Report von Amnesty International zu Israel/Gaza

In einem neuen Report kommt Amnesty International nach einer ausführlichen Analyse zu dem Schluss das Israel Völkermord an den Palestinenser:innen in Gaza begeht.

Der Report ist hier zu finden, der Executive Summary ist sehr lesenswert und geht bis zur Seite 38.

Aus der Zusammenfassung:

Amnesty International has found sufficient basis to conclude that Israel committed, between 7 October 2023 and July 2024, prohibited acts under the Genocide Convention, namely killing, causing serious bodily or mental harm and deliberately inflicting on Palestinians in Gaza conditions of life calculated to bring about their physical destruction in whole or in part. Amnesty International has also concluded that these acts were committed with the specific intent to destroy Palestinians in Gaza, as such, who form a substantial part of the Palestinian population, which constitutes a group protected under the Genocide Convention.

Übersetzt ins Deutsche:

Amnesty International hat eine ausreichende Begründung für die Schlussfolgerung gefunden, dass Israel zwischen dem 7. Oktober 2023 und Juli 2024 verbotene Handlungen im Sinne der Völkermordkonvention begangen hat. Nämlich die Tötung von, die Verursachung schwerer körperlicher oder geistiger Schäden an und die vorsätzliche Schaffung von Lebensbedingungen für Palästinenser:innen in Gaza, die auf ihre vollständige oder teilweise physische Zerstörung abzielen. Amnesty International ist außerdem zu dem Schluss gekommen, dass diese Handlungen mit der spezifischen Absicht begangen wurden, die Palästinenser im Gazastreifen als solche zu vernichten. Diese bilden einen wesentlichen Teil der palästinensischen Bevölkerung, die eine durch die Völkermordkonvention geschützte Gruppe darstellt.

Berichtenswert finde ich dieses Thema aus folgenden Gründen:

  • Häufig wird die Unterstellung Israel begehe einen Völkermord in der Politischen Debatte (auch hier im Forum) als zu extrem dargestellt. Hier gibt es nun aber einen sehr ausführlichen Bericht, der das Argument untersucht und auch zu der Einschätzung kommt.

  • Wenn sich Hinweise mehr und mehr verdichten, dass es hier zu einem Völkermord kommt/gekommen ist, sollte das einen Einfluss auf die Deutsche Außenpolitik bzgl. Israels haben. Insbesondere was Waffenlieferungen betrifft.

  • Als Laie der ich auf dem Gebiet des internationalen Rechts bin, würde ich eine professionelle Einordnung des Reports interessant finden. Ich habe den Executive Summary gelesen und die Darstellung scheint mir plausibel, allerdings fehlt mir natürlich die Expertise (und auch die Zeit) den gesamten Report zu lesen und einzuordnen.

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Könntest du den Report bitte verlinken?

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Hier ist der Bericht. Das wurde auch medial breit berichtet.

Das Problem ist, nichts davon ist neu. AI hat auch schon vor dem 7.10. Israel vorgeworfen, gegen das Menschenrecht zu verstoßen (bspw. 2022, Israel / besetzte palästinensische Gebiete | Amnesty-Bericht über systematische Menschenrechtsverletzungen an Palästinenser_innen | 01.02.2022). Ähnlich wie damals sagt Israel auch heute wieder platt „Stimmt nicht! Das sind Lügen! Und wer Israel Verbrechen vorwirft ist antisemitisch!“.

Und Israels Unterstützer glauben das oder folgen zumindest dieser Kindergartenrhetorik, fürchte ich.

