Nord Stream: Macht Deutschland das Völkerrecht geltend?

Deutschland ist bei der Sprengung der Ostsee-Pipeline womöglich Geschädigter eines völkerrechtswidrigen Angriffs seines Verbündeten geworden. Aber wird sich Deutschland hier auf das Völkerrecht berufen?

2022 wurden die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee zerstört. Ein Sabotageakt an kritischer Infrastruktur – in der ausschließlichen Wirtschaftszone souveräner Staaten. WSJ-Journalist Bojan Pancevski hat die Sache sehr umfangreich recherchiert, gerade erscheint sein Buch dazu, er war bei Markus Lanz, bei Ronzheimer ist er eh ständig. Spannende Sache. Kann man nachlesen, nachhören, nachschauen.

Die Operation wurde laut Pancevskis Rechereche auf höchster ukrainischer Führungsebene, durch Präsident Selenskyj und den damaligen Oberbefehlshaber General Saluschtschnyj genehmigt.

Wenn es stimmt, dass die Regierung Selenskyj in die Operation eingeweiht war oder sie beauftragt hat, hätte die Ukraine kritische Infrastruktur seines Verbündeten Deutschland zerstört – ohne dessen Wissen, ohne dessen Zustimmung, außerhalb jedes völkerrechtlichen Rahmens. Pipelines, die durch die ausschließliche Wirtschaftszone souveräner Staaten verlaufen, genießen völkerrechtlichen Schutz.

Die Bundesregierung mahnt das Völkerrecht ein – gegenüber Russland, Israel, China, manchmal gegenüber den USA . Das Völkerrecht wird dabei nicht als flexibles Instrument präsentiert, sondern als universelles Fundament. Und genau deshalb ist politisches Schweigen im Fall Nord Stream inkonsistent und strukturell unehrlich, wenn staatliche Akteure dahinterstecken (und ein privater Tauchclub wird’s wohl nicht gewesen sein).

Kann Deutschland glaubwürdig für eine regelbasierte internationale Ordnung eintreten, wenn es einen massiven Verstoß gegen eben diese Ordnung – mit sich selbst als Geschädigtem – stillschweigend hinnimmt? Wer das Völkerrecht nur dann einfordert, wenn es geopolitisch nützt, macht es zum Instrument, heißt es doch immer – auch in der Lage der Nation.

Wären die Pipelines intakt geblieben, hätte in Teilen der deutschen Wirtschaft und Politik die Versuchung bestanden, trotz des Krieges russisches Gas zu importieren. Diese Versuchung war nicht abstrakt: Deutschland hatte Nord Stream noch unter unmittelbarer Kriegsgefahr fertiggestellt, unter Schröder und Merkel war die Energieabhängigkeit von Russland systematisch vertieft worden. Die Ukraine hatte gute Gründe, anzunehmen, dass Deutschland im Zweifelsfall seine wirtschaftlichen Interessen über ukrainische Sicherheitsinteressen stellen könnte.

Aber die ukrainische Logik, Deutschland vom russischen Gashahn zu lösen, ist keine Rechtfertigung. Die Logik kennt keine natürliche Grenze: Mit dem gleichen Argument ließen sich Kraftwerke, Hafenanlagen oder Verkehrsinfrastruktur zerstören, wenn ein Verbündeter der Überzeugung ist, der andere würde sonst eine für ihn schädliche Politik betreiben. Die Zerstörung der Pipelines war, sofern die Ukraine dafür verantwortlich ist, ein Eingriff in die Selbstbestimmung Deutschlands.

Die politischen Entscheidungen der Ära Schröder und Merkel waren strategisch keine Glanzleistung – das ist ja weitgehend Konsens (zumindest außerhalb der AfD). Nord Stream noch nach dem Beginn des Donbass-Konflikts 2014 weiterzubauen war ein Fehler. Die Deutschen hatten wohl trotzdem das Recht, politisch zu irren.

