Mich treibt folgendes Thmea um: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist ja eigentlich eine Steuer auf unselbständige Einkommen. Die Beiträge sind bei niedrigen Einkommen genau proportional zum Einkommen, der resultierende Leistungsanspruch ist aber für alle gleich.
Im unteren Einkommensbereich gibt es dabei keine Progression, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, fällt die Steigerung ganz weg, die „Steuer“ auf jeden hinzuverdienten Euro ist 0. Das ist doch das Gegenteil von Progression - das ist negative Progression.
Ganz wild wird es, wenn man Ehepaare betrachtet: Arbeitet einer mit einem Einkommen 50% über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt er auf ein Drittel seines Einkommens keine Krankenversicherung sondern nur 100% der Beitragsbemessungsgrenze. Der Partner, der nicht arbeitet, ist beitragsfrei mitversichert. Arbeiten aber beide 75% der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen sie auch beide 75% der entsprechenden Betragsbemessungsgrenze an Krankenversicherung. Die Leistung, die sie aus der Krankenversicherung bekommen, ist die gleiche, der Beitrag aber 50% höher.
In Zahlen lautet das: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zur Zeit bei 69750. Die daraus resultierende Krankenversicherung kostet (einschließlich Arbeitgeberanteil, der zu den Lohnnebenkosten zählt) 15136,6 pro Jahr. Wenn beide gleich viel arbeiten, zahlen sie nochmal 50% mehr oder 7500€. Für nichts. Es wird immer viel über das Ehegattensplitting geredet, das in meinen Augen aber nur einen unvermeidbaren Nachteilsausgleich darstellt. Hier hat man aber durch die beitragsfreie Mitversicherung einen völlig ungerechtfertigten Vorteil von bis zu 7500€ im Jahr, wenn man das Einkommen unter den Partnern ungleich verteilt.
Das ganze kann man NICHT auf Renten- und Arbeitslosenversicherung übertragen, denn dort gilt der Prinzip der beitragsbezogenen Leistung: Wer wenig einzahlt, bekommt auch nur wenig Leistung. Aber in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommen alle das gleiche, müssen aber sehr unterschiedlich einzahlen.
Dieses überkommene System müsste mal vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Alle Einkommen müssen zur Krankenversicherung zugezogen werden, auch Selbständige und Beamte, auch Kapitaleinkommen, Beitragsbemessungsgrenzen darf es nicht geben. Abgerechnet wird es über das Finanzamt, wie jede andere Steuer auch. Und einen Freibetrag für alle müsste es auch geben, so dass man erst etwas einzahlen muss, wenn das Einkommen einen bestimmten Prozentsatz über Grundsicherung (ca. 50%) überschritten hat.
Aber die Tradition der Reformunwilligkeit, die sich unter Merkel etabliert hat, wird die Regierung Merz sicher nicht zurückdrehen.