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Es macht aber schon einen Unterschied, ob systematische Menschenrechtsverletzungen stattfinden/vorgeworfen werden (das hat der IGH übrigens auch in zwei Gutachten bestätigt) oder ob tatsächlich Völkermord vorliegt.
Für Völkermord reicht nicht das Töten vieler Menschen oder das Begehen zahlreicher grausamer Kriegsverbrechen. Kennzeichnend für einen Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention ist der „intent“ also die Absicht, eine gesamte ethnische Gruppe auszulöschen. Dh., theoretisch würde bereits die Tötung eines einzigen Menschen in dieser Absicht genügen.
Diese Absicht jedoch, dass also die dominante Motivation die der Auslöschung ist, ist gerade in Kriegen, wo auch eine Verteidigungsabsicht gegen Angriffe vorhanden ist, sehr schwer nachzuweisen. Dennoch mehren sich die Berichte (wie etwa von Amnesty oder auch UN Special Rapporteurs), die dies nahelegen. Von dem her finde ich es schon etwas „neues“ im Kontrast zu Berichten vor dem 07.10.2023.
Schwierig finde ich zusätzlich, dass manche der berichtenden Personen in ihrem öffentlichen Auftreten problematische Aussagen über Israel tätigen und die Reports nicht in einer nüchternen analytischen Weise geschrieben sind, sondern das Ergebnis schon vorwegzunehmen scheinen (Siehe etwa UN Special Rapporteur Francesca Albaneses Report „Genocide as Colonial Erasure“ oder „Anatomy of a genocide“). Von dem her finde ich es sehr schwierig, hier selbst zu einem Ergebnis zu kommen, am Ende werden es Gerichte entscheiden müssen.
Ich denke aber, so sehr der Begriff „Genozid“ medial verfängt, wir sollten uns nicht auf die Diskussion versteifen, ob es juristisch nun ein Genozid ist. Unabhängig davon können wir ja einzelne, für sich völkerrechtswidrige Handlungen und Aussagen, die faktisch geschehen, als Einzelne wahrnehmen und bewerten.

Da bin ich völlig d’accord. Das Problem ist aus meiner Sicht, dass selbst Handlungen nach diesem Minimalkonsens …oft angezweifelt werden.

Mich lässt das mittlerweile am Konflikt gänzlich verzweifeln. Gäbe es nicht die historische Verantwortung (aka Staatsräson), dann würde Israel von Deutschland schon heftig sanktioniert. So zerstreiten wir uns aber selbst bei klaren Verbrechen der israelischen Regierung noch darüber, ob die nicht doch irgendwie von der Gegenseite provoziert sind.

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Der Bericht ist ja im Netz scharf kritisiert worden. Der Vorwurf lautet, dass Amnesty International sich die Kriterien für die Feststellung eines Genozids zurechtbiegt, damit sie auf Israel passen.

https://x.com/ungemeve/status/1864686997790708211

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Das kann nun wirklich niemanden verwundern. Zu diesem Thema wird absolut jeder Bericht, in jede Richtung, „im Netz“ scharf kritisiert - nur eben aus unterschiedlichen Richtungen.

Das liegt daran, dass es in den Wissenschaften immer noch einen großen Streit darüber gibt, wie Dinge wie „Genozid“ oder „Apartheid“ definiert werden, vor allem bezüglich der Frage, ab welcher Schwelle man von „Genozid“ oder „Apartheid“ sprechen sollte. Gerade beim Genozid haben wir die Diskussion doch nun wirklich bei jeder Anwendung des Begriffs. Jedes betroffene Land und seine Unterstützer (z.B. die Türkei in Bezug auf die Armenier, die USA in Bezug auf die indigenen Völker, Russland in Bezug auf die Ukraine…) lehnen den Begriff ab und bestreiten, dass es „Genozid“ gewesen sei, sondern etwas anderes, weniger verwerfliches. Zu erwarten, dass das gerade im Nahost-Konflikt anders sein könnte, wäre schon ausgesprochen naiv. Für einige ist „Genozid“ eben erst erreicht, wenn es eine industrielle Vernichtung wie im Dritten Reich gibt, ebenso ist „Apartheid“ für einige erst erreicht, wenn es eine komplette rechtliche Trennung der Bevölkerung wie in damaligen Südafrika gibt. Für andere hingegen liegt die Grenze für diese Bezeichnungen deutlich niedriger.

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Naja, „im Netz wird halt immer über alles Mögliche diskutiert“ ist jetzt nicht wirklich eine überzeugende inhaltliche Entgegnung auf die geäußerte Kritik.

Letztlich macht amnesty in dem Bericht in etwas klausulierter Form dasselbe, was die irische Regierung ganz offen formuliert hat: Sie fordern, die Definition von „Genozid“ an das anzupassen, was gerade in Gaza passiert. Es geht also offensichtlich um ein politisches Interesse, Israel für einen Völkermord verurteilen zu wollen und nicht um ein juristisches Interesse daran, zu überprüfen, ob das was Israel dort tut, der einschlägigen Definition von Völkermord entspricht. Dieses politische Interesse kann man schon am ersten Satz des Berichts erkennen: „Am 7. Oktober 2023 begann Israel mit einer Militäroffensive im besetzten Gazastreifen“ - amnesty hält es also nicht mal für nötig, [in diesem Satz] überhaupt zu erwähnen, was denn diese diese „Militäroffensive“ ausgelöst hat. Demonstrativer könnte die Einseitigkeit nicht sein. [Edit: Präzisierung der Formulierung]

