pfadfinder ist bei der Wanderung ein Messer mit sich führen mit dem man auch Speck oder Hartwurst schneiden kann? Denn wenn es um Beruf geht wäre ja schon wieder der berufliche Kontext zum mitführen nötig.
Wenn ich zum Kochen bei Freunden mein Kochmesser von Zuhause mitnehme (habe ich schon mal gemacht), weil die keine brauchbaren Messer haben, dann mache ich mich strafbar?
Ich weiß nicht ob dies wirklich der Weg ist wie wir a) die Sicherheit erhöhen und b) die Leute davon überzeugen, dass die aktuellen Parteien Probleme lösen können, statt jedermann einzuschränken.
Ich habe kein Problem wenn Messer die speziell für den Kampf konzipiert sind generell verboten werden und wenn es ab einer bestimmten Größe Vorgaben gibt wie ein Messer transportiert werden muss. Wenn aber das Messer generell in keinem Kontext mehr dabei sein darf, dann fehlt mir dafür doch das Verständnis.
Oder verstehe ich die Forderungen falsch und der Transport des Kochmessers zum Kochen und das Taschenmesser beim Wandern würden ohnehin weiterhin erlaubt sein weil ja ein berechtigtes Interesse vorliegt, welches man ggf. durch Zeugen (die Leute die zum Kochen laden) oder Proviant der geschnitten werden kann belegen kann?
Für mich besteht ohnehin ein Problem vorwiegend mit akut griffbereiten Messern. Niemand wird im Affekt bei einer Auseinandersetzung anfangen ein Messer aus dem Rucksack zu kramen und wer gezielt jemanden angreifen will wird ohnehin ein Verbot ignorieren. Eine Regelung die dafür sorgt, dass selbst kleine Messer nicht direkt Griffbereit geführt werden, sofern sie nicht gerade im korrekten Einsatz sind würde in meinen Augen schon ausreichen um den gewünschten Effekt zu bringen.