Recht auf sexuelle Selbstbestimmung / Verfassungsbeschwerde gegen Disziplinarverfahren

Da müsste generell einiges geändert werden.

Wenn ich mir die Vorschriften zum äußeren Erscheinungsbild des Soldaten durchlese kommt mir an vielen, vielen Stellen die Galle hoch. Daraus z.B.

In welchem gottverdammten Jahrhundert leben diese Spießer?!?
Sorry, aber mir als jemanden, der (außerhalb des Wehrdienstes) so ziemlich sein Leben lang lange Haare getragen hat und auch aktuell trägt zu erzählen, meine „Haartracht“ entspräche nicht den „gesellschaftlichen Gepflogenheiten und Wertmaßstäben“ ist ein absoluter Rückfall auf Zeiten, als Leute wie ich noch von konservativen Arschkrampen als „langhaarige Bombenleger“ diffamiert wurden. Dass diese Denkweise bis heute noch in der Bundeswehr gelebt wird, nein, geradezu dominant ist, sagt vieles über die Bundeswehr aus.

Zugegeben, wäre ich weiterhin Soldat, würde ich mir vermutlich freiwillig die Haare wieder kurz schneiden, weil es einfach deutlich praktischer ist. Aber das gilt entweder für alle oder für niemanden. Würde man die Pflicht zur Kurzhaarfrisur mit Praktikabilität und Arbeitsplatzsicherheit begründen, hätte ich fast kein Problem damit. Aber das kann man halt nicht, sonst müsste es auch für Frauen gelten. Also macht man so einen erzkonservativen Bullshit aus der Mitte des letzten Jahrhunderts.

Um das mal ganz klar zu sagen:
Hier wird eine klare Diskriminierung mit „gesellschaftlichen Gepflogenheiten und Wertmaßstäben“ begründet. Das kann doch nicht deren Ernst sein - bei Diskriminierung geht es per Definition darum, dass eine Minderheit von der Mehrheit diskriminiert wird, gerade weil die Minderheit nicht dem Entspricht, was die Mehrheit für „normal“ hält. Antidiskriminierung heißt gerade, die Minderheit vor der Mehrheit zu schützen - und nicht „Die Mehrheit sieht das aber so!“ als Argument gegen die Minderheit zu verwenden.

Das Problem ist hier das gleiche wie im Fall Anastasia Biefang:
Aus erzkonservativen Vorurteilen - und nichts anderes ist das - werden unzulässige(!) Rückschlüsse auf eine etwaige charakterliche Eignung gezogen. Das ist genau das Verhalten, was dazu führt, dass die Bundeswehr ein Magnet für Konservative und Schlimmeres und ein No-Go für Progressive wird. Das sind genau die Sachen, die einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung, der hervorragenden Dienst in der Bundeswehr leisten könnte, ausgrenzen und ausschließen. Und für was? Für Nüsse. Damit Konservative weiter ihr preußisches Soldatenbild pflegen können und die Bundeswehr weiter ein Bollwerk vor-demokratischen und vor-pluralistischen Denkens bleibt.

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Zumal ein heterosexueller Cis-Mann, der seine Promiskuität in vergleichbarer Weise darlegen würde, vermutlich von denselben Sittenwächtern bei der Bundeswehr unbehelligt bliebe.

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Und da wundern wir uns, dass nur rechte und erzkonservative zur Bundeswehr pilgern und dort Parallelgesellschaften aufbauen. Welcher fachlich kompetente Mensch mit anständigen Werten zu anderen Menschen will in so einen Verein.

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Alle die hier so deutlich gegen diese Regelungen sind sollten bedenken dass wir als eher linksliberale Lage-HörerInnen in einer Blase sind. Es ist eben nicht so, dass alle Deutschen so weltoffen sind wie wir.

Das Thema Polizisten und Tattoos wurde hier angesprochen. Was macht wohl die Omi (oder auch der Opa), die sich durch die Tattoos abgeschreckt fühlt und daher lieber keine Anzeige aufgibt. Oder in Bezug auf das Militär sich durch eine (aus ihrer konservativen Sicht) zu offene zur Schau gestellte Sexualmoral angewidert und international nicht gut repräsentiert fühlt (im Gegensatz zu anderen Soldaten ist Frau Biefang ja schon länger in Talkshows und Interviews vertreten und hat so einiges an Bekanntheit erhalten).

