Negative Progression in der gesetzlichenKrankenversicherung

Mich treibt folgendes Thmea um: Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist ja eigentlich eine Steuer auf unselbständige Einkommen. Die Beiträge sind bei niedrigen Einkommen genau proportional zum Einkommen, der resultierende Leistungsanspruch ist aber für alle gleich.

Im unteren Einkommensbereich gibt es dabei keine Progression, wenn man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, fällt die Steigerung ganz weg, die „Steuer“ auf jeden hinzuverdienten Euro ist 0. Das ist doch das Gegenteil von Progression - das ist negative Progression.

Ganz wild wird es, wenn man Ehepaare betrachtet: Arbeitet einer mit einem Einkommen 50% über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt er auf ein Drittel seines Einkommens keine Krankenversicherung sondern nur 100% der Beitragsbemessungsgrenze. Der Partner, der nicht arbeitet, ist beitragsfrei mitversichert. Arbeiten aber beide 75% der Beitragsbemessungsgrenze, zahlen sie auch beide 75% der entsprechenden Betragsbemessungsgrenze an Krankenversicherung. Die Leistung, die sie aus der Krankenversicherung bekommen, ist die gleiche, der Beitrag aber 50% höher.

In Zahlen lautet das: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zur Zeit bei 69750. Die daraus resultierende Krankenversicherung kostet (einschließlich Arbeitgeberanteil, der zu den Lohnnebenkosten zählt) 15136,6 pro Jahr. Wenn beide gleich viel arbeiten, zahlen sie nochmal 50% mehr oder 7500€. Für nichts. Es wird immer viel über das Ehegattensplitting geredet, das in meinen Augen aber nur einen unvermeidbaren Nachteilsausgleich darstellt. Hier hat man aber durch die beitragsfreie Mitversicherung einen völlig ungerechtfertigten Vorteil von bis zu 7500€ im Jahr, wenn man das Einkommen unter den Partnern ungleich verteilt.

Das ganze kann man NICHT auf Renten- und Arbeitslosenversicherung übertragen, denn dort gilt der Prinzip der beitragsbezogenen Leistung: Wer wenig einzahlt, bekommt auch nur wenig Leistung. Aber in der Kranken- und Pflegeversicherung bekommen alle das gleiche, müssen aber sehr unterschiedlich einzahlen.

Dieses überkommene System müsste mal vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Alle Einkommen müssen zur Krankenversicherung zugezogen werden, auch Selbständige und Beamte, auch Kapitaleinkommen, Beitragsbemessungsgrenzen darf es nicht geben. Abgerechnet wird es über das Finanzamt, wie jede andere Steuer auch. Und einen Freibetrag für alle müsste es auch geben, so dass man erst etwas einzahlen muss, wenn das Einkommen einen bestimmten Prozentsatz über Grundsicherung (ca. 50%) überschritten hat.

Aber die Tradition der Reformunwilligkeit, die sich unter Merkel etabliert hat, wird die Regierung Merz sicher nicht zurückdrehen.

Fordere ich schon lange.

Das geht in der Form nicht. „Steuer“ ist ein Rechtsbegriff und beschreibt eine Abgabe ohne Anspruch auf Gegenleistung. Eine „Bürgerversicherung“ mit Abgabe auf alle Einkommensarten macht aber nur Sinn, wenn man dadurch auch Anspruch auf eine Gegenleistung, also die Krankenversorgung im deutschen Gesundheitssystem erwirbt.

Natürlich kann man auch eine neue Steuer erfinden („Gesundheitssteuer“), die in den allgemeinen Staatshaushalt einfließt und aus diesem Staatshaushalt wird wiederum das Gesundheitssystem finanziert. Damit wäre ich aber vorsichtig, weil dann die jeweilige Regierung auch völlig frei schalten und walten kann – die vollständige Privatisierung der Zahnbehandlung wäre dann maximal eine Gesetzesvorlage entfernt – und ich habe dich nicht so verstanden, dass das dein Ziel ist.

Was dir vorschwebt (und was ich unterstütze) ist glaube ich ein „Beitrag“, der grundsätzlich vermutlich auch einkommensabhängig erhoben werden kann (in manchen Kommunen werden Kita-Beiträge einkommensabhängig gestaltet). Natürlich wäre es sinnvoll, wenn die Steuerämter zu diesem Zweck die Einkommenssteuererklärung automatisch mit der beitragserhebenden Instanz teilen.