Die politische Reaktion auf die Sprengung war in Deutschland von Beginn an eigentümlich gedämpft. Um die Pipelines trauern heute vermutlich vor allem Gerhard Schröder und die AfD.

Aber alle Argumente gegen die Pipelines sind keine Rechtfertigung für die Sabotage, sondern eine Rationalisierung. Das ist ein Unterschied: Man kann ein Ergebnis gutheissen und den Weg dorthin ablehnen.

Oder anders gefragt: Fände die Öffentlichkeit es okay, wenn die Ukraine TurkStream gesprengt hätte – die Pipeline, die über das Schwarze Meer und die Türkei nach Österreich führt? TurkStream versorgt Haushalte, die Zerstörung wäre unmittelbar spürbar gewesen. Der Unterschied liegt nicht im Prinzip, sondern im Ergebnis. Und wer ein Prinzip nur dann anerkennt, wenn ihm das Ergebnis gefällt, hat kein Prinzip.

Wenn Deutschland die Nord Stream Sprengung de-facto duldet, ist das ein spannender Fall: Bündnispartner dürfen die Infrastruktur anderer Bündnispartner zerstören, wenn sie ihre eigenen Sicherheitsinteressen für wichtig genug halten – und wenn der Geschädigte in einer Position ist, in der er sich eine Konfrontation nicht leisten kann? Das wäre keine Bündnislogik. Das ist die Logik des Stärkeren, die sich von jener, gegen die man kämpft, strukturell kaum unterscheidet.

Deutschland trägt gegenüber der Ukraine eine historische Schuld, und die Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression ist richtig. Beides stimmt, aber sollte man völkerrechtliche Verstöße nicht trotzdem beim Namen nennen? Andernfalls wäre das Völkerrecht kein Fundament. Das Völkerrecht nur dort anzuwenden, wo es gerade passt, ist prinzipienlos.

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Das hatten wir in einigen alten Threads schon öfter mal diskutiert.

Meine Position ist dabei unverändert:

Nordstream hat Russlands Kriegskasse mit Milliardengewinnen versorgt und Deutschland in der Abhängigkeit von Russland gehalten. Hätte Deutschland Eier gehabt, hätte es von sich aus - wie es auch zeitweise gefordert wurde - die Pipeline stillgelegt. Hat man leider nicht.

Das führte nun dazu, dass die Ukraine die Pipeline berechtigt als Gefahr für ihre Existenz gesehen hat - nicht nur als „eigene Sicherheitsinteressen“, sondern eine ganze Stufe höher angesiedelt.

Rechtlich ist so ein Fall interessant. Mächtige Staaten wie die USA würden schlicht mit Embargos und Sanktionen arbeiten. Die Ukraine hat diese Möglichkeit der „wirtschaftlich-rechtlichen Selbstverteidigung“ nicht.

Übertragen auf das einfache Straf- und Zivilrecht sehe ich hier bei der Ukraine einen rechtfertigen, mindestens aber einen entschuldigenden Notstand. Es ist der Ukraine einfach nicht zuzumuten, zuschauen zu müssen, wie Russland Milliarden in seine Kriegskasse spült. Ein Angriff auf diese zweifelsohne kriegswichtige Infrastruktur in Russland wäre zweifelsohne legitim gewesen, aber die Schwachstelle lag eben in internationalen Gewässern, nicht auf russischem Boden.

Ich bin daher klar dafür, hier keine völkerrechtlichen Konsequenzen gegenüber der Ukraine anzustreben. Zumal das eh sinnlos ist: Wir sind aktuell bemüht, die Ukraine vor einem Staatsbankrott zu retten, und sind bereit, dafür große Mengen an Geld zu mobilisieren. Was bringt es also, im Gegenzug nun Reparaturen zu fordern, die nur dazu führen, dass wir ein Linke-Hosentasche-Rechte-Hosentasche-Geschäft vollziehen müssten?!?

