Wie bestimmt einige schon mitbekommen haben, hat das Innenministerium einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, um Rechtsextremismus zu bekämpfen.
Erstaunlich dabei ist, dass dabei anscheinend wieder einmal versucht wird, das Waffengesetz zu verschärfen. Der Katalog enthält den Punkt „9. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ in denen viele gute Vorschläge kommen, wie die Behörden endlich mal die bereits vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten zur Entwaffnung von Extremisten ausschöpfen können.
Doch im Infokasten des entsprechenden Papiers (Seite 11) versteckt sich folgender Absatz:
Kriegswaffenähnliche Halbautomatikwaffen werden verboten, um das Risiko besonders fataler Anschläge zu verringern. Für die in der rechten Szene sehr beliebten Armbrüste gilt fortan eine Erlaubnispflicht. Die Nutzung von Schießplätzen wird eingeschränkt, so- dass erlaubnisfreies Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet sein soll.
Nachdem also vor ziemlich genau einem Jahr der letzte Entwurf zur Waffenrechtsverschärfung abgeschmettert wurde (siehe dazu auch LdN318 und entsprechender Thread im Forum) taucht der vermutlich gleiche Entwurf (wenn man nach den geforderten Verschärfungen geht) wieder auf dem Tableau auf.
Das letzte mal wurde der Gesetzentwurf durch die FDP abgeschmettert, unter anderem mit der Bedingung, dass das Waffengesetz zuerst, wie im Koalitionsvertrag (Seite 86) festgeschrieben, evaluiert werden muss. Diese Evaluation ist durchgeführt worden, der Bericht liegt seit August letzten Jahres vor. Ob sich diese Evaluierung aber mit der im Koalitionsvertrag geforderten, vereinbaren lässt, ist offen. Kritik hierzu von DSB und VDB