Muss man das wirklich?
Also wenn man dieser Meinung nicht folgt, also wenn man die Meinung vertritt, dass Deutschland gerade wegen seiner Untaten während des Dritten Reiches generell verpflichtet ist, die Menschenrechte hoch zu halten, warum muss man dann das Argument der anderen Seite erwähnen?
Das kann man natürlich machen, nach dem typischen Muster „mache sagen, dass… aber…“, aber dann folgen wieder Threads, in denen genau das kritisiert wird, wie z.B. hier:
Hier wurde ein Argument der Gegenansicht aufgeführt, um es danach abzuschmettern. Hat auch nicht jedem gefallen. Letztlich befördert man durch das Nennen dieser Argumente alleine ein entsprechendes Narrativ, und das kann schon Grund dafür sein, es besser nicht zu erwähnen.
Gerade wenn die Gegenargumente so allseits-bekannt sind, finde ich es nicht falsch, sie vorauszusetzen… das Zielpublikum der LdN ist jetzt ja auch nicht gerade politikfern, daher sollte jeder auf dem Schirm haben, dass man diese Gegenargumente machen könnte, wenn man die entsprechende Meinung vertritt.