Insofern bin ich für die Anerkennung des zumindest entschuldigenden Notstandes für die Ukraine - ein Land, welches in Folge eines ungerechtfertigten Angriffskrieges in seiner Existenz bedroht ist, ist es zu entschuldigen, Schritte einzuleiten, welche der Sicherung der eigenen Existenz dienen. Die Ukraine hat es erst diplomatisch versucht, mehr kann man hier nicht verlangen.

Erstmal gibt es kein Bündnis zwischen der Ukraine und Deutschland. Wir sind nicht verpflichtet, der Ukraine zu helfen, zumindest nicht völkerrechtlich oder gar vertragsrechtlich, sondern allenfalls moralisch. Rückschlüsse auf Bündnisfälle zu schließen wäre daher falsch. Rückschlüsse sind eher auf andere Fälle zu ziehen, in denen Staaten aktiv in ihrer Existenz bedroht sind. Und ja, in solchen Fällen bin ich bereit, Staaten das Recht zu geben, unbeteiligte Dritte zu einem gewissen Grat in Mitleidenschaft zu ziehen, so lange dabei keine unbeteiligten Menschen getötet werden. Wenn der Iran daher als Reaktion auf den Angriffskrieg der USA die Straße von Hormus dicht macht und uns damit wirtschaftlich schädigt ist das ein vergleichbarer Fall, bei dem ich, wie ich in anderen Threads schon schrieb, dem Iran daraus auch keinen Vorwurf machen kann. Und wenn ich einem Schweine-Regime wie dem Iran schon keinen Vorwurf machen kann, gilt das erst Recht für Russland.

TL;DR:
Opfer eines existenzbedrohenden Angriffskrieges mögen keine „Rechte“ haben („gerechtfertigter Notstand“), unbeteiligte anzugreifen, es ist aber allgemein zu „entschuldigen“ („entschuldigender Notstand“), da von keinem Staat, der Opfer einen Angriffskrieges ist, verlangt werden kann, die eigene Existenz durch Untätigkeit maßgeblich zu gefährden. Implikationen ergeben sich daraus für andere Fälle nur dann, wenn es sich um Angriffskriege handelt.

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Die Frage lässt sich sehr einfach beantworten: Ja.

Als Geschädigter freiwillig auf ein Verfahren und Restitution zu verzichten ist eine legitime politische Entscheidung, die das Völkerrecht nicht schwächt. Dafür kann es ja (wie jetzt im Falle Deutschlands und Nordstream) auch sehr gute Gründe geben.

Deutschland hätte sich völkerrechtlich auch nicht mit Polen auf die Anerkennung der Oder-Neiße Linie einigen müssen. Haben wir aber, was politisch auch absolut die richtige Entscheidung war, auch wenn es die Grenzen zu Deutschlands Nachteil festgeschrieben hat. Ich würde argumentieren, dass dies das Völkerrecht sogar gestärkt hat.

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NS1 gehört mehrheitlich, NS2 komplett Russland. War es überhaupt ein Angriff auf Deutschland?

Sind kriegswirtschaftlich relevante Industrieanlagen keine legitimen Ziele?

Wenn Scholz Eier hätte, würde er sagen: war abgesprochen.

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Ich positioniere mich mal in der Mitte. Ich würde eine juristische Aufarbeitung und eine Entschuldigung der Ukraine befürworten. Schon allein damit nicht immer weiter Leute mit der Verschwörungstheorie hausieren gehen können, dass letztlich doch Russland dahinter steckt.

Ich würde mir dann eine offizielle Entschuldigung der Ukraine wünschen, vor allem dafür, den Verdacht immer wieder gegen Russland gedreht zu haben und auf dieser Basis auf eine stärkere Involvierung Europas gedrängt zu haben. Außerdem muss auch der Ukraine klar gewesen sein, dass Europas Fähigkeit die Ukraine zu unterstützen mit dauerhaft weniger Energie nicht steigen wird. Panzerstahl produziert man nicht mit Fahrraddynamos. Daher halte ich die Sprengung für einen strategischen Fehler, denn Energieimporte ermöglichen eine riesige Veredelung zu viel wertvolleren Produkten.

