ENTWURF:
Betr: Vertrag xxxxxxxx, Ihr Schreiben vom November 2022 (hier eingegangen am xx.xx.2022)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem o.g. Schreiben kündigen Sie an, dass Sie zum 1.1.2023 den Arbeitspreis von xx,xx auf youtube,yy ct pro kWh, also um zz% erhöhen werden.
Sie begründen die Preiserhöhung damit, dass Ihre Kosten für die Beschaffung gestiegen seien.
[Leider habe ich im Zuge des Vertragsabschlusses von Ihnen keine AGBs erhalten und auf Ihrer Webseite sind nur die jüngst geänderten AGBs abrufbar. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass die AGBs in Bezug auf die Preisanpassung nicht grundsätzlich geändert wurden.
Wenn dem so ist,] darf Naturstrom den vereinbarten Arbeitspreis ausdrücklich nur nach billigem Ermessen erhöhen, wenn eine Preiskomponente, auf die Naturstrom keinen Einfluss hat, gestiegen ist (Verweis auf § 315 BGB). Solche Preiskomponenten sind:
- Einkaufspreis für Strom aus erneuerbaren Energien und/oder Bestandteile der Gestehungskosten des von Ihnen aus erneuerbaren Energien produzierten Stroms (abzüglich von Neuanlagenförderungen), auf die Sie keinen Einfluss haben
- Stromsteuer
- EEG-Umlage, Netzentgelte
Sie begründen die Strompreiserhöhung ausdrücklich mit den gestiegenen Beschaffungskosten. Dabei weisen Sie darauf hin, dass Naturstrom einen nicht unerheblichen Teil des Stroms selbst herstellt und nicht von Dritten bezieht.
Ich habe mich seinerzeit für Naturstrom entschieden, weil Naturstrom damit warb, einen nicht unerheblichen Anteil des zu liefernden Stroms selbst aus erneuerbaren Energien herzustellen. Aus diesem Grund bin ich über die Preiserhöhung und über die Begründung darüber sehr verwundert.
Ich bitte Sie ebenfalls, konkret darzulegen, wie sich durch Sie nicht zu beeinflussenden Gestehungskosten bzw. die Bezugskosten für Öko-Strom und die Netzgebühren jeweils verändert haben, in welchem mengenmäßigen Verhältnis selbst erstellter und bezogener Öko-Strom zueinander stehen und wie sich daraus die o.g. zz%ige Erhöhung des Arbeitspreises konkret begründen lässt. Bis dahin behalte ich mir vor, der Erhöhung zu widersprechen.
Ferner bitte ich Sie, dazulegen, wie Naturstrom unseren Verbrauch prognostizieren wird, um 80% dieses prognostizierten Verbrauchs mit nur 40 ct. (Strompreisbremse) abzurechnen und, wie Sie auf dieser Basis den Abschlag berechnen.
Schließlich bitte ich, uns die AGB als Synopse zukommen zu lassen, in der Änderungen gegenüber der bisher geltenden (mir auch in meinem Kundenportal jedoch nicht vorliegenden) Version leicht erkennbar sind. Ohne diese Transparenz ist die für eine Zustimmung notwendige Prüfung nicht zumutbar. Bis dahin behalte ich es mir vor, den Änderungen der AGBs zu widersprechen.
Zusätzlich stelle ich ausdrücklich fest, dass dieses Schreiben keine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist und Ihnen auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung gibt.Ebenfalls möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihnen kein außerordentliches Kündigungsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB zusteht.
Ich behalte mir vor, gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einzuleiten.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte gerne weiterhin „echten“ Öko-Strom beziehen. Ich möchte nur sicher gehen, dass Naturstrom nicht die allgemein steigenden Energiepreise dazu nutzt, ihre Margen auf meine Kosten beträchtlich zu erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen,