Staatliche Alimentierung d. Kirchen und die Ignoranz des Rechtsstaats

Frankreich könnte also versuchen, den Luisiana Purchase rückgängig zu machen? Der ist schließlich auch von 1803. :slight_smile:

Für das internationale Recht gilt - wie immer - etwas anderes.

Im internationalen Recht muss man akzeptieren, dass dumme Verträge aus der Vergangenheit auch langfristig Bestand haben, eben weil das gesamte internationale Recht darauf basiert, dass alle Parteien sich an ihre Verträge gebunden sehen. Der Grund, warum wir daran nicht rütteln wollen, ist die Friedenssicherung - denn wenn Russland jetzt Alaska oder Frankreich Louisiana zurückfordern könnte würde das im schlimmsten Fall in Kriegsrechtfertigungen enden. Deshalb ist es ja auch so inakzeptabel, wenn Russland die Grenzen der Ukraine nicht toleriert.

Landesinterne Verträge hingegen - wie z.B. die Verträge, mit denen den amerikanischen Ureinwohnern für Glasperlen und Feuerwasser ihr Territorium abgekauft wurde, kann man durchaus kritisieren und Entschädigungen dafür fordern (um mal ein Beispiel zu bringen, wo es in die andere Richtung geht…)

Kurzum:
Im internationalen Recht sind wir eher bereit, auch ein großes Maß an himmelschreiender Ungerechtigkeit um dem Frieden Willen zu akzeptieren.

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Wer sind denn die Beteiligten? Mindestens bei der katholischen Kirche ist das doch keine innerstaatliche Angelegenheit mehr.

Die Kirchen, um die es hier geht, sind m.W. die Körperschaften öffentlichen Rechts in Deutschland.

Aber ich hätte jetzt auch keine Angst vor der Schweizer Garde, wenn der Vertragspartner der Vatikan wäre :wink:

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Tatsächlich wurden die Verträge unter Hinzunahme des Vatikans geschlossen.
Deutschland war im Gegensatz zu Frankreich kein einheitlicher Staat. Napoleon brauchte die Fürsten an seiner Seite. Also entlohnte er sie mit dem Kirchenbesitz, damit sie sich seinem Feldzug nicht entgegen stellen. Damit brachte er die Kirchen und insbesondere den Papst gegen sich auf. Es wurde dann vereinbart, dass der Staat die Kirchen unbehelligt lässt und als Entschädigung für die Gebiete auf Ewigkeit die Gehälter der Bischöfe übernimmt. Für die Kirchen ein gutes Geschäft, mussten andere Kirchen wirtschaftlich arbeiten, hatten die deutschen Kirchen ein zugesichertes festes Einkommen und während andere Bischöfe Spenden werben mussten, konnte Deutschland den Bischöfen Gehälter und Pensionen hoher Staatsbediensteter garantieren.
Immer mehr Bundesländer (die Nachfolger der Fürstentümer) handelten im Laufe der Zeit Pauschalbeträge mit den Kirchen aus, um die Bischöfe aus der Payroll herauszulösen. In vielen Bundesländern erhalten Pfarrer, die jetzt in Rente gehen, deshalb sowohl eine Pension (für die Zeit, als der Staat das Gehalt zahlte) als auch eine Rente (für die Zeit, ab der die Kirchen zahlten).

Oh, wow. Danke für die Aufklärung. Es ist immer komplizierter als gedacht…

Ich hatte dich bei der Aussage auch nicht im Sinn. Ich denke wir sind uns einig, dass der Staat weder exorbitante Summen zahlen sollte, noch absolute Spottpreise diktieren kann.

Was dazwischen gerechtfertigt ist sollte eine unparteiische Kommission aushandeln.

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Welche Besteuerung soll das sein?
Kirchen sind gemeinnützig und damit sind Spenden (nichts anderes ist auch die Kirchensteuer) absetzbar.
Was wurde zuviel bezahlt?
Und das mit dem verscherbeln ist so eine Sache. Die Grundstücke haben die Kommunen ja längst als Gewerbegebiete und Neubaugebiete an die Gesellschaft weiterverkauft.
Die Kirchen, die in Staatsbesitz sind, stehen unter Denkmalschutz und will keiner haben.