Für die Entschuldigung sollte dann aber auf alle Formen der Reparation verzichtet werden. Uneins bin ich mir allerdings bei dem Umgang mit den Tätern. Für mich sind das ebenso Verbrecher wie Menschen die Kabelbrücken anzünden, um vermeintliche Bonzen zu ärgern. Wenn sie offizielle Soldaten waren, fine. Da gelten andere Regeln. Aber wenn es tatsächlich Zivilisten waren, dann hoffe ich auf eine Forderung nach Auslieferung, politische Konsequenzen gegenüber Polen für die Blockade der Aufklärung und eine empfindliche Freiheitsstrafe.

Letztendlich haben wir nach Hersch nun einen zweiten Journalisten, der behauptet, er hätte besser gearbeitet als die offiziellen Ermittler und die Lösung.
In meinen Augen gilt, wie in anderen Fällen auch, die Unschuldsvermutung, bis die offiziellen Ermittlungen abgeschlossen sind.

Auch eine Frage, die man da nicht unberücksichtigt lassen darf.

Gehen wir davon aus, es wird nachgewiesen, dass die ukrainische Führung das angeordnet hat und dass es ein Angriff auf deutsche Infrastruktur war und damit völkerrechtlich ein Verbrechen…
…dann muss die Ukraine natürlich die politische Verantwortung dafür übernehmen. Reparationen wird es nicht geben, das Land liegt ja zur Hälfte in Schutt und Asche. Wenn Geld fließt, fließt es von der EU nach Deutschland und von da in die Ukraine. Alles andere wäre eine Überraschung.

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Mal zu den Fakten, wenn mich meine Erinnerung nicht trügen:

Nach aktuellem Ermittlungsstand spricht vieles dafür, dass ein kleines ukrainisches Kommando die Nord‑Stream‑Pipelines gesprengt hat, vermutlich mit Unterstützung ukrainischer Militär‑ oder Geheimdienstkreise. Die deutschen Ermittler haben mehrere mutmaßliche Täter identifiziert und Haftbefehle erwirkt; der Bundesgerichtshof schreibt die Tat mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ einem ukrainischen Team zu.

Nicht gesichert ist hingegen, dass die zivile Staatsführung um Selenskyj den Anschlag politisch beschlossen oder bewusst durchgewinkt hat – hier gibt es widersprüchliche Berichte und bislang keinen allgemein anerkannten „Smoking Gun“.

Pancevski hat die ukrainische Täterschaft mit vielen Details stark untermauert, aber seine Schlussfolgerungen zur persönlichen Rolle Selenskyjs sind bisher politisch und journalistisch umstritten, schon gar nicht gerichtsfest belegt.

Auch vor diesem Hintergrund ist es für eine Bundesregierung schwierig, auf völkerrechtlicher Basis zu intervenieren.

Zumal zu ein kleines aber wichtiges Detail aus seiner Recherche auslässt: Laut Pancevksi habe Selenskyj zunächst zugestimmt und später unter US‑Druck einen Stopp befohlen, der dann vom Militär ignoriert worden sei.

