Wurde die Verfassungsbeschwerde gegen die massenhafte zentralisierte Datensammlung für den Zensus eigentlich bearbeitet? Oder muss man warten, bis einem Menschen in Deutschland ein nachweisbarer Schaden durch dieses Datenmonster entstanden ist, bevor das Verfassungsgericht da draufschaut?
Ich habe im Netz nichts gefunden, aber ein kurzes Thema für die Lage ist es ja vielleicht wert?
Bei mir kam heute der Brief, dass ich Auskunftspflichtig bin. Keine Erklärung, wozu das ganze überhaupt gut sein soll, dafür aber direkt Strafandrohungen, was passiert, wenn ich nicht innerhalb von 3 Wochen, von denen bereits 1 vergangen ist, kooperiere.
Nun war mein erster Impuls mich zu informieren, was da überhaupt los ist, ob das Drama so groß ist wie in den 80ern und ob/wie man zivilen Ungehorsam leisten kann/sollte.
Aber ich finde dazu echt wenig, wenn man von schwurbelden Coronaleugnern absieht. Die GFF hat 2019 beim Verfassungsgericht Bedenken gegen den Testlauf zum Zensus angemeldet und das würde in LDN125 erwähnt. Der Antrag wurde abgelehnt und weder darüber noch zum tatsächlichen Zensus, der nun Anfang 2022 vom Verfassungsgericht bestätigt wurde, habe ich etwas in den LDN Folgen gefunden.
Dafür hier in diesem Thread den Hinweis auf den scheinbar erfolgreichen Hackerangriff, aber sonst kaum inhaltlich kritische Auseinandersetzung mit dem Thema.
Suche ich falsch? Oder ist mit diesem Zensus alles weniger dramatisch als ich befürchte? Oder haben wir grade einfach ernstere Probleme? Oder reden wir nicht mehr drüber, weil der Drops gelutscht ist?
Ich bin etwas verwirrt, vor allem weil das doch echt viele Menschen betreffen müsste…
An sich ist der Zensus eine groß angelegte Volkszählung, da Einwohnermeldeämter nicht alle wichtigen Daten, die für das Leben oder für die Wahl- und Stimmkreise, erfassen. So zum Beispiel kann auch herausgefunden werden, in welchen Regionen mehr soziale Hilfe nötig ist als in anderen, wie verhält es sich mit der Altersstruktur (wichtig für senioren- und jugendgerechte Einrichtungen), ebenso wie die Einwohnerstruktur in den einzelnen Regionen ist (Zu- oder Abnahme, wie viele Kinder, welches Einkommen, etc). Auch rein statistische Zwecke hat der Zensus.
Die Strafandrohung besteht auch nur, da für die ausgesuchten Personen eine Pflicht zum Mitmachen besteht. Es ist aber keine „dumme“ Sache, sondern es ist echt wert, dort auch wahrheitsgemäß mitzumachen.
Mein Ärger ist nicht mit dem Zensus an sich, sondern mit der deutschen Mentalität „Datenbank first, Bedenken second“. Siehe mein Link oben und die Verfassungsbeschwerde der GFF.
Man hätte halt auch sinnvolle Datenhaltung machen können und mehr Geld für Sicherheit geben können.