Eben. Deshalb ist der eindeutige Nachweis des „intents“ ja so entscheidend. Genau an der Stelle will aber u. a. amnesty die Definition aufweichen. Der Bericht argumentiert sinngemäß: wenn sich ein „intent“ nicht klar nachweisen lässt - was ja eigentlich ein entscheidendes Merkmal der Definition ist - soll man ihn auch durch mutwillige Interpretation von Indizien und Ereignissen konstruieren können. Das widerspricht nicht nur der Logik der Völkermordkonvention, sondern auch der bisherigen Rechtssprechung etwa des IGH zu den Jugoslawienkriegen. Gerade bei der Abgrenzung von kriegerischen Konflikten, so die Argumentation des Gerichts, müsse die Absicht („intent“) eines Völkermords eben zweifelsfrei feststehen.

Mir ist nicht klar, ob amnesty hier vor allem mit einem politischen Kampfbegriff Stimmung machen und natürlich auch Spendengelder akquirieren will - wie schon zuvor mit dem Begriff „Apartheid“ - oder ob sie wirklich glauben, mit einem so politischen „Bericht“ auf der juristischen Ebene etwas zu erreichen. Und der Menschenrechtsarbeit, um die es amnesty vorgeblich geht, erweist so ein Bericht auch eher einen Bärendienst. Die verständliche Abwehr gegen einen völlig entgrenzten Genozid-Vorwurf dürfte ebenso wie Gleichsetzungen Israels mit dem Nationalsozialismus durch offizielle Vertreter der UN nicht gerade dazu führen, dass tatsächliche Kriegsverbrechen kritischer untersucht und stärker geahndet werden.

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Das ist Amnesty natürlich auch klar, und sie beziehen sich auf die Definition des Internationalen Gerichtshofs (ICJ), im Besonderen auf die beiden einschlägigen Urteile in den Fällen Bosnien-Herzegovina gegen Serbien[1] und Kroatien gegen Serbien[2]. Im ersteren Fall hatte das Gericht einen Genozid festgestellt, obwohl es keine direkten Beweise, wie etwa schriftliche Befehle, gab. Das Massaker von Srebrenica[3] wurde als indirekter Beweis akzeptiert, denn es ließe, so das Gericht, keinen anderen Schluß zu. Im anderen Fall verneinte das Gericht dies: zwar seien von beiden Seiten Kriegsverbrechen begangen worden, aber diese sei eben Folge des Krieges gewesen.

Die Position des ICJ ist also, dass Genozid etwas eigenes ist, es gibt keine Schwelle, ab der ein Krieg zum Genozid wird. Amnesty hat damit ein Problem. Das sagen sie auch selbst. Auf Seite 101 des verlinkten PDF heisst es:

Amnesty International considers this an overly cramped interpretation of international jurisprudence and one that would effectively preclude a finding of genocide in the context of an armed conflict

Naiv gelesen ist diese Behauptung einfach empirisch falsch, denn der Bosnienkrieg war natürlich ein „armed conflict“ und hier hat der ICJ den Genozidvorwurf ja gerade bejaht. Amnesty will hier aber auf etwas anderes hinaus: Genozid soll kein eigener objektiver Tatbestand mehr sein, sondern mehr eine subjektiv als überzogen empfundene Eskalationsstufe des Krieges.

Das kann man machen. Aber dann steht man nicht mehr auf dem Boden des Völkerrechts.

[1] Bosnian genocide case - Wikipedia
[2] Croatia–Serbia genocide case - Wikipedia
[3] Massaker von Srebrenica – Wikipedia

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Beim Fall Kroatien gegen Serbien hat der IGH aber unmissverständlich festgestellt, dass der erkennbare Wille zur Auslöschung („special intent“) nicht nur eine mögliche Interpretation sein kann, sondern die einzig mögliche sein muss. Und dem widerspricht amnesty mit der Forderung nach einer „Ausweitung“ der Definition fundamental. In dem IGH-Urteil von 2015 heißt es:

  1. The Court will now examine whether Croatia has established the existence of a pattern of conduct from which the only reasonable conclusion to be drawn is an intent of the Serb authorities to destroy that suhbstantial part of the group.

[…]

  1. The Court recalls that, for a pattern of conduct to be accepted as evidence of intent to destroy the group, in whole or in part, it must be “such that it could only point to the existence of such intent” […] This signifies that, for the Court, intent to destroy the group, in whole or in part, must be the only reasonable infehrence which can be drawn from the pattern of conduct

[Quelle], Hervorhebungen von mir.