Mit Verlaub, aber Seymour Hershs Geschichte, die mithilfe sogenannter Open-Source-Intelligence (OSINT), also mit öffentlich verfügbaren Daten in kürzester Zeit als Märchen enttarnt werden konnte, ist glaube ich nicht mit Pancevskis Recherchen zu vergleichen. Und das sage ich als jemand, der bis zuletzt an der Segelboot-Theorie gezweifelt hat, wie man in unzähligen Threads hier nachlesen kann.
Ich habe mir jetzt eine ausführliche Darstellung seiner Recherchen von Pancevski angehört und es war das erste Mal, dass er jene Punkte - aus meiner Sicht - hinreichend glaubwürdiug dargestellt hat, die mich bisher immer so haben zweifeln lassen. Ich halte die Version nun für möglich, aber zu 100 Prozent überzeugt bin ich noch immer nicht. Ich werde auf jeden Fall demnächst Pancevskis Buch dazu lesen und auch das andere zum Thema, „Die Sprengung“ von Oliver Schröm und Ulrich Thiele. Beide sollen sich ja in ihrer Darstellung relativ einig sein, bis auf einen Punkt: War Selenskyij eingeweiht oder nicht. Pancevski sagt ja, die anderen beiden nein.
Angenehm (und zugleich glaubwürdig) an Pancevskis Darstellung finde ich, dass er kein Bild von einheitlichen Akteuren zeichnet („die“ Ukraine, „die“ CIA etc.) sondern oft das teils eigenwillige, teils sehr strategische und teils widersprüchliche Handeln Einzelner beschreibt. Das kann zumindest theoretisch alles völlig ausgedacht sein, aber die Detailtiefe hat mich ehrlich gesagt schon beeindruckt.

Ich wäre sehr vorsichtig, hier von einem weitgehenden Konsens zu sprechen. Neben der AfD und ihren Wählern sind auch BSW und zumindest Teile von SPD & Linkspartei nebst jeweiligem Umfeld, aber auch bestimmte Zweige der Industrie keineswegs der Ansicht, dass es ein Fehler war, vermeintlich „billiges Gas“ aus Russland zu beziehen. Wäre ja auch ein Wunder, denn schließlich war dies bis 2022 mehr oder weniger der Konsens (abgesehen von den Grünen und einigen Einzelpersonen in anderen Parteien) - und zwar auch weit nach Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine 2014. Das plötzliche „Umdenken“ 2022 ist für mich eher rätselhaft.
Was Pancevski in dem Gespräch nur andeutet und wovon ich mir in den beiden Büchern mehr erhoffe, ist tatsächlich die Haltung der Bundesregierung. Seiner Darstellung nach galt Deutschland zumindest als Wackelkandidat, aber auf keinen Fall als Unterstützer oder Verbündeter, als die Aktion geplant wurde. Er behauptet auch, dass die Biden-Administration Scholz zu einiger militärischer Unterstützung für die Ukraine regelrecht drängen musste.

Was die juristische Dimension angeht, reden wir eh über ungelegte Eier, sprich: Solange es kein Urteil gibt, gibt es eh keine Handlungsgrundlage. Und wenn es das irgendwann gibt, wird es sowieso von der politischen Lage in Deutschland, aber auch in der Ukraine abhängen, inwieweit das diplomatische oder völkerrrechtliche Konsequenzen haben wird. Die Vorstellung, dass Deutschland quasi um des Rechts willen völlig unabhängig von den eigenen politischen Interessen die Umsetzung von Rechtsnormen verfolgt, finde ich jedenfalls einigermaßen absurd.
[Edit: Tippfehler]

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Die rechtliche Einschätzung muss unter Berücksichtigung der Chronologie der Ereignisse überraschen. Unmittelbar nach dem Ausbruch des Ukraine Krieges hat Bundeskanzler Scholz am 22. Februar 2022 das Zertifizierungsverfahren für die bereits fertiggestellte Pipeline Nord Stream 2 gestoppt. Dies war die offizielle Erklärung, dass Deutschland diese neue Verbindung nicht in Betrieb nehmen wird. Am 31. August 2022 wurden die Gaslieferungen dann komplett eingestellt.

Bis dahin hatte Deutschland über 900.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen und den inländischen Bürgergeld Empfängern gleichgestellt. Parallel dazu erfolgte eine großzügige, militärische Unterstützung.

Obwohl zu diesem Zeitpunkt kein Gas mehr floss, soll ein rechtfertigt in der Notstand für die Sprengung bestanden haben?

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Das ist auch nur die halbe Wahrheit.

