Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. Für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimester gibt es klare Mehrheiten, selbst in der Unionswählerschaft. Wie kommst du darauf, dass das jetzt nicht mehr konsensfähig wäre. Ich sehe keinen Grund warum sich das geändert haben soll.
Wenn wir das zuende denken, müsste dann nicht mindestens auch die AfD eine Richternominierung bekommen? Sofern der Richter im Rahmen des zulässigen bliebe, müsste er dann akzeptiert werden.
Agree, mit Ausnahme der Verallgemeinung, die Union müsse das einsehen. Wie man in der Presse lesen konnte verweigerten wohl 50 bis 60 Abgeordnete der Union die Zustimmung. Das sind etwa 25 % der Unionsabgeordneten. Es ist also nicht die Union als Ganzes das Problem, sondern ein Teil der Abgeordneten, deren Karriere in der Union nun hoffentlich absehbar endet.
Meine Hoffnung, ein Deal: Spinner und Kaufhold werden wie geplant gewählt. Brosius-Gersdorf dagegen durch SPD, Grünen und dem vernünftigen Teil der Union. Die dann fehlenden 7 Stimmen liefern die Linken. Und beim nächsten Mal wird sich bei der Nominierung besser abgesprochen.
Antje Höning, rechtsliberale Wirtschaftsjournalistin der konservativen Rheinischen Post, die in Unionskreisen bestens vernetzt ist, mutmaßte - gestützt auf Informationen aus der Fraktion - bei Lanz, dass von einigen auch über die Verhinderung der Wahl von Brosius-Gersdorf eine Öffnung Richtung AgD vorangetrieben werde.
Das ist eine weitere Frage in dem Komplex. - Ich glaube schon, dass es viele Menschen gibt, die in der Politik vor allem deshalb aktiv sind, weil ihnen die Sache/der Inhalt wichtig ist. Ich glaube aber auch, dass es manche gibt, denen ihre persönlichen Interessen, oder die ihrer Freunde, wichtige Faktoren bei ihren Entscheidungen sind.
Ich glaube, dass das Thema Abtreibung für manche ein wirklich fundamentales Thema ist.
Außerdem glaube ich, dass die AfD diesen Streit zwischen den Koalitionären zu ihren Gunsten ausnutzt.
Kulturkampf? Schwer zu sagen, aber nachdem die CDU einen gemäßígten Kandidaten nominiert hat und die SPD jemanden, mit deren Positionen schon einmal ein Kandidat abgelehnt wurde, die Initiative zum Kultukampf eher auf Seiten der SPD lag, er aber dann von der AfD im Sinne ihrer Strategie befeuert wurde, sehe ich da Beiträge von von verschiedenen Seiten.
Jedenfalls hat er die demokratische Mitte geschwächt.
In der Bonner 3-Parteien-Republik war es angemessen, vor allem auf die Unterscheide der Positionen der 3 Parteien zu schauen. Aber jetzt sind wir in einer Situation, wo Parteien in Parlamente gewählt werden, die viel extremistischere Positionen vertreten, Da sollten die Parteien der demokratischen Mitte schon überlegen, welche Kämpfe sie gegeneinander ausfechten wollen, und wie wichtig im Vergleich dazu die Verteidigung der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung ist gegen die Parteien, die sie ablehnen.
Erst mal müssten wir dann klären, wo das Leben beginnt. Wirklich erst, wenn Sperma und Eizelle aufeinander treffen? Sind nicht diese auch Lebewesen und tragen unser Erbgut in uns? Ist es menschenwürdig, diese in Kühlschränke zu packen und einzufrieren? Zur Selbstbefriedigung der Vernichtung zuzuführen? Ist das nicht sogar Genozid?
Sollen Nius und NZZ das so offen doch mal thematisieren. Und dann schauen wir, ob das als Wahlkampfthema noch taugt.
Nachtrag: im übrigen müsste man dann auch den Pränataltest in Frage stellen. Denn der ist ja auch nur, um zu entscheiden, ob man „Mord begehen“ möchte.
Die SPD hat eine Kandidatin nominiert, die für die sehr rechte Union in Sachsen völlig ok war, die für die Fachpolitiker der Union im Richterwahlausschuss und so linksliberale wie Merz und Spahn ok war. Das soll ne Initiative der SPD zum Kulturkampf gewesen sein? Die haben alles richtig gemacht, sich an alle Normen und Regeln gehalten. Wäre den angeblichen Lebensschützern in der Union das Thema so wichtig gewesen, hätten sie a) zum Thema Ahnung und müssten der Kandidatin nicht ständig falsche Unterstellungen machen und b) im Wahlverfahren reichlich Zeit gehabt diesen Vorschlag abzulehnen, ohne große Wellen zu schlagen, so wie das alle beteiligten Parteien immer mal wieder gemacht haben.
