Die Zeit berichtet, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Autofahrer, der vor etwa einem Jahr den Fahrradaktivisten „Natenom“ auf einer Landstraße totgefahren hat einen Strafbefehl erlassen hat:
Für den 78 Jahre alten Autofahrer wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen festgesetzt und ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
Für mich ist insbesondere der zweite Teil des Strafbefehls völlig unverständlich, wenn die Staatsanwaltschaft ihre eigene Darstellung des Tathergangs ernst nehmen sollte:
Der 78-Jährige habe den Radfahrer ungebremst mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 90 Kilometern pro Stunde erfasst. Dabei sei die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass sich Mandalka im Vorfeld des Unfalls vorschriftsmäßig verhalten habe und insbesondere durch seine Warnweste sowie die eingeschaltete Fahrradbeleuchtung ausreichend für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gewesen sei, hieß es zur Begründung.
Also nochmal zum mitschreiben: Da übersieht ein knapp 80-jähriger Autofahrer vollständig einen Fahrradfahrer mit Warnweste und Fahrradbeleuchtung, bremst vor dem Aufprall nicht mal ab und kommt trotzdem mit 2 Monaten Fahrverbot davon?
Vielleicht übersehe ich hier was und „2 Monate Fahrverbot“ triggert irgendwie automatisch so viele Punkte in Flensburg, dass der Lappen weg ist, aber dafür sehe ich aus der Berichterstattung und kurzer Recherche keine Hinweise.
Ja, 150 Tagessätze sind vermutlich eine Stange Geld, aber der Kern des Vorgangs, also ob der Autofahrer überhaupt die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besitzt, wird hier gerade zu als Bagatelle behandelt.
Ganz ehrlich: Wenn die Darstellung der Staatsanwaltschaft annähernd stimmt, dann sollte hier eigentlich eine amtsärztliche Untersuchung und anschließender „Idiotentest“ unabhängig von der Länge des Fahrverbots das Minimum sein. Und ich persönlich würde mich als Radfahrer erheblich sicherer fühlen, wenn in solchen Fällen der Führerschein auch grundsätzlich entzogen wird und nach Abschluss des Fahrverbots und der MPU neu beantragt werden muss.