Zur Wahrheit gehört es auch, dass es Russland war, das unter relativ offenkundig vorgeschobenen Gründen die Gaslieferung eingestellt hatte, um Deutschland unter Druck zu setzen. Und das hätte funktioniert: Russland hätte irgendwann wieder Gas geliefert, im Subtext aber mitklingen lassen, dass es doch schade wäre, wenn der Gasfluss mal wieder für längere Zeit ausfallen würde. Und diese Erpressung Deutschlands durch Russland ist genau das existenzielle Risiko für die Ukraine. Russland wollte Nordstream hebeln, um Deutschlands Unterstützung für die Ukraine zu bremsen. Die Ukraine hat das nicht zugelassen. That’s fair.

Inwiefern deine Seitenhiebe gegen Migration und Bürgergeld-Bezug für Migranten hier etwas zur Sache tun, ist mir schleierhaft, beziehungsweise es ist durch deine politische Agenda erklärbar, hat aber nichts mit der Sache zu tun.

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Zum damaligen Zeitpunkt hatte Russland die Gaslieferungen längst weitgehend eingestellt.

Ich denke, von allen Ländern, die es jemals in der Menschheitsgeschichte gegeben hat, ist Deutschland ziemlich genau das letzte, das wegen irgendwas Reparationen von anderen verlangen sollte. Wir sind dermaßen billig aus dem Zweiten Weltkrieg gekommen, da sind wir zu äußerster Großzügigkeit verpflichtet, denke ich.

Die Mitte zwischen welchen Positionen soll dieser Beitrag darstellen?

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Ich habe das nochmal ein wenig nachrecherchiert:

NS1 gehört zu 51% Gazprom, welches wiederum mehrheitlich im Besitz des russischen Staates ist (50% plus 1 Aktie).

NS2 gehört 100% Gazprom.

Es gab insgesamt vier Explosionen, die alle in Dänemarks ausschließlicher Wirtschaftszone (also nicht den Hoheitsgewässern) stattgefunden haben.

Russland und die Ukraine befanden sich zum Zeitpunkt des Angriffs auf die Pipelines im Kriegszustand (dabei ist egal, wie die jeweiligen Beteiligten den Zustand nennen. Krieg wird völkerrechtlich funktional definiert).

Ich bin kein Jurist, beschäftige mich aber immer wieder mit Kriegs- und Völkerrecht. Nach meiner Einschätzung gibt es hier völkerrechtlich keinerlei Handhabe gegen die Ukraine, selbst wenn eine staatliche Beteiligung zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

Die Zerstörung der Pipelines ist eine legitime Kriegshandlung. Das wäre meiner Meinung nach selbst dann der Fall, wenn der russische Staat ausschließlich durch Steuern und Abgaben vom Gasexport profitieren würde. Tatsächlich ist der Staat aber sogar Eigentümer der Pipelines.

Weder Deutschland noch irgendein anderer Staat wurde in seinen hoheitlichen Rechten verletzt, da die Explosionen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Dänemarks stattgefunden haben. Dort hat Dänemark aber keine Gebietshoheit, es ist nicht das “Territorium” Dänemarks. Dänemark hätte nur dann eine Handhabe gegen die Ukraine, wenn konkrete Dänische Interessen verletzt worden wären (Tod von dänischen Staatsangehörigen, Beeinträchtigung der ökonomischen Nutzbarkeit von Fischbeständen oder Bodenschätzen). Das scheint mir hier nicht der Fall zu sein.

Deutschland hat erstmal überhaupt keine Ansprüche unter Kriegs- oder Völkerrecht. Relevant ist höchstens deutsches Straf- und Zivilrecht, weil deutsche Unternehmen an einer der Pipelines beteiligt sind. Da es sich völkerrechtlich um einen legitimen Angriff gehandelt hat, dürfte Deutschland auch keine volkswirtschaftlichen Schäden geltend machen können. Es war ja unsere Entscheidung, mit Russland Geschäfte zu machen, zumal die Gaslieferungen zum Zeitpunkt des Angriffs schon eingestellt waren, die Angriffe also nicht zu einer Veränderung geführt haben.