Da bin ich anderer Meinung. Ich betrachte Kranken- und Pflegeversicherung als Solidarsystem, in das alle Bezugsberechtigen auch einzahlen sollten. Schon aus rein symbolischen Gründen. D.h. auch Rentner, Sozialhilfeempfänger usw. Man kann sich die Veranlagungsgruppe überlegen (Individuum vs. Bedarfsgemeinschaft beispielsweise), aber etwas überspitzt sollte meiner Meinung nach auch der Vierjährige von seinem ersten Taschengeld ein paar Prozent in die Krankenkasse einzahlen. Es gibt nach meinem Ermessen wenige zivilisatorisch wertvollere Errungenschaften als das öffentliche Gesundheitssystem (in dem ich die Pflege mit einschließe) und ein Beitrag aller Mitglieder der Gesellschaft zur Erhaltung dieses Systems sollte selbstverständlich sein.

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Habe ich vielleicht etwas zu kurz gesagt: Der Nachteil wäre, dass man als Alleinverdiener in eine höhere Progressionsstufe rutscht, als man wäre, wenn man nur die Hälfte verdient, und der Partner die zweite Hälfte. Durch das Splitting wird erreicht, dass die Progression immer gleichmäßig auf die zwei wirtschaftlich verbundenen Personen aufgeteilt wird. Progression bleibt es trotzdem, nur niedriger.

Man könnte sich allenfalls überlegen, ob man zum Wirksamwerden der Progressionsverteilung eine virtuelle oder tatsächliche Gehaltszahlung des Mehrverdienenden an den Wenigerverdienenden durchführen muss, mit allen Folgen die das dann sonst hat: Sozialversicherungen (auch mit Erwerb eines eigenen Rentenanspruchs für den Wenigerverdienenden) und die Verschiebung der Grenze, ab der die negative Progression eintritt, vom Einfachen der Beitragsbemessungsgrenze zum Doppelten.

Wäre die Scheidung dann der Versicherungsfall für die Arbeitslosenversicherung? Müsste oder könnte man den Partnern die Freiheit lassen, wie sie das Einkommen untereinander aufteilen, oder wäre eine Gleichverteilung zwingend? Habe ich noch nicht durchdacht.

Bei Diskussionen insbesondere über Steuern und Sozialversicherung hilft oft die Frage:

Warum wurde das seinerzeit überhaupt eingeführt, wenn es heute so absurd wirkt?

Die Beitragsbemessungsgrenze wurde 1884 mit der Krankenversicherung unter Bismarck eingeführt. Damals war das Krankengeld die primäre und fast einzige Leistung: Es sollte sicherstellen, dass erkrankte Arbeiter nicht sofort mittellos wurden. Damals lag der Anteil des Krankengeldes bei 95% der KV-Ausgaben. Ohne eine Obergrenze hätten sehr hohe Einkommen zu entsprechend hohen Krankengeld- und Rentenansprüchen geführt, was die Kassen finanziell überfordert hätte.

In der Rentenversicherung wurde mit Einführung der gesetzlichen Versicherung 1889 zunächst eine Versicherungespflichtgrenze eingeführt. Als für die Kranken- und Rentenversicherungen im Jahr 1922 getrennte Berechnungen eingeführt wurden, wurde für die Rentenversicherung eine eigene Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Auch hier hätte das Äquivalenzsystem (eine Versicherung, in der die Höhe der Auszahlung auf der Höhe der Einzahlungen beruht) zu unbezahlbaren Rentenansprüchen geführt. Die Rentenversicherung soll eine Grundsicherung gewährleisten, keine Alterssicherung für Hochverdiener. Der Beitragssatz sollte für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber kalkulierbar und darstellbar bleiben.

1957 wurde unter Bundeskanzler Adenauer die Rentenversicherung auf das Umlageverfahren und die an die Lohnentwicklung gekoppelte dynamische Rente umgestellt. Seitdem wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst: Sie entspricht in etwa dem Doppelten des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts - eine bewusste politische Festlegung.

Ist dieses Argument heute noch für die GKV relevant?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, sofern es nicht über 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gilt. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt das Krankengeld entsprechend. Bei Versicherten, deren Gehalt über der Beitragsbemessungs­grenze liegt, wird davon ausgegangen, dass sie im Krankheitsfall keinen darüber hinausgehenden Schutz durch die Krankenkassen nötig haben bzw. sich selbst für solche Fälle absichern können. Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrenzen jährlich an die Lohn- und Gehaltsentwicklung anzupassen.