Ja, wir mögen es für rückständig halten, aber es leben halt noch etliche Menschen in Deutschland, die halt nicht so progressiv sind. Zumal die Vielzahl an Veränderungen im gesellschaftlichen Wertekompass aktuell in ihrer Frequenz historisch beispiellos sind.

Wir müssen deswegen ja gesellschaftlichen Wandel nicht aussetzen, aber wir sollten Empfinden und Befindlichkeiten der wertkonservativen Menschen zumindestens mit berücksichtigen. Das bedeutet dann aber auch zu akzeptieren, dass es eben kein Skandal ist wenn nicht alles ad hoc umgestellt wird.

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Unangemessene Bewertung.

Hier wird jemand wegen sexueller Vorlieben diskriminiert. Ich sehe nicht wo das irgendwas mit anderen Werten als Ausgrenzung zu tun hat. Mit solchen Urteilen werden im schlimmsten Fall sogar rechtsextreme Menschen in ihrem Hass bestärkt.

Was du schreibst wäre richtig, wenn die Person, um die es hier geht, als Kommandeurin selbst das „zu monogame“ Tinder-Profil eines Untergebenen getadelt hätte. Aber das Gegenteil ist der Fall. Hier drückt ein „Konservativer“ Vorgesetzter einer Untergebenen seine Wertevorstellung auf.

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@Myste - Du fragst mich, was daran unangemessen sein soll?
Du scheinst zu glauben, es stünde Dir zu, ein „wir“ mit einer bestimmten politisch/ideologischen Ausrichtung zu konstruieren, um damit das Forum in eine Blase zu packen. Das ist unangemessen und anmaßend, ja.

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Dieses Argument halte ich vor allem deswegen für problematisch, weil es auch schon vorgebracht wurde, wenn es um das Thema „Menschen mit Migrationshintergrund bei der Polizei“ ging. Nach dem Motto „manche Oma hat vielleicht ein Problem damit, dem Türken oder Schwarzen als Polizist zu trauen und könnte dadurch das Vertrauen in die Polizei verlieren“.

Offensichtlich würde man hier sagen: „Also latenter Rassismus in der älteren Bevölkerung darf natürlich nicht dazu führen, dass wir eine rassistische Einstellungspolitik bei der Polizei pflegen“. Das gleiche gilt aber eben auch für sexuelle Orientierungen (ja, mancher Konservative alte Mensch mag ein Problem mit offen homosexuellen Polizisten oder Soldaten haben) und eben auch für simple Dinge wie das äußere Erscheinungsbild, welches ebenfalls nur Ausdruck der Individualität einer Person ist.

Vorurteile von - vor allem alten - Menschen dürfen kein Grund sein, diese Vorurteile durch Regeln und Gesetze zu manifestieren. Das Gegenteil sollte der Fall sein: Gerade weil es diese Vorurteile gibt, ist es wichtig, diese Vorurteile zu bekämpfen und zu widerlegen, daher dem alten Menschen gerade durch die Einstellung solcher vorurteil-belasteten Menschen zu zeigen, dass seine Vorurteile keinen Platz in dieser Gesellschaft haben, statt diese Vorurteile auch noch zu bestätigen, indem man sie in Regeln und Gesetze packt.

Mancher alte Mensch wird dann vielleicht nach einem positiven Erlebnis mit dem tätowierten, homosexuellen, nicht-weißen Polizisten seine Vorurteile ablegen - oder sie halt weiter pflegen, aber zumindest merken, dass wir als Gesellschaft diese Vorurteile nicht teilen.

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Ich möchte hier nur noch einmal auf die Pressemitteilung der Bundesverwaltungsgerichts hinweisen, dass die Entscheidung zusammenfasst:

Das Truppendienstgericht hat diese Disziplinarmaßnahme gebilligt. Nach § 17 Abs. 2 Satz 3 SG dürfe eine Soldatin durch ihr außerdienstliches Verhalten das Ansehen der Bundeswehr und die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche Stellung erforderten, nicht ernsthaft beeinträchtigen. Die Kommandeurin dürfe zwar grundrechtlich geschützt privat ein promiskuitives Sexualleben führen. Durch die Formulierung in ihrem Profil habe sie aber Zweifel an ihrer moralischen Integrität begründet. Außenstehenden würde der Eindruck vermittelt, dass sie sich selbst und ihre Geschlechtspartner zu reinen Sexobjekten reduziere. Dies wirke sich in der Öffentlichkeit negativ auf die Bewertung ihrer moralischen Integrität und den guten Ruf der Bundeswehr aus. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar festgestellt, dass diese Begründung rechtlichen Bedenken unterliegt. […]

Die Entscheidung des Truppendienstgerichts erweist sich jedoch im Ergebnis als richtig. Denn die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlangt, dass eine Soldatin in der besonders hervorgehebenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für ca. 1.000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nimmt. Sie muss daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken.

