(Noch?) Nicht hier, aber im öffentlichen Diskurs wird immer wieder gefordert, den Strom- vom Gaspreis zu entkoppelten.
Zum Themenkomplex gehört jetzt auch die Entscheidung der Bundesregierung, „Zufallsgewinne“ einzustreichen.
Was dabei meist unter den Tisch fällt: Die Entscheidung, den Strompreis nach der sog. Merit Order zu bilden, ist ja kein Kokolores, sondern hat einen guten Grund:
Wenn sich der Strompreis nach den Grenzkosten*) des zuletzt zugeschalteten (d.h. teuersten) Kraftwerk bildet, dann gibt es für die Betreiber von günstigeren Kraftwerken (in aller Regel: Erneuerbare Energien, d.h. Wind, Sonne, Wasser) einen Anreiz, ihre Stromerzeugungs- und Speicherkapazitäten auszubauen. Damit werden teure Spitzenlastkraftwerke nach und nach durch Kraftwerke mit erneuerbaren Energien ersetzt.
*) sind sind hier die Kosten der zuletzt produzierten Einheit Strom
Ein „Entkoppeln des Strom- vom Gaspreis“ oder das „Abschöpfen von Zufalls- oder Übergewinnen“ läuft diesem bewusst intendierten Ziel, das der Bekämpfung der Klimakatastrophe dienen sollte, entgegen.
Das sollte man wissen. Und Journalisten sollten das auch immer so schreiben. Und die Bundesregierung sollte ehrlicher Weise sagen:
„Mit dem Abschöpfen von Zufallsgewinnen schwächen wir bewusst vorübergehend (?) den von der Politik eingeführten Marktmechanismus, mit dem Kraftwerke mit fossiler Energie durch Kraftwerke mit erneuerbarer Energie ersetzt werden.“
Wie das konkret funktionieren soll, wie hoch Maximalpreis sein soll, ab dem die „Zufallsgewinne“ abgeschöpft werden und wie sich damit auch die „Zufallsgewinne“ von Braunkohle- und Atomstrom abschöpfen lassen, bleibt offen.
Zumal nur ein Teil des Stroms tatsächlich über die Strombörse gehandelt wird - das meiste fließt auf Basis von Verträgen.