Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung von Ronen Steinke hat mich gleichermaßen verwirrt wie auch erschreckt. Wenn ich den Ausführungen richtig gefolgt bin, wird darin wohl erklärt, dass manche Verfassungsschutzbehörden einige Gruppen von Klimaaktivist:innen für demokratiegefährend halten und daher geheimdienstlich beobachten. Die Argumentation scheint zu sein, dass der Kapitalismus kritisiert wird bzw. ein Systemwechsel gefordert wird und damit die Demokratie als solche abgelehnt wird.
Ist es denn im Rahmen einer Demokratie nicht völlig legitim, den Kapitalismus unabhängig von der Demokratie zu kritisieren? Für mich ist das auch nicht untrennbar vereint und ich würde eine demokratische Kapitalismusreform oder Substitution (vielleicht gibt es in diesem Thema Ideen dazu) auch als Systemwechsel bezeichnen.
Mich würde hier eure politische und juristische Einschätzung mal interessieren.
Das Grundgesetz war zum Zeitpunkt seines Entwurfs bewusst „systemoffen“, daher: Es wurde sich bewusst nicht auf ein kapitalistisches oder sozialistisches System festgelegt. Deshalb hat auch kein anderes Grundrecht so starke systematische Einschränkungen wie das Grundrecht des Eigentums (z.B. „Eigentum verpflichtet“).
Worauf sich die Verfassungsschutzbehörden nun berufen, ist, dass die Grundrechte nicht in ihrem Kern beseitigt werden dürfen, daher: Das Grundrecht des Eigentums kann zwar stark beschränkt, aber nicht völlig abgeschafft werden. Der Vorwurf an diejenigen, die den Kapitalismus insgesamt „überwinden“ wollen ist nun, dass sie genau das vor hätten.
Dem würde ich jedoch entgegen halten, dass es selbst im Kommunismus Privateigentum gab und eigentlich niemand - auch nicht diejenigen, die den Kapitalismus überwinden wollen - ernsthaft jedes Privateigentum abschaffen wollen, sondern lediglich eine zu große Eigentumskumulation verhindern wollen (vor allem an Wohneigentum und Produktionsmitteln).
Allerdings muss man auch sagen, dass absolute Kapitalismuskritik („Kapitalismus überwinden“) in der Regel auch mit revolutionären Gedanken einher geht („System stürzen“, wobei mit dem „System“ oft indirekt auch die gegenwärtige Demokratie gemeint ist, die aus Sicht der Aktivisten quasi vom Kapitalismus beherrscht wird) und aus dieser Sichtweise können sich konservative Juristen natürlich eine Bedrohungslage für die Demokratie als solche konstruieren.
Grundsätzlich ist die Frage eben: Wollen die Aktivisten den Kapitalismus im Rahmen des Grundgesetzes mit den zugelassenen Mitteln abmildern (oder gar „überwinden“) oder wollen sie dies mit einer aktiv-kämpferischen, aggressiven Haltung tun („System stürzen“). Aus letzteres lässt sich natürlich sehr leicht eine Eingriffsbefugnis der Verfassungsschutzbehörden konstruieren…
Das Grundproblem ist, dass beim Verfassungsschutz eher sehr konservative Menschen tätig sind und deshalb linke Gruppierungen sehr viel schneller trotz sehr viel geringerer tatsächlicher Bedrohungslage in’s Visier genommen werden als rechte Gruppierungen.
Sowas jedoch halte ich für juristisch schwer haltbar. Denn die Enteignung von Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Superreichen ist definitiv etwas, was im Rahmen des Grundgesetzes selbst ohne Verfassungsänderung (in jedem Fall aber mit einer zulässigen Verfassungsänderung) möglich wäre, sodass daraus meines Erachtens kein „nicht aufzulösender Widerspruch zum Grundgesetz“ konstruiert werden kann. Aber wenn man eben eine hardcore-konservative Interpretation des Grundgesetzes zu Grunde legt - wie es die Verfassungsschutzbehörden sicherlich tun werden - kommt man eben auch zu solchen, aus meiner Sicht extrem grenzwertig vertretbaren - Positionen, mit denen dann wieder das eigene Handeln gerechtfertigt wird.
Wollte hier nur einmal supporten, dass dieses Thema in der Lage aufgegriffen und diskutiert wird, habe auch den Artikel nach dem Aufstehen gelesen und einen riesigen Schreck bekommen.
Auch mir ist nicht klar, warum eine Betrachtung und ggf. Umstrukturierung unseres kapitalistischen Systems eine demokratiefeindliche Perspektive sein soll, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
Werde ich für diesen Kommentar jetzt auch schon vom Verfassungsschutz beobachtet?