Das ist das, worauf ich mich beziehe. Irgendwelche anderen Konzepte, die vielleicht Kapitalerträge und Mieteinnahmen zusammenfassen und mit einem höheren Freibetrag ausstatten, der dann auch für GKV-Beiträge zählen könnte, kann man ebenfalls diskutieren.
Ändert aber erstmal nichts daran, dass Konzerne (noch weitere) Vorteile bei der Vermietung bekommen und ich das für problematisch halte.
Die beschriebene Lösung geht in meinen Augen nur so an die Vermögensverteilung ran, das Ultravermögende Vorteile bekommen und die, die ein bisschen mehr haben als von der Hand in den Mund zu leben, zur Kasse gebeten werden. Auf so ein Antasten kann ich gerne verzichten.
Ich wäre für Ausweitung auf alle Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige, Abschaffung der PKV und Steuerzuschüsse, um die Beiträge bei 12% zu deckeln. Finanziert durch Erbschafts-/Vermögenssteuer und höhere Unternehmenssteuern.
Gleichzeitig würde ich vom gewinngetriebenen Gesundheitssystem wegkommen wollen. Krankenhäuser gehören in meinen Augen in öffentliche Hand.
Ist wahrscheinlich trotzdem alles zu einfach gedacht…
Das ist doch Quatsch. Krankenversicherung würde doch nicht auf die Kaltmiete fällig, sondern auf das, was übrigbleibt, nachdem Finanzierungs- und Modernisierungskosten abgezogen sind.
Konzern und Privatvermieter bleiben völlig gleichgestellt: Solange der Konzern seine Gewinne reinvestiert und nicht ausschüttet, fällt keine Krankenversicherung an. Wenn er ausschüttet, muss der Anteilsinhaber auf den ausgeschütteten Gewinn auch Krankenversicherung zahlen. Was wäre die Begründung, Menschen, die von Vermietung leben, nicht an den Kosten der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu beteiligen? Dass sie ihre Einnahmen auch haben, während sie krank sind? Ne. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist das sinnvollste, und wer Einnahmen hat, ist leistungsfähig.
Schwierig könnte es werden, wenn das Geld ins Ausland geht, und nicht klar ist, ob der Zahlungsempfänger mit einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung etwas anfangen könnte. Ich denke da gerne an Verwandte, die das amerikanische Steuer- und Krankenversicherungssystem ganz toll finden, wenn sie aber komplizierte gesundheitliche Probleme (ein angeknackster Beckenknochen, der nicht verheilen wollte) haben, nach Europa kommen, um sich hier behandeln zu lassen, weil sie da für das gleiche Geld eine wesentlich bessere Behandlung bekommen.
Mir ist da allerdings eine andere Unlogik aufgefallen, die man bei der Gelegenheit auch gleich ausmerzen könnte: Der Krankenversicherungsbeitrag wird bisher vom Bruttolohn berechnet. Gerechter wäre es natürlich, ihn vom zu versteuernden Einkommen zu berechnen - eben nach Leistungsfähigkeit. Für die meisten Arbeitnehmer würde das finanziell keine große Änderung bedeuten, weil das Verhältnis von Bruttolohn zu zu versteuerndem Einkommen ziemlich ähnlich ist. Aber es kann schon Fälle geben, wo hohe Werbungskosten anfallen oder sonstige Belastungen, so dass das zu versteuernde Einkommen doch deutlich niedriger ist.
Bei freiwillig GKV Versicherten Selbständigen werden übrigens bereits alle Einkunftsarten für den Krankenkassenbeitrag herangezogen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
Leider möglicherweise ein Grund mehr unsolidarisch zur PKV zu gehen, wenn man die Wahl hat.
Die durchschnittliche Mietrendite in Deutschland ist unter 4% mit den von dir angesprochenen Abschreibungen lohnt sich das Papier nicht auf dem diese vorgeschlagene Verordnung stehen soll.