Pressemitteilung Nr. 34/2022 | BundesverwaltungsgerichtKommandeure müssen bei privaten Internetauftritten die Auswirkungen auf ihr berufliches Ansehen beachten

Es geht also mitnichten um das Thema Transsexualität, sondern um ihre besondere Stellung als Vorgesetzte von 1000 Kameraden und die Ausstrahlung über die Bundeswehr in die Öffentlichkeit.

In eigenen Worten, die zur Schau gestellte Sexualmoral schadet laut Bundesverwaltungsgericht und Truppendienstgericht dem Ansehen der ihr unterstellten Soldaten, und der Bundeswehr als Ganzes.

fyi: @Daniel_K, @Tris

Ich würd mich ja erstmal fragen, wie Omi überhaupt auf das entsprechende Tinderprofil kommt. :thinking:

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Ich bin ja kein Jurist, aber die Tatsache, dass das Truppengericht zunächst nur § 17 Abs. 2 Satz 3 SG als Begründung nimmt, aber das BVerwG danach das Ganze nochmal präzisiert, riecht für mich nach einer gelagerter Rechtfertigung bzw. der Umgehung einer offensichtlich Argumentationsschwäche im ersten Urteil des Truppen-Gerichtes.

Denn das Truppengericht hatte ja zunächst die dienstliche Stellung komplett außen vorgelassen. Das hieße aber, nach meinem Verständnis, dass jeder Soldat, der in seinem Profil schreibt, das er gerne One Night Stands hat, sich schuldig macht, genau so „ein wahlloses“ Sexualleben zu führen.

Aber auch die präzisierte Begründung mit der besonderen Rolle Bataillonskommandeurin des BVerwG überzeugt mich nicht:

Denn, dass ausgerechnet eine Bataillonskommandeurin nun eine ganz besondere Stellung inne hat, steht in dem betreffenden Paragraphen nicht. Und z.B. innerhalb eines Bataillons gibt es als nächst kleinere Einheit Kompanien einigen hundert Mann, die entsprechend von Kompanieführern geführt werden. Eine ebene darunter gibt es dann die Züge, auch bis zu 100 Mann.

Warum gibt bei diesen kleineren Einheiten bzw. deren Kommandeurinnen diese besondere Wohlverhaltenspflicht nicht?

Der LTO kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: (Quelle):

Dennoch geben die zahlreich vorhandenen Dating-Profile von Soldatinnen und Soldaten mit cis-heteronormativer Orientierung – zum Teil mit eindeutigen Hinweisen auf die Streitkräftezugehörigkeit – bisher allgemein keinen Anlass zu disziplinarer Ahndung.

Ich habe daher den Eindruck, dass die leider sehr schwammigen Paragraphen des Soldatengesetzes hier zur Rechtfertigung eingesetzt werden.

Ich habe da auch länger überlegt, und auch ein paar Artikel zu gelesen und komme zu dem Schluss, dass es doch genau darum geht.

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass irgendein anderer Soldat abgemahnt würde, wenn er eben z.B. besagte One Night Stand irgendwo in einem Internetprofil suchen würde. Diese Vermutung lässt sich natürlich nicht prüfen, den dafür müsste es einen anderen Bataillonskommandeur geben, der genau so einen Eintrag bei Tinder oder sonst wo hätte.

Dabei muss ich sagen, dass allein die Tatsache, das Frau Biefang erst nach ihrem Coming-out ihren aktuellen Posten bekommen hat, mich durchaus überrascht hat und zeigt, dass zumindest ganz oben in der Bundeswehr der Wille zu entsprechender Gleichberechtigung da ist.
Umso schlimmer, dass dieser, meiner Meinung nach, transphobe Ausfall eines Vorgensetzen hier nicht aus gebremst sondern gerichtlich bestätigt wurde.

@Myste Ich habe dein Zitat mal zerlegt um auf die beiden enthaltenen Aussagen an unterschiedlich Stellen zu antworten, hoffe das ist i.O.

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Klar ist das okay.

Fair enough. Mir geht es aber darum, dass hier behauptet wird, dass es um eine Diskriminierung von Transsexuellen geht. Es wird sogar von einem Skandal gesprochen.

Hierfür fehlen aber Belege. Und es gibt mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, in dem jetzt keine juristischen Amateure wie wir sitzen, eine neutrale, höchstrichterliche Auseinandersetzung mit dem Thema, die nicht zum Schluss einer Diskriminierung kommt.

Für mich offenbart es ein seltsames Rechtsverständnis wenn man so mir nichts, dir nichts, sagt dass oberste Richter falsch und skandalös urteilen, nur weil das Urteil meiner toleranten Weltsicht widerspricht. Es ist eben ein Unterschied ob ich sage, dass mir das Urteil menschlich nicht gefällt oder ob ich behaupte es sei ein Skandal und höchste Gerichte würden transsexuelle Menschen diskriminieren.

Ich würde mir da mehr Demut wünschen.

Meiner Meinung nach lenkt der Kontext der Transphobie und die abfällige Bewertung sexueller Freizügigkeit (beides natürlich für sich genommen schon absolut nicht wünschenswert) vom eigentlichen Skandal ab, nämlich, dass ein Gericht bestätigt, dass es in Ordnung sei, wenn ein Arbeitgeby sein Arbeitnehmy aufgrund seines privaten Verhaltens diszipliniert.

Um das auf eine neutralere Ebene zu holen: Das ist, als ob mein Chef mich abmahnen würde, weil ich zu Hause meinen Rasen nicht mähe (Und ich bin kein Landschaftsgärtner oder dgl. ) und das Arbeitsgericht hält das für in Ordnung.

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Das ist aber durchaus Gang und Gebe.

Zuletzt immer wieder begleitet von wütendem Protest von AfD Jüngern wenn es einen der ihren erwischt hat, der aufgrund seiner politischen Aktivitäten freigestellt würde.

Es ist also mitnichten so, das privates Verhalten nicht durch den Arbeitgeber sanktioniert wird und dies auch von Gerichten in unterschiedlichen Instanzen bestätigt wird.

Das Problem was allen diesen Vorgängen gemein ist ist die Begründung „Schadet dem Ansehen“ was halt extrem von der persönlichen Haltung beeinflusst wird.

Ich hätte z.B. in meinem multinationalen Team durchaus ein Problem wenn ich einen offen rechtsnationalen Vertreter dabei hätte. Das würde unweigerlich zu Konflikten führen die auch dem Ansehen der Firma als Arbeitgeber schaden.

Was für mich fragwürdig ist, ist die Tatsache dass sexuelle Neigungen und/oder Aktivität Einfluss aus das Ansehen eines Arbeitgebers als Arbeitgeber haben sollen.

Sehe ich auch so. Wie kann etwas, das ausdrücklich durch das Grundgesetz geschützt ist, das Ansehen der Bundeswehr beschädigen?

Gleichzeitig werden rechtsextreme Tendenzen in der Bundeswehr gefühlt an allen Ecken und Enden geduldet und nur bei allzu auffälligen Einzelfällen wird etwas unternommen.

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Ja, ich glaube, genau das ist die richtige Frage: Wann ist eine private Aktivität schädlich für die Reputation eines Arbeitgebers? Vielleicht auch noch: inwiefern kommt es zum Erreichen der Ziele des Arbeitgebers überhaupt auf die Reputation an?

Naja, hier muss man schon sagen, dass das Beamtenrecht ein besonderes Arbeitsverhältnis ist, das sowohl vom Staat eine besondere Fürsorgepflicht für den Beamten, aber auch von Beamten eine besondere Wohlverhaltenspflicht fordert. Ob dieses Verständnis von Beamtentum generell noch sinnvoll und zeitgemäß ist, darüber kann man vortrefflich streiten - unstreitig ist, dass es sowohl gesetzlich als auch in der Rechtsprechung klar geregelt ist.