Aber: Im Jahr 2023 war das Krankengeld zwar nach Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, ärztliche Behandlung den viertgrößten Posten der GKV-Leistungsausgaben aus - stellt aber nur noch 6 % der gesamten GKV-Leistungsausgaben dar. Dabei liegen die meisten Krankengeldbezieher mit ihrem Einkommen deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Selbst wenn man unterstellt, dass dieselben Hochverdiener, deren Beiträge steigen würden, auch überproportional krankengeldberechtigt wären (was eben nicht der Fall ist), wäre der relative Zuwachs bei den Krankengeldausgaben wesentlich kleiner als das Einnahmeplus.

Fortsetzung …

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… Fortsetzung:

Es gibt aber neue pragmatische Gründe für die Grenze, oder?

  • Arbeitskosten und internationale Wettbewerbsfähigkeit: Eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze würde die Arbeitskosten für Angestellte, die mehr als knapp 70 TEUR (ca. 100 TEUR bei der GRV) verdienen, massiv verteuern. Ob an das in der aktuellen Wirtschaftslage machen möchte? Eine vollständige Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenzen könne die kombinierte Grenzbelastung (Steuern plus Sozialabgaben) für Fach- und Führungskräfte deutlich erhöhen und damit Arbeitsanreize, Fachkräfteangebot und Standortattraktivität beeinträchtigen.

  • Abwanderung in die PKV?: Wenn gut Verdienende stärker belastet werden, steigt der Anreiz, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Gutverdiener sind überdurchschnittlich gesund, gut verdienend und selten krank. Ihr Verlust aus der GKV würde die Solidargemeinschaft schwächen. Übrigens: Ein starkes Argument für eine Bürgerversicherung. Menschen, die es sich leisten können und wollen, können ja eine private Zusatzversicherung abschließen.

  • Verfassungsrechtliche Grenzen?: Eine vollständig einkommensunabhängige Beitragspflicht ohne dass man dafür zusätzliche Leistungen bekäme, wäre eine versteckte Steuer und könnte daher verfassungsrechtlich nicht als Sozialversicherungsbeitrag zu rechtfertigen sein. Ich habe den Eindruck, das ist aber eine Minderheit.

  • Das klassische Äquivalenz-Argument „wer mehr einzahlt, bekommt mehr” trifft für die GKV schlicht zu: Ein Manager mit 20.000 € Monatsgehalt hat exakt dieselben Behandlungsansprüche wie ein Facharbeiter mit 3.000 €.

Dagegen muss man die Argumente wiegen, die für die Abschaffung dieser Grenze wenigstens in der GKV sprechen:

  • Ungerechtigkeit durch die regressive Wirkung (siehe oben). Gegen diese Argument spricht, dass Wohlhabende bereits über das progressive Einkommensteuersystem sich überproportional beteiligen. Eine Erhöhung der Beiträge in der Krankenversicherung (durch die Streichung der BMG), denen keine entsprechende erhöhten Leistungen gegenüber stehen, wäre damit ebenfalls ungerecht.
  • Finanzierungskrise der GKV - ganz aktuell!

Übrigens: Eine Ausweitung der GKV-Beiträge auf Kapital- und Vermietungseinkommen würde, bei unveränderter Beitragsbemessungsgrenze, vor allem Mittelschicht-Haushalte mit zusätzlichen Vermögenseinkünften belasten, während sehr hohe Einkommen, die bereits mit ihrem Arbeitseinkommen über der Grenze liegen, kaum zusätzlich herangezogen würden.

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Wobei man dem entgegenwirken könnte, wenn gleichzeitig alle Einkommensarten Krankversicherungspflichtig werden (wie im Eingangsbeitrag gefordert). Unterm Strich sollten dann die Abgaben auf Einkommen aus Arbeit für praktisch alle Menschen deutlich sinken.

Ich bin da bei dir: Bürgerversicherung für alle und wer will kann sich von der PKV Zusatzversicherungen kaufen (könnte ja auch eine attraktive Zusatzleistung des Arbeitgebers sein). Problem gelöst.

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… und gleichzeitig den Beitragssatzaufemsneutral senkt? Oder wie wirkt das entgegen?

Ja. Wenn die selben Kosten aus einem größeren Topf Geld bezahlt werden, dann müssen die Abgaben auf Einkommen aus Arbeit zwangsläufig sinken.