Da war das Gewissen erst geweckt, als rechtsradikale Propagandaschleudern das Scheinthema hochgezogen haben. Mit der SPD hat das alles nichts zu tun.
Wenn die Inbrunst für Menschenwürde und Kinderrechte dieser „manche“ anhalten würde, wenn die Kinder auf der Welt sind, wäre das sicher glaubwürdiger. So muss man beobachten, dass Kinderrechte für Union und RKK immer dann besonders wichtig sind, wenn man sie benutzen kann, um damit Frauenrechte kleinzuhalten. Insbesondere eine Institution, die mit Opfern von sexualisierter Gewalt im Kinderalter so umgeht, wie die RKK sollte bei dem Thema eher erstmal am Balken im eigenen Auge arbeiten.
So, wie Frauenrechte für weite Teile der Union immer dann besonders wichtig werden, wenn man sie benutzen kann, um damit gegen Ausländer zu hetzen.
Aber wenns um Familiennachzug, Abschiebungen, Sozialleistungen geht, ist beides einfach egal. Ein Schelm, wer da ein rein taktisch-instrumentelles Verhältnis zu Grundrechten erkennt.
Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. Für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimester gibt es klare Mehrheiten, selbst in der Unionswählerschaft. Wie kommst du darauf, dass das jetzt nicht mehr konsensfähig wäre. Ich sehe keinen Grund warum sich das geändert haben soll.
Ja eben. Es geht eben nicht darum ob das Thema konsensfähig ist (ist es, und das sollte im übrigen wie hier schon viele ausgeführt haben überhaupt nicht das Kriterium sein für eine solche Besetzung), sondern es als nicht konsensfähig zu brandmarken → Kulturkampf
Die Motivation dabei mitzumachen kennen am Ende nur die Unions-Abgeordneten selbst. Sei es aus eigener Ideologie, Kampf gegen „woke“ oder Öffnung hin zur AfD (oder alles auf einmal)
Man sollte auch die rechten Kampagnenmacher ins Visier nehmen.
Neben der notorischen Springerpresse und Hetzportalen der rechtsextremen AgD und ihrem Umfeld (z. B. Tichys Einblick) ist dies v. a. Nius, dessen Finanzier Frank Gotthardt wiederum den Rechtsaußen in der CDU nahesteht.
Der Unternehmer ist selbst parteilos, war aber lange Landeschef des Wirtschaftsrates der CDU in Rheinland-Pfalz und tritt auch auf lokalen Veranstaltungen der Partei auf. Laut seinem Umfeld ist er allerdings seit einigen Jahren vom Kurs der CDU enttäuscht.
Es wird auch Personal von der Springerpresse und anderen rechten Medien abgeworben.
Mit dem Journalisten und Publizisten Alexander Kissler will Nius-Chef Julian Reichelt die Sendestrecke bei Nius Live am Morgen ausbauen. Kissler arbeitete zuletzt als Redakteur im Berliner Büro der NZZ. Zuvor war er Ressortleiter Salon beim Magazin „Cicero“.
Neu bei Nius ist auch Tim Thorer. […] Thorer gibt bei LinkedIn an, dass er nun Mitglied der Nius-Chefredaktion ist
Tim Thorer wirkte 20 Jahre als Journalist bei „Bild“, ab 2012 in Führungspositionen, zuletzt war er Online-Chef in Frankfurt.
Auch andere Rechtsdraußenmedien vernetzen sich:
Der umtriebige rechte Netzwerker mit CDU-Parteibuch, Ulrich Vosgerau (s. o.), war selbstverständlich auch mit von der Partie.
Da braut sich einiges zusammen.
Derlei Kampagnen werden wir künftig wohl noch öfter erleben.
Was genau ist denn die Position von Prof.*) Brosius-Gersdorf, die Unions-Abgeordnete nicht mit ihrem Gewissen vertreten können?
Geht es darum, dass sie sich dafür ausspricht, die Rechtslage, wie sie seit der großen Reform von §218 besteht, weiter zu führen, aber die Strafbarkeit abzuschaffen? So, jedenfalls verstehe ich ihre Position.
80 % der Bevölkerung finden es falsch, dass ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (wie derzeit gesetzlich geregelt) weiterhin als rechtswidrig gilt. Rund 75 % sprechen sich dafür aus, dass Abbrüche generell nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt sein sollten.