Eben. Es geht um ein politisches Papier. Nicht mehr und nicht weniger. Solche „Berichte“ sind natürlich Wasser auf die Mühlen von israelischen Politikern, die fordern, das Land solle sich überhaupt nicht mehr darum kümmern, was internationale Organisationen so von sich geben.

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Ich meinte schon den konkreten Kontext und nicht die Frage, ob die Hamas-Massaker vom 7. Oktober überhaupt erwähnt werden. Ich finde es schon bezeichnend, dass diese erst auf der nächsten Seite auftauchen und selbst der Absatz über sie eingeleitet wird mit „Die Behandlung der Palästinenser durch Israel“, die zudem im ersten Satz ausschließlich als „Vergeltung“ geframet wird. Der Begriff lässt keinen Raum für eine Abwehr bewaffneter Angriffe, für Angriffe auf militärische Ziele etc. - sprich für militärisches Agieren in einem Krieg. Insgesamt widerspricht dein Einwand daher m. E. nicht wirklich der These, dass der Bericht das Agieren Israels erstens dekontextualisiert und zweitens a priori als Angriff auf die palästinensische Zivilbevölkerung framt - also an zwei zentralen Punkten, die bei der Überprüfung des Tatbestands „Völkermord“ genau untersucht werden müssten - das Urteil quasi schon in der Einleitung feststeht. Und das nenne ich maximale Einseitigkeit.

Um ehrlich zu sein, finde ich diese inoffizielle Sprachregelung, dass bei diesem Konflikt auch über ein Jahr nach dem schrecklichen Angriff der Hamas auf Israel, dieser immer als erstes genannt werden muss da andernfalls der Verdacht der Einseitigkeit besteht nicht mehr nachvollziehbar. In diesem Bericht geht es doch nun Mal um die Kriegsverbrechen und ggf Genozid Israels an den Palästinenser:innen und nicht umgekehrt.

In dem schon von @Brot1 zitierten Abschnitt geht Amnesty ja auf diesen Angriff ein und lässt ihn damit nicht unerwähnt. Außerdem wird mehrfach erwähnt, dass auch gerade an einem Bericht zu den Kriegsverbrechen der Palestinensischen Seite gearbeitet wird der zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht wird.

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Sorry, aber wer denkt, dass es dabei lediglich um eine oberflächliche Sprachregelung geht, hat aus meiner Sicht nicht verstanden, um was für grundlegend unterschiedliche Sichtweisen es geht.
Die eine Sichtweise erkennt an, dass der israelische Militäreinsatz im Gazastreifen eine unmittelbare Reaktion auf die Massaker des 7. Oktober war. Sie erkennt auch an, was für einen Schock der 7. Oktober für die israelische Gesellschaft war - und zwar unabhängig davon, wie die Menschen im Einzelnen zu bestimmten politischen Fragen oder zur aktuellen Regierung stehen - und dass dieser Schock mit ein wichtiger Grund dafür ist, dass die militärische Reaktion solche Dimensionen angenommen hat. Und sie erkennt grundsätzlich an, dass die Militäraktionen sich vor allem gegen die Hamas richteten - wenn auch mit hohen Opfern oder zu wenig Rücksicht auf die Zivilbevölkerung und einem entsprechend hohen Ausmaß an Zerstörung, Leid und Toten.
Die andere Sichtweise degradiert den 7. Oktober zu einem reinen Auslöser oder Anlass und unterstellt damit, dass Israel quasi nur darauf gewartet hat, den Gazastreifen in dieser Form anzugreifen. Dazu gehört auch die oft unzureichende oder gar völlig fehlende Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen ebenso wie zwischen militärischen und zivilen Opfern. Ich würde behaupten, dass diese Sichtweise eng mit der Annahme korrespondiert, dass das Handeln des israelischen Militärs im Gazastreifen der Absicht der physischen Vernichtung von Palästinensern folgt - denn nichts anderes besagt der Vorwurf des Völkermords. Und diesen Zusammenhang zeigen die Argumentation und das Wording im Amnesty-Bericht.
Zudem ignorieren Formulierungen wie „auch über ein Jahr nach dem schrecklichen Angriff der Hamas auf Israel“ natürlich komplett, dass die Hamas und andere bewaffnete dschihadistische Gruppen im Gazastreifen ihre Angriffe gegen Israel mitnichten am 7. Oktober 2023 wieder eingestellt haben, sondern dass diese bis heute andauern - auch wenn deren militärische Schlagkraft seitdem zum Glück arg dezimiert wurde. Von der Tatsache, dass sich immer noch 100 Geiseln in der Gewalt von Hamas & Co befinden, mal ganz abgesehen.

