Am 5. Juli ist ein Änderungsantrag bekannt geworden, der psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftliche Grundlage entziehen soll. Wenn CDU/CSU und SPD diesen Antrag am 10. Juli beschließen, bedeutet das nicht weniger als den Beginn der flächendeckenden Abschaffung psychotherapeutischer Praxen. Der gesetzliche Schutz des Mindesthonorars soll gestrichen werden. Damit werden Vergütungen auf ein Niveau gedrückt, das die Existenz psychotherapeutischer Praxen unmöglich macht. Und das, obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht.
Worum geht es?
Die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Sie ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Dann wird aus Planungssicherheit freier Fall.
Das passiert gerade:
-
1
Erst wurden Honorare gekürzt.
-
2
Dann wurde der Versorgungsabbau vorbereitet: Rund 70 Prozent der Praxen sollen statt 30 nur noch 18 Patientinnen und Patienten pro Woche behandeln dürfen.
-
3
Und nun soll mit der Streichung des gesetzlichen Schutzes des Mindesthonorars der Todesstoß folgen.
In der Realität bedeutet das: fallende Einkommen, massive Unsicherheit, entwertete Kassensitze, zerstörte Berufsbiografien – und am Ende weniger Praxen, keine Behandlung.