Oder geht es um die Falschinformation, dass sie sich dafür ausgesprochen haben soll, Schwangerschaftsabbrüche auch nach dem ersten Trimester zu legalisieren, sogar noch kurz vor der Geburt. Das hat sie nicht. Da wird ein Passus aus dem o.g. Gutachten aus dem Zusammenhang gerissen, in dem sie juristisch-verfassungsrechtlich herleitet, warum es nicht eine rechtliche, sondern eine politische Frage ist, wie der Schwangerschaftsabbruch im letzten Trimester zu bewerten ist.
Was genau können Unions-Abgeordnete also nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren?
*) BTW: Warum wird bei Frauen so oft der Titel weggelassen?
Die internationale Dimension sollte man hierbei auch nicht außer Acht lassen.
Der Kreis schließt sich: Die ADF steht in enger Verbindung zur Mobilisierungsplattform CitizenGo, die gegen Brosius-Gersdorf mobilmacht. Die Neue Rechte ist global aktiv und vernetzt, und sie folgt synchronisierten Strategien.
Man muss auch noch mal den Diskussionsschwerpunkt neu justieren.
Diskutiert wird nun, was der Fall Brosius-Gersdorf für die Koalition bedeutet. Zentraler aber ist die Frage: Was heißt er für die Demokratie? Eine Unionsfraktion, die mindestens offen ist zum extrem rechten Resonanzraum, in der die interne Brandmauer so in sich zusammengefallen ist, wie es sich gerade zeigt, ist das Einfallstor für die Neue Rechte.
Die Konservativen kippen entweder, weil sie wollen, was da passiert – oder weil sie der Rolle als Erfüllungsgehilfin nichts entgegenzusetzen haben. Beides ist fatal. Die Union wird zeigen, wo sie steht. Auf der Seite der Demokratie. Oder gegen sie.
Die Rechtswissenschaftlerin arbeitete 2023 und 2024 in der von der Ampelkoalition eingesetzten Kommission zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin mit. Diese empfahl unter anderem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur zwölften Woche, was Brosius-Gersdorf Kritik aus der Union einbrachte. Anstoß nahm die Kritik vor allem an Brosius-Gersdorfs Aussage, es gebe gute Gründe dafür, dass die volle Garantie der Menschenwürde erst ab der Geburt gelte.
Interessanterweise hat ein Unions-Poliriker gerade erst im Deutschlandfunk abgestritten, dass Abtreibung in den ersten Wochen eine Straftat sei, da sie ja straffrei gestellt werde. Das ändert aber natürlich nichts daran, dass die Strafbarkeit besteht, diese nur formal im jeweiligen Fall ausgesetzt wird.
Dass die Union hier so rumdruckst zeigt ja, dass sie selbst weiß, dass diese Position nicht mehr konsensfähig in der Gesellschaft ist.
218 führt zu massiver Unterversorgung.
Das kann doch einfach nicht wahr sein, dass die Union noch immer meint, so extrem in die Gesundheit von Frauen eingreifen zu dürfen.
Es gent nicht um das Recht auf Leben nach Artikel 2 GG, weil man da argumentieren kann, dass dieses Recht für einen Fötus, der noch nicht außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist, nur eingeschränkt gilt. Es geht um Artikel 1 GG: „Die Menschenwürde ist unantastbar“, und so argumentieren auch die ernstzunehmenden Stimmen, wie etwa Ulla Schmidt oder Elisabeth Winkelmeier-Becker: Abtreibungen können niemals legal sein, weil sie die Menschenwürde des ungeborenen Kindes relativieren, und eine solche Relativierung ist grundsätzlich unzulässig.
Konservative sehen das so, und ich habe dafür Verständnis, insbesondere weil ich die Relativierung der Menschenwürde bei anderen Themen, etwa Folterverbot oder Pushbacks genauso ablehne.
Aber Prof. Brosius-Gersdorf stellt eine Frage, die unabhängig von Meinung oder Parteizugehörigkeit ist; eine Frage, auf die ich in der aktuellen Diskussion noch keine konservative Antwort gehört habe. Die Frage lautet: wenn
das Bundesverfassungsgericht 2006 das Abwägen von Menschenleben gegeneinander für einen grundsätzlichen Verstoß gegen Artikel 1 Grundgesetz erklärt hat [1], und wenn
das Bundesverfassungsgericht 1993 entschieden hat, dass Artikel 1 GG uneingeschränkt auch dem ungeborenen Leben zukommt [2]
warum ist dann die Abtreibung nach medizinischer Indikation straffrei[3]?
