Ich bin schon lange Hörer Eures tollen Podcasts. Die Kommetierung zum Thema Waffenrechtsverschärfung und vor Allem Euer Hinweis auf die gewissenhaftere Handhabung rechtlicher Themen hat mich aber dazu gebracht hier meinen Senf hinzugeben zu müssen.
„Erweiterung der Waffenscheinpflicht“
Eine Waffenscheinpflicht zum Erwerb einer Schreckschusswaffe (SSW) und Armbrust existiert derzeit nicht. Diese ist neu und soll angeblich mit einer Registrierpflicht einhergehen. Das Führen einer SSW ist in Deutschland nicht erlaubt, ausser man beantragt einen „kleinen Waffenschein“. Das Führen einer Armbrust ist derzeit erlaubt. Vor allem die Registrierpflicht wird die jetzt schon personell schlecht ausgestatteten Waffenbehörden völlig überfordern, was z.B. eine Kontrolle der Aufbewahrung vor Ort noch seltener macht (bei uns in Bayern sind es laut BR ca. alle 27 Jahre). Zudem werden einige Bürger schlimme rechtliche Konsequenzen fürchten müssen, da ein Umgang mit Waffen ohne waffenrechtliche Berechtigung kein Kavalliersdelikt ist. Dass eine neu eingeführte Registrierpflicht zu Problemen führt, hat man ja bei der erstmaligen Einführung gesehen. Seitdem soll es illegale (weil nicht registrierte) Waffen zu Hunderttausenden, wenn nicht sogar Millionen geben.
Exkurs: Was bedeutet „Führen“?
Für den Laien kurz gesagt: Unter Führen fällt der Umgang mit der Waffe, sobald man das eigene Grundstück verlässt.
Verbot halbautomatischer Waffen
Hier liegt Ihr relativ falsch. Es sollen „kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen“ Verboten werden. Hierzu gehe ich weiter unten noch einmal ein.
schnelle Schussfolgen möglich und potentielle Gefahr für Opferzahlen bei Amokläufen
Hierzu (und auch zu anderen waffenrechtlichen Verbotsfantasien) sei die Lektüre der Ausschussdrucksache 17(4)510 A empfohlen, in der Lars Winkelsdorf (Journalist (u.A. ARD, ZDF) und Waffensachverständiger) Stellung zum Waffenrechsentwurf der DIE GRÜNEN aus dem Jahre 2012 nimmt.
Stellungnahme Winkelsdorf
Ich zitiere mal ganz frech:
Ein Verbot erscheint nicht sinnhaft, weil auch moderne Repetierwaffen und sogar mehrläufige Einzellader-Langwaffen vergleichbare Feuergeschwindigkeiten zulassen und das Merkmal der „schnellen Schussfolge“ deliktisch nicht von Relevanz ist.
Verbot halbautomatischer Pistolen/Revolver
Diese werden wahrscheinlich nicht verboten, da sie, falls das Gesetz sauber geschrieben sein sollte, keine ´"Kriegswaffenähnlichkeit" besitzen sollten. Somit sollte Euer Beitrag dazu obsolet sein.
Absurdität „Kriegswaffenähnlichkeit“
Hier zwei Bildbeispiele:
Von D100, CC BY-SA 3.0, File:SL7Seite-Trompeter.jpg - Wikimedia Commons
Aus dem BKA Feststellungbescheid zur BG308
Was unterscheidet die beiden Waffen? Nichts ausser ihr Aussehen. Die Technik, Feuermodus, Kaliber, Magazinaufnahme, etc. ist ident. Nach dem Vorhaben des Ministeriums ist aber plötzlich eine Waffe verboten, die Andere aber nicht.
2003 wurde so ein ähnliches Verbot übrigens schon einmal abgeschafft.
So sehen übrigens moderne Waffen für Sportschützen und für die Jagd aus:
Von Reise Reise - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, File:Haenel CR223.jpg - Wikimedia Commons
Auch wenn diese Büchse in den Augen mancher noch gefährlicher aussieht, ist es durch sein schwächeres Kaliber potenziell weniger tötlich, wie die zwei vorher gezeigten Modelle.
Zum Abschluss dieses Kapitels möchte ich nochmal Lars Winkelsdorf zitieren:
[Merkmale kriegswaffenähnlicher Schusswaffen] sind letztlich Ergebnis des Anspruchs auf bestmögliche Unfallverhütung durch Berücksichtigung von Ansprüchen der Ergonomie. […] Es handelt sich somit um technisch-evolutionäre Prozesse, die notwendigerweise zu Merkmalen führen, die vom Laien als „Anschein einer Kriegswaffe“ wahrgenommen werden können, ohne jedoch zwingend einen solchen zu begründen.
Zerstörung der Jagd- und Schützenvereine
Ein Punkt von mir, der mir besonders zu denken gibt. Falls der Referentenentwurf so durchkommt, wie er zur Zeit ist, wird, absichtlich oder unabsichtlich, die Axt an den Grundpfeiler eines jeden Vereins angelegt. Der Entwurf verhindert die Mitgliedergewinnung und die Öffentlichkeitsarbeit durch z.B. „Schnupperschießen“ dadurch, dass Personen ohne waffenrechtliche Erlaubnis fast garnichts mehr auf dem Schießstand ausprobieren dürfen. Das Presseschießen der Polizei bei dem Philip Banse war, wäre wahrscheinlich verboten. Und für das, was man noch schießen darf, müsste jede:r Teilnehmer:in extra für die Schnupperstunde eine Bescheinigung beim Ordnungsamt/Waffenbehörde/Polizei abholen.