Ich finde die Frage, die hier aufgeworfen wird, durchaus relevant.
Vielleicht sollten wir erstmal klären, wo die Linie der Einigkeit zwischen den Diskutanten verläuft:
Sind wir uns alle einig, dass ein „Loslassen“ der Hunde im Rahmen einer Demonstration eindeutig unzulässig wäre (u.a. wegen der zu großen Gefahr eines Einsatzes einer derart „indifferenten“ Waffe gegen eine Menschenmenge und der mangelnden Kontrollierbarkeit einer Gruppe Hunde, nachdem sie losgelassen würde).
Weiter würde ich argumentieren, dass Hunde auch nicht zur Verteidigung der Polizeibeamten im Rahmen einer Großdemonstration geeignet sind, auch wieder, weil die Gefahr des „Fehlgehens“ noch mal deutlich höher liegt als beim Einsatz der Dienstwaffe (und wie oft wurden in den letzten 80 Jahren tödliche Schusswaffen auf Demonstrationen eingesetzt?). Hunde wären daher bei der Verteidigung der Beamten kein milderes oder geeigneteres Mittel als die sonst zur Verfügung stehenden.
Wenn wir uns da einig sind (was ich doch sehr hoffe!) fragt sich, welche legitime Funktion Hunde auf so einer Demonstration erfüllen können. Das „Absperren von Wegen zur Verhinderung des Durchbruchs von Demonstranten“ erscheint mir fragwürdig. Das wäre in etwa so, als würden wir Messerklingen an der Außenseite der Polizeischilde anbringen und argumentieren: „Die Demonstranten sind ja selbst Schuld, wenn sie da rein laufen…“.
Der Grundsatz sollte doch wohl sein, dass ein Staat nur mit dem „drohen“ darf und auch sollte, was er letztlich auch einzusetzen bereit ist. Wenn wir uns die anderen Einsatzmittel der Polizei auf Demonstrationen anschauen, gibt es stets nachvollziehbare Gründe, warum diese genutzt werden:
- Pfefferspray ist tatsächlich wirksam gegen Menschenmengen und die Kollateralschäden halten sich i.d.R. in Grenzen. Es wird auch tatsächlich bei Bedarf eingesetzt.
- Pferde dienen vor allem dazu, eine bessere Übersicht zu erhalten und die Mobilität der Beamten zu steigern. Diese Vorteile werden auch genutzt.
- Wasserwerfer sind wirksam gegen Menschenmengen, sie werden auch so eingesetzt.
- Die persönliche Schutzausstattung (Rüstung, Knüppel) wird auch bei Bedarf genuzt.
Für Polizeihunde hingegen sehe ich keinen legitimen Einsatzzweck. Der einzige Zweck, der hier denkbar ist, ist die reine Einschüchterung der Demonstranten. Zudem gilt es auch zu bedenken, dass viele Menschen Angst vor großen Hunden haben, diese Menschen werden beim Einsatz von Hunden auf Demonstrationen grundsätzlich (und vermeidbar!) von ihrem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ausgeschlossen. Die Vermeidbarkeit ist hier zentral - andere Ängst, wie die Angst vor Menschenmassen - sind nicht vermeidbar. Diese ist es jedoch.
Alleine schon, um den Ausschluss jener Demonstranten mit „Angst vor Hunden“ zu rechtfertigen, müsste es einen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit angemessenen Grund geben, warum Hunde eingesetzt werden. Und hier gilt für mich tatsächlich, wie auch @Molimo argumentiert, dass Mittel, die nicht konkret eingesetzt werden dürften, auch nicht demonstrativ vorgezeigt werden dürfen, da dieses Verhalten eine reine Einschüchterung der Demonstranten zum Ziel hätte, was dem Grundsatz des Demonstrationsrechts diametral entgegen steht.
→ Ich stimme zu, dass der „zeigende“ Einsatz von Hundestaffeln auf Demonstrationen genau so fragwürdig ist wie der „zeigende“ Einsatz von Sturmgewehren oder Panzern es wäre. Eine Verhältnismäßigkeit kann erst dadurch zu Stande kommen, dass sich ein Szenario entwickelt, in dem man diese Waffen tatsächlich einzusetzen bereit und berechtigt wäre, z.B. wenn ein schwer bewaffneter Mob mordend und brandschatzend auf den Bundestag zumarschiert (kurzum: Im Bürgerkrieg…).