Konsequente Konservative müssten doch für ein völliges Abtreibungsverbot sein, auch und gerade, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Denn eine solche Indikation ist ja gerade so ein Abwägen menschlichen Lebens gegeneinander, und müsste damit verfassungswidrig sein. Die schiere Existenz von §218a Abs, 1 StGB zeigt aber doch, dass das nicht so ist. Diese Unantastbarkeit der Menschenwürde, so wie sie das Bundesverfassungsgericht definiert und gefordert hat, gilt aktuell nicht für Ungeborene. Diese „Aufweichung“ ist also keine Forderung von Brosius-Gersdorf, sondern geltendes Recht.
Wie bringt man das zusammen? Auf die Frage hätte ich gerne eine konservative Antwort.
[1] In dem Urteil vom 15. Februar 2006 ging es um die Frage, ob die Luftwaffe ein entführtes Passagierflugzeug abschießen darf, etwa weil die Entführer beabsichtigen, das Flugzeug in ein vollbesetztes Stadion zu steuern. Das Gericht befand diese Regelung für verfassungsidrig, weil sie die unantastbare Menschenwürde der Passagiere verletze:
Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten**.** Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.
[3] Nach §218a StGB sind Abtreibungen straffrei bei medizinischer Indikation, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“
Aus konservativer Sicht: wieviel Selbstbestimmungsrecht (über den eigenen Körper/die eigene Gesundheit) gesteht man Frauen zu?
Steht hier immer noch eine eher patriarchalische Sicht auf die Frau im Vordergrund?
So das man rechtlich der Frau das Selbstbestimmungsrecht signifikant einschränkt?
Oder eine gesellschaftliche Notwendigkeit nach Nachwuchs? Hinter der die Rechte der Frau zurück stehen müssen?
Oder geht es tatsächlich moralisch um die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens, egal in welchem Entwicklungsstadium?
Wohl auch eine Frage, ob ich es aus einer eher rechten oder anderen Sichtweise betrachte…
Eigentlich geht es in diesem Thread doch allgemein um rechte Kampagnen (denen man nicht auf den Leim gehen sollte). Und trotzdem sind wir hier wieder bei der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen.
Soweit ich sehe, hat sich hier bisher keine weitere Frau zu Wort gemeldet. Vermutlich nicht, weil es egal ist.
Wir können es einfach nicht mehr hören.
Was maßen sich die Befürworter von 218 überhaupt an?
Was genau spricht für eine Regelung im Strafrecht? Exakt: rein gar nichts.
Es ging nur um die ersten 12 Wochen! Wie frauenfeindlich kann man eigentlich sein…
Wer Abtreibungen verhindern will, kümmert sich um die betr. Frauen. Sorgt für Hilfe. Schützt sie vor gewalttätigen Partnern. Führt eine Kindergrundsicherung ein, die den Namen verdient. Hört auf, von Faulheit zu reden, wenn es bei eingeschränkter Arbeitszeit doch oft einfach Alleinerziehende betrifft.
Die deutsche Regierung kümmert sich weder um Frauen in Not noch um Kinder!
Dieselben Menschen, die gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, verteidigen die kinderfeindliche autozentrierte Stadt, sind ganz leise, wenn es um die Realitäten von bereits geborenen Kindern geht, sehen im Bürgergeld nur minimale Beträge für Bildung vor und hetzen trotzdem weiter/reden von völlig weltfremden Quoten an Schulen. Was für eine Heuchelei!
Ja, ich bin wütend.
Wer das Leben von Embryonen schützen will, sollte Familien mit Kindern viel, viel, viel mehr unterstützen.
Mir kommen bei der Hetzjagd auf Frau Prof. Brosius-Gersdorf die Hexenjagden aus dem Mittelalter in den Sinn.
Könntet ihr bitte zum Threadthema zurückkehren? Sonst schließe ich ihn.
Die von Dir beschriebene Aufweichung ist eine der aktuellen Rechtslage gegenüber der Forderung, die Tötung ungeborener Menschen grundsätzlich unter Strafe zu stellen. Es gibt Konservative, die das fordern, z. B. die Christdemokraten für das Leben [Grundsatzprogramm IV.1].