4% vom Wert des Mietobjekts? Das ist doch nicht so wenig? Ich bin selber Vermieter und ziehe da jedes Jahr 7000€ raus aus einer Wohnung die mit 300.000 bewertet wurde. Ich habe allerdings keine Kapitalkosten. Die Wohnung ist zum Teil geerbt, einen Miterben habe ich mit vorhandenem Geld ausgezahlt. Da müsste ich für meine innere Bilanz die Opportunitätskosten ansetzen, die das Finanzamt allerdings nicht anerkennt. Wäre auch komisch, wenn es das täte, denn die Erträge aus einer alternativen Anlage müsste ich ja auch versteuern. Wenn man so etwas auf Kredit kauft, Kreditzinsen unter dem Mietzins, steigt die persönliche Rendite allerdings deutlich. Nur der Hebel steigt mit und reagiert empfindlich, wenn irgendwas mal nicht so läuft - Mietausfälle, unerwartete Reparaturen, … . Ich konnte da in den letzten 10 Jahren entspannt sein. Die Wertsteigerung der Immobilie bekommt man noch obendrauf, wenn man sie mal verkauft. Sonst erhöhe ich ab und zu die Miete, pro Jahr etwa 1%. Finde ich fair, und meine Mieter sind auch sehr zufrieden. Mit nur einer Wohnung ist das nichts als ein nettes Taschengeld, aber das Taschengeld hielte es auch aus, wenn von den 4% dann 0,6% bzw. eher weniger an die Krankenversicherung gehen.
Man kann natürlich die grundsätzliche Frage stellen, ob man nicht dafür sorgen sollte, dass mehr Menschen im Eigentum wohnen? Tatsächlich ist das nicht so eindeutig zu beantworten: Menschen, die zur Miete wohnen sind flexibler, wenn es darum geht ihren Wohrrot bzw. ihre Wohnraumgröße anzupassen. Das funktioniert bloß zur Zeit nicht, weil der Mietmarkt so angespannt ist - es ist furchtbar schwierig etwas zu finden, und wer sich verkleinert, spart wegen der stark gestiegenen Marktpreise kaum Miete.
Also ich zahle meinen GKV Beitrag auf mein Brutto, nicht auf mein Netto Gehalt. Tut mir leid, dass ich nicht erraten habe, dass Mieteinkommen anders gehändelt werden soll. (Ah, sehe gerade, ist dir auch aufgefallen.)
Dass diese Denke Konzerne massiv bevorzugt, habe ich oben doch schon mit Quellen belegt. Nur ein verschwindend geringer Teil von dem was tatsächlich ausgeschüttet wird, geht an inländische Personen. Mal davon abgesehen, dass Konzerne wesentlich einfacher Geld nicht ausschütten können und Anteilseigner dennoch davon profitieren.
Man könnte eine Gesundheitsabgabe auf Miete erheben, die nicht unlagefähig ist. Dann würden Konzerne gleichbehandelt werden.
Freut mich. Wie @Marhat ausgeführt hat, ist das nämlich durchaus bereits möglich, auf alle Einkünfte Beiträge zu zahlen. Da wird der Steuerbescheid zu Grunde gelegt. Du zeigst eigentlich nur, dass der Staat uns Arbeitnehmer bescheißt. Da die Entscheidungsträger aber alle nicht betroffen sind, fällt das denen vermutlich nicht mal auf.
Die negative Progression ist übrigens noch ärger.
Da man Sozialkassenbeiträge bei der Steuer geltend machen kann, bekommt man die Beiträge in Höhe seines Steuersatzes zurück. Wer mehr verdient, zahlt also netto prozentual weniger SV-Beiträge als der, der weniger verdient.
Ist das wirklich so. Weil dafür zahlen Menschen mit höherem Einkommen ja auch höhere Steuern und mehr Beiträge. Kannst du das mal an Beispielrechnungen aufzeigen oder war das einfach mal so ein Bauchdenken.
Mit dem AOK-Gehaltsrechner komme ich jedenfalls drauf, dass die Krankenkassenbeiträge bei 2,5 k Monatsbrutto beim Single bei 10,2 % vom Netto liegen, bei 3,5 k wären es 10,9 % und bei 4,5 k wären es 11,4 %.
