Mit manchen Beispielen muss man leider vorsichtig sein, weil leider „Vergleiche“ von viel zu vielen Menschen mit „Gleichsetzen“ verwechselt werden, bzw. in jedem Vergleich auch eine Gleichsetzung erblickt wird. Das ist meines Erachtens ein riesiges Problem der Diskussionskultur allgemein, weil auf diesem Weg eigentlich fast immer nur Argumente totgeschlagen werden.
Ein Vergleich kann auch das Ziel haben, wesentliche Unterschiede aufzuzeichnen und muss gerade nicht bedeuten, dass man die beiden verglichenen Sachen ähnlich schlimm findet. Und ja, man kann auch einen Apfel mit einem Baseball vergleichen, beides ist rund, beides rollt, beides liegt gelegentlich auf der Wiese - aber trotzdem sind es ganz unterschiedliche Sachen. Und das sollte natürlich bei einem Vergleich auch rausgearbeitet werden 
Inhaltlich herrscht denke ich Einigkeit, dass ein Arbeitgeber durchaus mit Recht ein Problem damit haben darf, wenn sein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit etwas illegales tut. Auch wenn der Arbeitnehmer in seinem Privatleben etwas illegales tut, kann das bei Arbeitnehmern in gehobenen, das Unternehmen repräsentierenden, Positionen natürlich zur Kündigung führen. Das trifft auch auf dein Pädo-Lehrer-Beispiel zu.
Der Unterschied zum Fall Biefang ist halt, dass im Fall Biefang gerade keine Straftat vorliegt, nicht mal eine Ordnungswidrigkeit. Dein Beispiel wäre daher sinnvoller, wenn du z.B. argumentieren würdest, dass ein Lehrer mit einem vergleichbaren Tinder-Profil (dh. sexuell sehr offen) auch Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen könnte. Auch hier wäre ich jedoch der Meinung, dass dies keine dienstrechtlichen Konsequenzen zur Folge haben dürfte, selbst wenn das Tinder-Profil irgendwann natürlich den Schülern bekannt werden würde (sowas spricht sich schnell rum…) und einige Schüler vielleicht den „Respekt“ vor der Lehrperson verlieren oder Eltern ein Problem mit dieser Schule bekommen könnten.
Der Grund ist hier auch der gleiche wie bei Frau Biefang:
Wenn Eltern ein Problem mit „offener Sexualität im Privatleben“ eines Lehrers haben, ist das ein Beweis für die Vorurteile dieser Eltern, wenn sie deshalb darauf schließen, dass der Lehrer charakterliche Mängel hätte oder die Schule einen schlechten Ruf habe. Und diese Vorurteile gilt es zu bekämpfen, nicht zu bestärken. Auch Menschen mit von der vermeintlichen Mehrheitsgesellschaft abweichendem Sexualverhalten haben die gleichen Rechte, wie alle anderen auch - so lange die Grenze zur Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit nicht überschritten wird.
Und wenn Kinder den Respekt vor dem Lehrer wegen sowas verlieren (oder Soldaten den Respekt der Bataillonskommandeurin) liegt auch hier das Problem bei den Betroffenen und ihren Vorurteilen, sodass hier eine pädagogische Konfrontation sinnvoll ist. Das wäre z.B. eine gute Gelegenheit, die Werte der Vielfalt und Toleranz, die unsere Demokratie ausmachen, mit denjenigen zu diskutieren, die mit diesen Werten offensichtlich ein Problem haben.