Union und Bürgergeld: Wie hoch ist den der Anteil der Totalverweigerer?

Obligatorische Bürgergeldstatistik und -Fakten, die bei mir für solche Fälle in der digital-Ablage liegt:

  • Etwa 3,9 Millionen erwerbsfähige Menschen haben 2023 im Durchschnitt Bürgergeld bezogen: Anzahl der Empfänger von Bürgergeld 2024 | Statista
  • Davon waren 42% (ca. 1,7 Millionen) arbeitslos und arbeitsfähig. Der Rest arbeitet und stockt mit BG auf, ist im Studium, Aus- oder Weiterbildung, erzieht oder pflegt, ist krank, etc.: Bürgergeld: Verteilung der Leistungsempfänger 2023 | Statista
  • Von den „arbeitslosen arbeitsfähigen“ bezieht nur ein Teil langfristig den vollen BG-Regelsatz, viele rotieren auch wegen kurzfristiger Arbeitslosigkeit ohne Anspruch auf ALG I zeitweise in das BG: Einzelausgaben - Statistik der Bundesagentur für Arbeit Exakte Zahlen hierzu sind schwer auffindbar, die Zahl der mehrjährigen „arbeitslos arbeitsfähigen“ dürfte aber weniger als die Hälfte dieser Gruppe betragen.
  • Ein Teil dieser langfristig „arbeitslos arbeitsfähigen“ ist das nicht freiwillig, sondern ist schlicht schwer auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar.
  • „Arbeitslose arbeitsfähige“ Leistungsbezieher sind schon heute zur Annahme eines „zumutbaren“ Jobangebots verpflichtet, auch „1-Euro-Jobs“, sonst können „Leistungsminderungen“ von bis zu 30% des Regelsatzes verhängt werden: Sanktionen beim Bürgergeld - Bürgergeld Ratgeber (das reizt auch das verfassungsrechtlich zulässige aus)

In der Summe geht jeder der Diskussionen um „faule“ Bürgergeldempfänger also um eine Gruppe von maximal ca. 0,8 Millionen Menschen, von denen aber vermutlich ein erheblicher Anteil überhaupt nicht freiwillig arbeitslos ist, sondern gerne einen Job hätte und sich aktiv an den Maßnahmen des Jobcenters beteiligt, aber aus verschiedenen Gründen keinen Job angeboten bekommt. Ob diese Zahl an Leistungsempfängern das Ausmaß der gesellschaftlichen Debatte rechtfertigt, mag jeder für sich selbst entscheiden.

Aufgrund persönlicher anekdotischer Erfahrung würde ich davon ausgehen, dass die Zahl der tatsächlichen „arbeitsfähigen Totalverweigerer“ eher im fünfstelligen, als im sechstelligen Bereich liegt.

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