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Und genau diese Pflicht, dass immer und immer wieder anzuerkennen verstehe ich nicht. Insbesondere in einem Zusammenhang in dem Kriegsverbrechen der Israelischen Armee untersucht werden sollen. Der 7. Oktober ist hier eine Erklärung auf die Frage „wie konnte es soweit kommen“, nicht aber als Begründung für Völkerrechtswiedriges Vorgehen oder gar moralische Rechtfertigung dafür. Genauso, wie das Argument der 7. Oktober sei abstrakt oder konkret durch die Vergangenheit begründet nicht anerkannt wird, muss meiner Meinung nach in der aktuellen Situation auch anerkannt werden, dass es Aktionen auf der israelischen Seite gibt, die nicht mit vorherigen Angriffen begründbar sein können, wie z.b. Kriegsverbrechen. Oder sollte sich der Vorwurf bestätigen, Völkermord.

Aber genau die Frage ob sich der Krieg im Wesentlichen gegen die Hamas richtet ist ja Teil der Fragestellung einer solchen Untersuchung. Wenn wir von vornherein definieren, dass sich die „Militäraktionen“ vor allem gegen die Hamas richten, dann wäre ja per Definition schon alles geklärt. Das ergibt für mich keinen Sinn.

Das ist jetzt finde ich eine Unterstellung deinerseits.

Ja, diese Unterscheidung wird oft unzureichend getroffen. Allerdings ist mein Eindruck von dem Amnesty Bericht nicht, dass hier dieser Fehler begangen wird. Aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren, wie Eingangs gesagt, kann ich als Laie den Bericht nicht abschließend bewerten.

Da gebe ich dir Recht. Allerdings wird das durch die Nennung des 7. Oktobers als Auslöser auch nicht anerkannt. Und darüber reden wir doch gerade.

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Wer hat denn hier von einer Pflicht geschrieben?
Es gibt eine soziale Realität, die man aus unterschiedlichen Perspektiven erfassen kann. Medien ermöglichen es einem, dabei die Perspektive auch zu wechseln. Und bei der Wahrnehmung der sozialen Realität „Krieg im Gazastreifen seit dem 7. Oktober“ bin ich der Ansicht, dass sich analytisch zwei sehr unterschiedliche Sichtweisen unterscheiden lassen. Grob verkürzt gesagt schaut die eine auf den Zusammenhang des Agierens beider Kriegsparteien, während die eine den Blick nur auf eine der beiden Kriegsparteien richtet. Und natürlich gibt es keine „Pflicht“, dieser Unterscheidung zu folgen, wie es diese Verpflichtung bei keiner Meinungsäußerung gibt. Es gibt ja nicht mal eine „Pflicht“, soziale Tatsachen wie den Klimawandel anzuerkennen.

Beim Vorwurf eines „Genozids“ und der Forderung, die Definition so zu verändern, dass der Vorwurf in jedem Fall gerechtfertigt ist, geht es aber nicht vorranging um eine Untersuchung von Kriegsverbrechen. Das ist ja gerade der springende Punkt. Das entscheidende Kriterium für einen Genozid ist die Intention - und die muss eben schon vorher feststehen. Genozid ist ein Verbrechen gegen die Menschheit, kein Kriegsverbrechen. Bei Kriegsverbrechen handelt es sich um Verletzungen der Regeln, die für die Führung von Kriegen vereinbart wurden. Diese lassen sich - etwa bei der Verhältnismäßigkeit ziviler Opfer bei Angriffen auf militärische Ziele - aber oft erst im Nachhinein rekonstruieren. Das sind also zwei unterschiedliche Logiken. Und mein Argument war ja gerade, dass der politische Wille, Israel für einen Genozid zu verurteilen, vermutlich eher zu weniger als zu mehr Verfolgung tatsächlicher Kriegsverbrechen führt.

Das kann aber nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss konkret im Einzelfall untersucht werden, was der Bericht von amnesty nicht ansatzweisea ausreichend leistet. Ich empfehle nochmal den von @Frankfurter verlinkten Tweet zu lesen, der das an einem Beispiel sehr anschaulich beschreibt.