Das halte ich generell auch für unproblematisch - die Frage ist eher, wie wir ein „die Achtung und das Vertrauen“ untergrabende Verhaltensweisen definieren. Und da sind wir wieder beim Ausgangsbeitrag:

Straftaten oder auch ständig wiederholte Ordnungswidrigkeiten, ebenso wie jedes Verhalten, dass ernsthafte Zweifel daran aufkommen lässt, dass der Beamte sich den freiheitlich-demokratischen Grundrechten verpflichtet fühlt, sollten klar unter § 34 Abs. 1 BeamtStG fallen.

Auch ist klar, dass je nach Beamtenrolle unterschiedliche Gewichtungen auftreten, daher: Ein Richter muss grundsätzlich noch ein Stück neutraler sein als ein verbeamteter Mitarbeiter in der Verwaltung, ein sehr hoher Beamter kann schneller über kleinere Straftaten (z.B. betrunken Autofahren) stolpern als ein „einfacher“ Beamter. Auch das finde ich persönlich in Ordnung. (hier könnte man das obligatorische Spiderman-Zitat einfügen…)

Verhaltensweisen jedoch, die nur beim Vorliegen von Vorurteilen auf der Seite des Beurteilenden zur Einschätzung führen, dass „die Achtung und das Vertrauen“ in die jeweilige Beamtenrolle geschädigt werde, dürfen jedoch gerade nicht als Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht des Beamten gewertet werden. Also Verhaltensweisen, die weder straf- noch ordnungsrechtlich irgendwie problematisch sind, noch Zweifel an der demokratischen Gesinnung aufkommen lassen, dürfen nicht durch das Beamtenrecht pönalisiert werden. Period.

Am schlimmsten finde ich dabei immer, wenn als Argument die „Repräsentation“ genannt wird. Denn das bedeutet im Umkehrfall, dass man der Meinung ist, dass bestimmten gesellschaftlichen Gruppen (z.B. sexuell freizügige Menschen) die Repräsentation verweigert wird. Es wird quasi gesagt, dass nur „die (vermeintliche) Mehrheitsgesellschaft“ in der Bundeswehr repräsentiert werden dürfe. Und das ist nah an den Zuständen in Polen oder gar Russland - und denkbar weit vom Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit bzw. der freien Entfaltung der Persönlichkeit entfernt.

Deshalb halte ich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für ein Fehlurteil, weil es nicht ohne die Bestätigung und Stärkung von Vorurteilen argumentativ begründet werden kann. Und deshalb hoffe ich, dass Frau Biefang vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, um das Urteil überprüfen zu lassen. Das hoffen übrigens überraschend viele Juristen und vor allem Jura-Professoren unabhängig von der eigenen Meinung zum Thema, weil dieses Thema einfach nach einer endgültigen Klärung durch das BVerfG (und wenn das Scheitert vielleicht sogar den EGMR) schreit.

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Überhaupt nicht. Die Werte der Truppe spiegeln nicht die Werte der durschnittlichen (!) Deutschen-
Das erinnert mich an die Forderung mancher, dass die BW den Querschnitt durch die Gesellschaft darstellen sollte. Das ist aber völlig unreasistisch, außer man führt eine Wehrpflicht in Friedenszeiten für Männer und Frauen ein.

Eine Armee zieht natürlich tendenziell (!) eher rechte/konservative Menschen (eher Männer) mit einem Interesse für Disziplin, Ordnung, Waffen, Vaterland usw. an.
Dass da, plump gesagt, der langhaarige Marx Leser nicht auftauchen wird, versteht sich von selbst.

Das ist nicht einfach nur eine Forderung, das ist, auch nach Ende der Wehrpflicht, der Anspruch der Bundeswehr an sich selbst hat und wird allgemein als das Prinzip „Staatsbürger in Uniform“ bezeichnet:

Alle Soldaten der Bundeswehr sind Staatsbürger in Uniform. Das bedeutet nicht nur, dass die Grundrechte auch für sie gelten. Vielmehr sind sie diesen Werten ganz besonders verpflichtet.

und

Als Staatsbürger in Uniform versteht sich der Soldat sowohl als Angehöriger der Streitkräfte als auch als Teil der Gesellschaft.

Mehr dazu beim BMVg:

Man kann zwar darüber streiten, wie realistisch es ist, das alle Soldaten sich diesem Ziel verpflichtet fühlen, aber für die Rechtsprechung sollte das schon ein Maß sein.

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