Also dieser vergleich hinkt massiv.
Notwehr ist nur gegen gegenwärtige, rechtswidrige Angriffe erlaubt.
Rechtswidrig sind terroristische Angriffe natürlich, aber an der Gegenwärtigkeit scheitert es.
Die gezielten Tötungen über Drohnenangriffe wären vergleichbar mit dem juristischen Lehrbeispiel des Haustyrannen-Falls: Eine über Jahre hinweg misshandelte Ehefrau tötet ihren gewalttätigen Mann (der droht, die gemeinsame Tochter und seine Frau „zu finden“, wenn sie zur Polizei geht oder in ein Frauenhaus flieht) im Schlaf. Notwehr greift hier gerade nicht, weil es kein gegenwärtiger Angriff war, auch wenn natürlich jeden weiteren Tag weitere Angriffe zu befürchten, geradezu gewiss, sind.
Kurzum:
Nein, wir haben kein vergleichbares System im deutschen Recht.
Es geht glaube ich niemandem um Mitleid, sondern um Rechtsbewahrung und Glaubwürdigkeit. Wir, also der Westen, können uns nicht gleichzeitig die Etablierung „universeller Menschenrechte“ und die Förderung von Rechtstaatlichkeit auf die Flagge schreiben und im gleichen Atemzug jenen, die gegen uns agieren, diese grundsätzlichen Rechte versagen und eine Exekution anordnen, bei der der Drohnenpilot Polizist, Staatsanwalt, Richter und Henker in Personalunion ist.
Die Diskussion kommt leider immer wieder auf, sei es im Völkerrecht oder halt hier im Kontext des Terrorismus. Wenn wir der „good guy“ sein wollen, müssen wir uns auch so verhalten - auch wenn das zu Nachteilen führt.
Mit der gleichen Argumentation würden auch Terroristen z.B. den Anschlag auf die USS Cole begründen. Und wenn man „Kriegsteilnehmer“ nur weit genug dehnt und Kriegsunterstützer darunter subsumiert, wie es Fundamentalisten gerne tun, kann man auch ganz schnell den Anschlag auf’s World Trade Center damit begründen.
Eine nachvollziehbare Begründung macht halt noch kein Recht.
So wie der Mossad - auch das ist jedoch ganz klar Unrecht. Also wenn mal wieder ein iranischer Physiker von einer Autobombe getötet wird oder wie in den 60ern reihenweise Altnazis zu Tode kommen. Auch das ist nachvollziehbar - aber eben Unrecht. Und sollte auch als solches benannt werden.
Grundsätzlich wollen wir aber eigentlich weg vom „Recht des Stärkeren“. Nur weil Russland aktuell z.B. die Mittel hat, sich einen Teil der Ukraine einzuverleiben, macht es das nicht legitim.
Wichtig ist hier für das Verständnis vielleicht der Unterschied zwischen philosophischer „Gerechtigkeit“ und juristischem „Recht“.
Gerechtigkeit betrifft die Frage, ob das Resultat aus unserer Meinung zufriedenstellend ist. Daher: al-Sawahiri war ein böser Mensch, der viele abscheuliche Dinge getan hat und sein Tod ist definitiv „gerecht“.
Recht hingegen betrifft die Frage, ob die verwendeten Mittel von der gültigen Rechtsordnung gedeckt sind. Und das ist hier eindeutig nicht der Fall, denn al-Sawahiri wurde ohne Einhaltung üblicher Regeln und Normen hingerichtet, dazu wurde die völkerrechtliche Souveränität Afghanistans missachtet.
In einer idealen Welt sind „Recht“ und „Gerechtigkeit“ möglichst deckungsgleich, in der Realität führt die rechtstaatliche Erfordernis einer logisch kohärenten Rechtsdogmatik im nationalen Bereich gelegentlich zum Auseinanderfallen von Recht und Gerechtigkeit. Im Völkerrecht hingegen sind unterschiedliche Auffassungen von Gerechtigkeit sowie generelle politische Interessenlagen der Hauptgrund, warum Recht und Gerechtigkeit auseinanderfallen.
Im vorliegenden Fall ist das Problem z.B., dass die Taliban und die US-Regierung nicht kooperieren, wodurch es keine rechtlich zulässige Möglichkeit gab, al-Sawahiri habhaft zu werden. Genau so, wie es aktuell keine rechtlich zulässige Möglichkeit gibt, Putin für die Kriegsverbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn das sehr gerecht wäre. Ein Anschlag auf Putin wäre dennoch nicht mit unserer Rechtsordnung in Einklang zu bringen 