Das kannst du gerne finden, aber das Netz und gerade Social Media ist voll von Darstellungen, die genau so argumentieren. Und das weiß eine Organisation wie amnesty natürlich, wenn sie sich auf entsprechende Sichtweisen bezieht, um es mal neutral zu formulieren.

Ich habe den Bericht noch nicht vollständig gelesen, aber amnesty übernimmt häufiger mal zum Beispiel Opferzahlen von der Hamas, die aus Prinzip nicht zwischen getöteten Hamas-Kämpfern und Zivilisten unterscheiden.

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Ein weiteres Indiz, dass das Israel im Gazastreifen zumindest die Vertreibung der arabischen Bevölkerung voran treibt, dürfte auch die Aussage des israelischen Verteidigungsministers sein, dass die Armee selbst nach einem potenziellen Sieg über die Hamas im Gazastreifen bleiben will. Es wird sogar eine direkte Parallele zum Westjordanland gezogen:

Minister Israel Katz verkündete auf der Plattform X, dass Israel nach der Zerschlagung der militärischen und administrativen Strukturen der Hamas seiner Armee weiterhin volle Handlungsfreiheit zugestehen wird, ähnlich wie bereits im Westjordanland praktiziert.

Das heißt also sehr wahrscheinlich, dass der Gazastreifen, genau wie das Westjordanland, in einer Salami-Scheiben-Taktik annektiert werden wird.

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Was genau ist denn bezüglich einer „Vertreibung der arabischen Bevölkerung“ die Parallele? Wohin wurde denn die arabische Bevölkerung im Westjordanland vertrieben und wohin soll die arabische Bevölkerung des Gazastreifens vertrieben werden? Welche „Indizien“ siehst du da genau für was? Und was meinst du mit „zumindest“? Das Zitat von Katz ist da nicht besonders erhellend, denn darin geht es ja gar nicht um Vertreibungen.

Ich bin mir eigentlich sicher, dass dir das bekannt sein müsste, aber nur für den Fall, dass du die stetige Entrechtung und Vertreibung von Palästinensern aus dem Westjordanland wirklich nicht mitbekommen haben solltest, hier zwei von zahlreichen Berichten, die seit dem 7.Oktober erschienen sind. Es gibt selbstverständlich auch Berichte über die stetige Fortsetzung des illegalen Siedlungsbaus vor dem 7. Oktober, aber das muss ich hier ja nicht auch noch ergooglen, denke ich.

Ergänzend noch einschlägig zur Fragestellung von Vertreibungen eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/515092/aeb99cfc8cadd52da68d65b50a725dec/wd-2-026-17-pdf-data.pdf

Natürlich ist mir das bekannt. Mir ging es eher darum, zu verstehen, was mit dem angeblichen Vorhaben einer „Vertreibung“ im Gazastreifen gemeint, da ja auch immer wieder behauptet wird, Israel wolle die Bevölkerung des Gazastreifens komplett aus diesem vertreiben - wenn ich mich recht erinnere auch schon von diesem speziellen User. Und meine Frage ist, was denn die vermeintlichen „Indizien“ dafür sind, da Katz in dem anegführten Zitat nicht darüber gesprochen hat. Ein solches Indiz könnte etwa die Ankündigung eines zuständigen Ministers sein, Gazastreifen israelische Siedlungen zu erreichten an Orten, wo zuvor andere Menschen gelebt haben. Aber das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

Ich würde schon mal vorsorglich darum bitten, eine Nachfrage zu Aussagen, deren Motivation, Zielsetzung und Begrifflichkeit sich mir einfach nicht erschließen, nicht automatisch mit einer Parteinahme für bestimmte politische Positionen zu verwechseln. Das ist nach meiner Meinung einfach schlechter Stil.

Wie soll das weitergehen? Jetzt sucht jemand die mittlerweile vermutlich dutzenden Aussagen zu dem Thema heraus, von führenden Militärangehörigen, Regierungsmitgliedern etc. Natürlich wird die israelische Regierung dieses mutmaßliche Vorhaben (mindestens bis zur Inauguration von Trump) nicht offen bestätigen. Hat sie im Westjordanland aber auch nie, passiert ist es irgendwie dann trotzdem. Dann wird dein Einwand sein, dass die zitierten Akteure aber die Regierungspolitik der Regierung, an der sie teilweise beteiligt sind, in so einflusslosen Positionen wie Finanzminister und Minister für nationale Sicherheit, in dieser Frage nicht entscheidend prägen.

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