Transsexualität- Was bedeutet ‚Geschlecht’? Reform des Transsexuellengesetzes. Braucht es überhaupt einen Geschlechtereintrag?

Ganz deiner Meinung. Die Frage bleibt, wie man Diversität fördern will, ohne sie zu betonen und damit immer auf die Unterschiede hinzuweisen. Da habe ich auch keine Musterlösung.

Das Transsexuellengesetz wird immer wieder in alle möglichen und unmöglichen Richtungen geändert und angepasst.
Für Betroffene mal in die eine Richtung, mal in die Andere.
Bei allen Diskussionen zeigt sich allerding oft die völlige Unkenntnis der Thematik und das verdrehen und nicht verstehen ( wollen ) von Fakten.
Das Thema Transsexualität ist enorm komplex. Hier braucht es Regelungen, will man die Menschen nicht völlig alleine lassen.
Ein weiterer Fakt ist, daß eine Änderung im Namensrecht alleine das Thema Transsexualität nicht löst.
Hier braucht es sehr viel mehr, möchte man die Betroffenen wirklich unterstützen und hat man den Anspruch, dem Thema gerecht zu werden…
Je nach körperlichen Gegebenheiten ist eine Anpassung unumgänglich. Auch eine psychologische Begleitung ist in den meisten Fällen notwendig, derzeit ohnehin vorgeschrieben, was ich auch in jedem Fall befürworte. Ob es hierbei gleich zwei teure Gutachten und ein Gerichtsverfahren braucht, darf in Frage gestellt werden.
Je nach Alter bedarf es bei der Diagnose Transidentität auch unterschiedliche Unterstützung. Die Tatsache, daß tendenziell durch Aufklärung sehr viel mehr Jugendliche mit dem Thema konfrontiert werden, bedeutet gleichzeitig auch, daß man sehr viel mehr Zeit mit den Betroffenen einplanen muß um eine Fehldiagnose möglichst auszuschließen.
Transidentität ist kein Trend und darf auch nicht als solchen gesehen werden. Ebenso ist es aber auch keine Krankheit und im Besonderen keine psychische Krankheit. Aber auch in diesem Punkt bedarf es des Verständnisses für die Situation der/des Einzelnen. Es ist fast immer ein Kampf mit Krankenkassen und nicht selten bedarf es am Ende eine Klärung vor Gericht.

Weil es in der Ukraine-Diskussion aufkam hab ich mal ins Grundgesetz geschaut: §12a
Der deutsche Staat kann alle Männer im Verteidigungsfall zum Wehrdienst verpflichten, diesen kann Mann dann aus Gewissensgründen verweigern.
Frauen können nur im Alter zwischen 18 und 25 zu zivilen Sanitäts- und Heilwesendiensten verpflichtet werden- keinesfalls aber zum Dienst an der Waffe.

Für einen mittlerweile ja nicht mehr komplett utopischen Verteidigungsfall Deutschlands ist es also von Vorteil als Frau (bestenfalls Ü25) im Perso zu stehen, wenn Mann Deutschland nicht verteidigen will und auch nicht zu zivilen Dienstleistungen herangezogen werden will.

Auch ist mir keine Definition im Grundgesetz von Mann und Frau aufgefallen - also muss der Staat ja auf die Datenbasis der Bürgerämter zurückgreifen um zu erfassen wer als Mann und wer als Frau gilt -oder?

Und wenn ich das GG korrekt lese sind als divers eingetragene Menschen komplett ohne Verpflichtungen im Verteidigungsfall.

Da ist zu lesen:

„Psychosexuelle Pro­bleme (Störungen der Geschlechtsidentität o. Ä.) können die Gemeinschaftsfähigkeit und damit die gesundheitliche Eignung infrage stellen.“

und

„Störungen der Geschlechtsdifferenzierung (zum Beispiel Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 zu beurteilen.“ GZr VI, das ist ein anderer Ausdruck für die niedrigste Tauglichkeitsstufe – dauerhaft nicht dienstfähig.

Laut Artikel hat das Ministerium mitgeteilt, dass jeder Fall einzeln geprüft werde.
Grundsätzlich scheint da aber eine althergebrachte Abneigung zu bestehen.

Ein Beitrag wurde in ein neues Thema verschoben: Gesellschaftlicher Umgang mit Transsexualität, geplantes Selbstbestimmungsgesetz