Österreichische Umweltministerin stimmt entgegen der Anweisung des Kanzlers ab

Das Beispiel Schmidt s.o.https://talk.lagedernation.org/t/oesterreichische-umweltministerin-stimmt-entgegen-der-anweisung-des-kanzlers-ab/24359/18?u=margarete ist besser. Bin nur nicht auf den Namen gekommen.

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Geht es dir um eine ethische Bewertung oder um Rechtskonformität?

Was das rein Rechtliche anbelangt, kommen unterschiedliche Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen, wie der österreichischen Presse zu entnehmen ist.

Man kennt ja den Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen.

Dein Hinweis auf einen etwaigen Präzedenzfall, den es ja schon vorher gab, ist durchaus schlüssig. Eine slippery slope kann dadurch durchaus gegeben sein.

Dass dieses Vorgehen die ohnehin bei einem Teil der Bevölkerung vorhandene Politikverdrossenheit noch steigern oder gar im Hinblick auf andere ausweiten dürfte, halte ich erst einmal für spekulativ.

Sowohl unter ethischen als auch unter demokratiepraktischen Gesichtspunkten lässt sich m. E. auch die Gegenposition schlüssig begründen, wie es hier im Thread ja auch bereits gemacht wurde. Stichworte sind u. a. Freiheit des Mandats/Gewissensentscheidung, aber man kann natürlich auch die hohe Bedeutung der Zustimmung zum Renaturierungsgesetz, weshalb es ja überhaupt erst beschlossen werden konnte, für Klima- und Naturschutz, also letzthin auch den Menschenschutz künftiger Generationen, in die Waagschale werfen.

Es gibt Grauzonen, die nicht nur legalistisch zu betrachten sind. Wo die Grenze zwischen erlaubtem und nicht mehr tolerierbarem Verhalten verläuft, ist eine diffizile Frage, die ich hier im Hinblick auf den vorliegenden Fall auch gar nicht abschließend beantworten will.

Mein Petitum ist lediglich, dass man für sich solche Graubereiche einmal ausloten und fallspezifisch durchdeklinieren muss, um sich ein Urteil zu bilden.

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Nur zur Klärung bzw. zum besseren Verständnis:

Wenn man also eine durch das Abstimmungsverhalten der grünen Klimaschutzministerin ermöglichte Umsetzung des Renaturierungsgesetzes (Moore binden weltweit mehr CO2 als alle Wälder dieser Erde) als - wie ich schrieb - „Menschenschutz“ betrachtet, also dadurch mittelbar Menschenleben gerettet werden, genauso wie potenziell Menschenleben gerettet werden, wenn man das Versteck von vor Nazis Geflüchteten nicht verrät, obwohl man es lt. Kant müsste, da man stets wahre Auskunft geben muss (allgemeines Gesetz n. dem kategorischen Imperativ), oder wenn Georg Elsers Anschlag auf Hitler erfolgreich gewesen wäre, was potenziell Millionen Menschenleben gerettet hätte, obwohl Mord verboten und grundgesetzwidrig ist, oder wenn man beim Trolley-Problem die Weiche umstellt und dadurch mehr Menschenleben rettet, dann ist das analogisierend durchaus vergleichbar. Eine Analogie meint ja nicht, dass etwas eins zu eins vergleichbar ist. Aber es geht um die Situation, dass es nur zwei Übel gibt. Gegen bestehende Regeln zu verstoßen kann im Einzelfall das kleinere Übel sein, wenn das größere Übel der Verlust von mehr Menschenleben ist. Darum ging es mir. Und dass eine sich weniger verschärfende Klimakrise Menschenleben rettet, sollte eigentlich m. E. Konsens sein.

Daher kann es sinnvoll sein, die Grauzonen eines potenziell kleineren Übels auszuloten, auch wenn dann die Handlung nicht mehr ethisch einwandfrei ist.

Daher kommt man an einer Güterabwägung, ganz gleich, zu welchem abschließenden Urteil man gelangt, nicht vorbei.

Etwas kann rechtlich problematisch und doch die ethisch richtige Entscheidung sein.

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Das Beispiel hatte ich auch noch im Kopf. Wenn dann war das der Präzedenzfall, aber von der CDU