Wenn der Beitrag>0 als Anspruchskriterium unabdingbar wäre, könnte es auch keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und Ehepartnern geben. Gibt es aber, und dafür gibt es, wenn die kein eigenes Einkommen haben, auch gute Gründe.

Man kann das von mir aus gerne weiter „Versicherung“ nennen, und dass das Geld in einen separaten Topf geht, der nicht der Willkür „Kaufen wir jetzt Panzer oder künstliche Hüften“ unterliegt, ist sehr wichtig. Sonst geht es so wie in GB mit dem National Health Service, der chronisch unterfinanziert ist und die Selbstausbeutung der Beschäftigten noch etwas mehr ausreizt (ein Neffe von mir arbeitet in GB als Arzt). Die Lebenserwartung ist in GB trotzdem höher, weil die sich weniger ungesund ernähren. Wie es mit der Lebensqualität, insbesondere im Alter, aussieht, wenn man qualitätsverbessernde Gesundheitsmaßnhamen selber bezalhen müsste, kann ich nicht beurteilen.

Das Wort „Bürgerversicherung“ ist zwar zutreffend, aber verbraucht. Das ist ein linkes Projekt, das die Union nie unterstützen kann. Worte werden halt in ihrer Bedeutung zur Zeit erheblich überschätzt, wie man an den Diskussionen N****/Schwarzer/Person of Color oder auch Hartz4/Bürgergeld/Grundsicherung sieht. Die Sache bleibt die selbe, aber es gibt halt einen neuen Namen, und das wird unglaublich wichtig genommen. Alles auf einmal wird man auch nicht bekommen, aber in kleinen Schritten käme man schon weiter.

Dieses Leistungsargument (Leistung würde sich nicht mehr lohnen, wenn die prozentuale Belastung zu hoch ist) ist ein ziemlich schlechtes Argument. Die höchste prozentuale Belastung hat man doch bei den unteren Einkommen, wenn mit steigendem Gehalt eine Sozialleistung nach der anderen wegfällt. Dann wird beklagt, dass Grundsicherungsempfänger keinen Anreiz hätten, eine Arbeit aufzunehmen. Dort stimmt es. Aber in den oberen Lohngruppen? Die haben bisher die niedrigste Grenzbelastung. Ich wäre sowieso dafür, die Grenzbelastung (Steuer, Sozialleistungen wie Bafög, Wohngeld etcpp) für alle Gruppen auf 60% zu bringen. Dann würden die mittleren Einkommen entlastet, höhere belastet, und keiner könnte sich beklagen, er hätte weniger Anreiz zur Leistungssteigerung als andere. Wie man das im Einzelnen auf Steuer, Krankenversicherung und Rentenversicherung aufteilt, müsste man sich genau überlegen, aber da findet man eine Lösung.

An das Krankengeld habe ich nicht gedacht. Da ist die Leistungshöhe tatsächlich an den Beitrag gekoppelt. Die einfachste Lösung wäre es, diese Leistung aus der Krankenversicherung heraus und in die Rentenversicherung hinein zu nehmen. Das würde auch Abgrenzungsschwierigkeiten beseitigen, wenn die Krankenversicherung einen aus dem Krankengeld heraus und in die Rente hineindrängen will. Schon jetzt ist es ja so, dass auch Rehamaßnahmen wegen Krankheit von der Rentenversicherung bezahlt werden. Auch da gibt es oft Abgrenzungsstreit zwischen den Versicherungen.

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Vielen Dank für diesen Rückblick. Ist immer ganz gut, wenn man sich rückbesinnt, wie man zu einer Festsetzung gekommen ist, die heute etwas merkwürdig ist.

Ein ganz wichtiger Punkt, was die Situation vor 150 Jahren auch noch von der heutigen unterscheidet: Die Krankenversicherung macht heute einen sehr großen Teil unseres Einkommens aus. Ich weiß nicht, wie der Beitragssatz zu Kaisers Zeiten war (wahrscheinlich wenige Prozent), aber ich kann mich noch an die 80er-Jahre erinnern, da lag er bei 6,5%. Heute ist’s schon fast das dreifache. Und da kommt es wesentlich mehr drauf an, dass man sich um eine gerechte Lösung bemüht. Bei kleinen Beträgen kann man der unbürokratischeren Lösung zuliebe kleine Ungerechtigkeiten stehen lassen, Aber bei den richtig großen Hämmern, zu denen heute die Gesundheitsversorgung zählt, muss man sich etwas mehr Mühe geben.