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1993 und der gesetzlichen Regelung 1995 hat sich die Debatte um die Frage des Schwangerschaftsabbruchs weitgehend beruhigt. Die aktuell geltende Regelung spiegelt einen Kompromiss zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsgütern wider, der sowohl die Selbstbestimmung der Frau, mit Bezug auf Artikel 2 und 3 des Grundgesetzes, sowie dem Schutz des ungeborenen Lebens, mit Verweis auf Artikel 1 Abs. 2 des Grundgesetzes, respektiert.
Die von mir weiter oben ansprochene Aufweichung ist eine der Position von Brosius-Gersdorf gegenüber der aktuellen Rechtslage.
Die Selbstbestimmung der Frau besteht darin, eine straffrei gestellte Straftat zu begehen.
Damit lügt sich die Konrad-Ademauer-Stiftung selbst in die Tasche und ist ein gutes Beispiel für die ideologisierte Verblendung von rechts, die die eigene Wahrheit als die absolute Wahrheit darstellen möchte.
Das war das Dilemma, das Frau Brosius-Gersdorf in ihrer sehr lesenswerten Stellungnahme ausgearbeitet hat.
Die Frage steht seit dem Urteil im Raum, ob es sich um eine Straftat handelt oder das männlich besetzte Gericht hier einfach eine Fehleinschätzung getroffen hat. Sind auch nur Menschen und Menschen machen Fehler.
Solange es rechts „nur“ um „noch immer nicht“ ging, waren demokratische Kompromisse möglich. Mit jemandem, der einfach etwas widerwilliger/träger ist, bei der Anwendung garantierter Grundrechte, Gleichberechtigung etc. kann man diskutieren und geduldig sein und irgendwann gehts voran. Im konkreten Beispiel entweder mit einer Legalisierung oder mit einem drastischen Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur, idealerweise aber mit beidem. Quälend, dass es, wie fast alles, langsam und unter erheblichen Opfern erkämpft werden muss, aber es ginge stetig voran.
Das Problem ist aber global und national und auch im konkreten Fall, dass es „rechts“ nicht länger um Verzögerung demokratischen Fortschritts geht, sondern um dessen Umkehr. Und da gibt es wenige demokratische Antwortoptionen, die nicht zu einer immer tieferen Polarisierung führen. Das führt mMn dazu, dass die rechten Kampagnen immer wieder zu lose-lose Situationen für die Demokratie führen. Exemplarisch: A) Merz/Spahn/SPD ändern das Personaltableau so, dass es den rechten Spinnern genehm ist. Folge: Rechts gewinnt, Verfassungsgericht wird politisiert und damit immer leichter als Institution angreifbar und letztlich wird damit eine wichtige Stütze unseres Systems zersetzt. B) die ursprüngliche Lösung wird durchgesetzt. Vielleicht in Absprache mit der Linkspartei. Wie stellte man sicher, dass das Ergebnis trotz schwach geführter Regierungsfraktionen mit vielen Abweichlern so ausfiele, dass die möglichen AfD-Stimmen in geheimer Wahl egal bleiben? Würde den Rechten in der Union so oder so den Vorwand liefern, die Unvereinbarkeit zu kündigen und „endlich wieder“ mit den Faschisten zu kollaborieren, hätte ansonsten die gleichen Folgen, wie Lösung A.
Eine Lösung C, im Sinne eines echten demokratischen Kompromisses, in der bspw. FBG zurückzieht (völlig ungerecht und schändlich), um der Union den Gesichtsverlust zu ersparen, aber eine ähnlich positionierte Kandidatin, die öffentlich weniger „verbrannt“ ist, gewählt würde, scheint mit 25-35% der CDU-Fraktion ausgeschlossen, spätestens wenn die nächste Kampagne ins Rollen käme.
Wichtigste Voraussetzung für diese Erfolgsgarantie rechter Kampagnen: Der demokratische Teil der Gesellschaft ist gegenüber der Qualität und Quantität der rechten Bedrohung weiterhin unentschuldbar naiv bis kriminell ignorant. Jahrzehnte Geschichtsunterricht scheinen für die Katz gewesen. Illustriert deprimierend in Umfragen, nach denen die AfD zwar klar rechtsextrem sei, die Anhänger, die man kenne, aber nicht. Als ob es nicht genau diese „ganz normalen Männer“ immer schon gewesen wären, die am Ende die Massenverbrechen begehen und ermöglichen. Gegen solche Dummheit ist kein Kraut gewachsen.
Besser kann man den Grundkonflikt zwischen dieser Spielart des „Konservativismus“ und demokratischem Minimum kaum illustrieren: dass man denkt, Selbstbestimmungsrecht wäre etwas, das man Frauen ganz willkürlich zugestehen oder absprechen könnte.