Das wäre aber das Gegenteil von dem was du behauptest. Ist der Rechner also falsch? Oder werden die Beiträge erst bei der Steuererklärung abgezogen?
Einen Gehalltsrechner würde ich da eher nicht zu Rate ziehen. Zum Verständnis: wie rechnet der?
Ich zahle z.B. 8,75% im Schnitt Krankenkassenbeitrag (abhängig von der Krankenkasse) pro Monat.
Macht 8,75% vom Brutto. Wenn mein Steuersatz 30% beträgt, bekomme ich 30% zurück, macht 6,125% vom Brutto. Würde sie vom zu versteuernden Einkommen berechnet, wäre der natürlich wieder im Vorteil, der viel absetzt. Aber der Satz wäre zumindest bei jedem gleich.
Der AOK gehaltsrechner hat bei mir in den letzten Jahren quasi immer auf ein paar Cent genau mit meiner Gehaltsabrechnung übereingestimmt.
Hast du das nun berechnet oder hast du nur was behauptet ohne es belegen zu können? Ich habe ja wenigstens versucht das anhand eines Rechners zu verifizieren.
Du gehst also von dem Nettolohn aus. Da werden in die Steuer gewisse Pauschalen hineingerechnet. Was nicht hineingerechnet wird, ist die Steuererstattung aufgrund der Ansetzung von SV-Beiträgen in der Steuererklärung. Du kannst es sehr einfach anhand deiner eigenen Steuererklärung reproduzieren.
Auf das größte Problem, bei dem von mir skizzierten Reformbedarf, bin ich gerade erst gekommen: Wenn man neue Beitragstatbestände in der GKV schafft (Vermögenseinkünfte), werden plötzlich Leute wieder versicherungspflichtig (und -berechtigt!), die man gar nicht mehr in der GKV haben will, weil sie aufgrund hohen Alters überproportional hohe Leistungsansprüche hätten. Schon dieses Problem spricht dafür, dass man es behutsam angehen sollte. Eine mögliche Lösung wäre, dass die Neumitglieder nur einen Teilanspruch erwerben, den sie als Selbstzahler (kann man ja auch in der GKV optieren) geltend machen, und für den anderen Teil bei ihrer PKV bleiben müssen. Wäre dann ähnlich wie bei den Beamten heute, die einen Teil der Kosten von der „Beihilfe“ erstattet bekommen, und den anderen Teil bei der PKV einreichen. Als Prozentsatz könnte man den Zahlbetrag mit der (von Jahr zu Jahr steigenden) Beitragsbemessungsgrenze vergleichen. Irgendwie so könnte es gehen.
Bei den Beamten wäre es einfacher. Da würden zunächst nur die neuen vollständig in die gesetzliche Krankenversicherung wandern, die alten nur mit ihrem Beihilfeanteil, den der Staat dann an die GKV überweist statt an die beihilfeberechtigten. In BaWü, wo ich eine Ex-Beamtin kenne, ist es schon lange so, dass die Beihilfe nur erstattet, was auch die GKV bezahlen würde, allerdings immer noch zu höheren Preisen.
Dieses Argument ist falsch. Wenn jemand dank hoher Beiträge einen hohen Anspruch auf Krankengeld hat, dann geht das für die Kasse Null auf Null raus. Jedenfalls solange der Krankenstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen sich nicht signifikant unterscheidet. Mein bescheidener Eindruck nach 40 Jahren Berufsleben ist: Gutverdienende sind weniger krank als Niedrigverdienende. Einen Beobachtungsbias könnte ich aber nicht rundweg abstreiten. Bei den Krankheiten, die überhaupt zur Krankengeldzahlung führen (länger als sechs Wochen), habe ich keinen wirklichen Überblick. Als ich einmal (wegen einer Operation am Sprunggelenk nach einem Freizeitunfall) an die Grenze kam, bin ich lieber mit Krücken in die Arbeit, als auf Krankengeld gesetzt zu werden. Waren ja nur noch ein paar Tage. War aber auch nicht unproblematisch. Einmal bin ich mit einer Krücke auf dem frisch gewischten Boden ausgerutscht, und mehrmals sind Kollegen über meine an den Tisch gelehnten Krücken gestolpert. Und in der Kantine brauchte ich Hilfe, weil ich kein Tablett tragen konnte.