Insofern ist schon die eingehende Behauptung dieses Threads völlig falsch:

“Deutschland” (als souveräner Staat) wurde weder geschädigt, noch Opfer eines völkerrechtswidrigen Angriffs. Die wirtschaftlichen Interessen deutscher Unternehmen wurden verletzt, aber eben im Rahmen eines vom Kriegs- und Völkerrecht legitimierten Angriffs der vorkommen kann, wenn man mit einem Kriegstreiber Geschäfte macht – wenn die Ukraine denn tatsächlich verantwortlich war.

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Ich denke, das macht die Position der Ukrainer (wenn sie es denn waren) eher stärker und nicht schwächer. Einer der drei Anklagepunkte ist ja Verstoß gegen §88 StGB Verfassungsfeindliche Sabotage. Da steht im Gesetz:

Wer … absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen …

  1. Unternehmen oder Anlagen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Licht, Wärme oder Kraft dienen oder sonst für die Versorgung der Bevölkerung lebenswichtig sind,…

ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Anklagepunkt hat jetzt 3 Probleme:

  1. Der Tatort liegt in internationalen Gewässern. Das Gesetz bezieht sich aber ausdrücklich auf Taten „im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes“ das ist das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Wenn man argumentiert, dass der Ort des Erfolgseintritts der Tat ja die Bundesrepublik gewesen und Punkt 1 dadurch erfüllt sei, dann müsste man zeigen, dass die Versorgung der Bevölkerung durch den Anschlag mindestens erheblich beeinträchtigt wurde. Wenn das Gas aber schon vorher nicht floss, ist das zu verneinen.
  3. Der Paragraf ist nur anwendbar, wenn sich die Tat „absichtlich gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik“ wendet. Wenn aber die Bundesregierung zu dem Zeitpunkt schon klargemacht hat, dass die Pipeline nie in Betrieb genommen würde, entfällt das auch.

Ich denke, das muss ein klarer Freispruch werden.

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Zum damaligen Zeitpunkt wusste man nicht, wie lange der Krieg dauern wird und ob die Pipeline für Lieferungen nach dem Krieg in Anspruch genommen soll. Ist es bei dieser Sachlage wirklich unter dem Gesichtspunkt eines rechtfertigenden Notstandes in Ordnung gegen den Willen eines Landes, das zudem die eigene Bevölkerung massiv unterstützt und gigantische Summen Militärhilfe leistet, Teile von dessen Infrastruktur in die Luft zu sprengen? Ich glaube schon, dass es im Zusammenhang mit der Zubilligung eines rechtfertigenden Notstandes eine Rolle spielt, ob es sich bei dem Land, dessen Infrastruktur ich in die Luft gesprengt werden soll, um einen Drittstaat handelt, zu dem man keinerlei Beziehungen unterhält, oder ob dieses Land, die eigene Bevölkerung massiv unterstützt und darüber hinaus noch Militärhilfen leistet. Is that really fair?

Zudem hat Deutschland im Zweifelsfall immer alles dafür getan, entsprechende Entschädigungszahlungen oder Reparationen oder auch nur dahingehende rechtliche Ansprüche so weit es geht abzuwehren - egal ob von anderen Staaten oder von zivilen Opfern bzw. deren Angehörigen. Auch dafür kann man das Völkerrecht nämlich prima nutzen.

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Ja, ist es, denn die Ukraine war damals vielleicht sogar noch stärker als Heute direkt in ihrer Existenz gefährdet. Wie gesagt: Ich billige selbst dem Scheißregime des Irans zu, im Rahmen eines entschuldigenden Notstandes die Straße von Hormus dicht zu machen, es wäre absolut inkonsequent, wenn ich der Ukraine nicht zubilligen würde, eine Pipeline zu sprengen. Ein Staat, der um seine Existenz kämpft (egal, wie man zu dessen Regierung oder System steht!) wird alles unternehmen, um die eigene Existenz zu sichern. Ebenso wie wir von einem Menschen nicht verlangen können, sehenden Auges in den Tod zu gehen, können wir das auch von einem Staat nicht - es sei denn, er ist selbst an der Situation Schuld. Das ist ein Opfer eines Angriffskrieges aber per Definition nicht.

