Ich vermute für die Lage ist dieses Thema zu speziell, aber vielleicht eine nette Diskussion im Forum.
Neulich habe ich diesen Podcast der Tagesschau „Normen über Normen: Und immer teurere Wohnungen?“ gehört. Vornehmlich geht es darum wie Normen das Bauen verteuern, aber der Podcast geht ziemlich ins Detail wie Normen eigentlich aufgebaut sind und welche rechtliche Bedeutung sie haben.
Was mir nicht ganz klar war: das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist eigentlich nur ein Verein, mehr nicht. Das DIN selbst schreibt auf seiner Website:
Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Zwar stellen sie im Fall einer möglichen Haftung keinen Freibrief dar. Aber wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen.
In diesem Kontext erscheint mir der von Klara Geywith im Interview (LdN393) beworbene Gebäudetyp E noch sinnfreier.
Wie genau hilft denn dieses Papier, wenn die Einhaltung von Normen gar nicht bindend ist? Geht es nur darum Vertragspartner in der Privatwirtschaft zu ermuntern nicht den „Best-of-the-Best“ Standard zu realisieren?
Da scheint mir dieser Vorstoß wenig sinnvoll, denn in der Vergangenheit konnten die Bauträger ja aufgrund der Marktlage verkaufen was sie wollten. Jetzt wo das Geld weniger wird, müssten sich ja eigentlich langsam wieder einfacher Bauweisen durchsetzen, oder?
Nichtsdestotrotz schaffe ich es nicht ganz die Rolle des DIN einzuordnen und mein Problem damit verständlich zu artikulieren:
- Einerseits sind die Normen nicht bindend, aber wenn mal was passiert dann kommt man als Planer in große Schwierigkeiten wenn man sich nicht daran gehalten hat.
- Andererseits schützt einen die Anwendung einer Norm nicht davor wenn mal was passiert. Ich arbeite in einem Maschinenbaukonzern und in einer Produktsicherheitsschulung wurde uns dieser Fall vom Oberlandesgericht Hamm, I-21 U 14/08 präsentiert (Triggerwarnung: Verbrennung):
Ein Hersteller von Grillanzünderflaschen wurde nach einem Unfall zu Schmerzensgeld und zum Tragen aller aus dem Unfall folgenden Kosten verurteilt, obwohl der Verschluss der Flasche genau nach DIN ausgeführt war. In dem Prozess hat ein Sachverständiger die Mangelhaftigkeit des Verschlusses (und damit der Norm) „eindrucksvoll demonstriert“.
Warum haftet in so einem Fall nicht das DIN?