Zensusbefragung bei Krankheit verweigern?

Hallo an alle,

es steht ja nun wieder der Zensus an und ich nehme an, dass es in der Lage auch thematisiert wird.

Ich hätte hier eine speziellere Frage bzw. vll wäre das auch etwas für die Lage zum thematisieren, nämlich: Wie ist es bei Menschen, für die eine Befragung durch Fremde mit enormen Stress bzw. Leid verbunden ist?

Ich komme wegen zwei Frauen aus meinem Bekanntenkreis darauf, die es beide erwischt hat. Eine der beiden leidet an schweren Depressionen und Posttraumatischer Belastungsstörung. Fremde Menschen, insbesondere Männer, sind für sie aufgrund ihres Traumas eine heikle Sache, erst Recht, diese in die Wohnung zu lassen.

Die zweite ist auf dem Autismus Spektrum und hat daher eine ähnliche Problematik bezüglich Fremden, besonders in den eigenen vier Wänden.

Jetzt wäre meine Frage: Ist es in diesen Fällen, die zu Panikattacken, etc. führen können, auch so, dass der Staat darauf beharren kann?

Vielleicht ist das auch zur Thematisierung in der Lage zu speziell, fände dann aber auch eure Meinungen hierzu interessant.

Viele Grüße

Hi Alex,

zumindest gibt es Rund um den Zensus2022 keine schriftlichen Informationen für solche Fällen.
Wir haben zwar nur den Zensus-Bogen für Gebäude- und Wohnungszählung, mit vielen Paragraphen auf dem Info-Blatt, aber keine zu möglichen Ausnahmeregelungen.
So wie ich das lesen, gilt für alle Arten der Befragung die Auskunftspflicht.

Auch bei den FAQ gibt es dazu nichts.

Ich würde in dem Fall mich zu erst an die Hotline wenden, die auf dem Anschreiben vermerkt ist.

Grüße

Hallo Alex,

danke dir für die schnelle Antwort, ich werde da mal mein Glück versuchen.

Viele Grüße

Kurzes Update:

Habe von beiden Freundinnen jetzt eine kurze Rückmeldung bekommen (vll geht es jemanden ähnlich und kann euch dann helfen):

Beide meinten, das Telefonat bei der Zentrale war sehr höflich und rücksichtsvoll. Beide fühlten sich mit dem Problem ernst genommen und es wird über eine Lösung nachgedacht. Es wird jetzt so sein, dass beide per Telefon befragt werden und eine Onlinebefragung machen können.

Sie meinten, dass sie sowohl von der Flexibilität als auch von der Gesprächsführung (das ernst genommen werden) das von Behörden so nicht gewohnt sind.

Viele Grüße

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Freut mich für die beiden und gut zu hören das nicht alles nach Schema F abgehandelt wird.
Jetzt muss sich nur noch das Thema mit cloudflare klären.

Da mich das Thema grade beschäftigt:

„Befragte müssen die Interviewerin bzw. den Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen. Es besteht keine Pflicht zum Gewähren des Einlasses. Befragte können das längere Interview entweder mit dem Erhebungsbeauftragten an der Tür oder auch einfach selbstständig online durchführen. Hierzu überreicht die Interviewerin oder der Interviewer die persönlichen Online-Zugangsdaten.“ (Faktencheck zum Zensus - Zensus 2022)

Aber ist dann in diesem Thread für alle alles geklärt und ihr würdet da mitmachen, wenn man die Erheber nicht reinlassen muss und Cloudflare bestätigt, sich an EU Datenschutz zu halten? Mir reicht das irgendwie noch nicht und ich wundere mich darüber, dass sich kaum jemand dafür zu interessieren scheint.

Hab für meine Oma den Online-Fragebogen ausgefüllt, da sie im eigenen Haus wohnt.
Sie hat ein google-Handy, wir telefonieren regelmäßig per Zoom und den whatsapp-Chat fluten meine Geschwister regelmäßig mit Familienfotos.
Ich sah da wirklich keinen Grund eine Welle zu machen.