Wenn Sie mir mit polemischen Unterton Ideologiegetriebenheit vorwerfen, kann ich nur antworten: Ideologie finde ich nichts schlimmes, Polemik aber schon. Ideologie begründet sich mit Argumenten, über die man diskutieren kann. Polemik versucht, etwas oder jemanden verächtlich zu machen, wenn man keine Argumente hat, oder nicht damit herausrücken will, weil man sich ihrer schämt.
Sie haben doch einen guten Einwand gehabt, dass es durchaus auch eine beitragsabhängige Leistung in der GKV gibt, nämlich das Krankengeld. Wenn die Zahl stimmt, die Sie dankenswerterweise dazu geliefert haben (dass das 6% an den Gesamtleistungen der GKV ausmacht), dann rechtfertigt es allerdings nicht mehr eine Beitragsbemessungsgrenze, um den Krankengeldanspruch entsprechend einzugrenzen. Zu Ihren anderen Argumenten habe ich einzeln Stellung genommen. Die meisten fand ich nicht zielführend, manche falsch.
Man vergleiche das Problem, das ich hier aufgemacht habe, mal mit der Systematik der Kirchen"steuer". Das ist eigentlich auch keine Steuer, nicht mal Grundbedarf, sondern ein Mitgliedsbeitrag in einer weltanschaulichen Vereinigung. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht, man darf es aber von der Steuer absetzen.
Man sieht: Namen sind flexibel. Etwas wird Steuer genannt, obwohl es keine Steuer ist, anderes Versicherungsbeitrag, obwohl es eher wie eine Steuer gehaltsabhängig erhoben wird. Auch die Frage nach einer Beitragsbemessungsgrenze würde ich gerade umgekehrt beantworten: Kirchensteuer „ja“, Krankenversicherung „nein“. Ist aber natürlich auch ein Ausdruck des Wertewandels. Vor 150 Jahren erhoffte man sich von starkem Glauben noch mehr positive Effekte als von ärztlicher Betreuung und hatte damit womöglich nicht mal Unrecht (bei dem damaligen medizinischen Wissensstand).
Genau. Und darauf kommt es an. Diese Rechnung, dass Absetzmöglichkeiten denen mehr nützen, die einen hohen Steuersatz haben, führt immer in die Irre. Es ist einfach so, dass Beiträge und Kosten für Grundbedarf die Leistungsfähigkeit reduzieren, und entsprechend dürfen sie nicht in die Basis zur Steuerberechnung eingehen. So kurz und einfach.
Die resultierende Gesamtrechnung muss stimmen. Man darf nicht große Verbesserungen für kleine Einkommen über den Haufen werfen, bloß weil sie bei einem Teilbetrag auch zu kleinen (relativen, absolut können sie schon größer sein) Verbesserungen bei hohen Einkommen führen. Wenn gleichzeitig das Gesamtsystem verbessert wird, indem man die Basis ausweitet für den Personenkreis, der Vermögenserträge hat, oder indem man den Spitzensteuersatz anhebt, wird es insgesamt gerechter.
Interessante Rechnung, bezieht sich aber wohl alleine auf den Arbeitnehmeranteil? Der steigende Anteil des KV-Beitrags vom Nettoeinkommen liegt wohl daran, dass das Nettoeinkommen bei steigendem Einkommen unterproportional wächst. Das ist also ein Problem der gewählten Basis.
Solche Probleme entstehen, wenn das Eine vom Anderen, das Andere dann aber auch wieder vom Einen abhängt. Solange das ganze konvergiert, ist das ein nebensächlicher Witz, über den man milde schmunzeln kann.
Gibt es da nicht Höchstgrenzen, was man geltend machen kann? Ein bisschen wirkt das wie ein ewiger Kreisel, wenn man das zsstE unter Berücksichtigung der Beiträge berechnet und die Beiträge aus dem zvstE. Aber da es immer nur Teilbeträge sind, konvergiert die Reihe wenigstens.