Deutschland ist bei der Sprengung der Ostsee-Pipeline womöglich Geschädigter eines völkerrechtswidrigen Angriffs seines Verbündeten geworden. Aber wird sich Deutschland hier auf das Völkerrecht berufen?
2022 wurden die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee zerstört. Ein Sabotageakt an kritischer Infrastruktur – in der ausschließlichen Wirtschaftszone souveräner Staaten. WSJ-Journalist Bojan Pancevski hat die Sache sehr umfangreich recherchiert, gerade erscheint sein Buch dazu, er war bei Markus Lanz, bei Ronzheimer ist er eh ständig. Spannende Sache. Kann man nachlesen, nachhören, nachschauen.
Die Operation wurde laut Pancevskis Rechereche auf höchster ukrainischer Führungsebene, durch Präsident Selenskyj und den damaligen Oberbefehlshaber General Saluschtschnyj genehmigt.
Wenn es stimmt, dass die Regierung Selenskyj in die Operation eingeweiht war oder sie beauftragt hat, hätte die Ukraine kritische Infrastruktur seines Verbündeten Deutschland zerstört – ohne dessen Wissen, ohne dessen Zustimmung, außerhalb jedes völkerrechtlichen Rahmens. Pipelines, die durch die ausschließliche Wirtschaftszone souveräner Staaten verlaufen, genießen völkerrechtlichen Schutz.
Die Bundesregierung mahnt das Völkerrecht ein – gegenüber Russland, Israel, China, manchmal gegenüber den USA . Das Völkerrecht wird dabei nicht als flexibles Instrument präsentiert, sondern als universelles Fundament. Und genau deshalb ist politisches Schweigen im Fall Nord Stream inkonsistent und strukturell unehrlich, wenn staatliche Akteure dahinterstecken (und ein privater Tauchclub wird’s wohl nicht gewesen sein).
Kann Deutschland glaubwürdig für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten, wenn es einen massiven Verstoß gegen eben diese Ordnung – mit sich selbst als Geschädigtem – stillschweigend hinnimmt? Wer das Völkerrecht nur dann einfordert, wenn es geopolitisch nützt, macht es zum Instrument, heißt es doch immer – auch in der Lage der Nation.
Wären die Pipelines intakt geblieben, hätte in Teilen der deutschen Wirtschaft und Politik die Versuchung bestanden, trotz des Krieges russisches Gas zu importieren. Diese Versuchung war nicht abstrakt: Deutschland hatte Nord Stream noch unter unmittelbarer Kriegsgefahr fertiggestellt, unter Schröder und Merkel war die Energieabhängigkeit von Russland systematisch vertieft worden. Die Ukraine hatte gute Gründe, anzunehmen, dass Deutschland im Zweifelsfall seine wirtschaftlichen Interessen über ukrainische Sicherheitsinteressen stellen könnte.
Aber die ukrainische Logik, Deutschland vom russischen Gashahn zu lösen, ist keine Rechtfertigung. Die Logik kennt keine natürliche Grenze: Mit dem gleichen Argument ließen sich Kraftwerke, Hafenanlagen oder Verkehrsinfrastruktur zerstören, wenn ein Verbündeter der Überzeugung ist, der andere würde sonst eine für ihn schädliche Politik betreiben. Die Zerstörung der Pipelines war, sofern die Ukraine dafür verantwortlich ist, ein Eingriff in die Selbstbestimmung Deutschlands.
Die politischen Entscheidungen der Ära Schröder und Merkel waren strategisch keine Glanzleistung – das ist ja weitgehend Konsens (zumindest außerhalb der AfD). Nord Stream noch nach dem Beginn des Donbass-Konflikts 2014 weiterzubauen war ein Fehler. Die Deutschen hatten wohl trotzdem das Recht, politisch zu irren.
Die politische Reaktion auf die Sprengung war in Deutschland von Beginn an eigentümlich gedämpft. Um die Pipelines trauern heute vermutlich vor allem Gerhard Schröder und die AfD.
Aber alle Argumente gegen die Pipelines sind keine Rechtfertigung für die Sabotage, sondern eine Rationalisierung. Das ist ein Unterschied: Man kann ein Ergebnis gutheissen und den Weg dorthin ablehnen.
Oder anders gefragt: Fände die Öffentlichkeit es okay, wenn die Ukraine TurkStream gesprengt hätte – die Pipeline, die über das Schwarze Meer und die Türkei nach Österreich führt? TurkStream versorgt Haushalte, die Zerstörung wäre unmittelbar spürbar gewesen. Der Unterschied liegt nicht im Prinzip, sondern im Ergebnis. Und wer ein Prinzip nur dann anerkennt, wenn ihm das Ergebnis gefällt, hat kein Prinzip.
Wenn Deutschland die Nord Stream Sprengung de-facto duldet, ist das ein spannender Fall: Bündnispartner dürfen die Infrastruktur anderer Bündnispartner zerstören, wenn sie ihre eigenen Sicherheitsinteressen für wichtig genug halten – und wenn der Geschädigte in einer Position ist, in der er sich eine Konfrontation nicht leisten kann? Das wäre keine Bündnislogik. Das ist die Logik des Stärkeren, die sich von jener, gegen die man kämpft, strukturell kaum unterscheidet.
Deutschland trägt gegenüber der Ukraine eine historische Schuld, und die Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression ist richtig. Beides stimmt, aber sollte man völkerrechtliche Verstöße nicht trotzdem beim Namen nennen? Andernfalls wäre das Völkerrecht kein Fundament. Das Völkerrecht nur dort anzuwenden, wo es gerade passt, ist prinzipienlos.