Das ist übrigens ein Grundsatz, den man immer beherzigen sollte. Bei 10€ Praxisgebühr, per Brief nach einer Notfalleinweisung erhoben, sind die Bürokratiekosten höher als der Zahlungsbetrag. Aber es gibt eine Partei, die so etwas ganz wichtig findet.

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Finde ich auch kein gutes Argument. Die Gesamtsumme, die von den Arbeitgebern als Arbeitgeberanteil zu zahlen wäre, würde sich nicht ändern (wenn die Bilanzsumme der Krankenversicherung nicht wächst), es würde allenfalls eine Verlagerung der Kostendeckung von kleineren Einkommen hin zu höheren Einkommen geben. Aber warum nicht? Im Gegenteil. Von der Absurdität bei stark ungleich verdienenden Partnern profitiert ja auch der Arbeitgeber. Er hat mit Beitragsbemessungsgrenze und hohem Beitragssatz einen Anreiz, seine gut bezahlten Angestellten 100% und mehr arbeiten zu lassen, und diese Stellen nicht für Teilzeitkräfte zu öffnen, weil damit sein Arbeitgeberanteil (=Lohnnebenkosten) höher würde.

Insgesamt muss man sich natürlich überlegen, ob das Modell „Hälftige Aufteilung“ zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern noch Sinn macht. Unsere Gesundheitsversorgung heute dient immer weniger nur der Erhaltung der Arbeitskraft, sondern ist ganz wesentlich ein Stück persönliche Lebensqualität. Die wollen wir nicht missen, aber eigentlich ist es Privatsache. Mir persönlich ist es gar nicht recht, dass da die Arbeitgeber noch mitreden wollen.

Genau. In der Schweiz, die nicht als Hort linker Knabenmorgenblütenträume gilt, funktioniert dieses System sehr gut. Auf das Wort "Bürgerversicherung sollte man allerdings verzichten. Das ist verbraucht, als linkes Projekt. Am besten bleibt man bei dem Namen „Krankenversicherung“ und kann ihr allenfalls den Namen des Poltikers hinzufügen, der sie grundlegend reformiert hat.

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Das erscheint mir mehr als BLÖD-Zeitungspolemik als ein reales Problem. Ein „Mittelschichthaushalt“ mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze aber noch zusätzlich relevanten Vermögens- und Mieteinkünften dürfte etwas ziemlich rares sein. Und wenn? Erstens ist er dank dieser Einkünfte leistungsfähiger, und zweitens dürfte es für ihn Null auf Null bzw. immer noch leicht positiv ausgehen, weil dank der größeren Basis der Prozentsatz für alle Abzüge sinkt.

Wenn man es schafft, das ganze Steuer-/Versicherungs-/Transfersystem so umzugestalten, dass vom ersten Euro über Grundsicherungsniveau bis zum letzten (auch wenn es ein Millionengehalt ist) eine Grenzbelastung von 60% realisiert wird (wird man nie ganz genau schaffen, aber so etwa reicht auch), dann profitieren die unteren Gehaltsgruppen, und die höheren müssen blechen. Und keiner kann sich beklagen, seine Grenzbelastung wäre leistungshemmend, denn alle haben die gleiche.

Bitte lass diese diffamierende Polemik. Da verliere ich die Lust, überhaupt noch inhaltlich zu diskutieren. Daher nur kurz: Ich halte einige Deiner Argumente für schlicht falsch und ideologie-getrieben.

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Das ist irgendwie sein ganz eigenes Problem. Wenn man grundsätzlich nicht davon ausgehen soll, dass irgendjemand in der Mittelschicht irgendeine Form von Vermögen haben könnte, dann weiß ich auch nicht weiter. Die Wohnung der Eltern die man geerbt hat und jetzt vermietet, weil man in einer anderen Stadt wohnt? Ist man automatisch 1%er?

Krankenkassenbeiträge auf Mieteinkünfte würde zwei Dinge tun: Mieten verteuern und Privatvermieter gegenüber institutionellen Vermieter noch weiter benachteiligen.

Wer will, dass die nur Konzerne vermieten können, der kann das gerne durchsetzen.

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Ne, aber wurde ja auch nicht behauptet. Eher, dass die zusätzliche Belastung wohl zu verkraften wäre. V.a. wenn wir immer davon reden, dass wir gerne wieder mehr soziale Mobilität nach oben hätten und dass Arbeitseinkommen weniger belastet werden sollen. Davon unabhängig dürften im Zuge einer solchen Reform die Freibeträge der Kapitalertragssteuer bei Kapitaleinkommen aus meiner Sicht kräftig steigen und man könnte diese auch für die KV-Beiträge heranziehen.