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Agree. Aber hätte das auf Dauer gegolten? Selbst wenn Russland Deutschland irgendwann wieder beliefert hätte (wovon man sicher ausgehen hätte können, denn sonst gäbe es für Russland kein Druckmittel) hätte Deutschland diese Veredelungsgewinne des Gases für Güter investieren können, die der Ukraine helfen. Gleiches gilt auch für alle anderen europäischen Länder, die unter der Gasmangellage litten.

Ich nehme an du bist in der BRD aufgewachsen. Ich denke das ist nur die halbe Wahrheit und zeigt mal wieder wie selbstbezogen die Geschichte im Westen gesehen wird.

Die Mitte zwischen „Juristische Klärung, ach wozu denn? Solange wir nichts sicher wissen können wir im Zweifel weiter auf Putin zeigen!“ und „Kriecht zu Kreuze ihr Wichte und zahlt uns jeden Penny zurück.“.

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Der Stopp erfolgte durch das Wirtschaftsministerium. Das nur der Vollständigkeit halber.

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Beide deutsche Staaten bzw. vor 1949 die SBZ haben Reparationen in erheblichem Umfang geleistet. Im Osten vor allem materieller Art (etwa durch massive Demontagen) und im West vor allem durch Geldzahlungen und Warenlieferungen. Das ändert aber nichts daran, dass diese Leistungen beider deutscher Staaten a) höchst selektiv und politischen Zielen untergeordnet waren, b) zeitlich gesehen häufig schnell endeten und dass c) beide deutsche Staaten von ihrer Einbindung in die jeweiligen Machtblöcke im Kalten Krieg unter dem Strich massiv profitiert haben. Zudem standen die Belastungen in keinem Verhältnis zu den massiven Schäden, die Deutschland bis zu seiner bedingungslosen Kapitulation angerichtet hat, weder rechtlich, finanziell oder ökonomisch und erst recht nicht wenn es um so etwas wie Menschlichkeit geht - ganz abgesehen davon, dass weder Geld noch Sonntagsreden millionenfachen Massenmord in irgendeiner Weise ungeschehen machen.
Und was die Selbstbezogenheit angeht, nehmen sich die Begriffe „Wiedergutmachung“ (West) und „Antifaschismus“ (Ost) aus meiner Sicht nicht viel.

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Ohne den Thread derailen zu wollen, bezogen auf Fläche, Wirtschaftskraft oder Bevölkerungszahl sind die Reparationszahlungen von Ost und West kaum gleichzusetzen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dazu Quellen zitiert. Danach liegt die Belastung der SBZ/DDR durchweg höher und das bei geringerer Belastbarkeit.

Die Sowjetunion hat zwar immer wieder auch Reparation von der BRD gefordert, aber beschützt vom großen Bruder aus der USA gab es stets nur den Mittelfinger.

Manche Untersuchungen gehen laut Prof. Epkenhans, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr von bis zu 99 Mrd $ aus, die die SBZ/DDR geleistet habe.

Umgerechnet auf heute sind 16 Mrd. $ 1938, heute rund 400 Mrd. $ Reparationen. Im Vergleich zur enormen Schneise aus Tod und Verwüstung ist das tatsächlich sicher nicht viel. Aber es ist eine Lektion des Versailler Vertrags, dass zu harte Reparationsforderungen nur zu einem nächsten Krieg führen werden.

Gemessen an volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und der gesamten Reparationssumme hat der Osten definitiv die Hauptlast getragen. Das sollte berücksichtigt werden, wenn davon gesprochen wird, Deutschland sei günstig weggekommen.

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