Konzerne bzw. deren Anteilseigner müssten durch die vorgeschlagenen Regelungen ja auch bei Gewinnausschüttung KV-Abgaben zahlen, also seh ich die Asymmetrie zwischen privaten Vermietenden und Konzernen hier nicht in der Schärfe. Dem Problem (das ich auch sehe, habe bislang die meiste Zeit als Mieter in privat vermieteten Wohnungen gelebt und dort gesehen, welchen Aufwand diese, meist sozial doch angemessen agierenden Vermietenden haben) kommt man mE eher durch steuerliche Regelungen (share deals usw., Erleichterung des Erwerbs selbst bewohnter Immobilie, auch wenn ne Einliegerwohnung drin ist) und insbesondere durch differenzierte Regelungen bei der Bürokratie bei. Ggf. flankierend auch durch Enteignung bzw. Grenzen bei der Konzentration von Grundbesitz.

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Ist halt die Frage, ob für den privaten Vermiete 14,6+X% auf die Kaltmiete verkraftbar wäre, während er ggf. finanzieren und modernisieren muss. Seine Lösung wäre wahrscheinlich, die Kaltmiete um 17% zu erhöhen.

Belastung von kleinsten Einnahmen aus Vermögen würde ich nicht als Maßnahme für soziale Mobilität verstehen.

Wenn die Gewinne nicht ausgeschüttet werden, an eine Sparkassen-GmbH oder Familienstiftung oder ins Ausland fließen, dann werden da nie GKV-Beiträge gezahlt. 11% der Dividenden gehen an inländische Privatpersonen (Stand 2017).

Ja, das sind die aktuellen Probleme. Hier wird eine neue steuerliche Regelung als neues steuerliches Problem vorgeschlagen.

Hab ja auch von höheren Freibeträgen gesprochen. Vermietung einer Wohnung fällt für mich dann nicht unter kleinste Einnahmen aus Vermögen.

Das Spiegelbild der Belastung wäre hier die Entlastung von Arbeitseinkommen. Wenn man die Vermögensverteilung nicht antasten möchte, dann weiß ich nicht, wie man die Entlastung bei SV-Beiträgen auf Arbeitseinkommen schaffen soll, deren Notwendigkeit hier Konsens ist und von Wirtschaftswissenschaftler:innen aller Couleur, Arbeitnehmervertreter:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen gefordert wird. Andere Maßnahmen, wie die Kürzung von Leistungen und die Reform des Gesundheitssystems, werden bereits ergriffen, da sollte eine stärkere Beteiligung von Vermögen nicht ausbleiben. Klar war die Formulierung, auf die Du ursprünglich reagiert hast, nicht ideal, aber ich denke auch, dass die Argumentation mit dem Mittelschicht-Grenzhaushalt hier eher vom Gesamtzusammenhang ablenkt als zu erhellen.

Nein, hier geht es nicht um Steuern.

Bei der dahinter liegenden Problematik rennst Du hier vermutlich bei allen offene Türen ein. Auch da würde ich aber denken, dass man nicht besser vorankommt, wenn man einen Konnex in dem Sinne aufmacht, dass erst alle Schlupflöcher geschlossen werden müssen, bevor man Kapitaleinkommen stärker an den Sozialsystemen beteiligt. Beides ist wichtig. Angemerkt sei noch, dass die verlinkte Quelle davon ausgeht, dass dieser Anteil vermutlich zu niedrig eingeschätzt ist, da private Anteilseigner schwieriger zu ermitteln sind.

Edit: Unvollständigen Satz am Ende entfernt.

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Sorry, ich muss nochmal posten, will nicht nur in Opposition hier rausgehen.

Ich find die von Dir und @TilRq eingebrachten Sichtweisen und Fakten schon wichtig, ich wollte nur der Interpretation entgegenwirken, das sei ein großes Hindernis. Man muss sich zudem mE immer wieder vergegenwärtigen, wie wenig Vermögen die meisten Menschen in Deutschland haben:

Beachte hier bei der Grafik „Portfolio des Nettovermögens“ und dem Begleittext auch, dass „sonstige Immobilien“ auch in der Mitte einen relevanten, aber doch noch eher geringen Teil des Vermögens ausmachen.